Sonntag, 28. April 2013

Gemeinderatsprotokoll vom 03.04.2013




Hallo Leute
In diesem Protokoll wird wieder einmal wesentliches verschwiegen und unwichtige Sachen hervorgehoben.
z.B.
Der Grundtausch erfolgte nicht eins zu eins sondern die Gemeinde trat 54 m² ab und erhielt dafür lediglich 51 m².
Die 38 m² wurden damals der Gemeinde geschenkt, ohne Nebenabsprachen was sich jetzt als Unwahrheit herausstellt.
Jetzt kaufen wir quasi die 38 m² um einen Quadratmeterpreis von € 233,-

Der Bürgermeister schreibt unter Punkt 4 : „Die Jagdpacht wurde aufgeteilt und der Anteil der Gemeinde durch die Behörde festgesetzt“
Dies entspricht ebenfalls nicht der Wahrheit, wenn irgendein Gutachter für die Gemeindegutsagrargemeinschaft ein Gutachten erstellt hat dies für die Gemeinde sicher keine rechtlich bindende Bedeutung. Gemeinderatsbeschluss in dieser Sache gibt’s ebenfalls keinen.

Herr Bürgermeister, wenn es Richtlinien für die Erstellung von Rechnungsabschlüssen und Voranschläge von Gemeindegutsagrargemeinschaften gibt, so sind diese einzuhalten und nicht nur die Positionen die einem genehm sind.
Dass der Hinweis auf die fehlerhafte Fortschreibung des Saldos im Rechnungskreis II auch von mir gekommen ist verschweigt das Protokoll.

Dass man nun den Feuerwehrkommandanten wegen meiner Kritik am Buchungsverhalten der Gemeinde einspannt um gegen mich Stimmung zu machen beurteilen Sie bitte selbst.


M.f.G
Herbert Jordan








Sonntag, 21. April 2013

Kassenabschluss 2012 Gemeinde Birgitz



Kassenabschluss 2012 Gemeinde Birgitz

Die sehr einseitige und teils untergriffige Berichterstattung  im Protokoll von der Gemeinderatsitzung vom 27.03.2013 hat mich dazu bewogen die Sache nicht auf sich beruhen zulassen, sondern die Gemeindeaufsicht um Ihre Meinung zu fragen.

Sehr geehrter Herr XXXX
ich war bei der Schulung für Überprüfungsausschussmitglieder in Kematen.
Beim Ihrem Vortrag und auch in den Unterlagen steht bezüglich Rechnungsabschluss dass
der Kassenabschluss mit 31.12. erfolgen muss.

Nun zu meiner Frage, muss ich mich wirklich in einem öffentlichen Protokoll als "quasi Depp der nicht rechnen kann"
hinstellen lassen nur weil ich auf diese Regelung hingewiesen und bestanden habe.

Die Kassaprüfung 04/2012 fand am 07.01.2013 statt.
Dabei wurde der vorhandene Kassenbestand mit 31.12.2012 erhoben ( € 236.936,55 )

Bei der Überprüfung der Jahresrechnung 2012 am 06.03.2013 ergab sich plötzlich ein
Kassastand mit 31.12.2012 von € 233.497,24.
Die Kassierin begründete dies mit notwendigen Umbuchungen?

Es gibt somit in Birgitz zwei Kassaprüfungen mit Stichtag 31.12.2012 mit zwei unterschiedlichen Ergebnissen.

Ich habe sowohl bei der Jahresrechnungsprüfung wie bei der Gemeinderastsitzung auf diesen Missstand hingewiesen
und wurde dafür nur belächelt. Weiteres frage ich mich schön langsam, was die Quartalsprüfungen für einen Sinn haben,
wenn am Ende des Jahres sowieso vieles wieder Umgebucht wird.

Ich weiß nur eins, wenn beim kleinsten Verein den Kassaprüfern andere Zahlen als dann der Vollversammlung vorgelegt werden
gibt`s für den Vorstand sicher keine Entlastung, bei der Gemeinde Birgitz anscheinend kein Problem.

Mich würde Ihre Meinung dazu sehr interessieren.

