Sonntag, 11. März 2018

Bericht von der Gr- Sitzung am 07.03.2018



Hallo Leute,
bei der Sitzung waren 12 Gemeinderäte anwesend..
Der Bürgermeister stellte zu Beginn der Sitzung den Antrag einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Kreditaufnahme, einstimmig

Punkt 1 Kassenprüfungsprotokoll zur Jahresrechnung 2017 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Der Überprüfungsausschussobmann verlas das Prüfprotokoll – einstimmig zur Kenntnis genommen.


Punkt 2 Rechnungsabschluss 2017 – Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Gesamtabschluss des ordentlichen Haushalts

3,267.109,80  Einnahmenabstattung
3,124.361,27 –Ausgabenabstattung
  142.748,53 = Kassenbetrag
  108.736,77+ Einnahmenrückstände
  251.485,30= Zwischensumme
   86.738,06- Ausgabenrückstände
  164.747,24 Jahresergebnis

Gesamtabschluss des außerordentlichen Haushalts

461.080,89 Einnahmenabstattung
433.546,37-Ausgabenabstattung
 27.534,52=Kassenbetrag
         0,00-Einnahmenrückstände
 27.534,52=Zwischensumme
 34.122,01-Ausgabenrückstände
 -6.587,49  Jahresergebnis

Ich habe den Rechnungsabschluss überprüft und könnte diesem auch zustimmen, wenn nicht die massive Überschreitung bei der Haushaltsstelle „Quellsanierungen“ währe. € 110.977,85 Überschreitung

Ich habe zu dieser Problematik eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister gestellt, leider bis heute keine ausreichende Antwort erhalten.

Bgm. Markus Haid erklärte zu dieser Angelegenheit, es wurde alles überprüft und für in Ordnung befunden. Die von mir geforderten Auftrags- und Rechnungsdetails bekomme ich nicht?

Weiteres machte ich den Vorschlag, das Jahresergebnis von € 164.747,24 für den Neubau des Hochbehälters zu verwenden und die Kreditaufnahme dementsprechend zu reduzieren. (geplant € 220.000,-)
Dieser Vorschlag wurde vom Bgm. abgelehnt.

Daher konnte ich dem Rechnungsabschluss 2018 nicht zustimmen und behalte mir eine Aufsichtsbeschwerde in dieser Angelegenheit vor.

10 Ja 1 Enthaltung (Bgm. hat während der Abstimmung den Saal verlassen lt. TGO)


Punkt 3 Festsetzung der Waldumlage für das Jahr 2018 nach § 10 der Tiroler Waldordnung 2005 – Personalaufwand Gemeindewaldaufseher - Beschlussfassung

§ 10 regelt die Umlage, welche die Gemeinden zur teilweisen Deckung der Kosten der Waldbetreuung durch die Gemeindewaldaufseher von den Waldeigentümern erheben können. Finanzverfassungsgesetzlich handelt es sich bei der Umlage um eine ausschließliche Gemeindeabgabe auf der Grundlage des sog. Freien Beschlussrechtes der Gemeinden nach §8 Abs. 5 des Finanz- Verfassungsgesetzes 1984.
Einstimmig beschlossen

Punkt 4 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz
a) Berichterstattung durch den Substanzverwalter – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
b) Verlängerung des Pachtverhältnisses Birgitzer Alm – neuer Pachtvertrag – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Pachtvertrag wurde einstimmig angenommen
c) Rechnungsabschluss 2017 und Voranschlag 2018 der Gemeindegutsagrargemeinschaft - Beschlussfassung

Der Rechnungsabschluss 2017 (Einnahmen € 23.200,22, Ausgaben € 21.994,39, Gewinn € 1.2015,83 ) wurde angenommen.
11 Ja 1 Enthaltung (SV.)

Der Voranschlag 2018 (geplant: Einnahmen € 27.400,00 und Ausgaben € 29.100,00 mit einem Verlust von € 1.7000,- ) wurde angenommen.
11 Ja 1 Enthaltung (SV.)



