Sonntag, 10. August 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 06.08.2014



Punkt 1 Bebauungsplan GP 62/3 und 62/2 KG Birgitz – Auflagen- und Erlassungsbeschluss

Folgende Parameter wurden beschlossen:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchstens  1,80
Offene Bauweise
Abstand 0,6
Maximal 2 Oberirdische Stockwerke
Maximale Wandhöhe 7,20 Meter
Höchster Punkt des Gebäudes – absolute Seehöhe 869,00 Meter
Geländeveränderung maximal 0,5 Meter, über diese Vorgabe gab’s eine `Diskussion, ob diese Regelung bei Einfamilienhäusern notwendig und sinnvoll ist.
Einstimmig beschlossen.

Punkt 2 „Verbindung“ Kanalableitung (Oberflächen bzw. Fäkalkanal) Ausserkristen / Sonnleiten im Bereich des Mischkanals „Kristenhöfe“ – Zustimmung des Gemeinderates

Die Gemeinde Axams hat um diese Grundbenützung angesucht.
Der Ausschuss der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz hat sich im Vorfeld für eine Genehmigung dieses Ansuchens ausgesprochen.
Der Gemeinderat stimmt dem Ansuchen zu, mit dem Hinweis, dass sich die Gemeinde Axams mit dem Nutzungsberechtigten diese Gemeindegutsagrargemeinschaftsgrundstückes einigen muss.
Einstimmig beschlossen.

Punkt 3 Kassenprüfungsprotokoll 2/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Kassaprüfung wurde vom Überprüfungsausschuss am 02.06.2014 durchgeführt.
Die aufgezeigten Unstimmigkeiten wurden berichtigt.
Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Punkt 4 Mehreinnahmen und Überziehungen Stichtag 25.07.2014 - Beschlussfassung

Bis zum Stichtag 25.07.2014 gab’s laut Aufstellung € 8.367,68 an Überziehungen, und € 125.836,02 an Mehreinnahmen. ( € 100.000,- vom Gemeindeausgleichsfonds)
Weil ich ( keine Gemeinderatsfraktion) bis heute keinen „Voranschlag 2014“ von der Gemeinde erhalten habe, kann ich diese Angaben nicht überprüfen. Eine Zustimmung zu diesen Listen war mir daher nicht möglich.

Abstimmung 11 Ja   1 Nein

Punkt 5 Außerordentliche Finanzzuweisung aus dem GAF – Zweckwidmung für „Hochbehältersanierung / zentrale Wasserversorgung“

Die Gemeinde Birgitz hat vom Gemeindeausgleichsfonds eine außerordentliche Bedarfszuweisung von  € 100.000,- erhalten.
Dieser Betrag soll nun Zweckgewidmet für die Sanierung der Trinkwasserversorgung verwendet werden.
Kommt Ihnen dies irgendwie bekannt vor?
Gemeinderatsbeschluss 04.09.2013 – Bildung einer Betriebsmittelrücklage für anstehende Verbesserungsmaßnahmen bei der Wasserversorgung.
Außerordentliche Bedarfszuweisung 2013 € 91.080,- die Zweckgewidmet wurde.
Diese Zweckwidmung wurde bei der Erstellung des Voranschlagsentwurfes 2014 wieder aufgehoben.

Die Gemeinde Birgitz hat 2012 die Fa. AEP mit der Erhebung des Sanierungsbedarfs und der Ermittlung der Investitionskosten beauftragt und diese Leistung auch 2013 bezahlt.
Meine Frage an den Bürgermeister um welche Investitionssummen es sich laut dieser Studie handelt, antwortete der Bürgermeister mit – „ das kann ich nicht beantworten, weil ich die Studie noch nicht erhalten habe“
Na bravo – 2012 bestellt – 2013 bezahlt – August 2014 Studie noch immer nicht geliefert.