Beilage: Gemeinderatsprotokoll

Im Antwortschreiben bekam ich Recht, den schwarzen Peter schiebt man nun dem Überprüfungsausschuss zu. Auf jeden Fall gibt es nun nicht mehr zwei Kassaprüfungen mit Stichtag 31.12.2012 mit zwei unterschiedlichen Ergebnissen. In der Kassenprüfungsniederschrift vom 7.1.2013 wird nun das Datum vom 31.12.2012 auf 20.12.2012 geändert.
Ob ich als Mitglied des Überprüfungsausschusses diese nachträgliche Änderung unterschreibe lasse ich mir noch offen.

Auszug aus dem Antwortschreiben der Gemeindeaufsicht:

1. Sparbuch Raika:
     Der Sparbuchstand beträgt zum 31.12.2012 €xxxxxxxx ( siehe Beilage Sparbuch und                         Kassen-Ist-Abschluss lt. Jahresrechnung 2012 )

Anmerkung:
Offensichtlich wurde in der Kassenprüfungsniederschrift vom 7.1.2013 versehentlich das Datum 31.12.2012 anstatt 20.12.2012 angeführt. ( Sparbuchstand zum 20.12.2012 beträgt €xxxxxxxxx siehe Beilage).

2. Kaution „Liftstüberl“

Bei der Kassenprüfung vom 7.1.2013 wurde das Kautionssparbuch noch im Zahlungsweg ausgewiesen und daher auch aufgenommen ( siehe auch Anmerkung in der Kassenprüfungsniederschrift vom 7.1.2013 )
In der Jahresrechnung 2012 scheint dieses Sparbuch beim Kassen – Ist – Abschluss nicht mehr auf, da von der Gemeindebuchhalterin die bei der Gemeindeprüfung im November 2012 geforderte Ausbuchung aus dem Zahlweg und aus dem Gemeindehaushalt erst nach der Kassenbestandsaufnahme vom 7.1.2013erfolgte. ( Warum erst so spät ? )
Das Kautionssparbuch ist im Tresor der Gemeinde zu verwahren“

Das ganze hätte man sich sparen können, wenn das Kautionssparbuch rechtzeitig aus dem Zahlungsweg genommen worden wäre, und die Zinsen und Spesen am Sparbuch vor dem Prüftermin 7.1.2013 eingetragen wurden.


M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 14. April 2013

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 03.04.2013



Ein wahrhaft teures Geschenk.

Spätestens wenn Sie den Bericht zu Tagesordnungspunkt 2 gelesen haben werden Sie auch wissen warum sich der Vizebürgermeister bei der Budgeterstellung für 2013 und dem Rechnungsabschluss 2012 so nobel zurückgehalten hat, um ja den Bürgermeister nicht zu verstimmen.

Mir fehlen dazu einfach die Worte.

Punkt 1. Bebauungsplan gem. § 54 TROG 20111 idgF für GP .46, .44, .41, 14/2 ( zur Gänze ) – Auflage und Erlassungsbeschluss

Der Bebauungsplan wurde erstellt und nun dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis 10 Ja 1 Nein ( diesmal nicht ich ) 2 Enthaltungen

Punkt 2. Genehmigte Parkplätze bei Wohnanlage Dorfstraße 39, GP .2/2; Differenz zur Stellplatzverordnung – allfälliger Nachsicht - Beschlussfassung

Mit Baubescheid wurden für die 12 Wohneinheiten 22 Parkplätze vorgeschrieben. Obwohl bereits vor Baubeginn bekannt war, dass diese Parkplätze nicht realisierbar sind wurde von der Fa. Kristallwohnbau  mit der Bauausführung begonnen. Jetzt kurz vor der Fertigstellung kam das Problem Parkplätze auf die Tagesordnung.

