Sonntag, 7. September 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 03.09.2014



Punkt 1 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 26.07.2014 bis 22.08.2014

Die Mehreinnahmen betragen € 14.360,28
Die Mehrausgaben betragen €5.337,91 und wurden begründet. Die Bedeckung wurde ebenfalls teilweise ausgewiesen. (Bedeckung von anderen Haushaltskonten die Mehreinnahmen beinhalten)

Einstimmig angenommen

Punkt 2 Gesellschaft für Wirtschaftsdokumentation GmbH – Schautafel für Öffentlichkeitsarbeit – Beratung/Genehmigung

Diese Werbetafel soll zu einem Teil, eine Präsentation der Gemeinde Birgitz, zum anderen Teil Werbeeinschaltungen von Birgitzer Unternehmen beinhalten.
Vertragsdauer 5 Jahre, für die Gemeinde kostenlos.

Einstimmig angenommen

Punkt 3 Ansuchen Naturfreunde Österreich – Wegnutzung Birgitzer Alm / Birgitzköpflhaus - Beratung

.Die Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Innsbruck haben um die Wegnutzung Birgitzer Alm – Birgitzköpflhaus angesucht:
„…………..wäre es uns ein großes Anliegen, künftig den Weg von der Birgitzer Alm hin zum Naturfreundehaus Birgitzköpfl uneingeschränkt nützen zu können. Bei Nichtbetrieb des Birgitzköpflliftes, ist diese Zufahrt die einzige Option, um die Hütte versorgen zu können. Derzeit besteht ein eingeschränktes Nutzungsrecht“
Das eingeschränkte Nutzungsrecht sieht vor, die jährlich zweimalige Grundversorgung der Hütte ( Frühjahr und Herbst ) und unbedingt notwendige Versorgungstransporte die mit dem Lift nicht möglich sind, jeweils nach vorheriger Anmeldung.
Öffentlichen Weg gibt es in diesem Bereich keinen.

Der Gemeinderat lehnte das Ansuchen ab.

Punkt 4 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung

Der Substanzverwalter kann derzeit keinen Voranschlag 2014 erstellen, weil von der Agrarbehörde noch kein „Kontenplan“ vorliegt. Die anfallenden Rechnungen werden bezahlt und nach Vorliegen des Kontenplans den einzelnen Konten zugeteilt.

Bei der Jausen Station Birgitzer Alm ist die westseitige Dachrinne defekt. ( Rinne und Halterungen )
Die Besichtigung mit einer Fachfirma hat ergeben, dass das gesamte Dach sanierungsbedürftig ist. Offensichtlich wurde mit einem Pickel der Eis Belag entfernt und dabei das Blechdach beschädigt. Warum es überhaupt zu einer Eisbildung kommt soll bei einer Begehung mit der Fachfirma Holzbau Haid abgeklärt werden.


Punkt 5 Quellensanierung / Hochbehälter – Zwischenbericht
Herr Georg Teyml von der Firma AEP gab uns einen Zwischenbericht über den Zustand der Wasserversorgung.
Sanierungsarbeiten nach Prioritäten gereiht:
1; Noch heuer muss im Hochbehälter eine UV-Anlage eingebaut werden.
Beim Hochbehälter gibt es keinen Stromanschluss, dieser müsste ebenfalls noch heuer hergestellt werden. Nächster Anschlusspunkt der Tiwag ist beim Liftgebäude.
2; Die Hüttenbodenquelle muss eingeleitet werden um genügend Wasser während der Sanierung der einzelnen Wasserfassungen zur Verfügung zu haben.
3; Sanierung der einzelnen Quellfassungen (einzeln)
4; Sanierung des Hochbehälters.

Kostenschätzung gibt’s wahrscheinlich Ende des Jahres.


Punkt 6 LVwGH Tirol – Erkenntnis vom 13.08.2014 – Beseitigungsverfahren Gst 846, 847 und 848, KG Birgitz – Berichterstattung

Bürgermeister –„Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat den Beseitigungsauftrag vom 24.01.2012 bestätigt. Termin 31.10.2014 – gibt’s Fragen dazu?- Keine – dann kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt.“


Punkt 7 Personelles – Verlängerung Dienstvertrag Betreuungspersonal gemäß den Bestimmungen des Tiroler Rehabilitationsgesetzes für die Volksschule Birgitz – Beschlussfassung – (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

 Punkt 8 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Unendliche Geschichte „Sozialer Wohnbau Rohracker“
Auf meine Frage an den Bürgermeister wies nun weitergeht bekam ich die Antwort:
Die Kostenberechnungen des Bauträgers werden derzeit vom Land Tirol geprüft. Wie lange das dauert kann er nicht sagen. Danach gibt’s eine Präsentation des geplanten Projektes.

