Sonntag, 31. Oktober 2021

Protokoll der Gr-Sitzung am 6.10.2021

 

Hallo Leute,

das Gemeinderatsprotokoll wird vor der Veröffentlichung von zwei Protokollzeichnern durchgesehen und wenn in Ordnung freigegeben.

Einer davon bin ich.

Mit diesem Protokoll war ich in einigen Punkten nicht einverstanden und habe meine Änderungsvorschläge der Protokollführerin mitgeteilt.

Meine Änderungswünsche wurden nicht berücksichtigt und das vorliegende Protokoll veröffentlicht.

Änderungswunsch 1

Im Protokoll steht:

„Vzbgm. Ing. Wolfgang Steiner erzählt, dass er GR Herbert Jordan damals einlud dem Kindergartenbeirat und Infrastrukturausschuss beizutreten, dieser aber das Angebot strikt ablehnte. W…..“

Diese Aussage ist schlicht und einfach nicht richtig und wird durch wiederholtes vorbringen auch nicht wahr.

Ich wollte, dass meine Darstellung der Ausschussbesetzung auch im Protokoll steht.

Die Heimatliste Birgitz ist auf Grund des Wahlergebnisses in den Ausschüssen nicht vertreten.

Ein Vertreter der Heimatliste könnte aber als sogenannter Beirat in die einzelnen Ausschüsse vom Gemeinderat berufen werden.

Der Gemeinderat hat dies aber bei der konstituierenden Sitzung mehrheitlich abgelehnt.

Warum soll ich etwas strikt ablehnen, was der Gemeinderat es gar nicht zulässt?

 

Kindergartenbeirat?

Bei der Gemeinderatssitzung am 9.12.2020 wurde ein Kindergartenausschuss gebildet.

Die Heimatliste Birgitz hat wie oben beschrieben kein Anrecht auf einen Ausschussplatz  und daher habe ich mich bei der Sitzung auch um keinen beworben.

 

Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 9.12.2020:

„Bgm. Markus Haid stellt in der Folge den Antrag für die Dauer des Projektes einen Kindergartenausschuss zu bilden, welchem dann……“

 

Warum der Bgm. und der Vzbgm. jetzt immer von einem Kindergartenbeirat sprechen und mir vorhalten, mich nicht für einen Platz in diesem Beirat beworben zu haben ist mir das unverständlich.

Änderungswunsch 2:

Ich habe unter Tagesordnungspunkt „Anfragen“ den Bürgermeister gefragt, warum mir die Einsichtnahme in die Protokolle des Kindergartenausschusses verwehrt wird?

Antwort: weil das so ist:

 

Diese Anfrage samt Antwort wollte ich im Protokoll stehen haben.

Abgelehnt

 

M.f.G.

Herbert

 

 









 

Sonntag, 10. Oktober 2021

Bericht von der Gr-Sitzung am 6.10.2021

 

Hallo Leute,
bei der Gemeinderatssitzung waren 11 Gemeinderäte anwesend.

Am Beginn der Sitzung wurde die Aufnahme von zwei weiteren Tagesordnungspunkten vom Bürgermeister beantragt.

11 Ja

Punkt 1 Kassenprüfung zum 3. Quartal aus 2021 - Kenntnisnahme

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Punkt 2 Mehreinnahmen und Überschreitungen - Beschlussfassung

Die einzelnen Positionen der Mehreinnahmen und Überschreitungen wurden vorgebracht.

einstimmig

 

Punkt 3 Personelles – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 4 Gehsteigverbreiterung im Bereich Zebrastreifen GP. 49, KG Birgitz – Landesstraße - Beschlussfassung

Wie bereits bei der letzten Sitzung beschlossen soll im  Bereich „Diktens Brunnen“

 der Gehsteig verbreitert werden. Der Grundbesitzer will nun aber eine geänderte Tauschfläche. (Fläche für einen Abstellplatz vor der Tennen Einfahrt)

Dadurch ergeben sich einige Fragen die vor dem Tauschgeschäft abzuklären sind.