Statt der erforderlichen 22 Parkplätze werden nur 17 errichtet.
Der Bürgermeister erklärte uns, dass der Gemeinderat die fehlenden 5 Parkplätze erlassen kann, aber dafür eine Ersatzabgabe anfällt. Laut Vorgaben des Landes beträgt diese für die fünf Parkplätze € 8.866,- die die Fa. Kristallwohnbau an die Gemeinde Birgitz zu leisten hätte. Im gleichen Atemzug erinnerte er den Gemeinderat an das kostenlose Grundstücksgeschenk von 38 m² südwestlich der Pizzeria Taverna im Vorfeld der Bauplanung. Auf diesem Grundstück waren ursprünglich drei Parkplätze für diese Wohnanlage geplant, aber vom Baubezirksamt für Straßenbau abgelehnt worden. Der Bürgermeister stellte zusätzlich den Antrag wegen des seinerzeitigen Grundgeschenks der Fa. Kristallwohnbau die Ersatzabgabe von € 8.866,- zu erlassen.

Die Übernahme der Parzelle 1135/1 wurde bei der Gemeinderatssitzung am 18.01.2012 von mehreren Gemeinderäten als sehr bedenklich beurteilt. Ich habe mich damals entschlossen für die Übernahme zu stimmen, weil mir der Bürgermeister versicherte, dass es keinerlei Nebenabsprachen gibt. Wie das Abstimmungsergebnis von damals ( 7 ja, 1 Nein, 5 Enthaltungen ) zeigt war die Zustimmung knapp.
Wie das Protokoll vom 18.01.2013 zeigt hat nicht die Fa. Kristallwohnbau das Grundstück verschenkt, sondern  der damalige Besitzer.
Warum der Bürgermeister jetzt der Fa. Kristallwohnbau die Ersatzabgabe erlassen will und damit quasi das Grundstück zu einem Quadratmeterpreis von € 233,- ankauft ist mir völlig schleierhaft. Neben der Ungeheuerlichkeit einfach eine Wohnanlage ohne die entsprechenden Parkplätze zu bauen und damit Tatsachen zu schaffen, kommt diese Erlassung der Ersatzabgabe nicht den Käufern der Wohnungen oder dem Vorbesitzer zugute, sondern einzig und allein der Fa. Kristallwohnbau.

Abstimmung 10 Ja 1 Nein 2 Enthaltungen
Siehe Auszug aus dem Protokoll vom 18.01.2012




Punkt 3 Aktualisierung der Kopierkostenerlöse – Beschlussfassung

Wie ja sicherlich bekannt sein wird, kann man am Gemeindeamt auch privat Kopien erstellen.
A4 Drucker hat man ja zu Hause aber A3 sicher nicht jeder. Ich finde dies als sinnvollen Bürgerservice wenn man schnell eine Kopie braucht.
Kopierkosten  neu:
A4 s/w 0,20 €/Kopie
A3 s/w 0,40 €/Kopie
A4 Farbe 0,50 €/Kopie
A3 Farbe 0,90 €/Kopie

 Abstimmungsergebnis 7 Ja  6 Nein

Punkt 4 Bericht in Sachen Agrargemeinschaft Birgitz

Der Bürgermeister berichtet dass sowohl die Gemeinde als auch die Agrargemeinschaft und 18 Agrarmitglieder gegen den neuen Regulierungsbescheid berufen haben.

Die Gemeinde wegen der Ausweitung der Nutzungsrechte für die Agrargemeinschaft.
Alt: Die Holznutzung am unverteilten Alpwald
Neu: Die Holznutzung am unverteilten Wald

Meine Frage an den Bürgermeister aus welchem Grund die Agrargemeinschaft und die anderen 18 Mitglieder berufen haben, antwortete der Bürgermeister ausweichend.

Im neuen Regulierungsplan wird festgestellt, dass es sich bei der Agrargemeinschaft Birgitz um eine „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ handelt und dies auch im Grundbuch eingetragen wird. Die Gemeinde Birgitz ist somit substanzberechtigt.
Der Substanzwert gem. lit. D und die anteiligen Erträge gem. lit.e stehen der Gemeinde Birgitz zu“

Lesen Sie mehr dazu unter Tagesordnungspunkt 5

Punkt 5 Agrargemeinschaft Birgitz, VA 2013 und RA 2012 – Bericht und Beschlussfassung / Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Als Gemeindegutsagrargemeinschaft sind zwei Rechnungskreise zu führen:
RK I ( Land und forstwirtschaftliche Einnahmen und Ausgaben )
RK II ( Einnahmen und Ausgaben betreffend Substanz )
Ausgaben im RK I können von der Gemeindgutsagrargemeinschaft. ohne Zustimmung der Gemeinde getätigt werden.
Ausgaben im RK II benötigen die Zustimmung der Gemeinde
Die Gemeinde kann aber ohne Zustimmung der Agrargemeinschaft über die Gelder im RK II verfügen.

