Sonntag, 14. Mai 2017

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 10.05.2017




Hallo Leute,

Punkt 1 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

Die Mehreinnahmen und Überschreitungen (Voranschlag 2017) vom 1.1.2017 bis 20.04.2017 wurden vorgelegt. (Beträge über € 100)
Bei 12 Haushaltsstellen gab´s Mehreinnahmen und bei 19 Haushaltsstellen Überschreitungen oder keinen Voranschlagsposten.
13 Ja


Punkt 2 Kassenprüfungsprotokoll  172017 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Kassaprüfung fand am 27.03.2017 statt.
Der Kassabestandsausweis wies am RAIBA Konto ein Minus von € 10.670,53 aus.

Fragen oder Antworten wie es zu diesem Minus gekommen ist und welche Maßnahmen gesetzt werden um dies wieder aus zugleich gibt`s im Protokoll keine.

Meine Fragen an den Bürgermeister lauteten daher:

®    Wie hoch sind die Zinsen bei Überziehung des Kontos?
®    Waren alle Ausgaben unbedingt notwendig?
®    Ist das Konto inzwischen wieder im Plus?

Antwort bekam ich vom Bürgermeister keine?

Daher konnte ich auch einer Kenntnisnahme nicht zustimmen.
12 Ja 1 Nein

Punkt 3 Bericht der Gemeinderevision zur Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Birgitz – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Gemeindeaufsicht schreibt:
„Die Erledigung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 8.3.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Der Rechnungsabschluss wurde stichprobenartig überprüft und Folgendes festgestellt:
Der auf der Haushaltsstelle 2/852+803102 ausgewiesene Minusrest in der Höhe von € -3.332,87 ist einer Erledigung zuzuführen.
Für die Abschnitte 85 bis 89 fehlen jeweils der Anlagennachweis, der Nachweis über den Schuldenstand und der Vermögens- und Schuldennachweis (Aktiva und Passiva). Die Nachweise sind daher bis spätestens 20.4.2017 nachzureichen“

Diese Haushaltsstelle habe ich bei der Sitzung am 8.3.2017 kritisiert und folgende Antwort erhalten:

1.    2/852000+803102 Verkauf Restmüllsäcke
Anordnungssoll und Ist € 0,-
Wurden 2016 keine Restmüllsäcke verkauft?
Rechnung 2015 € 535,08
Antwort: wegen Umstellung des Rechnungsprogramms wurden diese Einnahmen bei den Pflichtmüllsäcken verbucht

13 Ja


Punkt 4 Namhaftmachung eines Vorstandsmitglieds sowie eines Stellvertreters der Gemeinde Birgitz für den Verein JiM (Jugend im Mittelgebirge) – Empfehlung des Gemeindevorstandes vom 19.04.2017 - Beschlussfassung

Vorgeschlagen wurden Werner Dilitz und Andrea Sejkora.
13 Ja

Punkt 5  Bericht Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Der Rechnungsabschluss 2016 und Voranschlag 2017 wurden von der Agrarbehörde genehmigt.

Da der Obmann der GGAG -Birgitz keine Jahreshauptversammlung einberuft, hat der Substanzverwalter die Jahreshauptversammlung für den 11.05.2017 einberufen.
13 Ja

Punkt 6 Angebot EDV – Verkabelung Freiwillige Feuerwehr Birgitz – Auftragsvergabe

Das Angebot beläuft sich auf € 1.534,01
Meine Frage ob nicht eine W-Lan Anlage für das gesamte Gemeindezentrum sinnvoller und günstiger wäre, beantwortete der Bürgermeister mit „Ja aber“ die Zeit drängt und die Feuerwehr braucht die Internetanbindung jetzt.
13 Ja

Punkt 7 Bebauungsplan Gst. 675/1, KG Birgitz – eingelangte Stellungnahme – weitere Vorgangsweise und Beschlussfassung

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, weil sich der vorliegende Streitfall (Schwarzbau, Baumassendichteüberschreitung, Grenzbebauung, usw.) mit einem neuen Bebauungsplan nicht sanieren lässt.