„Gemeinderatssitzung am 19.09.2012
Tagesordnungspunkt 3. Angebot AEP – Studie zur Sanierung des Hochbehälter, zur Quellsanierung und zur Beschneiungsanlage Steinachlift
Dieses Projekt wird aufgrund seiner Dimension als Studie zusammengefasst und man sollte sich bereits jetzt schon Gedanken über die Realisierung dieses Großprojektes machen. Das Angebot der Firma AEP beinhaltet die Ist-Analyse, das Sanierungskonzept, sowie die Ermittlung der Investitionskosten. Die Angebotssumme für die oben angeführten Studien beläuft sich auf € 11.500,- (netto) wobei 50% der Honorarkosten bei einer Projektrealisierung durch die Firma AEP in Anrechnung gebracht werden können………
Abstimmung 12 Ja 1 Enthaltung.“

Abstimmung 12 Ja

Punkt 6 Ansuchen Subvention Wasserrettung Innsbruck

Die Wasserrettung Innsbruck hat um eine Subvention von € 97,- angesucht. Dieser Betrag richtet sich nach der Einwohnerzahl.
Auf Antrag wurde dieser Betrag auf € 100,- erhöht und einstimmig beschlossen.


Punkt 7 Änderung Bebauungsplan GP 439 KG Birgitz – allfälliger Auflage- und Erlassungsbeschluss

Die Fa. Holzbau Haid möchte das Bürogebäude um ein Stockwerk erhöhen. Platzbedarf für die Fa. Kristallwohnbau. Durch den gültigen Bebauungsplan (absolute Seehöhe 858,60 Meter) ist dies nicht möglich.
Die absolute Höhe wird auf 860,20 erhöht, alle anderen Parameter bleiben gleich.
Abstimmung 11 Ja  1 Enthaltung wegen Befangenheit.

Punkt 8 Personelles – Änderung des Beschäftigungsausmaßes VB Eisendle-Hilgarter von 50% auf 62,5% (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Was soll ich da auch vertrauliches berichten, steht eh’ alles in der Einladung zur Gemeinderatssitzung.

Punkt 9 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Unendliche Geschichte „sozialer Wohnbau Rohracker“
Vzbgm. Haid ( Kristallwohnbau) erklärt, die Verkaufsunterlagen sind fertig und werden am Donnerstag den 07.08.2014 der Gemeinde übergeben.
Ich habe mich am Freitag den 08.08.2014 gegen Mittag bei der Gemeinde erkundigt, ob die Verkaufsunterlagen übergeben wurden – Auskunft „Nein“

Der Bürgermeister wollte sich auf kein Datum für das Infoschreiben an die Gemeindebürger und den darauffolgenden Infoabend festlegen.

Gemeindegutsagrargemeinschaft:
Der Bürgermeister berichtet von der Übergabe der Unterlagen durch den Obmann der Gemeindegutsagrargemeinschaft an den Substanzverwalter.
Am 31.07.2017 fand die Berufungsverhandlung in Sachen „Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz“ statt. Alle Berufungen wurden abgewiesen.
Der Bürgermeister ist der Meinung, für den Bericht des Substanzverwalters ist kein eigener Tagesordnungspunkt notwendig, es genügt wenn er unter Allfälliges berichtet.
Dieser Meinung bin ich nicht. Wenn der Bericht des Substanzverwalters als Tagesordnungspunkt ausgewiesen ist, besteht für die Gemeinderäte die Möglichkeit eines „Antrags zum Tagesordnungspunkt“ über diesen noch in der gleichen Sitzung abgestimmt werden muss.
Erfolgt der Bericht des Substanzverwalters unter „Allfälliges“ besteht diese Möglichkeit nicht. Es können von den einzelnen Gemeinderäten nur sogenannte „selbständige Anträge“ gestellt werden. Diese müssen vom Bürgermeister innerhalb von 6 Monaten als eigenständige Tagesordnungspunkte ausgeschrieben werden.

Es folgte ein Bericht über das Projekt „gesunde Gemeinde“

Anfrage – wie geht’s mit dem Raumordnungskonzept weiter – Antwort ist im Laufen.
Ich habe den Bürgermeister aufgefordert, dem Raumordnungsplaner die aktuellen Ansuchen um Umwidmungen zur Bearbeitung zu übergeben. Die Unterlagen, die jeder Gemeinderat vom Raumordnungsplaner erhalten hat, sind zum Teil überholt weil es neue Ansuchen gibt.

M.f.G
Herbert

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