Punkt 5 Wohnungsvergabe bzw. Nachbesetzung der Mietwohnung (Herrengasse 1, TOP 8) – auf Empfehlung des Sozialausschusses – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


Punkt 6 Verkehrskonzept für westliches Mittelgebirge – erarbeiteter Aufteilungsschlüssel Land Tirol – Gemeinden – Beteiligung Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Die vorläufigen Gesamtkosten belaufen sich auf € 64.200,- davon entfallen auf die Gemeinde Birgitz € 2.696,-.

An den Workshops können  zwei Vertreter aus Birgitz teilnehmen.
Bürgermeister und ??????

einstimmig





Punkt 7 zusätzlicher Tagesordnungspunkt  Kreditaufnahme

Die Kreditaufnahme (€220.000,-) wurde bereits bei der letzten Sitzung beschlossen.
Die Aufsichtsbehörde verlangt aber eine Textänderung bei den Konditionen.

einstimmig


Punkt 8 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Mein selbständiger Antrag bezüglich zusätzlicher Verkehrsspiegel bei der Kreuzung Nedergasse Dorfstraße Richtung Götzens wurde dem Verkehrsausschuss zur Bearbeitung zugewiesen.


M.f.G.
Herbert

Zur Info noch einmal meine schriftliche Anfrage zu den Haushaltsüberschreitungen „Quellsanierung“ .
Zufriedenstellende Antwort habe ich bis heute keine erhalten.

Birgitz                                                                                                                                     29.01.2018
Schriftliche Anfrage laut §42 Tiroler Gemeindeordnung
 Betreff : Haushaltsüberschreitung 850000-004001 Quellsanierungen
Voranschlag 2017 € 70.000,-
Schlussr. Fa. Rieder € 168.778,24
Überschreitung € 98.778,24
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus
Die Quellsanierungen (Projekt über mehrere Jahre Beginn 2013) wurden entgegen den Vorschriften der TGO im ordentlichen Haushalt durchgeführt.
Leider wurde meine mündliche Anfrage zu diesem Projekt (Kostenüberschreitung 2017 ca. 100.000,- Euro) von dir nicht ausreichend beantwortet.
Auch die im Kassaprüfprotokoll 4/2017 im allgemeinen Teil durchgeführte Überprüfung der Quellsanierung 2015 – 2016 – 2017 beantwortet meine offenen Fragen zu diesem Projekt nicht. Eine Summierung der Voranschlagspositionen im ordentlichen Haushalt über mehrere Jahre ist nicht aussagekräftig, da die Voranschlagsposition wenn sie nicht im Haushaltsjahr verbraucht wird verfällt und wiederum neu budgetiert werden muss.
Im Protokoll  ist ersichtlich dass nicht nur 2017 sondern auch 2016 zu wenig für dieses Projekt budgetiert worden ist. VA 2016 € 140.000,- Rechnungsabschluss der Fa. Rieder  € 180.281,26?
Das Kassaprüfprotokoll 4/2017  weist für die Haushaltsstelle ein Soll von € 180.281,26 und einen Kreditrest (Überziehung) von -110.281,26 Euro aus. Diese Zahlen stimmen wiederum nicht mit der dem Gemeinderat vorgelegten Überschreitungsliste  (-98.778,24) überein.
Eine Beurteilung meinerseits, ob die massive Kostenüberschreitung der Schlussrechnung 2017 gerechtfertigt ist, kann mit den vorhandenen Informationen nicht erfolgen.
Das Projekt wurde über zwei Haushaltskonten abgerechnet.
1/850000-720000 Ingenieurleistungen (2013 – 2016) Rechnungsbetrag € 61.177,06
1/850000-004001 Quellsanierungen  erste Rechnung 2014 € 25.155,70 (kein VA 2014)
Ich ersuche daher um eine Aufstellung der jeweiligen Bestellungen an die Firmen mit den dazugehörigen Rechnungen für diese beiden Haushaltskonten. (2013 – xxxx)
Datum: xxxxxx
Auftragserteilung an Fa.: xxxxxx
Auftragssumme: xxxxxxx
Rechnung mit Datum: xxxxxxx
sachlich und rechnerisch richtig: Name und Datum
Wegen des umfangreichen Zahlenmaterials ersuche ich ausnahmsweise um eine schriftliche Beantwortung.
M.f.G.
Herbert Jordan

