Sonntag, 27. Juni 2021

Protokoll der Gr-Sitzung am 9.6.2021

 

Hallo Leute,

Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:

§ 46

Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates

(1) Über jede Sitzung des Gemeinderates ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift hat zu enthalten:












a)

den Tag, den Beginn und das Ende der Sitzung,

b)

die Namen des Vorsitzenden, der übrigen anwesenden und der entschuldigt und unentschuldigt ferngebliebenen Mitglieder des Gemeinderates,

c)

die Tagesordnung und

d)

den wesentlichen Verlauf der Beratungen, insbesondere alle in der Sitzung gestellten Anträge und die darüber gefassten Beschlüsse unter Anführung des Abstimmungsergebnisses.

(2) Mitglieder des Gemeinderates, die einem Beschluss nicht zugestimmt haben, können verlangen, dass dies in der Niederschrift festgehalten wird.

(3) Wurde die Öffentlichkeit von einer Sitzung des Gemeinderates oder von einzelnen Teilen ausgeschlossen, so darf die Niederschrift von den Angaben nach Abs. 1 lit. d nur den Wortlaut der gefassten Beschlüsse enthalten. Das Weitere ist in einer gesonderten Niederschrift festzuhalten.

(4) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderates und vom Schriftführer zu unterfertigen und bei den Gemeindeakten zu verwahren. Jeder Gemeinderatspartei ist eine Ausfertigung der Niederschrift zu übermitteln.

(5) Jedermann kann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme in die gesonderte Niederschrift ist auf die Mitglieder des Gemeinderates beschränkt. Die Gemeinde hat die Niederschrift auf der Internetseite der Gemeinde, sofern eine solche vorhanden ist, zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der gesonderten Niederschrift ist nicht zulässig.

 

Das Protokoll muss also von zwei Gemeinderäten freigegeben werden.

Dafür wurden vom Gemeinderat Birgitz  zwei Gemeinderäte gewählt.
Einer davon bin ich.

Beim vorliegenden Protokoll habe ich, unter anderem auch, den Protokollführer darauf aufmerksam gemacht dass das Protokoll beim Tagesordnungspunkt 3 falsch ist.

Der Protokollführer schreibt: „Der westliche Grundbesitzer allerdings nur sofern er im Gegenzug, bei einer geplanten Baulanderweiterung im Bereich Wiesenweg keine Sozialabgaben mehr zu leisten hat“

Bürgermeister Markus Haid hat aber in der Gemeinderatssitzung, auf Nachfrage von mir, immer behauptet die Sozialabgaben betreffen nicht die Baulanderweiterung sondern ein Freilandgrundstück.

Nach längerer Diskussion mit dem Protokollführer habe ich ihm mitgeteilt, dass ich dieses Protokoll nicht freigebe.

Antwort, kein Problem, dann suche ich eben einen anderen Gemeinderat der das Protokoll freigibt.

Was auch geschehen ist.

 

Den Bürgermeister habe ich leider telefonisch nicht erreicht, um zu fragen wie er die Sache sieht.

 

M.f.G. Herbert

 

 








 

Sonntag, 13. Juni 2021

Bericht von der Gr-Sitzung am 9.6.2021

 

Hallo Leute,

 

 

Punkt 1 Änderung des Flächenwidmungsplanes des Grundstückes 780/1 Teilfläche – (im Eigentum von Herbert Zwölfer) von Freiland in Wohngebiet gem. § 38 Abs.1 TROG 2016 entsprechend Fortschreibung ROK und privatrechtlichem Vertrag - Beschlussfassung

 

Auszug aus dem Protokoll der Gr- Sitzung am 18.09.2019:

Bürgermeister Markus Haid stellt deshalb in der Folge den Antrag an den Gemeinderat, die Parzelle 774/2 für einen Gesamtpreis von 90.000,- € aufgeteilt auf fünf jährlichen Raten von 18.000,- € indexangepasst zu erwerben. Hierfür müsste dann auch im Gegenzug die Ausweitung der Baulandgrenze im Bereich Badstübler, wie im Entwurf zur Fortschreibung des Raumordnungskonzeptes schon verankert, aufrecht bleiben. 11 Ja 2 Nein“

 

Die Flächenwidmungsplan Änderung für das Gst. 780/1 von Freiland in Wohngebiet wurde einstimmig beschlossen

 

Punkt 2 Bebauungsplan betreffend des Gst. Nr. 780/1, KG Birgitz – Auflage- und Erlassungsbeschluss

 

Bebauungsplanvorschlag:

Baumassendichte mindestens 0,20

Baumassendichte höchst 2,00

Bauweise offen TBO

Höchster Punkt 872,50 Meter

Höchstens 2 Obergeschosse

 

Bei allen mir bekannten Bebauungsplänen die in letzter Zeit erlassen wurden war die Baumassendichte mindestens mit 1,00 angegeben.

Frage an den Bgm. warum das bei diesem Bebauungsplan nicht der Fall ist?

Wenn du das geändert haben willst musst du halt einen Antrag stellen.

Der Antrag auf Änderung wurde mit 10 Ja und 2 Enthaltungen (Bgm. und Vzbgm.) angenommen.

Der geänderte Bebauungsplan wurde einstimmig beschlossen

 

 

Punkt 3 Straßenverbindung vom Kalkkögelweg zur Landesstraße L12 mit dazugehöriger Übernahme ins öffentliche Gut wie im Raumordnungskonzept verankert – Beschlussfassung auf Empfehlung Wegeausschuss

 

Der zukünftige Weg soll derzeit folgende Breite aufweisen:

 

Nördlicher Bereich Bauträger Kirchmair Areal > 2,50m öffentliches Gut und 1,50 m Servitut – Abgabe vom Bauträger und ca. 1m öffentliches Gut Abgabe vom westlichen Grundbesitzer, wobei dieser bei einer zukünftigen Umwidmung auch gesamt 2,50 m abgeben soll.

 

Mittlerer Abschnitt: 3,00m öffentliches Gut – Abgabe vom östlichen Grundstücksbesitzer

Mittlerer Abschnitt: 2,50m öffentliches Gut – Abgabe vom östlichen Grundstücksbesitzer und 2,50m öffentliches Gut – Abgabe vom westlichen Grundstücksbesitzer

 

Der Kalkkögelweg soll auch in diesem Zug um ca. 25 m Richtung Westen verlängert werden. Breite 4m öffentliches Gut – Abgabe vom westlichen Grundstücksbesitzer.

 

Der westliche Grundstücksbesitzer stimmt diesen Vereinbarungen allerdings nur zu, wenn im Gegenzug bei der geplanten Baulanderweiterung im Bereich Wiesenweg keine Sozialabgaben geleistet werden müssen. So stehts zumindest im Protokoll.

 

Der Bgm. sieht das anders, die Sozialabgaben beziehen sich auf die geplante Freilandübertragung.

 

Ich stand nun vor der Frage, was ist für mich sinnvoller- Wiesenwegverbreiterung oder Zusammenschluss des Kalkkögelweges?

Ich habe mich für die Wiesenwegverbreiterung entschieden und daher diesen Antrag nicht zugestimmt.

11Ja     1 Enthaltung

 

 

Punkt 4 Schaden am Steinachweg – Bericht und Beschlussfassung weiterer Vorgehensweise auf Empfehlung Gemeindevorstand

 

Im Zuge von Transportarbeiten (Baugrubenaushub von einer Baustelle im Ortsgebiet von Birgitz zum Feld des Bauherrn unterhalb des Wasserbehälters) wurde der Steinachweg massiv beschädigt.

 

Die Versicherung des Transportunternehmens hat an die Gemeinde Birgitz den Antrag auf Kostenteilung (50-50) wegen vorhandener Vorschäden gestellt.