Monatelang hat mir der Bauträger erklärt, das Projekt ist beim Land Tirol zur Prüfung, und nun erklärt mir der Bürgermeister das gleiche.
Warum das Projekt so verzögert wird, werde ich schon herausfinden, und berichten.


Zwei Familien haben seit längerem ein Problem mit dem Nachbarn und deshalb den Sachverhalt Mitte August 2014 dem Bürgermeister schriftlich zur Kenntnis gebracht.
Problem:
Der Nachbar hat ein Schwimmbad das mit Chlorwasser befüllt ist. Dieses Chlorwasser pumpt er jeden Herbst in die Thujenhecke an der Grundgrenze, dabei rinnt das Wasser in die darunterliegenden Lichtschächte der Anrainerfamilien. Die Betonziegelmauer ist dadurch komplett ausgewaschen.
Eine Prüfung der Universität Innsbruck am 23.05.2013 hat ergeben, dass der Boden in den Lichtschächten mit Chlorid belastet ist.

Da mir das Problem seit Frühjahr 2014 bekannt ist, haben mich die zwei Familien gebeten, in dieser Angelegenheit nachzufragen.

Der Bürgermeister erklärte, er hat die Fachabteilungen des Landes Tirol beauftragt zu beurteilen, inwieweit die Gemeinde da tätig werden kann. Wegen der Urlaubszeit hat er noch kein Ergebnis erhalten.

Im Frühjahr 2014 wurde ich von den betroffenen Familien über Ihr Problem informiert. Hauptkritikpunkt damals war die  Untätigkeit des Bürgermeisters / Gemeinde in dieser Angelegenheit. Durch ein Missverständnis, Vizebürgermeister Haid hat den Schaden im Herbst 2013 mit dem Nachbarn besichtigt, glaubten die betroffenen Familien die Gemeinde ist informiert. Vizebürgermeister Haid hat den Schaden aber als Bausachverständiger im Auftrag des Nachbarn und nicht im Auftrag der Gemeinde besichtigt.

Ich konnte diesen Irrtum aufklären und habe schon damals den betroffenen geraten, das Problem schriftlich der Gemeinde mitzuteilen.

Ich komme immer wieder in Gesprächen mit Gemeindebürgern darauf, dass sie sich ärgern weil der Bürgermeister / Gemeinde nicht tätig werden. Auf Nachfragen wann und wem sie Ihr Problem mitgeteilt haben, kommt meist heraus es wurde nur mit dem oder dem geredet, wann ist auch meist nicht mehr klar.

Wenn sie ein Anliegen an die Gemeinde haben, schreiben sie dies formlos auf, und geben es im Gemeindeamt ab. Dabei erhalten sie einen „Eingangsstempel mit Datum“ und haben damit immer einen Beweis wann sie ihr Anliegen vorgebracht haben.

M.f.G
Herbert







Sonntag, 24. August 2014

Verkehrsspiegel, Voranschlag 2014, sozialer Wohnbau Rohracker



Hallo Leute

Am 9.7.2014 habe ich bei der Gemeinderatssitzung den selbständigen Antrag, bezüglich Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf beschlag- und eisfreie Spiegel gestellt.
Im Voranschlag 2014 sind dafür ( auf meinen Antrag ) € 10.000,- budgetiert.

Es obliegt nun den Bürgermeister den Antrag einem Ausschuss zur Vorberatung zuzuteilen, oder ihn auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung zu setzen.

Bis jetzt liegt der Antrag „unerledigt in der Schublade des Bürgermeisters.“

Am Freitag den 22.08.2014 waren die Verkehrsspiegel erstmals in diesem „Herbst“ beschlagen.
Herr Bürgermeister auf was wartest du, muss erst ein Unfall passieren?