Sonntag, 4. März 2018

Tagesordnung der Gr-Sitzung am 07.03.2018 und Protokoll der Gr-Sitzung vom 07.02.2018







Hallo Leute,
Tagesordnungspunkt 2 ist der Rechnungsabschluss 2017 der Gemeinde Birgitz, Beschlussfassung.

Dazu gibt es eine Fülle von Bestimmungen in der Tiroler Gemeindeordnung bezüglich Termine, Kundmachungen und Informationen an die Gemeindebürger.

Auf der Homepage der Gemeinde Birgitz unter „Amtstafel“ findet man darüber allerdings nichts????


Auszug aus der TGO:
§ 60
Kundmachung von Verordnungen, sonstigen Rechtsakten und Mitteilungen
(1) Verordnungen von Gemeindeorganen und Rechtsakte, die einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedürfen, sowie alle an die Allgemeinheit gerichteten Mitteilungen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, unverzüglich durch öffentlichen Anschlag











a)
an der Amtstafel der Gemeinde für die Dauer von zwei Wochen und
b)
in sonst ortsüblicher Weise
kundzumachen. Besteht eine Gemeinde aus mehreren Ortschaften, so ist die Kundmachung in jeder Ortschaft vorzunehmen.


§ 93
Festsetzung des Voranschlages
(1) Der Bürgermeister hat den Entwurf des Voranschlages für das kommende Haushaltsjahr spätestens bis Ende November für die Dauer von zwei Wochen im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Der Beginn der Auflagefrist ist mindestens eine Woche vorher durch öffentlichen Anschlag nach § 60 Abs. 1 kundzumachen. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hiezu schriftlich Einwendungen erheben.

§ 108
Beschlussfassung über den Rechnungsabschlus(5) Für die Auflage des Rechnungsabschlusses zur allgemeinen Einsichtnahme, das Einsichtnahmerecht der Gemeindebewohner, das Recht zur Erhebung von Einwendungen, die Behandlung der Einwendungen durch den Gemeinderat, die Übermittlung des Entwurfes an die Gemeinderatsparteien, die Verständigungspflicht im Falle der Überschreitung der Frist nach Abs. 1, die Kundmachung des Beschlusses sowie die Übermittlung der Ausfertigungen des Rechnungsabschlusses an die Bezirkshauptmannschaft und die Gemeinderatsparteien gilt § 93 sinngemäß.

§ 111
Vorprüfung des Rechnungsabschlusses
(1) Der Bürgermeister hat den Entwurf des Rechnungsabschlusses vor der Auflage zur allgemeinen Einsichtnahme dem Überprüfungsausschuss zur Vorprüfung vorzulegen.
(2) Die Vorprüfung des Rechnungsabschlusses dient der Kontrolle der Einhaltung des Voranschlages und der Aufklärung erheblicher Abweichungen, der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit sowie der Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Einnahmen und der Ausgaben.
§ 112
Berichte an den Gemeinderat
Die Ergebnisse der Kassenprüfungen und der Vorprüfungen des Rechnungsabschlusses sind jeweils in einer Niederschrift festzuhalten. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist zur Niederschrift zu äußern. Die Niederschrift und die allfällige Stellungnahme des Bürgermeisters sind dem Gemeinderat vorzulegen, der erforderlichenfalls die zur Behebung der festgestellten Mängel notwendigen Anordnungen zu treffen hat.