Schadenssumme ca. 10.000,-€

 

Das wurde einstimmig abgelehnt.



Punkt 5 Vorgesehener Umbau am Recycling Hof der Gemeinde – Beschlussfassung auf Empfehlung des Umweltausschusses

 

Bei der Einfahrt zum Recyclinghof gibt es immer wieder Staus auf der Landesstraße weil der Hof voll ist und die Autos nicht einfahren können.

Die Ein und Ausfahrt soll gedreht werden. Neue Einfahrt vom Süden – Ausfahrt bei der jetzigen Einfahrt.

Durch den geplanten Umbau wird zwar die Situation auf der Landesstraße etwas verbessert, aber die Verkehrs Situation im Recyclinghof (besonders die Strauchschnittanlieferung mit Traktoren) wird schlechter.

11 Ja 1 Enthaltung

 

 

Punkt 6 Kanalweg Rissach Verlängerung Sandbichl – Bericht des Umweltausschussobmannes - Kenntnisnahme

 

Leider wurde hier keine Lösung für einen durchgehenden Fußweg vom Ortsteil Sandbichl  nach Axams gefunden.

Eine Erledigung des Problems Kanalweg samt Grundablöse wurde vom Gemeindevorstand abgelehnt.

 

Kenntnisnahme 12 Ja

 

 

Punkt 7 Bericht der GGAG Birgitz - Kenntnisnahme

 

Der Substanzverwalter berichtet dass die Weidefläche auf der Birgitzer Alm immer weniger wird. (Verbuschung) Eine Rodung südlich der Birgitzer Alm ist genehmigt, kostet aber.

Für diese Arbeiten ist im Budget nichts vorgesehen, daher soll das notwendige Geld durch Holzverkauf hereingebracht werden ca. 3.000,- €.

 

Punkt 8 Corona – Öffnungsschritte und Bericht über bisherige Maßnahmen und weitere Vorgehensweise

 

Der Bgm. berichtet unter anderem, dass die Prozession am 2.Juli stattfinden soll.

 

Punkt 9 Anfragen, Anträge, Allfälliges

 

Ich habe eine schriftliche Anfrage bezüglich Baulandumlegung Sandbichl gestellt.

Anfrage plus Antwort:

 

Birgitz                                                                                                                                     8.6.2021

 

Schriftliche Anfrage laut §42 Tiroler Gemeindeordnung

 Betreff : Baulandumlegung Sandbichl


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus

Ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen zum Projekt Baulandumlegung Sandbichl:

1)      Was ist das für ein Kanal der verlegt werden muss? (Oberflächen, Schmutzwasser, Kanal für welches Einzugsgebiet)

Antwort: Mischwasserkanal für 4 Parzellen

2)      In dem mir vorliegenden Planentwurf kommt der Kanal vom Gst. Nr. 604/4.
Verlegt soll er auf die Grundstücke 491, 492, 498, 507, 602 dann hört der Plan auf.
Frage: wo ist die geplante Zusammenführung des bestehenden Kanals und des neu zu errichtenden?
 Welche Grundstücke (Eigentümer) sind von dieser Verlegung betroffen?

Antwort: Kanal wird anders als im vorliegenden Planentwurf auf den betroffenen Parzellen verlegt.

Im Umlegungsbereich wurden von der Gemeinde Birgitz sogenannte „Schürfgruben“ errichtet und ein Bodengutachten, ob dieser Grund überhaupt bebaubar ist, eingeholt.
Ich ersuche um Info was dieses Bodengutachten ergeben hat und welche zusätzlichen Kosten für die Hausbauer entstehen.

 

Antwort: Er kennt die Mehrkosten, gibt diese aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Bei der Baugrundvergabe wird der Kaufpreis plus Kosten für die Grundierung  festgelegt?


M.f.G.
Herbert Jordan