Voranschlag 2014
Im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 06.08.2014 steht unter Tagesordnungspunkt 4:
„GR Herbert Jordan bemängelt, dass bis dato kein aktueller Voranschlag 2014 an den GR verteilt wurde. Der Bürgermeister erklärt, dass die Austauschblätter schon hergestellt sind und dem Gemeinderat per Post zugehen werden.“
Die Austauschblätter habe ich dann nicht per Post erhalten, sondern bei der Gemeinderatsbesprechung am 13.08.2014.

Ausgedruckt wurden die Austauschblätter am 07.07.2014, warum sie dann über einen Monat nicht an die Gemeinderäte verteilt wurden ist mir unverständlich.
Für die Seite 1 „Festsetzung des Voranschlages“ bekam ich kein Austauschblatt, obwohl sich die Voranschlagssumme geändert hat.

Der Voranschlag 2014 hätte laut Tiroler Gemeindeordnung bereits im Dezember 2013 beschlossen werden sollen.

Am 26.03.2014 wurde der Voranschlag 2014 mit Ein- Ausgaben von jeweils € 2,579.500,- beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurde mein Änderungsantrag ( Verkehrsspiegel Erhöhung der Ein- Ausgaben um € 10.000,-)

Am 07.05.2014 wurde der Änderungsvorschlag des Bürgermeisters ( € 2,599.700,-) vom Gemeinderat abgelehnt.
Auf Grund der Stimmengleichheit und der dadurch negativen Entscheidung durch den Gemeinderat, bleibt somit der am 26.03.2014 beschlossene Voranschlag 2014 mit einer Einnahmesumme im ordentlichen Haushalt in Höhe von 2,579.500,- EUR und einer Ausgabensumme im ordentlichen Haushalt in Höhe von 2,579.500,- EUR gültig.“

In den Austauschblättern erhalten am 13.08.2014 ist mein am 26.03.2014 beschlossener Antrag berücksichtigt, die Gesamtsumme des Voranschlag 2014 von € 2,579.000,- hat sich aber nicht geändert, weil die Position „Investitions- u. Tilgungszuschuss“ sowohl auf der Einnahmenseite wie auf der Ausgabenseite um jeweils € 10.000,- gekürzt wurden.
Für diese Änderung gibt’s keinen Gemeinderatsbeschluss – ist der Voranschlag gültig??

Unendliche Geschichte „sozialer Wohnbau Rohracker“
Protokoll Gemeinderatssitzung am 06.08.2014 Tagesordnungspunkt 9 Allfälliges:
Auf die Anfrage von GR Herbert Jordan zum sozialen Wohnbau Rohracker leilt der Vizebürgermeister mit, dass die Präsentationsunterlagen am 7.8. der Gemeinde übergeben werden. Der Bürgermeister erläutert, dass in Folge eine Informationsveranstaltung für Kaufinteressenten stattfinden wird, die via Postaussendung und Homepage verlautbart wird.“

Wie ich erfahren habe sind die Präsentationsunterlagen nun endlich am 18.08.2014 der Gemeinde übergeben worden.
Also Herr Bürgermeister worauf wartest du noch?

M.f.G
Herbert

Sonntag, 10. August 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 06.08.2014



Punkt 1 Bebauungsplan GP 62/3 und 62/2 KG Birgitz – Auflagen- und Erlassungsbeschluss

Folgende Parameter wurden beschlossen:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchstens  1,80
Offene Bauweise
Abstand 0,6
Maximal 2 Oberirdische Stockwerke
Maximale Wandhöhe 7,20 Meter
Höchster Punkt des Gebäudes – absolute Seehöhe 869,00 Meter
Geländeveränderung maximal 0,5 Meter, über diese Vorgabe gab’s eine `Diskussion, ob diese Regelung bei Einfamilienhäusern notwendig und sinnvoll ist.
Einstimmig beschlossen.

Punkt 2 „Verbindung“ Kanalableitung (Oberflächen bzw. Fäkalkanal) Ausserkristen / Sonnleiten im Bereich des Mischkanals „Kristenhöfe“ – Zustimmung des Gemeinderates

Die Gemeinde Axams hat um diese Grundbenützung angesucht.
Der Ausschuss der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz hat sich im Vorfeld für eine Genehmigung dieses Ansuchens ausgesprochen.
Der Gemeinderat stimmt dem Ansuchen zu, mit dem Hinweis, dass sich die Gemeinde Axams mit dem Nutzungsberechtigten diese Gemeindegutsagrargemeinschaftsgrundstückes einigen muss.
Einstimmig beschlossen.