Punkt 8 Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes _Bericht zur Sitzung des Orts- und Raumplanungsausschusses vom 10.04.2017 – weitere Vorgangsweise

Der Obmann des Ausschusses berichtet:
Raumordnung betrifft das gesamte Gemeindegebiet.
Flächenwidmung hingegen nur Teilbereiche. (derzeit Widmungsstopp, weil das örtliche Raumordnungskonzept abgelaufen ist und nicht rechtzeitig fortgeschrieben wurde)

DI Erwin Ofer erklärt das bestehende Raumordnungskonzept:

Geburtenbilanz liegt bei ca. 14%
Einwohnerzahl stand 2017 1385 Personen.
Zu erwartende Einwohnerzahl bis 2027 liegt bei 1550 Personen

Ca. fünf ha Bauland sind bereits gewidmet und noch nicht verbaut, ohne Gewerbegebiet.
(5ha sind 50.000 m² oder Bauplätze für rund 100 Einfamilienhäuser, ein Großteil dieser 5ha sind aber nicht verfügbar, werden nicht verkauft???)

Ca. 5,7 ha Bauland wäre notwendig für die Entwicklung bis zum Jahr 2027.
Großflächige Umwidmungen sind also nicht notwendig, jedoch bestehendes Bauland müsste erst erschlossen werden.

Es besteht die Möglichkeit auf bereits gewidmetes Bauland einen ZV Stempel zu setzen (Baustopp) und erst wieder freizugeben sobald die Parzelle erschlossen ist.

An Neuwidmungen sollten Bedingungen in Vertragsform geknüpft werden:
1, Bedarf: Eigenbedarf für Kinder
2, Bedarf: Neuwidmung die nur Birgitzer kaufen dürfen
3, Bedarf: Verkauf an alle
4, Bedarf: Bodenfonds Freiland für Entwicklungsfläche
Geförderter Wohnbau nur bedingt möglich durch die hohen Grundstückspreise.

Bgm. Markus Haid berichtet ebenfalls dass die Fa. Hofer und der Bäcker Ruetz für Bauflächen angesucht hat.
Jedoch sind solche Vorhaben enorme Platzfresser und eine massive Erhöhung des Verkehrs.

Weiteres kann die Gemeinde festlegen, nur eine gewisse Anzahl von Wohnungen pro Jahr zu genehmigen.

DI Ofner fasst diese Anregungen in Plan Form welcher dem Gemeinderat vorgelegt wird. Zeitrahmen ????????

Die Anregung, erst im Gemeinderat zu besprechen, was wollen wir überhaupt, und dann die entsprechenden Pläne ausarbeiten lassen wurde vom Bgm. abgelehnt.



Punkt 9 Wohnungsvergabe  Herrengasse 1 Top 5 – Beschlussfassung – geschlossener Sitzungspunkt

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.


Punkt 10 Personelles – Anstellung Assistenzkraft Kindergarten – geschlossener Sitzungspunkt

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.

Punkt 11 Personelles – Ansuchen Altersteilzeit geschlossener Sitzungspunkt

 Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.



Punkt 12 Personelles – Beendigung Dienstverhältnis VB Michael Muglach – Beratung über weitere Vorgangsweise (geschlossener Sitzungspunkt)

 Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich hier nicht berichten.




Punkt 13 Anfragen, Anträge, Allfälliges

.Meine Frage, warum der Entwurf der Tiroler Landesregierung betreffend „landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen“ nicht auf der Tagesordnung steht wurde vom Bgm. mit dem Hinweis “jeder betroffene kann selbst Einspruch erheben“ beantwortet.

Meine Meinung dazu, jetzt ist es noch ein Entwurf und Änderungen leichter zu erwirken.

M.f.G
Herbert

Sonntag, 7. Mai 2017

Entwurf landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen und Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 10.05.2017




Hallo Leute,

auf der Gemeindeinfotafel ist die
 Kundmachung über die Auflegung eines Entwurfes einer Verordnung der Landesregierung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge erlassen wird“
seit 24 .04.2017 ausgehängt.

Was so harmlos klingt, ist aber von immenser Bedeutung für die Entwicklung der Gemeinde Birgitz, daher wundert es mich dass dieser Entwurf einer Verordnung nicht auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 10.05.2017 steht.

