Hallo Leute,
am Beginn der Gemeinderatssitzung wurde vom Bgm. der Antrag gestellt, einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt „Baulandumlegung Sandbichl“ aufzunehmen.
13 Ja
Punkt 1 Baulandumlegung Sandbichl
Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Einleitung eines Baulandumlegungsverfahrens vom Gemeinderat beschlossen.
Die Grundbesitzer hatten bis zum 16.12.2020 Zeit diesen Antrag zu unterschreiben.
Ein Grundbesitzer hat den Antrag nicht unterschrieben.
Um das Projekt nicht wieder um planen zu müssen, wurde der Antrag auf Fristverlängerung für die Unterschrift bis 21.12.2020 um 18.00 gestellt.
Ich konnte dieser Fristverlängerung nicht zustimmen.
11 Ja 2 Nein
Wie bereits berichtet, werden im Umlegungsgebiet mittels sogenannter Schürfgruben, die Bebaubarkeit überprüft.
Diese Arbeiten haben ergeben, tragfähiger Boden ist 4 bis 8 Meter unter dem derzeitigen Gelände vorhanden.
Über weitere Details und Kostenschätzungen kann ich erst nach Vorliegen des Protokolls berichten.
Punkt 1 Festsetzung des Voranschlages 2021 (inkl. Subventionen und Lehrlingsförderung) und Festsetzung des Mittelfristigen Finanzplanes 2022 bis 2025 – Beschlussfassung
Im Haushaltsvoranschlag 2021 sind 4.570.500,- Euro Einnahmen und 2.972.500,- Euro als Ausgaben geplant.
Ergibt einen Haushaltsüberschuss von 1.598.000,- Euro
Wenn man sich diese Zahlen ansieht, kann man meinen, die Gemeinde Birgitz wird 2021 reich.
Zum Voranschlagsentwurf habe ich folgende schriftliche Einwendungen beim Gemeindeamt eingebracht.(Wieder einmal die einzigen schriftlichen Einwendungen)
Leider wurden alle Anträge von der Mehrheit der Gemeinderäte abgelehnt.
Daher konnte ich diesem Voranschlag auch nicht zustimmen.
Birgitz 15.12.2020
Schriftliche Einwendungen zum Voranschlagsentwurf 2021
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich stelle zum Voranschlag 2021 folgende Anträge:
1.
240010
Kindergartenneubau
Hier sind nur „Förderungen“ angeführt, keine Eigenmittel.
Die Aufbringung der prognostizierten Eigenmittel (€ 300.000,-) sollte meiner
Meinung nach auf zwei Jahre aufgeteilt werden.
Ich beantrage daher, die Bildung einer Haushaltsrücklage „Kindergartenneubau“ im Voranschlag 2021 mit € 150.000,- zu budgetieren.
2 ja 11 Nein
2. 1/390000-614000 Instandhaltung Widum 80.000,-
Das Widum ist in der Eröffnungsbilanz 2020 nicht als
Eigentum der Gemeinde Birgitz angeführt.
Meinem Einspruch dagegen wurde nicht stattgegeben.
Instandhalten kann die Gemeinde nur ihr Eigentum.
Ich beantrage daher, diese Kosten als „Subvention“ auszuweisen.
2 Ja 11 Nein
3. 817 Friedhöfe
Diese Position weist ein Nettoergebnis von € 4000,- aus.
Ich beantrage diese 4.000,- für die Friedhofmauersanierung zu budgetieren.
2 Ja 9 Nein 2 Enthaltung
Weiteres ersuche um Abklärung bzw. Beantwortung folgender Fragen zum Voranschlagsentwurf 2021:
1/010000-640000 Rechtskosten 2021 – 15.000,- 2020 – 3000,-
Warum diese Steigerung?
Antwort: Durch Kindergartenneubau und Baulandumlegung mehr Rechtsberatung notwendig.
1/269000-619900 Verlegung Spielplatz VA 15.000,-
Warum werden diese Kosten nicht unter Kindergartenneubau
angeführt.
Ohne Neubau an diesen Standort würde diese Verlegung nicht notwendig.
Kostenwahrheit?
Antwort: Spielplatzverlegung kann nicht beim Kindergartenneubau verrechnet werden.
2/840000+801000 Veräußerungen von Grundstücken € 18.000,-
Was soll da verkauft werden?
Antwort: Bei der Bushaltestelle „Traube“ gehört ein Streifen der Gemeinde, dieser soll verkauft werden.