(Verbleibende Durchfahrtsbreite 3 Meter, Zufahrt zu den Parkplätzen des nördlich angrenzenden Wohngebäude müssen erhalten bleiben usw.)

Ich habe angeregt, dass auf der nördlichen Seite der Abtretungsfläche keine Einfriedung errichtet werden darf.

11 Ja

Punkt 5 Gehsteigverbreiterung Bereich „Huisiler“

Im Zuge der LWL-Leerverrohrung in diesem Bereich wurden mit dem Grundeigentümer Verhandlungen über eine mögliche Gehsteigverbreiterung geführt.

Verbreiterung des Gehsteigs um 15 cm auf einer Länge von 75,8 Meter.

Für die Abtretung dieses Grundstreifens soll die Gemeinde eine Gartenmauer aus sogenannten (Legosteinen, 2 Lagen) samt Fundament und zwei Einfahrten errichten. 

Die Diskussion ergab, dass sich bei Umrechnung dieser Kosten auf die abzugebenden Quadratmeter, ein sehr hoher Quadratmeterpreis ergibt. 

Als Verhandlungsunterlage (während der Sitzung) wurde eine Luftbildaufnahme aus dem Tiris vorgelegt.

Wie breit der Gehsteig derzeit ist konnte nicht beantwortet werden, weil es keine Vermessung gibt.

Diese Unterlagen waren mir für eine Entscheidung zu wenig Information, daher habe ich den Antrag gestellt:

Die Grundstücksgrenze vermessen lassen und die derzeitige Gehsteigbreite zu ermitteln, und diese ergänzten Unterlagen bei der nächsten Gemeinderatssitzung vorzulegen.

Normbreite des Gehsteigs ???

Dieser Antrag wurde mit 4 Ja 6 Nein 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Zwei weitere Anträge wurden gestellt:

Angebot 1:

 Abtretungsfläche 15 cm, Ablöse eine Lage Randsteine (Lego) mit Fundament und Einfahrten. 7 Ja 1 Nein 3 Enthaltungen 

Angebot 2:

 Abtretungsfläche 20 cm, Ablöse zwei Randsteine (Lego) mit Fundament und Einfahrten. 6 Ja 1 Nein 4 Enthaltungen 

Nach weiterer Diskussion über dieses Vorhaben wurde vom Bürgermeister ein weiterer Antrag gestellt:

Wenn keine von beiden Varianten vom Grundbesitzer akzeptiert wird, wird die Grundstücksgrenze vermessen und der Gehsteig mit der derzeitigen Breite asphaltiert.

11 Ja 

Punkt 6 Bericht der GGAG Birgitz - Kenntnisnahme

Der Substanzverwalter berichtet:

Von einer Projektvorstellung des Landes Tirol zu Thema „Bergwelt Tirol- Miteinander Erleben“

Das Projekt richtet sich darauf aus, im Wald gewisse Bereiche wo Rotwild bzw. Birkhahn vorhanden sind, sowie Jungwälder, als Ruhezone auszuweisen. In diesen Bereichen wäre das Gebiet mittels Schildern für den Wintersport gesperrt.

Die Parkraumbewirtschaftung am Adelshof hat bisher ca. 6.000,- Euro eigespielt.

Nach Abzug der Aufwendungen erhält die Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz davon 28 %

Im Bereich „Hüttenboden“ wurden Holzschlägerungsarbeiten von der GGAG durchgeführt.

Wie mir mehrere Gemeindebürger mitteilten hätten sie auf diesem Platz auch Interesse am Holz kauf gehabt.

Der SV erklärt dazu: Es wurden 3 Holzschlägerungsunternehmen angefragt und an dem Bestbieter vergeben.

Ich habe weiteres den SV auf die sehr mangelhafte Absicherung eines Wegschadens unterhalb der Birgitzer Alm aufmerksam gemacht.

Der Weg in diesem Bereich wird demnächst saniert.