Von der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz wurde der Rechnungsabschluss 2012 und der Voranschlag 2013 vorgelegt. Die Formulare sind nicht nach den Richtlinien der Agrarbehörde ( Bebuchung Rechnungskreise Geschäftszahl AgrB-Ü-A1/13-2012 und Wirtschaftsführung, Rechnungsabschluss, Rechnungsvoranschlag Geschäftszahl AGM-DI1/379-2013 ) ausgefüllt.
Z.B.
Pos. ( 39 ) - Mit Entscheidung des Obersten Agrarsenats vom 19.03.2012 wurde die Jagdpacht rechtskräftig als Substanznutzung bestimmt. Der Legaldefinition des Substanzwertes folgt, dass der Ertrag aus der Jagdverpachtung zur Gänze im RK II zu verbuchen ist. Eindeutig zuordenbare, nachgewiesene Aufwendungen, die aus der Jagdverpachtung resultieren, sind im RK II als Aufwand geltend zu machen.“
Im den vorgelegten Formularen wurde die Jagdpacht auf RK I und RK II aufgeteilt.

Fortschreibung des Saldo im Rechnungskreis II unter der Konto Nr. 5a/10a Gemeinde ( Saldo RK II ) ist ebenfalls falsch.
usw.

Es ist mir vollkommen klar, dass die Einnahmen im RK II auch wieder im Wald investiert werden müssen, ( Wegerhaltung, Infrastrukturverbesserung usw. ) aber die Vorgaben der Agrarbehörde bezüglich Rechnungskreise müssen davor auch von der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz eingehalten und umgesetzt werden.
Damit Sie wissen über welche Beträge wir da reden, im Voranschlag 2013 sind Ausgaben von € 41.570,- und Einnahmen von € 35.379,- geplant. ( RK I und RK II zusammen )
RK II  Einnahmen € 2735,- Ausgaben € 800,-

Wegen des offensichtlich fehlerhaften Rechnungsabschlusses 2012 und dem Voranschlag 2013 konnte ich einer Genehmigung durch den Gemeinderat nicht zustimmen.

Abstimmungsergebnis 10 ja 3 Nein

Punkt 6 Karenzverlängerung VB Nina Hell ( geschlossener Sitzungspunkt )

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 7 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Bürgermeister verliest einen Beschwerdebrief des Feuerwehrkommandanten wegen meiner Äußerungen bei der letzten Sitzung bezüglich Rechnungsbuchung. Ich finde es sehr befremdlich dass der Feuerwehrkommandant einen solchen Beschwerdebrief schreibt ohne bei mir Rücksprache über den tatsächlichen Inhalt meiner Wortmeldung zu halten.
Ich habe Ihm diesbezüglich ein Mail mit meiner Telefonnummer geschrieben aber bis heute keine Antwort erhalten.

Meine schriftliche Anfrage bezüglich „Planungsverband Zusammenschluss Lizum/Schlick
Wird in einer der nächsten Sitzungen als eigener Tagesordnungspunkt behandelt.

Meinen schriftlichen Antrag bezüglich Erweiterung der Ausschussmitglieder durch einen Vertreter der Heimatliste hat der Bürgermeister vergessen. Auf meine Aufforderung hin, seiner Pflicht nachzukommen und den Antrag zu verlesen, ist er dann doch wiederwillig nachgekommen.


M.f.G
Herbert Jordan










Sonntag, 7. April 2013

Protokoll Gemeinderatssitzung am 27.03.2013



Na, mit diesem Protokoll wurde mir wieder einmal gezeigt wo der Part`l  den Most holt.

