Sonntag, 25. Juni 2017

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 22.06.2017 und Protokoll der GR-Sitzung am 7.6.2017




Hallo Leute,


Punkt 1 Abberufung des ersten Rechnungsprüfers der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz und Neubestellung eines Nachfolgers gemäß § 36b Abs. 1 TFLG 1996 - Beschlussfassung

Ich habe, wie schon berichtet, auf Grund der Aussagen von Bürgermeister Markus Haid bei der letzten Gemeinderatssitzung diese Funktion zurückgelegt.
Nach meinem Rücktrittsschreiben an den Gemeinderat hat es einen Mailverkehr zwischen dem Bürgermeister und mir gegeben, worin ich Ihn gebeten habe mir den Beleg für die Buchung auf dem Sachkonto „12 Finanzamt Zahllast“ zu erheben.

Beim kleinsten Verein wird der Kassier nicht entlastet wenn er Buchungen ohne Beleg durchführt, bei der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz ist ein Beleg für die Buchung nicht notwendig!

Diesen Buchungsbeleg hat der Bürgermeister mir bis heute nicht vorgelegt (einen Beleg!!!!)

Der Gemeinderat musste mich als ersten Rechnungsprüfer abberufen und einen neuen wählen.
Abberufung :
7 Ja  1 Nein (Bürgermeister)  4 Enthaltungen (auch ich)

Vorschlag Neuwahl Schweighofer Anton
9 Ja (auch ich) 3 Enthaltungen



Punkt 2 Änderung Dienstpostenplan gemäß § 30 Abs. 1 lit. h TGO 2001 - Beschlussfassung
„§ 30 Aufgaben des Gemeinderates
(1) Der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde. Er hat über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden und die Geschäftsführung der übrigen Gemeindeorgane zu überwachen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm gesetzlich sonst noch zugewiesenen Angelegenheiten insbesondere über“











h)
den Dienstpostenplan und den Stellenplan sowie die Begründung oder Beendigung von Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen, deren Dauer sechs Monate übersteigt,

Dienstpostenplanänderungen sind eindeutig Sache des Gemeinderates, trotzdem hat Bürgermeister Markus Haid nach der Kündigung des Amtsleiters, diese Position höherwertig ausgeschrieben.

Der bisherige Amtsleiter wurde nach dem Vertragsbediensteten – Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe „c“ entlohnt.

Ausgeschrieben wurde die Position des Gemeindeamtsleiters in der Entlohnungsgruppe „b“, was erhebliche Mehrkosten für die Gemeinde bedeutet.

Entlohnungsstufe
"c"
"b"
Mehrkosten pro Monat ohne höheren Dienstgeberbeitrag




1
1.532,90
1.723,10
190,2 Euro
10
1.961,40
2.338,30
376,9 Euro
20
2.452,80
3.397,10
944,3 Euro

Ob die Gemeinde Birgitz einen Juristen als Amtsleiter (vorgeschrieben ist dies erst ab 5000 Einwohner) braucht wage ich zu bezweifeln. Verwaltungskosten reduzierung???????
Dieser Dienstpostenplanänderung konnte ich daher nicht zustimmen.

Abstimmung 7 Ja   5 Nein




Punkt 3 Personelles  – Anstellung Gemeindeamtsleiter – Empfehlung des Gemeindevorstandes vom 13.06.2017 – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

Punkt 4 Personelles – Anstellung Assistenzkraft Kinderkrippe – Empfehlung des Gemeindevorstandes vom 13.06.2017 – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten


Punkt 5 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Meine Frage: Ob die unterschiedlichen Druckverhältnisse im öffentlichen Wassernetz der Gemeinde Birgitz mit den Bauarbeiten für den neuen Hochbehälter zusammenhängen, wurde vom Bürgermeister verneint, außerdem ist der Gemeinde von Problemen im Wassernetz nichts bekannt.
Ersatzgemeinderat Recla bestätigt, dass auch er schon auf die unterschiedlichen Druckverhältnisse angesprochen wurde.
Der Bürgermeister wird sich erkundigen.

Vizebürgermeister Wolfgang Steiner erkundigt sich beim Bürgermeister ob bei der Baustelle „Zoidl“ im Rohracker, die Baumassendichte und Höhe eingehalten wird?

Bürgermeister Markus Haid antwortet: „Die Bauverhandlung war 2015 und alle Vorschriften des gültigen Bebauungsplans für diese Parzelle werden eingehalten.
Er kann da nichts machen.“

Der
M.f.G
Herbert

















Sonntag, 11. Juni 2017

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 07.06.2017



Hallo Leute,

Herr Märk und Herr Heinricher wurden als Ersatzgemeinderäte angelobt.