10 Ja 1 Enthaltung

 

 

 

Punkt 7 Anfragen, Anträge, Allfälliges

 

Ich habe zu dieser Gemeinderatssitzung zwei „selbständige Anträge“ eingebracht:

 

Birgitz am 04.10.2021

 

 

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Änderung Öffnungszeiten Recyclinghof “

Sehr geehrte Gemeinderäte,

die Öffnungszeiten des Recyclinghofes Birgitz sind mit zwei Tagen pro Woche (Mittwoch von 16.00 bis 18.00 und Samstag von 8.00 bis 11.30) sehr eng bemessen.

Fällt ein Öffnungstag auf einen Feiertag (kein Ersatztermin derzeit vorgesehen) herrscht am darauf folgenden Öffnungstag starker Antrag mit teilweisem Staus auf der Landesstrasse.

Um diese Situation etwas zu entschärfen beantrage ich die ausfallenden Öffnungstage generell am jeweils ersten darauf folgenden Werktag nachzuholen.

Weiteres beantrage ich, einen zusätzlichen Öffnungstag nach den Weihnachtsfeiertagen.

Nächste betroffene Termine:

Mittwoch 08.12.2021 – Ersatz Donnerstag 9.10.2021 von 16.00 bis 18.00 Uhr

Samstag 25.12.2021 – Ersatz Montag 27.12.2021 von 8.00 bis 11.30 und von 16.00 bis 18.00 Uhr

Samstag 01.01.2022 – Ersatz Montag 03.01.2021 von .8.00 bis 11.30

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Antrag 1

Änderung der Öffnungszeiten am Recyclinghof Birgitz.

 Wenn ein Öffnungstag wegen eines Feiertages ausfällt wird dieser am ersten darauf folgenden Werktag nachgeholt.

Antrag 2

Änderung der Öffnungszeiten am Recyclinghof Birgitz.

Am ersten Werktag nach den Weihnachtsfeiertagen wird ein zusätzlicher Öffnungstag eingeführt. Fällt dieser Termin auf einen regulären Öffnungstag so werden die Öffnungszeiten an diesem Tag auf 8.00-bis 11.30 und 16.00 bis 18.00 ausgedehnt.

 

Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.

M.f.G

Herbert Jordan

 

Dieser Antrag wurde, mir unverständlich, einem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen.

9 Ja 3 Nein

 

Weiteres habe ich noch einen selbständigen Antrag gestellt:

 

Birgitz am 04.10.2021

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Verkehrskonzept Haus des Kindes “

Sehr geehrte Gemeinderäte,

ich habe bei der Gemeinderatssitzung am 08.09.2021 unter Tagesordnungspunkt 9 die Anfrage an den Bürgermeister, „Stand Verkehrskonzept Haus des Kindes“ gestellt.

Antwort des Bürgermeisters:

 Dazu gibt es ein Konzept des DI Helmut Hirschhuber.

Dem Infrastrukturausschuss wurde dieses Konzept bereits vorgestellt.

Weiteres verweist er auf die Protokolle dieser Sitzungen, die mir selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden.

Genauere Informationen an den Gemeinderat werden ebenfalls zugesagt.

Ein Monat später ist von diesen Zusagen genau gar nichts verwirklicht.

Trotz Nachfrage im Gemeindeamt habe ich kein Protokoll erhalten.

 Einen entsprechenden Tagesordnungspunkt „Information des Gemeinderates bezüglich Verkehrskonzept Haus des Kindes“ findet sich nicht auf der Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 6.10.2021.

 

Um einen gleichen Wissensstand der Gemeinderäte zu gewährleisten beantrage ich daher, die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes bei der Gemeinderatssitzung am 6.10.2021.

„Vorstellung des Verkehrskonzeptes Haus des Kindes von DI Hirschhuber“

 (Wenn gewünscht auch als geschlossener Tagesordnungspunkt)

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Tagesordnungspunkt: „Vorstellung des Verkehrskonzeptes Haus des Kindes von DI Hirschhuber“ wird zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen

M.f.G

Herbert Jordan

 

Diesem Antrag wurde die Dringlichkeit  nicht zuerkannt. 2 Ja 9 Nein 

M.f.G.

Herbert