Sonntag, 25. Februar 2018

Selbständiger Antrag: zusätzlicher Verkehrsspiegel bei der Kreuzung Nedergasse - Dorfstraße Richtung Osten



Hallo Leute,
aus eigener Erfahrung und von Berichten anderen Verkehrsteilnehmer gibt’s bei der Kreuzung Nedergasse – Dorfstraße immer wieder kritische Situationen.

Ich habe daher einen selbständigen Antrag zur Behebung dieser Gefahrenquelle eingebracht.

Birgitz am 20.02.2018





Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „zusätzlicher Verkehrsspiegel bei der Kreuzung Nedergasse - Dorfstraße Richtung Osten “


Sehr geehrte Gemeinderäte,

bei der Kreuzung Nedergasse – Dorfstraße ist ein Verkehrsspiegel Richtung Westen montiert. Richtung Osten (Götzens) gibt es einen toten Winkel vor der Pension Singer. (Dorfstraße 8)  Vor allem kleinere PKW, Radfahrer und Motorradfahrer sind dort nicht sichtbar.
Verkehrsteilnehmer die von der Nedergasse Richtung Götzens in die Dorfstraße einbiegen wollen, sehen zwar die weiter entfernten Verkehrsteilnehmer (bei Haus Nr. 10)  die näheren bei Haus Nr. 8 aber nicht.  

 Die Anbringung eines zusätzlichen Verkehrsspiegel Richtung Osten würde diese Gefahrenstelle entschärfen.




Der Gemeinderat wolle beschließen:

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist ein zusätzlicher Verkehrsspiegel bei der Kreuzung  Nedergasse – Dorfstraße Richtung Osten anzubringen.


Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 11. Februar 2018

Bericht von der GR - Sitzung am 07.02.2018



Hallo Leute,
bei der Sitzung waren 11 Gemeinderäte anwesend ab Tagesordnungspunkt 7 zwölf.
Der Bürgermeister stellte zu Beginn der Sitzung den Antrag „Mobilitätsstudie westliches Mittelgebirge“ als Tagesordnungspunkt 10 zusätzlich aufzunehmen.
11 Ja

Punkt 1 Finanzierung des Hochbehälters, Bankdarlehen Vergabe und Aufnahme (auf Antrag des Gemeindevorstands) - Beschlussfassung

Finanzierungsauschreibung erging an drei Banken:
Finanzierungsbedarf € 220.000,- Laufzeit 300 Monate

Kreditvergabe an die Hypo Tirol 10 Ja


Punkt 2 Darlehnsaufnahme Wasserleitungsfonds für Sanierung Hochbehälter - Beschlussfassung

Darlehenshöhe € 75.000,- Laufzeit 10 Jahre
11 Ja


Punkt 3 Festlegung des Verordnungstextes zum Raumordnungskonzept (Vorprüfung und Empfehlung durch den Bauausschuss) - Beschlussfassung

Tagesordnungspunkt wurde wegen der vielen Änderungsanträge vertagt und dem Bauausschuss zur Behandlung zugeteilt.
Da ich zu diesem Thema auch mehrere Einwendungen und Anträge eingebracht habe wäre es Sinnvoll, wenn  ich auch an den Bauausschusssitzungen  teilnehmen könnte.
Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.


Punkt 4 Ansiedlung der Firma Ruetz, Beauftragung von Architekt Ofner mit Aufnahme ins ROK (auf Empfehlung von Bauausschuss sowie durch Gemeindevorstand) - Beschlussfassung

Die Firma Ruetz möchte östlich des Recyclinghofs Birgitz eine Verkaufsstelle mit Tagescafé errichten. (ähnlich wie in Kematen)


Dieser Bereich wurde in der „ 92. Verordnung der Landesregierung vom 15. August 2017 „ als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgewiesen und damit unter Schutz gestellt.

Ich habe mich gegen dieses Projekt ausgesprochen.
10 Ja   1 Nein


Punkt 5 Baulandumlegungsverfahren Sandbichl- Umsetzung neuer Variante (auf Empfehlung des Gemeindevorstands) - Beschlussfassung

Im Zuge der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes soll im Bereich Sandbichl ein Baulandumlegungsverfahren durchgeführt werden.

