Punkt 1
Bebauungsplan GP 62/3 und 62/2 KG Birgitz – Auflagen- und Erlassungsbeschluss
Folgende Parameter wurden beschlossen:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchstens 1,80
Offene Bauweise
Abstand 0,6
Maximal 2 Oberirdische Stockwerke
Maximale Wandhöhe 7,20 Meter
Höchster Punkt des Gebäudes – absolute Seehöhe
869,00 Meter
Geländeveränderung maximal 0,5 Meter, über
diese Vorgabe gab’s eine `Diskussion, ob diese Regelung bei Einfamilienhäusern
notwendig und sinnvoll ist.
Einstimmig beschlossen.
Punkt 2
„Verbindung“ Kanalableitung (Oberflächen bzw. Fäkalkanal) Ausserkristen /
Sonnleiten im Bereich des Mischkanals „Kristenhöfe“ – Zustimmung des
Gemeinderates
Die Gemeinde Axams hat um diese Grundbenützung
angesucht.
Der Ausschuss der Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz hat sich im Vorfeld für eine Genehmigung dieses Ansuchens
ausgesprochen.
Der Gemeinderat stimmt dem Ansuchen zu, mit
dem Hinweis, dass sich die Gemeinde Axams mit dem Nutzungsberechtigten diese
Gemeindegutsagrargemeinschaftsgrundstückes einigen muss.
Einstimmig beschlossen.
Punkt 3
Kassenprüfungsprotokoll 2/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Die Kassaprüfung wurde vom
Überprüfungsausschuss am 02.06.2014 durchgeführt.
Die aufgezeigten Unstimmigkeiten wurden
berichtigt.
Einstimmig zur Kenntnis genommen.
Punkt 4
Mehreinnahmen und Überziehungen Stichtag 25.07.2014 - Beschlussfassung
Bis zum Stichtag 25.07.2014 gab’s laut
Aufstellung € 8.367,68 an Überziehungen, und € 125.836,02 an Mehreinnahmen. ( €
100.000,- vom Gemeindeausgleichsfonds)
Weil ich ( keine Gemeinderatsfraktion) bis heute
keinen „Voranschlag 2014“ von der
Gemeinde erhalten habe, kann ich diese Angaben nicht überprüfen. Eine
Zustimmung zu diesen Listen war mir daher nicht möglich.
Abstimmung 11 Ja 1 Nein
Punkt 5
Außerordentliche Finanzzuweisung aus dem GAF – Zweckwidmung für
„Hochbehältersanierung / zentrale Wasserversorgung“
Die Gemeinde Birgitz hat vom
Gemeindeausgleichsfonds eine außerordentliche Bedarfszuweisung von € 100.000,- erhalten.
Dieser Betrag soll nun Zweckgewidmet für die
Sanierung der Trinkwasserversorgung verwendet werden.
Kommt Ihnen dies irgendwie bekannt vor?
Gemeinderatsbeschluss 04.09.2013 – Bildung
einer Betriebsmittelrücklage für anstehende Verbesserungsmaßnahmen bei der Wasserversorgung.
Außerordentliche Bedarfszuweisung 2013 €
91.080,- die Zweckgewidmet wurde.
Diese Zweckwidmung wurde bei der Erstellung
des Voranschlagsentwurfes 2014 wieder aufgehoben.
Die Gemeinde Birgitz hat 2012 die Fa. AEP mit
der Erhebung des Sanierungsbedarfs und der Ermittlung der Investitionskosten
beauftragt und diese Leistung auch 2013 bezahlt.
Meine Frage an den Bürgermeister um welche
Investitionssummen es sich laut dieser Studie handelt, antwortete der
Bürgermeister mit – „ das kann ich nicht
beantworten, weil ich die Studie noch nicht erhalten habe“
Na bravo – 2012 bestellt – 2013 bezahlt –
August 2014 Studie noch immer nicht geliefert.