Punkt 1 Weiterführung Schulassistenz - Beschlussfassung

Die Weiterführung der Schulassistenz wurde einstimmig beschlossen


Punkt 2 Ansuchen SPG Westliches Mittelgebirge – Erlassung Turnsaalmiete - Beschlussfassung

Die SPG Westliches Mittelgebirge hat im abgelaufenen Schuljahr 17 Kinder aus Birgitz betreut. Die Kosten für die Turnsaalbenützung € 165,- (15,- pro Stunde) werden dem Verein erlassen.
Einstimmig.


Punkt 3 Auflösung Sonderrücklage „Hochbehälter“ und Zuführung an den außerordentlichen Haushalt, gemäß § 83 TGO 2001 - Beschlussfassung

einstimmig



Punkt 4 Elektroinstallation zusätzliche Straßenbeleuchtung - Auftragsvergabe

Zwischen Liftparkplatz und Ortsgrenze Götzens sollen 5 neue Lichtmasten errichtet werden. Im Voranschlag 2017 sind dafür € 6.000,- budgetiert, aber leider zu wenig.
Für das „zusammenbauen und anschließen der Straßenlampen inkl. Kabellieferung „ wurde ein Angebot in der Höhe von € 1.937,28 vorgelegt.
Die Bedeckung, wurde nach Rückfrage von mir, vom Bgm. mit dem Rechnungsabschluss 2016 angegeben.
Obwohl nur ein Angebot (in der Regel sind drei Angebote einzuholen) vorgelegt wurde, ich die Erweiterung der Straßenbeleuchtung aber für sehr sinnvoll halte, habe ich dem Antrag zugestimmt.
einstimmig

Punkt 5 Elektroinstallation Adaptierung Sitzungssaal - Auftragsvergabe

Im Voranschlag 2017 sind dafür € 12.000,-, das in den Verhandlungsunterlagen aufliegende Angebot lautete auf € 10.178,27 Brutto. Der Bgm. hätte die Arbeiten also ohne eigenen Gemeinderatsbeschluss bestellen können.
Während der Sitzung wurde noch ein zweites teureres Angebot vorgelegt.

Ich habe grundsätzlich nichts gegen die Adaptierung, nur der im Kostenvoranschlag enthaltene „Fernseher Samsung UE75MU8000 TXZG FLAT“ um € 4.680,- Brutto ist mir einfach zu teuer.
Es entwickelte sich eine sehr hitzige Diskussion, mit dem Ergebnis, der Bgm. wird diesen Preis nachverhandeln.

Mir war dies für eine Zustimmung zu wenig  und habe daher mit nein abgestimmt.
11 JA  1 Nein 1 Enthaltung
Das Angebot ist somit angenommen, den nachverhandelten Preis werden wir wohl nie erfahren?



Punkt 6 Vereinbarung Lage Gemeindewasserleitung auf Gst 803, KG Birgitz – Timber & Stone Homes Wohnbau GmbH - Beschlussfassung

Diese Vereinbarung ist nicht notwendig, da die mit den Vorbesitzer abgeschlossene Vereinbarung automatisch auf den Rechtsnachfolger übergeht.

Punkt 7 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung und Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Der Substanzverwalter Georg Haid berichtet von der Vollversammlung der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz.

Weiteres verliest er ein Schreiben der Aufsichtsbehörde  vom 31.05.2017(nicht in den Verhandlungsunterlagen aufgelegen)

Laut diesem Schreiben wurde der Rechnungsabschluss 2016 von der Aufsichtsbehörde in Folge einer Mail von mir als erster Rechnungsprüfer an die Aufsichtsbehörde noch einmal geprüft und für richtig befunden.

Den genauen Wortlaut dieses Schreibens kann ich leider nicht verlautbaren, weil ich es nicht erhalten habe. (Ist wohl die Antwort auf mein Mail ergangen an den Substanzverwalter, beim letzten Schreiben der Aufsichtsbehörde hat der damalige Substanzverwalter Oberdanner den Hinweis, das Schreiben ist an den ersten Rechnungsprüfer weiterzuleiten übersehen? Ob das aktuelle Schreiben diesen Hinweis auch enthält weiß ich nicht.

Ohne Kenntnis des Inhaltes, konnte ich mich dazu auch nicht äußern.

Ich bin nach wie vor der Meinung, der Rechnungsabschluss 2016 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz ist falsch.

