Sonntag, 22. Januar 2017

Finanzierungsplan Hochbehälter und Schuldenentwicklung



Hallo Leute,
der Bürgermeister von Birgitz schreibt im INFO 2017 vom 10.01.2017 als AMTLICHE MITTEILUNG folgendes:

Unser Großprojekt „Hochbehälterneubau“ ist bereits gestartet und wird mit Mai 2017 in die intensive Bauphase eintreten. Nach Abschluss der Arbeiten im Herbst 2018, kann Birgitz über eine hochmoderne Trinkwassersammelbehälteranlage verfügen und mit rund 600 m³ reinstem Trinkwasser bestens versorgt werden. Stolz darf ich mitteilen, dass das Investitionsvolumen von 800.000 € ausfinanziert ist und die finanzielle Belastung für unsere Gemeinde geringer ausfällt, als vorab angenommen. Hilfreich dabei ist die großzügige Beteiligung des Landes Tirols. Ich habe unser Projekt den zuständigen Entscheidungsträgern im Land mehrfach präsentiert und dafür Zusagen in der Höhe von 480.000 € erhalten.

Der Finanzierungsplan liegt mir nun vor, war ja im Entwurf zum Voranschlag 2017 nicht enthalten.

Gesamtkosten- und Finanzierungsplan

Gesamtkostenplan Einnahmen 2017

Haushaltsrücklage (Zweckwidmung Sanierung
Quellfassung mit HB)    € 100.000,-
Aufnahme WLF Darlehen     75.000,-
Aufnahme bzw. Zuzählung Bankdarlehen   € 125.000,-
Bereits zugesagte Bedarfszuweisungen    € 200.000,-

Gesamteinnahmen für 2017 gem. VA      € 500.000,-

Einnahmen 2018
Aufnahme WLF Darlehen        75.000,-
Aufnahme bzw. restl. Zuzählung Bankdarlehen     € 125.000,-
Bereits zugesagte Bedarfszuweisungen       € 100.000,-

Gesamteinnahmen für 2018 gem.VA (MFP)       € 300.000,-

Gesamtkosten für das Projekt € 800.000,- ( 2017 € 500.000 und 2018 € 300.000)

Die Förderung durch das Land Tirol beträgt laut Finanzierungsplan € 300.000,-

Selbst wenn ich die Haushaltsrücklage (war ja eine zweckgewidmete Bedarfszuweisung des Landes Tirol aus dem Jahre 2014) in der Höhe von € 100.000,- dazurechne komme ich nicht auf € 480.000,-.

In einer AMTLICHEN MITTEILUNG sollten schon richtige Zahlen verwendet werden, oder?

Für das Projekt Hochbehälter, werden neue Darlehen in der Höhe von € 400.000,-aufgenommen.
Mir ist klar, dass so ein Projekt nicht ohne neue Schulden verwirklicht werden kann, nur hätte ich mir vorgestellt, dass bei etwas spar willen, ein entsprechender Anteil aus dem ordentlichen Haushalt finanziert hätte werden können.


Wenn von neuen Krediten die Rede ist, möchte ich euch auch die
 „MFP Schuldenentwicklung der Gemeinde Birgitz“
 
laut Voranschlag 2017 zur Kenntnis bringen:

Voranschlag 2017 Schuldenentwicklung

Gesamte Schulden       VA 2017     Plan 2018     Plan 2019   Plan 2020    Plan 2021
   Anfänglicher Stand    925.700     1.017.400       718.300       624.100       507.900
   Zugang                       200.000         200.000                   0                   0                    0
   Abgang                      108.300           99.100          94.200         94.800         53.200
   Stand Ende
   Haushaltsjahr          1.017.400    1.118.300     624.100         529.300     454.700

Der Schuldenstand am Ende eines Jahres ist immer auch der Schuldenstand am Anfang des nächsten Jahres.
Beim Übertrag von 2018 auf 2019 ist da wohl etwas danebengegangen.


M.f.G.
Herbert



Sonntag, 8. Januar 2017

Außerordentlicher Haushalt



Hallo Leute,
wie berichtet wurde der Voranschlag 2017 mit den Stimmen der „Unabhängige Liste Birgitz“ beschlossen.

Neben dem ordentlichen Haushalt € 2,955.200,- wurde auch ein Außerordentlicher Haushalt € 500.000,- beschlossen.

Dieser Außerordentliche Haushalt beinhaltet das Projekt „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“

Für dieses Projekt wurden aber nicht nur Mittel im außerordentlichen Haushalt (2017 € 500.000,-) budgetiert, sondern auch im ordentlichen Haushalt die Kostenstelle „Ingenieurleistungen Neuerrichtung HB“  (2017 € 60.000,-) eingerichtet.

Ich habe bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung meine Bedenken dagegen im Gemeindeamt eingebracht, und die entsprechenden Anträge gestellt.
Alle abgelehnt?

Meine Meinung:
es ist lt. TGO nicht zulässig Kosten die für ein Projekt im außerordentlichen Haushalt entstehen, teilweise im ordentlichen Haushalt abzurechnen.“

Ich habe mich daraufhin telefonisch bei der Gemeindeaufsicht  über deren Sichtweise erkundigt.

Grundsätzlich wird meine Sichtweise von der Gemeindeaufsicht bejaht:

„Alle anfallenden Kosten müssen im außerordentlichen Haushalt auf das entsprechende Projekt gebucht werden“

Als die Sprache auf das konkrete Projekt kam, gab’s das große

„ABER“

®    Zum konkreten Projekt kann man nichts sagen, weil die Unterlagen (Voranschlag 2017) der Gemeindeaufsichtsbehörde nicht vorliegen.
®    Eine Änderung des Voranschlags ist sehr aufwendig?
®    Die Buchungen müssen auf jeden Fall im außerordentlichen Haushalt erfolgen
®    Sollte dadurch zu wenig budgetiert sein, kann man ja eine Umbuchung vom ordentlichen Haushalt vornehmen
®    Usw.


Die Gemeindeaufsicht wird sich den konkreten Fall nach Vorliegen des Voranschlags 2017 genau ansehen.


Weiteres habe ich auch beantragt, das Projekt nicht „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“ zu benennen, sondern nur „Neuerrichtung Hochbehälter“

Die Quellsanierungen erfolgen schon seit einigen Jahren im ordentlichen Haushalt.
Auch für 2017 sind € 70.000,- dafür budgetiert. Damit werden die Arbeiten von 2016 bezahlt, und die Quellsanierungen vorerst einmal unterbrochen.

Sollten nun die Quellsanierungen im außerordentlichen Haushalt weitergeführt werden, habe ich dazu einen interessanten Kommentar zur Tiroler Gemeindeordnung gefunden:

Lt. TGO ist in diesem Fall " der bis zur Übernahme in den außerordentlichen Haushalt im ordentlichen Haushalt verrechnete Betrag (Vorschreibung) in die Übersicht "Kosten und Finanzierungszusammenstellung" des betreffenden Vorhabens sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben in die Zeilen "Einnahmevorschreibungen (vom Baubeginn bis zum Vorjahr)" einzubeziehen"


M.f.G.
Herbert