Betriebe der Müllbeseitigung.
Hier wird ein Nettoergebnis von minus 14.200,- ausgewiesen (2020 minus 11.1000,-)
Welche Maßnahmen sind geplant um dieses Minus abzubauen?
Bei der Gemeinderatssitzung zum Rechnungsabschluss 2019 wurden Maßnahmen
angekündigt?
Antwort: Ein Recyclinghof dieser Größenordnung ist nicht kostendeckend zu führen.
Andere Einsparungsmöglichkeiten wurden vom Vizebürgermeister,. der sich dieser Thematik bereits im Februar 2020 angenommen hat, auch keine gefunden.
M.f.G.
Herbert Jordan
12 Ja 1 Nein
Punkt 3 Bericht der GGAG Birgitz - Kenntnisnahme
Der Parkplatz Birgitzer Alm, ist trotz geschlossener Almwirtschaft übervoll, weil in der Axamer Lizum Parkgebühren eingehoben werden.
Punkt 7 Anfragen, Anträge Allfälliges
M.f.G.
Herbert
Hallo Leute,
Punkt 1 Bebauungsplan Kindergarten neu bezüglich Grundparzelle 893/2 – Auflage- und Erlassungsbeschluss
Bebauungsplan war in den Verhandlungsunterlagen keiner, lediglich die Vermessungsurkunde und ein Übersichtsplan als Grundlage für den Bebauungsplan.
Die Daten des Bebauungsplans wurden vom Bürgermeister erst bei der Sitzung vorgelesen:
Baumassendichte mindestens 0,20
Baumassendichte höchst - nicht angegeben
Bauweise offen TBO
Obergeschosse höchstens 2
Höchster Punkt 882,50
Mir wurde zugesagt, dass ich den Bebauungsplan im Nachhinein per Mail erhalte
Mir gefällt dieses Projekt nach wie vor nicht, daher habe ich mich bei der Abstimmung enthalten.
11 Ja 1 Enthaltung
Punkt 1a – Antrag: Passivhausbauweise in Planung aufnehmen
Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister verlesen.
Daraufhin stellte er den Antrag, diesem Antrag nicht zuzustimmen.
Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Bürgermeisterfraktion angenommen.
7 Ja 3 Nein 2 Enthaltungen
Über den ursprünglichen Antrag wurde nicht abgestimmt, was klar gegen die Vorgaben der TGO ist.
Auf Antrag des Bürgermeisters wurde ein Kindergartenausschuss installiert.
Die Heimatliste Birgitz ist in diesem Ausschuss nicht vertreten
11 Ja 1Enthaltung
Punkt 2 Behandlung der Eingaben der Grundbesitzer zum Antrag gemäß §§ 77 ff. TROG und Festlegung weiterer Vorgehensweise- Beschlussfassung auf Empfehlung Gemeindevorstand
Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Einleitung eines Baulandumlegungsverfahrens vom Gemeinderat beschlossen.
Diesen Antrag an die Landesregierung müssen auch alle betroffenen Grundeigentümer unterschreiben.
Betroffen sind sieben Grundeigentümer, wovon nur zwei unterschrieben haben.
Am 1.12.2020 fand daher eine Besprechung mit den Grundbesitzern und dem Gemeindevorstand statt.
Nach längerer Diskussion wurde festgelegt:
Die Gemeinde darf eine Bodenerkundung durchführen und kann, die Bebauungsfähigkeit prüfen.
Sollte augenscheinlich eine „normale Bebauung“ möglich sein, wird der Ausgangspreis (Preis/m² den jeder Grundbesitzer für seine Abtretungsfläche an den sozialen Wohnbau erhält, mit 200€ - indexiert, festgelegt)
Der Bürgermeister fragt nach, ob damit alle Besitzer den Antrag auf Baulandumlegung unterfertigen können?
Einstimmig, ein Grundbesitzer mit dem Zusatz, vorausgesetzt dass die erwähnte Rissachbachl Abtretungsflächen Option geklärt wird.
Die Grundbesitzer haben nun bis zum 16.12.2020 Zeit den Antrag zu unterschreiben.
12 Ja
Anschließend entwickelte sich eine Diskussion bezüglich „Rissachbachl Abtretungsflächen – Kanalweg“ die damit endete, dass der Bürgermeister beauftragt wurde, die Sachlage rechtlich abzuklären.
12 Ja
Punkt 3 Untervoranschlag der Freiwilligen Feuerwehr Birgitz für 2021 – Beratung und Beschlussfassung
Der Untervoranschlag 35.000€ wurde einstimmig genemigt.