Bürgermeister Markus Haid kritisierte meine genaue und hartnäckige Tätigkeit als erster Rechnungsprüfer und meinte, dies führt nur zu unnötigen Kosten für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz.

Bürgermeister Markus Haid hat es nie für notwendig erachtet, in einem persönlichen Gespräch, mir die Möglichkeit zu geben, Ihn anhand der Unterlagen meine Einwände zum Rechnungsabschluss 2016 zu erklären.

Da ich meine Meinung nicht ändere und der nächste Schritt eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Agrarbehörde wäre, die ich nicht machen möchte, trete ich von der Funktion des ersten Rechnungsprüfers der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz zurück.

Mail an die Aufsichtsbehörde, leider ohne Antwort:

Sehr geehrter Herr Mag. Walser
mit Verwunderung habe ich gesehen, dass die Agrarbehörde den RA 2016 der GGAG Birgitz genehmigt hat.
Ich habe als erster Rechnungsprüfer den RA 2016 geprüft und im Bericht aufgezeigt, dass die Sachkontenzuordnung nicht stimmt.
Alle Belege sind mit einem Sachkonto versehen, nur stimmt die Summe nicht mit denen im RA überein.
SK 41 Jagd, Fischerei           RA € 7.345,79 -   lt. Belege € 8.814,95        Differenz  -1.469,16
SK 42 Mieten                       RA € 16.166,02 - lt. Belege € 16.325,92      Differenz     -159,90
SK 50 Ausgaben für land.    RA € 3.661,22 -   lt. Belege € 1.230,65        Differenz  2.430,57
SK 53 Bankzinsen                 RA €165,44 -        lt.Belege € 107,26           Differenz       58,18
SK 54 Gebäudeinst.              RA € 756,93 -      lt. Belege € 1.108,84       Differenz    -351,91
SK 56 Bringungsanlagen      RA € 10.588,11 - lt. Belegen € 12.705,73  Differenz -2.117,62
SK 59 Steuern                       RA € 1.985,51 -   lt. Belege € 5.561,19       Differenz -3.575,68
SK 60 Personal                      RA  € 5.626,19 - lt. Belege € 6.339,27       Differenz     -713,08
SK 12 Finanzamt Zahllast 2015 Passiv € 497,15 Scheint 2016 nicht mehr auf. Beleg gibts keinen.

Wenn in der "Zusammenfassung der wesentlichsten Tätigkeiten des ersten Rechnungsprüfers" unter III Anhand der Verrechnungsunterlagen unter anderem steht:
Wurden alle Belege den von der Agrarbehörde vorgegebenen Sachkonten zugeordnet?
darf ich wohl annehmen, dass damit  die Summe der Belege mit gleicher Sachkontozuordnung auch die Summe im Rechnungsabschluss sein sollte?
(Abweichungen durch Steuern möglich, sollte aber am Beleg vermerkt sein)
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung: " ersucht der Bürgermeister in weiterer Folge um die Kenntnisnahme des soeben verlesenen Berichts des ersten Rechnungsprüfers und um Zustimmung für die Übermittlung des vorliegenden Rechnungsabschlusses, zur weiteren Überprüfung durch die zuständige Behörde. 8 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltungen."
Ich habe einen eigenen Rechnungsabschluss mit den Summen lt. Belege erstellt, dieser weist in der Verprobung eine Differenz von € 497,15 auf weil es dafür keinen Beleg gibt.
Ich ersuche Sie, den RA 2016 der GGAG Birgitz aufgrund dieser Angaben noch einmal zu überprüfen.
Beilagen :
RA 2016 erstellt lt. Belegen von Jordan Herbert
Überprüfungsprotokoll


Punkt 8.  Anfragen, Anträge, Allfälliges

Bürgermeister Markus Haid beantwortet die Fragen der letzten Gemeinderatssitzung bezüglich Kontoüberziehung:

Verzugszinsen fallen keine an – Kulanz von der Bank.
Alle Überweisungen waren notwendig – Gehaltszahlungen.
Das Konto ist inzwischen wieder positv.

Der Vizebürgermeister berichtet von den Aktivitäten bezüglich gemeinsames Dorffest der Vereine von Birgitz. Dies soll am 19. Und 20. August 2017 stattfinden.
Für die Organisation dieser gemeinsamen Dorffeste (soll jährlich stattfinden) wurde ein eigener Verein gegründet.

Gemeinderätin Andrea Bol bemängelt die Straßen Markierungen im Moosanger.
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M.f.G
Herbert