„Gemeinderatssitzung am 19.09.2012
Tagesordnungspunkt 3. Angebot AEP – Studie zur Sanierung
des Hochbehälter, zur Quellsanierung und zur Beschneiungsanlage Steinachlift
Dieses
Projekt wird aufgrund seiner Dimension als Studie zusammengefasst und man
sollte sich bereits jetzt schon Gedanken über die Realisierung dieses
Großprojektes machen. Das Angebot der Firma AEP beinhaltet die Ist-Analyse, das
Sanierungskonzept, sowie die Ermittlung der Investitionskosten. Die
Angebotssumme für die oben angeführten Studien beläuft sich auf € 11.500,-
(netto) wobei 50% der Honorarkosten bei einer Projektrealisierung durch die
Firma AEP in Anrechnung gebracht werden können………
Abstimmung
12 Ja 1 Enthaltung.“
Abstimmung 12 Ja
Punkt 6
Ansuchen Subvention Wasserrettung Innsbruck
Die Wasserrettung Innsbruck hat um eine
Subvention von € 97,- angesucht. Dieser Betrag richtet sich nach der
Einwohnerzahl.
Auf Antrag wurde dieser Betrag auf € 100,-
erhöht und einstimmig beschlossen.
Punkt 7
Änderung Bebauungsplan GP 439 KG Birgitz – allfälliger Auflage- und
Erlassungsbeschluss
Die Fa. Holzbau Haid möchte das Bürogebäude um
ein Stockwerk erhöhen. Platzbedarf für die Fa. Kristallwohnbau. Durch den
gültigen Bebauungsplan (absolute Seehöhe 858,60 Meter) ist dies nicht möglich.
Die absolute Höhe wird auf 860,20 erhöht, alle
anderen Parameter bleiben gleich.
Abstimmung 11 Ja 1 Enthaltung wegen Befangenheit.
Punkt 8
Personelles – Änderung des Beschäftigungsausmaßes VB Eisendle-Hilgarter von 50%
auf 62,5% (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten.
Was soll ich da auch vertrauliches berichten,
steht eh’ alles in der Einladung zur Gemeinderatssitzung.
Punkt 9
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Unendliche Geschichte „sozialer Wohnbau Rohracker“
Vzbgm. Haid ( Kristallwohnbau) erklärt, die
Verkaufsunterlagen sind fertig und werden am Donnerstag den 07.08.2014 der
Gemeinde übergeben.
Ich habe mich am Freitag den 08.08.2014 gegen
Mittag bei der Gemeinde erkundigt, ob die Verkaufsunterlagen übergeben wurden –
Auskunft „Nein“
Der Bürgermeister wollte sich auf kein Datum
für das Infoschreiben an die Gemeindebürger und den darauffolgenden Infoabend
festlegen.
Gemeindegutsagrargemeinschaft:
Der Bürgermeister berichtet von der Übergabe
der Unterlagen durch den Obmann der Gemeindegutsagrargemeinschaft an den Substanzverwalter.
Am 31.07.2017 fand die Berufungsverhandlung in
Sachen „Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz“ statt. Alle Berufungen wurden
abgewiesen.
Der Bürgermeister ist der Meinung, für den
Bericht des Substanzverwalters ist kein eigener Tagesordnungspunkt notwendig,
es genügt wenn er unter Allfälliges berichtet.
Dieser Meinung bin ich nicht. Wenn der Bericht
des Substanzverwalters als Tagesordnungspunkt ausgewiesen ist, besteht für die
Gemeinderäte die Möglichkeit eines „Antrags
zum Tagesordnungspunkt“ über diesen noch in der gleichen Sitzung abgestimmt
werden muss.
Erfolgt der Bericht des Substanzverwalters
unter „Allfälliges“ besteht diese Möglichkeit nicht. Es können von den
einzelnen Gemeinderäten nur sogenannte „selbständige
Anträge“ gestellt werden. Diese müssen vom Bürgermeister innerhalb von 6
Monaten als eigenständige Tagesordnungspunkte ausgeschrieben werden.
Es folgte ein Bericht über das Projekt
„gesunde Gemeinde“
Anfrage – wie geht’s mit dem
Raumordnungskonzept weiter – Antwort ist im Laufen.
Ich habe den Bürgermeister aufgefordert, dem
Raumordnungsplaner die aktuellen Ansuchen um Umwidmungen zur Bearbeitung zu
übergeben. Die Unterlagen, die jeder Gemeinderat vom Raumordnungsplaner
erhalten hat, sind zum Teil überholt weil es neue Ansuchen gibt.
M.f.G
Herbert
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