Punkt 3 Kassenprüfungsprotokoll 2/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Kassaprüfung wurde vom Überprüfungsausschuss am 02.06.2014 durchgeführt.
Die aufgezeigten Unstimmigkeiten wurden berichtigt.
Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Punkt 4 Mehreinnahmen und Überziehungen Stichtag 25.07.2014 - Beschlussfassung

Bis zum Stichtag 25.07.2014 gab’s laut Aufstellung € 8.367,68 an Überziehungen, und € 125.836,02 an Mehreinnahmen. ( € 100.000,- vom Gemeindeausgleichsfonds)
Weil ich ( keine Gemeinderatsfraktion) bis heute keinen „Voranschlag 2014“ von der Gemeinde erhalten habe, kann ich diese Angaben nicht überprüfen. Eine Zustimmung zu diesen Listen war mir daher nicht möglich.

Abstimmung 11 Ja   1 Nein

Punkt 5 Außerordentliche Finanzzuweisung aus dem GAF – Zweckwidmung für „Hochbehältersanierung / zentrale Wasserversorgung“

Die Gemeinde Birgitz hat vom Gemeindeausgleichsfonds eine außerordentliche Bedarfszuweisung von  € 100.000,- erhalten.
Dieser Betrag soll nun Zweckgewidmet für die Sanierung der Trinkwasserversorgung verwendet werden.
Kommt Ihnen dies irgendwie bekannt vor?
Gemeinderatsbeschluss 04.09.2013 – Bildung einer Betriebsmittelrücklage für anstehende Verbesserungsmaßnahmen bei der Wasserversorgung.
Außerordentliche Bedarfszuweisung 2013 € 91.080,- die Zweckgewidmet wurde.
Diese Zweckwidmung wurde bei der Erstellung des Voranschlagsentwurfes 2014 wieder aufgehoben.

Die Gemeinde Birgitz hat 2012 die Fa. AEP mit der Erhebung des Sanierungsbedarfs und der Ermittlung der Investitionskosten beauftragt und diese Leistung auch 2013 bezahlt.
Meine Frage an den Bürgermeister um welche Investitionssummen es sich laut dieser Studie handelt, antwortete der Bürgermeister mit – „ das kann ich nicht beantworten, weil ich die Studie noch nicht erhalten habe“
Na bravo – 2012 bestellt – 2013 bezahlt – August 2014 Studie noch immer nicht geliefert.

„Gemeinderatssitzung am 19.09.2012
Tagesordnungspunkt 3. Angebot AEP – Studie zur Sanierung des Hochbehälter, zur Quellsanierung und zur Beschneiungsanlage Steinachlift
Dieses Projekt wird aufgrund seiner Dimension als Studie zusammengefasst und man sollte sich bereits jetzt schon Gedanken über die Realisierung dieses Großprojektes machen. Das Angebot der Firma AEP beinhaltet die Ist-Analyse, das Sanierungskonzept, sowie die Ermittlung der Investitionskosten. Die Angebotssumme für die oben angeführten Studien beläuft sich auf € 11.500,- (netto) wobei 50% der Honorarkosten bei einer Projektrealisierung durch die Firma AEP in Anrechnung gebracht werden können………
Abstimmung 12 Ja 1 Enthaltung.“

Abstimmung 12 Ja

Punkt 6 Ansuchen Subvention Wasserrettung Innsbruck

Die Wasserrettung Innsbruck hat um eine Subvention von € 97,- angesucht. Dieser Betrag richtet sich nach der Einwohnerzahl.
Auf Antrag wurde dieser Betrag auf € 100,- erhöht und einstimmig beschlossen.


Punkt 7 Änderung Bebauungsplan GP 439 KG Birgitz – allfälliger Auflage- und Erlassungsbeschluss

Die Fa. Holzbau Haid möchte das Bürogebäude um ein Stockwerk erhöhen. Platzbedarf für die Fa. Kristallwohnbau. Durch den gültigen Bebauungsplan (absolute Seehöhe 858,60 Meter) ist dies nicht möglich.
Die absolute Höhe wird auf 860,20 erhöht, alle anderen Parameter bleiben gleich.
Abstimmung 11 Ja  1 Enthaltung wegen Befangenheit.

