Sonntag, 9. Februar 2020

Bericht von der Gr-Sitzung am 5.2.2020


Hallo Leute,
 am Beginn der Gemeinderatssitzung wurde vom Bürgermeister der Antrag auf Aufnahme von zwei zusätzlichen Tagesordnungspunkten gestellt.

„Umfahrungsstraße Birgitz“

„Parkraumbewirtschaftung Adelshof“

einstimmig

Der Tagesordnungspunkt 9 wurde vorgezogen.

Punkt 9 Selbständiger Antrag gem. §41 TGO 2001 von GR Herbert Jordan betreffend Umfahrungsstraße Birgitz – Variante Ruifachbachl / Nasses Tal – Empfehlung Umweltausschuss – Beratung und Beschlussfassung


Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz – Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5 (Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens: Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.

Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4 Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.

Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung ) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht. Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.

Man kann nicht nur gegen eine Variante sein, sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.

Diese Alternative besteht meiner Meinung nach in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.

Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort abgelehnt.

Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):

Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“ oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.

Mit dieser Variante würde der Verkehr von Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens abgeleitet.



Der Gemeinderat wolle beschließen:

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.




Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan




Ich habe noch einmal meine Befürchtungen bezüglich der Variante „Umfahrung kurz“ erklärt, genützt hats nichts.

Beide Anträge wurden mit 11 Nein abgeschmettert. (1 Ja, ich)



`Soweit so (Schlecht) gut?????

Keine zwei Stunden später bei der Behandlung des zusätzliche Tagesordnungspunktes „Umfahrungsstraße Birgitz“ war wieder alles anders:

Bgm. Markus Haid berichtet, er und die Nachbarbürgermeister sind zu einem Verkehrsgipfelgespräch ins Landhaus geladen, bei dem es um die Umfahrung Birgitz –Götzens geht.

Er stellte folgende Überlegungen zur Diskussion:

1)    Haben wir ein Verkehrsproblem auf der Hauptstraße?
2)    Wie wirkt sich eine mögliche Realisierung der Variante „Umfahrung kurz“ auf die Verkehrszahlen in Birgitz aus?
3)    Kann sich der Gemeinderat eine Umfahrungsvariante „Nord – Nasses Tal“ von Birgitz und Götzens vorstellen?

Diese „neue“ Variante wurde auf dem Bildschirm präsentiert und Bestand aus:

Ein gerader roter Strich, ausgehend vom Götzner Strassl nördlich von der Birga bis zum Stampfgatter.
Ein gerader roter Strich, ausgehend vom Stampfgatter zum alten Fußballplatz in Axams.

Mehr nicht?

Der Gemeinderat soll dieser Umfahrungsvariante grundsätzlich zustimmen.

Dieser Antrag wurde mit 11 Ja angenommen (1 Nein)





Punkt 1Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept der Gemeinde Birgitz: Behandlung der eingelangten Stellungnahmen – Beratung und Beschlussfassung

Es sind keine Stellungnahmen eingelangt

einstimmig




Punkt 2 Erlassungsbeschluss der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Ich konnte aus den schon bekannten Gründen nicht zustimmen. (Keine Lösungsansätze der Verkehr Problematik Hauptstraße im Raumordnungskonzept enthalten)
11 Ja 1 Nein

Punkt 3 Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan betreffend der Gst. Nr. 86/2, 86/4, .117 und 1240 KG Birgitz, Auflage – und Erlassungsbeschluss

Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchst 3,21
Besondere Bauweise  BW b 0,6
Zahl der oberirdischen Geschosse höchstens 3
Oberster Punkt des Gebäudes 873,00 Meter über Adria

11 Ja 1 Enthaltung (befangen)




Punkt 4 Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan betreffend Gst. Nr. 82/1 KG Birgitz Auflage- und Erlassungsbeschluss

Für dieses Projekt ist kein eigener Bebauungsplan notwendig.
11 Ja 1 Enthaltung (befangen)

Punkt 5 Durchführung eines Straßenbauprojektes in der Birga auf den Gst. Nr. 178/2, 178/8 und 178/9 mögliche Ausgestaltung – Beschlussfassung

Dabei handelt es sich um den Stichweg in der Birga Richtung Norden.

