Sonntag, 24. April 2016

Einsichtnahme in Bauakte als Gemeinderat nicht möglich????



Hallo Leute,
was tut sich in der Gemeindepolitik?



Am 13.04.2016 fand eine „Gemeinderatsbesprechung“ (nicht öffentlich) zum Thema Flüchtlinge statt.

Wie aus den diversen Medien zu entnehmen ist, werden die Gemeinden vom Land unter Druck gesetzt –

 Flüchtlingsaufnahme gegen Förderungen aus den Gemeindeausgleichsfonds

Über den Verlauf der Gemeinderatsbesprechung möchte ich den Infoschreiben des Bürgermeisters nicht zu vorkommen und daher später meine Sichtweise darlegen.

Einsichtnahme in Bauunterlagen.

Ich wurde in meiner Funktion als Gemeinderat von einem betroffenen Gemeindebürger gebeten, für Ihn in den Bauakt der ausgeschriebenen Bauverhandlung Einsicht zu nehmen.

Meine Anfrage im Gemeindeamt, ob ich als Gemeinderat dazu berechtigt bin wurde so beantwortet:

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister und mit dem Gemeindeverband darf ich mitteilen, dass die generelle Einsichtnahme in Bauakten der Gemeinde nicht vorgesehen ist, da diese Agenden lediglich die Baubehörde (= Bürgermeister) betreffen.

Ich habe mich daraufhin bei der Gemeindeaufsicht erkundigt, ob diese Auskunft richtig ist.

Betreff: Einsichtnahme in Bauakt als Gemeinderat

Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herrn Ich bin Gemeinderat in Birgitz und wurde von einem Gemeindebürger gebeten statt Ihm in den Bauakt (Bauverhandlung am 14.03.2016) Einsicht zu nehmen. Wegen erhalt der guten Nachbarschaftlichen Beziehungen will er selbst nicht Einsicht nehmen und auch der Bauverhandlung nicht beiwohnen. Vom Bgm. erhielt ich die Auskunft dass das nicht möglich ist. Ich ersuche um Info ob diese Auskunft richtig ist, oder es für Gemeinderäte doch die Möglichkeit gibt in die entsprechenden Bauakte Einsicht zu nehmen und damit den Gemeindebürgern Rede und Antwort über das geplante Bauprojekt geben zu können.

Von der Gemeindeaufsicht wurde bestätigt, dass eine Einsichtnahme nur mit einer Vollmacht des Anrainers möglich ist.

M.f.G
Herbert Jordan


Sonntag, 3. April 2016

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 31.03.2016



Punkt 1 Löschung Vorkaufsrecht – 70/1388 Miteigentumsanteile Christian Lugar an EZ 443, KG Birgitz - Beschlussfassung

Das Vorkaufsrecht, befristet auf 10 Jahren ist schon lange abgelaufen. Nun soll der Eintrag im Grundbuch gelöscht werden.

einstimmig


Punkt 2 Festsetzung der Waldumlage für das Jahr 2016 – Personalaufwand Gemeindewaldaufseher (geschlossener Sitzungspunkt)

Ich habe dem Bürgermeister darauf hingewiesen, dass in diesem Fall ein geschlossener Sitzungspunkt nicht möglich ist.
Trotzdem ließ er abstimmen: 7 für geschlossenen Sitzungspunkt, 6 dagegen
Er interpretierte das Abstimmungsergebnis als  „JA“
Wiederum musste ich ihn darauf hinweisen, dass für ein „JA“ in diesem Fall eine zweidrittel Mehrheit notwendig ist.

Auszug aus der TGO:
(3) In Ausnahmefällen ist die Öffentlichkeit von einer Sitzung für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung über einen Verhandlungsgegenstand auszuschließen, wenn es der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließt. Bei der Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss der Gemeinde, über die Ausschreibung der Gemeindeabgaben und über die Bezüge der Gemeindefunktionäre darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden. Beschlüsse des Gemeinderates, die entgegen dieser Bestimmung gefasst werden, sind nichtig.


Waldumlage 2016 – Was ist das?





Die Waldumlage 2016 wurde mit dem entsprechenden Verordnungstext, einstimmig beschlossen.

2014 wurde die Einhebung der Waldumlage 2014 vom Gemeinderat abgelehnt?

2015 wurde vom Bürgermeister kein Entwurf für die Einhebung der Waldumlage 2015 dem Gemeinderat zur abstimmung vorgelegt?

Der Hektarsatz € 38,20 ist im Vergleich mit der Gemeinde Axams € 48,91 sehr niedrig.

Punkt 3 Anfragen, Anträge, Allfälliges

M.f.G.
Herbert