Punkt 8 Personelles – Änderung des Beschäftigungsausmaßes VB Eisendle-Hilgarter von 50% auf 62,5% (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Was soll ich da auch vertrauliches berichten, steht eh’ alles in der Einladung zur Gemeinderatssitzung.

Punkt 9 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Unendliche Geschichte „sozialer Wohnbau Rohracker“
Vzbgm. Haid ( Kristallwohnbau) erklärt, die Verkaufsunterlagen sind fertig und werden am Donnerstag den 07.08.2014 der Gemeinde übergeben.
Ich habe mich am Freitag den 08.08.2014 gegen Mittag bei der Gemeinde erkundigt, ob die Verkaufsunterlagen übergeben wurden – Auskunft „Nein“

Der Bürgermeister wollte sich auf kein Datum für das Infoschreiben an die Gemeindebürger und den darauffolgenden Infoabend festlegen.

Gemeindegutsagrargemeinschaft:
Der Bürgermeister berichtet von der Übergabe der Unterlagen durch den Obmann der Gemeindegutsagrargemeinschaft an den Substanzverwalter.
Am 31.07.2017 fand die Berufungsverhandlung in Sachen „Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz“ statt. Alle Berufungen wurden abgewiesen.
Der Bürgermeister ist der Meinung, für den Bericht des Substanzverwalters ist kein eigener Tagesordnungspunkt notwendig, es genügt wenn er unter Allfälliges berichtet.
Dieser Meinung bin ich nicht. Wenn der Bericht des Substanzverwalters als Tagesordnungspunkt ausgewiesen ist, besteht für die Gemeinderäte die Möglichkeit eines „Antrags zum Tagesordnungspunkt“ über diesen noch in der gleichen Sitzung abgestimmt werden muss.
Erfolgt der Bericht des Substanzverwalters unter „Allfälliges“ besteht diese Möglichkeit nicht. Es können von den einzelnen Gemeinderäten nur sogenannte „selbständige Anträge“ gestellt werden. Diese müssen vom Bürgermeister innerhalb von 6 Monaten als eigenständige Tagesordnungspunkte ausgeschrieben werden.

Es folgte ein Bericht über das Projekt „gesunde Gemeinde“

Anfrage – wie geht’s mit dem Raumordnungskonzept weiter – Antwort ist im Laufen.
Ich habe den Bürgermeister aufgefordert, dem Raumordnungsplaner die aktuellen Ansuchen um Umwidmungen zur Bearbeitung zu übergeben. Die Unterlagen, die jeder Gemeinderat vom Raumordnungsplaner erhalten hat, sind zum Teil überholt weil es neue Ansuchen gibt.

M.f.G
Herbert

Sonntag, 3. August 2014

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 06.08.2014



Hallo Leute
Wie ihr sicher wisst, ist der Bürgermeister vom Gemeinderat zum Substanzverwalter der Gemeindegutagrargemeinschaft Birgitz bestellt worden. Ich habe mich ebenfalls für diese Funktion beworben,unter anderem mit der Argumentation den Gemeinderat immer aktuell zu informieren, was vom Bürgermeister nicht zu erwarten ist.
Meine Befürchtung ist schneller eingetreten als erwartet. Sie werden in der aktuellen Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 06.08.2014 keinen Tagesordnungspunkt „Bericht des Substanzverwalters“ finden. Gerade jetzt in der Übergangsphase ist eine Information des Gemeinderates über die Vorgänge in der Gemeindegutsagrargemeinschaft unerlässlich.


Auszug aus der TFLG Novelle 2014 § 36d Absatz 4:
(4) Der Substanzverwalter hat dem Bürgermeister der substanzberechtigten Gemeinde auf Verlangen
alle von ihm begehrten Auskünfte über die laufenden Geschäfte zu erteilen sowie dem Gemeinderat der substanzberechtigten Gemeinde in jeder Sitzung über die laufenden Geschäfte zu berichten und Fragen der Mitglieder des Gemeinderates zu beantworten. Auf Verlangen ist dem Bürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Gemeinderates der substanzberechtigten Gemeinde im Gemeindeamt Einsicht in die diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren. Diese können von diesen Unterlagen Abschriften anfertigen oder auf Kosten der substanzberechtigten Gemeinde Kopien oder Ausdrucke erstellen.