Umlegungsfläche                    5099 m²
Wegabzug  (13,43%)               -685 m²
Abzug für Wegverbr. (3,67%)  -120 m²
Neuwidmung Bauland             4294 m²
Davon 859 m² (20%) für den sozialen Wohnbau vorgesehen.

Hauptkritik am vorgelegten Entwurf ist die geringe Straßenbreite Richtung Westen.
Südlich 3,5 Meter
Nördlich 2,5 Meter
Die Erschließungsstraße ist mit 5 Meter ebenfalls zu schmal. Warum?
Straßenabwässer dürfen nicht ungefiltert in den Oberflächenkanal eingeleitet werden, daher sind entlang der Straße sogenannte „Versickerungsmulden“ anzulegen. Diese Versickerungsmulden sind 1 Meter breit und nicht begeh- und befahrbar.
Es steht somit nur eine Straßenbreite von 4 Meter zur Verfügung, was für eine Sackgasse ohne Umkehrmöglichkeit am Ende zu schmal ist.


Weiteres forderte ich den Bgmst. auf, endlich alle Umwidmungsansuchen zur ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes auf den Tisch zu legen.
Ohne diese Information ist es für mich sehr schwierig einzelnen Projekten zuzustimmen.
Wegen des Überhangs von gewidmeten unbebauten Bauflächen in der Gemeinde Birgitz, müssen für diese Neuwidmungen, bereits gewidmete Flächen mit einem Bauverbot belegt werden.
Solch einer Rückwidmung kann ich nur zustimmen wenn die neugewidmeten Flächen auch wirklich in absehbarer Zeit verbaut werden können.

Dem Antrag, der Bgmst. soll dieses Projekt weiterverfolgen habe ich dann doch zugestimmt. 11 Ja


Punkt 6 Recyclinghof Birgitz – Grundkauf durch die Gemeinde (auf Antrag des Gemeindevorstands) - Beschlussfassung

Der Grund auf dem sich der Recyclinghof und Schneeablagefläche der Gemeinde Birgitz befindet gehört zwei Besitzern (Kirche und einer Privatperson)

Der Bgmst. hat mit den Grundbesitzer über einen möglichen Kauf der Fläche verhandelt wurde aber leider abgelehnt.

Der Bgmst. wurde zu weiteren Vertragsverhandlungen beauftragt.
11 Ja





Punkt 7 Datenschutzbeauftragter- zukünftige Bedeutung und mögliche Vergabe - Beschlussfassung)

Die von der EU erlassene Datenschutzgrundverordnung tritt mit 25.5.2018 in Kraft. Diese Verordnung soll dem Schutz aller personenbezogenen Daten dienen.
Jede Gemeinde muss einen sogenannten Datenschutzbeauftragten ernennen. Damit dieser Arbeiten kann benötigt er die entsprechende Software und sehr gute Computerkenntnisse.

Die Fa. Kufgem Gmbh hat Angebote für drei Varianten gelegt.

Wegen der Dringlichkeit, wurde der Antrag gestellt Variante 2:“ KUFGEM übernimmt die Rolle des Datenschutzbeauftragten. Als Kosten werden die tatsächlich angefallenen Dienstleistungsaufwände verrechnet. „
12 Ja
.


Punkt 8 Kooperationsvereinbarung JIM - Beschlussfassung

Die aktuelle Kooperationsvereinbarung „JiM“ (Jugendarbeit im Mittelgebirge) wurde vorgelegt. 12 Ja

Punkt 9 Subventionsantrag Neue Mittelschule / Elternverein EMMA - Beschlussfassung

Das Subventionsansuchen (€ 350,-) wurde einstimmig beschlossen

Punkt 10 Mobilitätsstudie westliches Mittelgebirge

Wie bekannt, haben die Gemeinden des westlichen Mittelgebirges das Land Tirol aufgefordert eine unabhängige Mobilitätsstudie auszuarbeiten. (Ohne Vorgaben, Wünsche der einzelnen Gemeinden)
Bgmst. Markus Haid berichtet von einer Besprechung im Landhaus die für die Interessen der Gemeinde Birgitz wenig erfreulich verlief.