Im „Technischen Bericht Strassenbau“ den ich aus den Verhandlungsunterlagen habe steht:

„2.4 Straßen Entwässerung allgemein

Die Entwässerung erfolgt mittels Auskehren in die Grünflächen vor Ort. Die Auskehren werden trapezförmig mittels eines beim Asphaltieren eingelegten Holzprofils ausgeführt und haben einen Abstand von ca. 10 Meter“

Meine Frage dazu, wo das Wasser hin rinnen soll, wenn beide Seiten der Straße verbaut sind wurde nicht beantwortet. Dies ist nicht Verhandlungsgegenstand, ich habe den falschen Plan usw.
Mit diesen Aussagen des Bürgermeisters konnte ich dem Projekt nicht zustimmen.
11 Ja 1 Nein

Punkt 6 Präsentation der Schlussrechnung zum Umbauprojekt des Gemeindefriedhofes – Kenntnisnahme

Das Projekt wurde vom Baumeister noch einmal präsentiert und von fast allen gelobt.

Ich war da, mit meinen Fragen / Kritik zur Abrechnung die Ausnahme.

Kritikpunkte:

Das Projekt hat sich von ursprünglich ca. 100.000 auf rund 190.000 € erhöht.

Statt dem geplanten Betondach wurde zum gleichen Preis ein Holzdach errichtet.
(Dieses Holzdach ist an einer Stelle schon reparaturbedürftig)
Die Positionen Dachriegel Beton C30/37, Dachriegel Schalung und Bewehrung Dachriegel scheine in der Abrechnung mit dem vollen Preis auf.
Unter Position 30 steht „Holzdachausführung (Abgerechnet in Hauptauftrag)
1 Pauschale 0,0€

Eine Aufstellung der verrechneten Regieleistungen fehlt.

Weiter aufgezeigte Mängel wurden ebenso ignoriert, daher konnte ich dieser Abrechnung nicht zustimmen.
10 Ja 1 Nein 1 Enthaltung (befangen)
 

Punkt 7 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme

Die Birgitzer Alm soll ab Frühjahr neu verpachtet werden.



Punkt 8 Finanzierung und Ankauf eines neuen Gemeindefahrzeuges – Beratung und Beschlussfassung

einstimmig

Punkt 10 Vergabe Grobkonzept Breitbandausbau an Fa. KEM – Empfehlung Umweltausschuss – Beratung und Beschlussfassung
Einstimmig


Punkt 11 Personelle Angelegenheiten – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

Punkt 12 Umfahrungsstraße

Darüber habe ich schon am Beginn des Berichtes geschrieben.

Punkt 13 Parkraumbewirtschaftung Adelshof Birgitzer Alm

Es sollen weitere gebührenpflichtige Parkplätze in diesem Bereich errichtet werden.
Die gezeigten Unterlagen und Vertragsbedingungen waren mir zu dürftig, daher habe ich mich bei der Abstimmung enthalten.
11 Ja 1 Enthaltung

Punkt 14 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Das Problem mit freilaufenden Hunden wurde wieder einmal angesprochen.
Der Leinenzwang im Ortsgebiet wird von der Bergwacht Götzens kontrolliert.

M.f.G.
Herbert


Sonntag, 2. Februar 2020

Tagesordnung der Gr-Sitzung am 05.02.2020



Hallo Leute,
die Tagesordnung und Reihenfolge der Punkte legt der Bürgermeister fest.

Bei dieser Tagesordnung kann ich über die Reihenfolge der Punkte nur den Kopf schütteln.

Tagesordnungspunkt 1 und 2 Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept

Tagesordnungspunkt 9 Selbständiger Antrag betreffend Umfahrungsstraße und Aufnahme in die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes.

Unter Punkt 1 und 2 soll die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen werden und wird, wenn der Tagesordnungspunkt 9 vom Gemeinderat angenommen wird, bei der gleichen Sitzung wieder geändert!!!!

Sehr sinnvoll, oder???????

Zur Info noch der selbständige Antrag:


Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz – Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5 (Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens: Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.

Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4 Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.

Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung ) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht. Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.

Man kann nicht nur gegen eine Variante sein, sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.

Diese Alternative besteht meiner Meinung nach in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.

Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort abgelehnt.

Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):

Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“ oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.

Mit dieser Variante würde der Verkehr von Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens abgeleitet.









Der Gemeinderat wolle beschließen:

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.




Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan