Sonntag, 30. Dezember 2012

Schriftliche Anfrage lt.TGO 2001 §42 "Schneeräumung Kirchenvorplatz,Friedhof




Schriftliche Anfrage „Schneeräumung Kirchenvorplatz, Friedhof „ Lt. TGO 2001 § 42

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis

Über die Schneeräumung am Kirchenvorplatz und im Friedhof Beschwerden sich die Besucher immer wieder bei mir. Wie ich selbst feststellte ist Räumung und Streuung des Kirchenvorplatzes und der Wege im Friedhof sehr mangelhaft.

Wie ist die Räumung Gemeindeintern geregelt:
1.      Hat der Gemeindearbeiter generell den Auftrag bei Bedarf zu räumen und streuen?
2.      Oder erteilt der Gemeindeamtsleiter bei Schnee und Eis den Auftrag?
3.      Oder erteilt der Bürgermeister bei Schnee und Eis den Auftrag?
4.      Wie ist die Räumung an Sonn und Feiertagen geregelt?

M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 23. Dezember 2012

Protokoll GR-Sitzung am 05.12.12


Ich wünsche Ihnen allen friedvolle und frohe Weihnachten,
 ein gutes Neues Jahr2013,
 Gesundheit, Zufriedenheit, Gerechtigkeit und Erfolg.

M.f.G
Herbert Jordan





Sonntag, 16. Dezember 2012

Aufsichtsbeschwerde

Sehr geehrte Leser
leider musste ich schon wieder eine Aufsichtbeschwerde gegen Bgm. Luis Oberdanner einbringen.
Werde berichten was für Ausrede für die Nichteinhaltung der Tiroler Gemeindeordnung ( Minderheitentrechte ) der Bgm. diesmal hat.



Gemeindeamt Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
                                                                                                                      Birgitz, 07.12.2012


Betreff: Aufsichtsbeschwerde gegen Bgm. Alois Oberdanner wegen Nichteinhaltung der      TGO 2001 §41 Anträge

Sehr geehrte Damen und Herrn

Bei der Gemeinderatssitzung am 23.05.2012 habe ich folgenden selbständigen Antrag gestellt:

„Birgitz am 23.05.201


Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Widmungsänderung Gst. 846, 847 und 848 KG Birgitz

Sehr geehrte Gemeinderäte/rätin

Hr. Jordan Alfred hat am 24.02.2012 beim Gemeinderat um eine Widmungsänderung  für seine Gst. 846, 847 und 848 angesucht.
Herausnahme der Widmung ( FE ) landwirtschaftliche Erholungsräume.

Das Ansuchen wurde bei der Gemeinderatsitzung am 14.03.2012 vom Bürgermeister jedem Gemeinderat übergeben.

Ich stelle daher den Antrag die Widmung FE bei den Gst. 846, 847 und 848 zu streichen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Jordan“

Laut TGO hat der Gemeinderat über einen selbständigen Antrag ohne unnötigen Aufschub, längstens aber innerhalb von sechs Monaten, abzustimmen.
Bgm. Oberdanner verhindert diese Abstimmung indem er sie bis heute nicht auf die Tagesordnung setzte.
Da dies nicht das erste Mal ist muss ich annehmen dass dies bewusst geschieht und somit der Verdacht auf Amtsmissbrauch nahe liegt.


M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 9. Dezember 2012

Bericht zur Gr-Sitzung am 05.12.2012



Es gibt immer wieder Überraschungen. Diesmal unter Punkt 4 der Tagesordnung. Auf eine einfache Frage hin verlassen der Bürgermeister und der Vizebürgermeister den Verhandlungssaal um sich zu beraten!!!!!!
Ein Schelm der da arges denkt


Punkt 1) Parkplatzproblematik am Dorfplatz – Antrag vom 06.11.2012, Beratung und Beschlussfassung
Bei diesem Antrag ging es um die Garagenzufahrt zum Haus Dorfplatz 2. Vor der Umgestaltung des Dorfplatzes im Zuge der Kanalverlegung 2011 war die Freihaltung der Zufahrt durch eine Bodenmarkierung in Form eines Kreuz am Asphalt deutlich gekennzeichnet.
Auch im Umbauplan von Ing. Moosbacher vom 28.07.2010 war dieses Kreuz eingezeichnet. Hergestellt wurde es allerdings nach dem Umbau nicht mehr- warum ????
Die Garagenbesitzerin hat nun den Antrag eingebracht den alten Zustand wieder herzustellen ( Aufmalen eines Kreuzes am Asphalt )
Der Bürgermeister sprach sich gegen diese Lösung aus.
Abstimmung 11 ja 1 Nein 1 Enthaltung
Bin schon neugierige wie lange die Umsetzung dieses Gemeinderatsbeschlusses dauert.



Punkt 2) Christian Dilitz, Widmungsantrag von „Freiland“ in „Bauland“ Gst 828, KG Birgitz, Zwischenwegen / Oberwiesenweg – Beratung und Grundsatzbeschluss
-
Tagesordnungspunkt wurde vom Bgm. abgesetzt.
Der Einspruch des Vizebürgermeisters dagegen wurde vom Bürgermeister ignoriert.

Punkt 3) Franz Haid, Widmungsantrag von „Freiland“ in „Bauland“ Gst 80, KG Birgitz, Nordkettenweg – Beratung und Grundsatzbeschluss

An der Ostseite des Grundstückes entlang der bereits bebauten Grundstücksgrenze sollen 3 Parzellen mit je ca. 550 m² und ein Privatweg mit 4 Meter Breite von Freiland in Bauland wegen Eigenbedarf umgewidmet werden.
Dazu ist eine Änderung des Raumordnungskonzeptes notwendig
Abstimmung 11 ja 2 Enthaltungen wegen Befangenheit ?


Punkt 4) Grundabtretung Teilfläche von Gst 208, KG Birgitz an die Gemeinde Birgitz – Beschluss auf Übernahme ins öffentliche Gut

Die Grundbesitzerin schenkt der Gemeinde Birgitz 91 m² zur Erweiterung des Umkehrplatzes bei den Kristenhöfen und Errichtung eines öffentlichen Brunnens zu Verbesserung der Wasserqualität in diesem Ortsteil. ( Da es sich bei der Wasserleitung um eine sogenannte Stichleitung handelt steht das Wasser teilweise zu lange )
Auf meine Frage ob es noch weitere Absprachen oder Zugeständnisse an die Grundbesitzerin gibt Verliesen der Bürgermeister und Vizebürgermeister den Verhandlungssaal um sich zu beratschlagen.
Nach der Rückkehr versicherte uns  der Bürgermeister, dass es keine weiteren Absprachen oder  Zugeständnisse an die Grundeigentümerin gibt. Damit konnte ich auch für die Annahme des „Geschenkes“ stimmen.
Abstimmung 12 Ja 1Enthaltung

Punkt 5) Christian Dilitz, Bausache – Änderung Bebauungsplan Gst .44, KG Birgitz – Beratung und Beschlussfassung

Der Besitzer möchte den baufälligen Schuppen hinter dem ehemaligen Fremdenverkehrbüro umbauen.
Garage plus kleine Wohnung im 1 Stock für seinen Sohn.
Der direkte Nachbar hat keine Einwände. Für dieses Bauvorhaben ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Der Bgm. sprach sich gegen dieses Vorhaben aus.
Meine Meinung dazu, wenn andere in diesem Gebiet an der Grundstücksgrenze gebaut haben, dann soll dieses Projekt auch genehmigt werden.
Abstimmung 10 Ja 1 Nein 2 Enthaltungen




Punkt 6) Bebauungsplan gem. § 54 TROG 2011 idgF für GP 655/2, 655/3, 655/4, 654/2, 651/3 und 649/2 ( alle KG Birgitz ) – Beratung zur abgegebenen Stellungsnahme, verkürzter Auflagebeschluss

Einem betroffenen Grundstücksbesitzer gingen die Änderungen des neuen Bebauungsplans doch etwas zu weit. Er beantragte die maximalle Bauhöhe auf dem Nachbargrundstück von geplant 860,30 m Seehöhe auf 859 Meter zu reduzieren. Grund ist das natürliche Gefälle in diesem Bereich.
Abstimmung 13 Ja

Punkt 7) Aktualisierung des Naturbestandes ( Naturbestandskarte ) im Ortsgebiet ( Einmessung Leitungskataster, Neu-, Zu- und Umbauten; letzte Aktualisierung 1998 ) – Grundsatzbeschluss und Zeitplan für Realisierung

Zu diesem Thema gab es eine Informationsveranstaltung in Axams bei welcher der „Naturbestandsplan“ von Axams vorgestellt wurde.
Die Gemeinde Axams hat schon seit längerem einen digitalen Naturbestandsplan in Eigenregie entworfen.
So werden z,B. alle Gebäude, Randsteine, Straßenlaternen, Bodenmarkierungen, Wasserleitungen, Wasserschieber, Kanal, Kanaldeckel, Stromkabel, Postkabel, Gasleitungen, Bescheide zu den jeweiligen Grundstücken, Grabverwaltung, Gartenmauern, usw. von einem Vermessungsbüro erhoben und eingetragen.
Im Zuge dieser Veranstaltung hat auch die Fa. Kufgem ihr Programm ( WebGis ) vorgestellt.
Dabei handelt es sich im Prinzip um eine Weiterentwicklung der frei zugänglichen TIRIS Daten des Landes die mit einigen Zeichenfunktionen versehen werden und gegen monatliche Gebühr den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Der Naturbestandsplan könnte in diesem Programm auch abgebildet werden

Nach dieser Veranstaltung waren für mich mehr Fragen ( wo werden diese Daten gespeichert, wo gesichert, wie groß müsste dieser Datenspeicher sein, wer soll in Birgitz diese Daten erheben und eingeben usw. )offen als vorher.

Um mir einen Überblick über den derzeitigen Stand des „Naturbestandsplans, Leitungskataster“ zu verschaffen habe ich mich im Gemeindeamt Birgitz erkundigt.
Ich bekam die Auskunft, dass solche Informationen beim Abwasserverband nachzufragen sind. Also schrieb ich dem Mitarbeiter des Abwasserverbandes eine Anfrage: „ Ich plane auf meinem Grundstück Nr.---- ein Carport zu errichten. Ich ersuche um Info über den möglichen Anschlusspunkt beim bestehenden Kanalnetz.“
Da es sich bei meinem Haus schon um ein älteres Gebäude handelt ersuchte ich auch noch um die Daten für ein neueres Objekt Gstnr.-----.
Weiter bat ich den Mitarbeiter der auch bei der Vorstellung des Naturbestandsplans in Axams anwesend war mir zu Vergleichszwecken für die Gemeinderatssitzung einen Vergleichsplan von Axams zu übermitteln.
Antwort erhielt ich keine. Nach einem neuerlichen Erinnerungsmail bekam ich die Antwort:
„nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten Bürgermeister Luis Oberdanner zu den unten angeführten Fragen, ist für ihn in der Zeit wo Voranschlag und Jahresabschlussarbeiten anstehen, kein Bearbeitungsspielraum für Pseudoanfragen.“
Also wenn man sich auf eine Gemeinderatssitzung vorbereiten will schmeißt einem der Bgm. nur Prügel vor die Füße.


Der Bgm will alle Neu- ZU- und Umbauten seit 1998 c. 130 Bauvorhaben vermessen lassen. Kostenpunkt ca. € 50.000,-

Dies ist aber nur ein sehr kleiner Teil eines „ Naturbestandsplans „ und in dieser Form völlig unnötig.

Es kam daher der Vorschlag zur Bildung einer Arbeitsgruppe innerhalb des Gemeinderates zur Erhebung des notwendigen Bedarfs und deren Umsetzungskosten.
Pro Gemeinderatsfraktion eine Person plus Beiziehung von Fachleuten.
Abstimmungsergebnis 9 Ja 4 Enthaltungen


Punkt 8 ) Kassaprüfungsprotokoll 3/2012 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat


Die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 03/2012 vom 01.10.2012 wurde vom Überprüfungsausschussobmann verlesen
Die aufgetretenen Fragen zu einzelnen Buchungen wurden vom Bgm. beantwortet
Die Haushaltsüberschreitungen wurden von Bgm. nur teilweise erklärt
Gesamtsumme der Überschreitungen mit 30.09.2012: € 52.366,73
Der Überprüfungsauschuss verwies wieder einmal auf die Tiroler Gemeindeordnung §95
Der Kassenbericht wurde zur Kenntnis genommen

Punkt 9 )  Anpassung der Kanalmindestgebühren für das Jahr 2013 - Beschlussfassung

Um auch weiterhin vom Land eine Bedarfszuweisung bei Kanalbauprojekten zu erhalten ist die Anpassung der Kanalmindestgebühren notwendig.
Anschlussgebühr pro m² € 5,24
Abwassergebühr pro m³ € 2,048 dies entspricht einer Erhöhung von 2,72%
Einstimmig





Punkt10) Elmar Walser – Löschung Vorkaufsrecht für Rissach 12/2 - Beschlussfassung

Auf das Vorkaufsrecht für die Gemeinde wurde verzichtet
Abstimmung 12 Ja 1 Enthaltung
.

Punkt11) Verkehrssicherheitsinspektion 2012 – Bericht

Von der Verkehrssicherheitsinspektion wurden einige Verbesserungen im Straßennetz der Gemeinde vorgeschlagen

Punkt13 ) Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Bgm. erklärte nun den vorhandenen Gemeinderatsbeschluss für den Einbau eines Herdes im Gemeindezentrum ( Kultursaal ) gefunden zu haben!

Es wurde die Beschaffung eines „Beamers“ für den Kultursaal und Mehrzweckraum angeregt.
Der Bgm. ist dagegen.

Der Bgm verlas meine schriftliche Anfrage bezüglich Herstellungskosten des Hausanschlusses beim Objekt „Schafstall Abentung“ und die Aufteilung mit den Eigentümer. ( Mitverlegung des Stromkabels )
Antwort: Es sind noch nicht alle Rechnungen ( Asphalt ) vorhanden daher kann derzeit noch keine endgültige Auskunft erteilt werden.

Es wurde von Seiten eines Gemeindevorstandes bemängelt, dass es keine Besprechung über den Voranschlag 2013 gegeben hat.

Der Bgm. berichtet dass der Voranschlag von Ihm erstellt wurde und noch heuer beschlossen werden sollte. Einen Vorabzug erhält jede Fraktion und am 19.12.2012 soll eine geschlossene Sitzung stattfinden bei der jede Fraktion seine Änderungswünsche bekanntgeben kann.

Daraufhin entwickelte sich eine emotionale Diskussion über die Festlegung der Sitzungstermine.

M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 25. November 2012

Gemeinderatsarbeit am Beispiel "Anträge"



Der Bgm. erstellt die Tagesordnungspunkte für die Gemeinderatssitzung.
Um auch  Anliegen, Probleme und Projekte der Opposition auf die Tagesordnung zu bringen gibt es in der Tiroler Gemeindeordnung die Möglichkeit der Antragstellung durch jeden einzelnen Gemeinderat.
Die TGO unterscheidet zwischen „Anträge zum Verhandlungsgegenstand“ und „Selbständige Anträge“.

Mit der Umsetzung der Anträge hat der Bürgermeister so seine Probleme.
Meine Anträge werden grundsätzlich nur nach einer Aufsichtsbeschwerde meinerseits dem Gemeinderat zur Bearbeitung vorgelegt.

Ein typisches Beispiel:
Antrag zum Verhandlungsgegenstand – lt. TGO muss darüber in der selben Sitzung abgestimmt werden.
Bei der Gemeinderatssitzung am 22.2.2012 stellte ich zu Punkt 1) Voranschlag 2012 – Beschlussfassung einen „ Antrag zum Verhandlungsgegenstand „
Der Bgm. verweigerte die Abstimmung über diesen Änderungsantrag.
Am 2.3.2012 brachte ich eine Aufsichtsbeschwerde  gegen diese Vorgangsweise ein und bekam Recht.
Bei der Sitzung am 28.3.2012 war dann dieser Antrag auf der Tagesordnung.

Übrigens bei dieser Sitzung stellte ein Gemeinderat der Allgemeinen Liste Birgitz ebenfalls einen „ Antrag zum Verhandlungsgegenstand“  wo der Bgm. die Abstimmung verweigerte. Die Allgemeine Liste ließ sich das gefallen und machte keine Aufsichtsbeschwerde.

Der Bgm. hat überhaupt die Angewohnheit zuerst über seinen Antrag abstimmen zu lassen und danach erst über die Änderungsanträge!
Besser währe ja eine Abstimmungsfolge die Sinn ergibt, meist handelt es sich bei den Anträgen ja nur um kleine oder größere Änderungen des vom Bgm. eingebrachten Antrags.

Auch bei den „ Selbständigen Anträgen „ geht’s mir nicht besser.
Meist bedarf es einer Aufsichtsbeschwerde um nach Ablauf der sechs Monatsfrist die Anträge in den Gemeinderat zu bringen.
Aber ich lass nicht locker!

Wie schaut’s mit den Anträgen der anderen Listen aus – auch nicht besser – nur stellt da keiner eine Aufsichtsbeschwerde und daher werden sie vom Bürgermeister nicht auf die Tagesordnung gesetzt.

Wenn ich mir die Homepage der Unabhängigen Liste Birgitz anschaue kann ich mich nur wundern zumal diese Liste mit 5 Gemeinderäten die Möglichkeit hätte Verhandlungsgegenstände innerhalb von 14 Tagen auf die Tagesordnung zu bringen.

Z.B. findet sich dort folgender Antrag:

„Antrag der Unabhängigen Liste Birgitz                                            Birgitz, 26.07.2010

In der Gemeinderatsitzung vom 26.07.2010 stellen wir die Unterzeichneten Mandatare folgende
schriftliche Anträge:
1. Diskussion und Abstimmung über die Abhaltung einer Jungbürgerfeier und Zuweisung an
den zuständigen Ausschuss
2. Diskussion, Abstimmung und Zuweisung an den zuständigen Ausschuss für die Errichtung
eines Gehsteiges in die Birga mit Ermittlung der Erstellungskosten und Trassenführung
3. Diskussion und Abstimmung über die Errichtung einer Wohn und Spielstraße im Bereich
Moos , Schulgasse unterer Bereich
4. Grundsatzdebatte und Abstimmung über die Erstellung der Dorfchronik und Auftrag an den
Kulturausschuss sowie Terminvorgaben
5. Forcierung der Sozialen Baugründe Sandbichl und Rohracker mit Terminvorgabe und
Zuweisung an den zuständigen Ausschuss
6. Diskussion und Abstimmung über die Abhaltung der Feierlichkeiten am Gemeindetag
Klärung wer generell zur Gemeindetafel geladen wird.“

Diese Anträge wurden 2010 gestellt und bis heute nicht im Gemeinderat behandelt !!!!!!!!

Beiliegend noch die entsprechenden Gesetzestexte:

§ 35
Tagesordnung
(1) Die Tagesordnung hat die Verhandlungsgegenst
ände hinreichend genau zu bezeichnen.
(2) Die Festsetzung der Tagesordnung obliegt dem
Bürgermeister. Er hat einen Verhandlungsgegenstand
auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies wenigstens
ein Drittel der Mitglieder des Gemeinderates oder die
Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses verlangt.
(3) Über Verhandlungsgegenstände, die nicht in der
bekannt gegebenen Tagesordnung enthalten sind, darf
nur abgestimmt werden, wenn der Gemeinderat mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
die Dringlichkeit zuerkennt. Über einen Antrag
auf Selbstauflösung des Gemeinderates darf nur dann
abgestimmt werden, wenn dieser in der in der Einladung
bekannt gegebenen Tagesordnung enthalten ist.





§ 41
Anträge einzelner Mitglieder
des Gemeinderates
(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann während
der Sitzungen Anträge zur Geschäftsordnung und zu
einem Verhandlungsgegenstand sowie unter dem Tagesordnungspunkt
„Anträge, Anfragen und Allfälliges“
selbstständige Anträge an den Gemeinderat in den Angelegenheiten
des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde
stellen.
(2) Über Anträge zur Geschäftsordnung und zu
einem Verhandlungsgegenstand ist in der selben Sitzung
abzustimmen. Selbstständige Anträge sind, sofern ihnen
nicht die Dringlichkeit zuerkannt wird, dem Gemeinde
vorstand, soweit der Gemeinderat aber hiefür besondere
Ausschüsse eingerichtet hat, dem zuständigen Ausschuss
zur Vorberatung und Beschlussempfehlung an
den Gemeinderat zuzuweisen. Der Gemeinderat hat
über einen selbstständigen Antrag ohne unnötigen Aufschub,
längstens aber innerhalb von sechs Monaten, abzustimmen.


M.f.G
Herbert Jordan