Punkt 4 Untervoranschlag der Volksschule Birgitz für 2021 – Beratung und Beschlussfassung
Der Untervoranschlag 7.400€ wurde einstimmig genehmigt
Punkt 5 Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung – Beratung und Beschlussfassung
Der Kooperationsvereinbarung wurde einstimmig zugestimmt
Punkt 6 Bericht der GGAG Birgitz - Kenntnisnahme
Die Birgitzer Alm ist bis voraussichtlich 6. Jänner geschlossen und damit auch der Rodel Weg, der von der Pächterin betreut werden muss.
Der Rodel Weg wird aber trotz sperre von vielen benutzt.
Haftung?????
.
Punkt 7 Anfragen, Anträge Allfälliges
Antwort von der Gemeinde Axams auf das schreiben bezüglich „Hofer“ gibt’s nach wie vor keine.
M.f.G.
Herbert
Hallo Leute,
heute leider kein Bericht über den Verlauf der Gemeinderatssitzung.
Ich habe wegen der CORONA Bestimmungen an der Sitzung nicht teilgenommen.
M.f.G.
Herbert
Hallo Leute,
Punkt 1 Änderung Flächenwidmungsplan im Bereich von Grundstück Nummer .13 gemäß Planzeichnungsverordnung §40 Abs. 5 und 7 (auf landwirtschaftliches Mischgebiet), sowie im Bereich von Teilflächen der Grundstücke 39, 1135/1 und 1147 gemäß Plankennzeichenverordnung § 40 Abs. 5 und 7 (auf landwirtschaftliches Mischgebiet) – (Grundstücke .13 und 39 im Eigentum von Josef Abenthung, Grundstücke 1135/1 und 1147 sind öffentliches Gut) - Beschlussfassung
Im August 2020 wurde der Flächenwidmungsplan der betroffenen Grundstücke auf „Sonderfläche Hofstelle“ geändert.
Diese Widmung (Sonderfläche Hofstelle) hat das Amt der Tiroler Landesregierung abgelehnt, weil bei diese Widmung, im Zuge des geplanten Wohnungsneubau, das alte Wohngebäude abgerissen werden müsste?
Neue Widmung:
Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) eingeschränkt auf landwirtschaftliche Gebäude § 40 (7)
einstimmig
Punkt 2 Kindergartenneubauprojekt
a) Annahme Entwurfsstudie mitsamt Grobkostenschätzung von Arch. DI Bernhard Rupp- Beschlussfassung(Grundlage Empfehlung Gemeinderatsbesprechung)
Ich habe noch einmal meine Argumente gegen den Standort vorgebracht. Aber entschieden ist entschieden und somit habe ich mich mit den drei präsentierten Planungsvorschlägen auseinandergesetzt.
Kein Vorschlag berücksichtigt die Witterungsverhältnisse an diesem Standort.
Dort oben weht der Westwind und im Winter kommt es immer wieder zu Schneeverfrachtungen so dass der Steinachweg zugeweht ist.
Die Errichtung eines einigermaßen geschützten Spielplatzes Freifläche ist bei keinem Projekt vorgesehen.
Das favorisierte Projekt ist ein fast quadratisches Gebäude mit einer Seitenlänge von ca. 30 Meter, Erdgeschoss plus 1. Stock mit Flachdach.
Dieser Planungsvariante konnte ich nicht zustimmen.
11 Ja 2 Enthaltungen
b) Vorstellung Grobkostenfinanzierungskonzept – Beschlussfassung
Die Kostenschätzung nach ÖNORM B1801-01 vom 20.07.2020 beträgt
3.365.000,-€
ohne Grundkosten (Grundkauf) und Aufschliessungsgebühren der Gemeinde.
Die Kosten für das notwendige Verkehrskonzept und den geplanten Gehsteig entlang der Kirchgasse sind ebenfalls nicht enthalten.
Der Gemeindebeitrag im vorliegenden Finanzierungskonzept Kindergarten Neubau wird mit € 300.000,- Darlehensaufnahme und € 200.000,- Eigenmittel angegeben.
€ 1.805.000,- Fördergeld sind fix zugesagt, der Rest von 1.060.000,- ist als maximale Förderhöhe der einzelnen Förderstellen angegeben.
Diesem Finanzierungsplan konnte ich nicht zustimmen.