Das vorliegende Angebot soll nur die sogenannte „große Lösung“ Umfahrungsstraße Götzens – Birgitz beleuchten.

Die Gemeinde Birgitz fordert eine Leistungserweiterung ein. (mehrere Varianten)
12 Ja



Punkt 11 Agrargemeinschaft Birgitz – Bericht – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Substanzverwalter Georg Haid berichtet, dass der Pachtvertrag Jausenstation Birgitzer Alm ausläuft und stellt den Antrag diesen ohne Ausschreibung zwei Jahre zu verlängern. 11 Ja  1 Enthaltung (Substanzverwalter)

Weiteres berichtet er von Überlegungen einer Parkraumbewirtschaftung im Bereich Adelshof.

Bei der Gemeindegutsagrargemeinschaft stehen Neuwahlen an.
Kenntnisnahme 11 Ja 1 Enthaltung (Substanzverwalter)

Punkt 12 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Die Schneeräumung wird einerseits gelobt und anderseits kritisiert.
Gehsteig von Bushaltestelle Traube bis Am Bachrain teils nicht benutzbar.

Die FFW- Birgitz hält am 23.2.2018 ihre Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen ab.

Hr. Elmar Märk wurde zum runden Geburtstag gratuliert.

Mein schriftlicher Antrag wurde vom Bgmst. verlesen:

Birgitz                                                                                                                                     29.01.2018
Schriftliche Anfrage laut §42 Tiroler Gemeindeordnung
 Betreff : Haushaltsüberschreitung 850000-004001 Quellsanierungen
Voranschlag 2017 € 70.000,-
Schlussr. Fa. Rieder € 168.778,24
Überschreitung € 98.778,24
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus
Die Quellsanierungen (Projekt über mehrere Jahre Beginn 2013) wurden entgegen den Vorschriften der TGO im ordentlichen Haushalt durchgeführt.
Leider wurde meine mündliche Anfrage zu diesem Projekt (Kostenüberschreitung 2017 ca. 100.000,- Euro) von dir nicht ausreichend beantwortet.
Auch die im Kassaprüfprotokoll 4/2017 im allgemeinen Teil durchgeführte Überprüfung der Quellsanierung 2015 – 2016 – 2017 beantwortet meine offenen Fragen zu diesem Projekt nicht. Eine Summierung der Voranschlagspositionen im ordentlichen Haushalt über mehrere Jahre ist nicht aussagekräftig, da die Voranschlagsposition wenn sie nicht im Haushaltsjahr verbraucht wird verfällt und wiederum neu budgetiert werden muss.
Im Protokoll  ist ersichtlich dass nicht nur 2017 sondern auch 2016 zu wenig für dieses Projekt budgetiert worden ist. VA 2016 € 140.000,- Rechnungsabschluss der Fa. Rieder  € 180.281,26?
Das Kassaprüfprotokoll 4/2017  weist für die Haushaltsstelle ein Soll von € 180.281,26 und einen Kreditrest (Überziehung) von -110.281,26 Euro aus. Diese Zahlen stimmen wiederum nicht mit der dem Gemeinderat vorgelegten Überschreitungsliste  (-98.778,24) überein.
Eine Beurteilung meinerseits, ob die massive Kostenüberschreitung der Schlussrechnung 2017 gerechtfertigt ist, kann mit den vorhandenen Informationen nicht erfolgen.
Das Projekt wurde über zwei Haushaltskonten abgerechnet.
1/850000-720000 Ingenieurleistungen (2013 – 2016) Rechnungsbetrag € 61.177,06
1/850000-004001 Quellsanierungen  erste Rechnung 2014 € 25.155,70 (kein VA 2014)
Ich ersuche daher um eine Aufstellung der jeweiligen Bestellungen an die Firmen mit den dazugehörigen Rechnungen für diese beiden Haushaltskonten. (2013 – xxxx)
Datum: xxxxxx
Auftragserteilung an Fa.: xxxxxx
Auftragssumme: xxxxxxx
Rechnung mit Datum: xxxxxxx
sachlich und rechnerisch richtig: Name und Datum
Wegen des umfangreichen Zahlenmaterials ersuche ich ausnahmsweise um eine schriftliche Beantwortung.
M.f.G.
Herbert Jordan