Es ist mir unverständlich wie man Tatsachen in einem Protokoll so verdreht wiedergeben kann, Nebensächlichkeiten hervorgehoben werden, wichtiges verschwiegen wird und die Protokollzeichner dies auch noch freigeben.

Noch einmal zum Thema Rechnungsabschluss:
Der Rechnungsabschluss der Gemeinde gliedert sich in sechs Gruppen:
  • Kassen ( IST- ) Abschluss
  • Abschluss ordentl. Haushalt ( 9 Gruppen )
  • Abschluss außerordentlicher Haushalt
  • Rechnungsabschluss ( SOLL- ) Abschluss
  • Querschnitt TGO
  • Querschnitt VRV

Es stimmt wie im Protokoll steht, dass im Auslaufmonat ( Jänner ) noch Buchungen in der Gruppe „ Rechnungsabschluss ( Soll- ) Abschluss getätigt werden können – das habe ich auch nie bestritten.

Aber meine Kritik betriff  ja die Gruppe „ Kassen ( Ist- ) Abschluss.“
Dieser Kassenabschluss muss mit Stichtag 31.12 nach Geschäftsschluss erstellt werden.
Es ist eine Aufnahme der am Stichtag vorhandenen Geldmittel ( Girokonto, Sparbuch, Handkassa ) und hat keinerlei Aussagekraft über die Finanzkraft der Gemeinde.
Der Kassenabschluss muss mit den Kontoauszügen 31.12. übereinstimmen.

Der Kassaabschluss mit 31.12.2012 wurde bei der Quartalsprüfung am 07.01.2013 erhoben.
Kassastand € 236.936,55
Bei der Jahresrechnungsprüfung am 06.03.2013 wurde uns ein völlig anderer Kassenabschluss mit ebenfalls Datum 31.12.2012 vorgelegt.
Kassastand € 233.497,24

Der Kassenabschluss 2012 ( Bargeld, Sparbuch, Girokonto der Gemeinde mit Stichtag 31.12.2012 nach Geschäftsschluss ) wurde also zweimal Vorgelegt mit unterschiedlichen Beträgen.
Das darf nicht sein.

Betreff Feuerwehr:
Ich habe bei der Gemeinderatssitzung weder die  Arbeit der Feuerwehr noch des Feuerwehrkommandant kritisiert noch erwähnt.

Im Zuge der Debatte über den Rechnungsabschluss 2012 habe ich lediglich das Lob des Kommandanten bei der Jahreshauptversammlung für den Bürgermeister und die Gemeindekasslerin
"Mit der Gabi habe ich noch immer eine Haushaltsstelle zur Verbuchung der Rechnungen gefunden"
 als ein Beispiel von mehreren für den laxen Umgang in der Gemeinde bei der Buchung der Rechnungen auf die verschiedenen Ausgabekonten benutzt.

Nicht mehr und nicht weniger.

Durch diese Vorgangsweise ist keine Kostenwahrheit bei den einzelnen Konten gegeben.

Zur Info Ausgaben Feuerwehr 2012:
Anzahlung Kleinlöschfahrzeug       € 52.000,-
Laufende Ausgaben 2012             € 43.001,63
Summe                                         € 95.001,63

Bezeichnend für den Verlauf der Sitzung ist die einzige Wortmeldung des Vizebürgermeisters zum Rechnungsabschluss, die zu einer verbalen Watsche an mich genutzt wurde.
Zum Rechnungsabschluss hatte er nichts zu sagen.

Nun noch einige Details vom Rechnungsabschluss 2012 die nicht im Protokoll stehen:

Gemeinde Birgitz Schuldenstand der mit 31.12.2012  € 1.405.302,18

Summe fortdauernde Einnahmen                                 € 1.798.417,50
Minus Summe fortd. Ausgaben ohne Schuldendienst  € 1.510.391,50
Bruttoergebnis der fortd. Gebarung                          288.026,44
Minus lfd. Schuldendienst ( Zins und Tilgung )                 143.711,15
Verschuldungsgrad    49,90 %
Netto-Ergebnis fortd. Gebarung                                144.315,29

M.f.G Herbert Jordan