12 Ja 1 Enthaltung
c) Abänderung der Fläche im Bestandsvertrag (Trolf- Siegele) lt. Vermessungsplan NECON – Beschlussfassung
Die Gemeinde Birgitz hat für den Kindergartenneubau Teilflächen der Grundstücke 889. 890 und 891 angekauft. Die Restflächen dieser Grundstücke werden zusammengelegt und neu aufgeteilt.
12 Ja 1 Enthaltung
Punkt 3
a)Errichtung eines Lagers für die Dorfbühne Birgitz – Beschlussfassung mitsamt Vergabe auf Empfehlung Kulturausschuss
Für den Theaterverein soll im Stiegen Aufgang ein neuer Lagerraum geschaffen werden.
Größe 6 m² Kostenvoranschlag € 7.764,00
Das ist wohl nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“ wie man so schön sagt, aber besser als Garnichts.
12 Ja 1 Enthaltung
b) Richtlinien zur Vergabe von Ehrenzeichen – Beschlussfassung auf Empfehlung Kulturausschuss
Die Richtlinien der Gemeinde Birgitz für Ehrungen und Auszeichnungen wurden überarbeitet und der „Ehrenring“ neu eingeführt.
Kategorien der Ehrungen und Auszeichnungen:
a) Ehrenbürgerschaft
b) Ehrenring
c) Goldenes Ehrenzeichen
d) Gemeindewappen mit Lorbeerkranz
einstimmig
c) Vergaberichtlinien für Sportplatz der Gemeinde – Beschlussfassung auf Empfehlung Kulturausschuss
Der Sportplatz soll an Vereine stundenweise vermietet werden. Kostenbeitrag € 10,- pro Stunde.
12 Ja 1 Enthaltung
Punkt 4 Zustimmung zum Antrag des Planungsverbandes Nr. 18 (westliches Mittelgebirge) zum Beitritt zur KEM- Region - Beschlussfassung
KEM? – Klima- und Energie- Modellregionen
Vorteile für KEM/Gemeinden (Auszug aus den Werbeunterlagen)
· Fachkundige Person vor Ort mit Ressourcen
· Projekte werden initiiert und koordiniert
· Gemeinden positionieren sich als Vorreiter
· Zugang zu Investitionsförderungen im Rahmen des Programms- Mittel würden sonst nicht zur Verfügung stehen
· KEM ManagerIn hat guten Überblick über weitere Förderungen und hat Know How diese abzurufen
· Teil eines großen Netzwerkes
Kenntnisnahme
Punkt 5 Erneuerung Schülertische- und Stühle in der Volkschule – Beschlussfassung mitsamt Vergabe
Für die Volksschule werden 11 Schülertische mit Ablagefach und 22 Dynamische Schülersessel angeschafft.
einstimmig
Punkt 6 Installationen einer Akustikdecke im Musikzimmer - Beschlussfassung
Im Proberaum der Landesmusikschule westliches Mittelgebirge wird eine Akustikdecke montiert Kosten € 2.340,-
einstimmig
Punkt 7 Subventionsansuchen Pfarre Birgitz für Gedenktafel Otto Neururer - Beschlussfassung
€ 560,- wurden einstimmig beschlossen.
Punkt 8 Gemeindegutsagrargemeinschaft – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Der Substanzverwalter berichtet von einer guten Almsaison.
Der Almweg wurde heuer saniert, aber leider gibt es schon wieder Auswaschungen, wird von einem Gemeinderat kritisiert.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, das Gatter wird nicht versperrt und daher sind immer wieder nicht berechtigte Fahrzeuge unterwegs.
12 Ja 1 Enthaltung (SV)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 10 Weitere personelle Agenden – Beschlussfassung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 11 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet über die Causa „Axamer Lizum Betriebspflicht“
Die Gemeinde Birgitz hat, wie schon berichtet, eine negative Stellungnahme zur Ansiedlung eines Hofermarktes in Axams an die Gemeinde Axams übermittelt.
Reaktion der Gemeinde Axams dazu gibt es keine?
Der Schilift Birgitz soll heuer kostenlos benützt werden können.
Der Bgm. wird mit den Liftpächter über die Kosten verhandeln.
Noch einmal kommt der geplante Kindergartenneubau zur Sprache.
Gr. Josef Jordan ersucht bei der Planung das Ortsbild miteinzubeziehen und zu überlegen ob es nicht besser wäre, statt dem geplanten „Flachdach“ ein in unserer Gegend bewährtes „Giebeldach“ zu errichten.
M.f.G.
Herbert