Wenn dieser Entwurf Rechtskraft erreicht, hätte sich die Gemeinde Birgitz die Kosten für ein“ neues örtliches Raumordnungskonzepts“ sparen können.
Das alte verlängern, so wie viele Gemeinden in Tirol, hätte genügt.

Aber bilden sie sich selbst ein Urteil.

Auszug aus dem „Entwurf einer Verordnung der Landesregierung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge“

§ 2
Landwirtschaftliche Vorsorgeflächen
Die in der Anlage 0 (Übersichtsplan) und in den Anlagen 1 bis 5 zu dieser Verordnung dargestellten Grundflächen im Gebiet des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge werden als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen festgelegt.

§ 3
Ziel
Im Interesse der Sicherung und zeitgemäßen Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft sollen die hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gebiet des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge erhalten werden. Dabei ist die dauerhafte Sicherstellung der Versorgungsfunktion der Landwirtschaft anzustreben.

§ 4
Maßnahme
Die landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen sind unbeschadet der Bestimmungen des § 5 der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten. Ökologisch wertvolle Flächen sowie erhaltenswerte natürliche oder naturnahe Landschaftselemente oder Landschaftsteile können in die Vorsorgeflächen integriert werden, soweit sie überwiegend von landwirtschaftlichen Flächen umschlossen und im Verhältnis untergeordnet sind.

§ 5
Verpflichtung für die örtliche Raumordnung
(1)  Festlegungen in örtlichen Raumordnungskonzepten dürfen dem Ziel nach § 3 und der Maßnahme nach § 4 dieser Verordnung nicht widersprechen.
(2)  Im Bereich der landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen ist die Widmung von Bauland unzulässig. Die Widmung von Sonder- oder Vorbehaltsflächen ist nur zulässig, wenn der festgelegte Verwendungszweck nicht im Widerspruch zu einer ordnungsgemäßen und nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung steht und die Ziele der überörtlichen Raumplanung nach § 1 Abs. 2 lit. i Z 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 sowie die Ziele der örtlichen Raumordnung insbesondere nach § 27 Absatz 2 lit. h und j des Tiroler Raumordnungsgesetzes nichtbeeinträchtigt werden.
(3)  Die Zulässigkeit der Widmung von Sonderflächen nach § 44, 46 und 47 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 ist im Einzelfall im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild und ökologisch wertvolle Flächen, mögliche Nutzungskonflikte und Verkehrsbelastungen zu überprüfen.
(4)  Die Gemeinden haben die örtlichen Raumordnungskonzepte, Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne zu ändern, soweit sie im Widerspruch zu diesem Regionalprogramm stehen.
(5)  Die Gemeinden haben die landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen in den örtlichen Raumordnungskonzepten und Flächenwidmungsplänen ersichtlich zu machen.


§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft (26 Juni 2017)


Zur Info noch einige Statistiken aus der Verordnung und ein Übersichtsplan der landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen für Birgitz.


Demografische und wirtschaftliche Entwicklung








Wohnbev. 1994
Wohnbev.. 2014
Zunahme
Zunahme in %
Axams
5.167
5.763
596
11,5
Birgitz
1.161
1.341
180
15,5
Götzens
3.522
3.991
469
13,3
Grinzens
1.274
1.416
142
11,1
Mutters
1.930
2.073
143
7,4
Natters
1.809
1.938
129
7,1
Westl. Mittelgebirge
14.863
16.522
1.659
11,2










Baulandwidmung in Hektar









Widmung 1994(ha)
Widmung 2012(ha)
Differenz in ha
Differenz %
Axams
149,5
165,7
16,2
10,8
Birgitz
33
33,5
0,5
1,2
Götzens
88
98,1
10,1
11,4
Grinzens
32,1
33,7
1,6
4,8
Mutters
53,5
70,6
17,1
32
Natters
59,2
69,2
10
16,8
Westl. Mittelgebirge
415,4
470,6
55,2
13,3





Arbeitsplätze










Arbeitspl. 1991
Arbeitspl. 2013
Zunahme
Zunahme %
Axams
970
1.884
914
94,2
Birgitz
171
291
120
70,2
Götzens
453
959
506
11,7
Grinzens
91
173
82
90,1
Mutters
336
701
365
108,6
Natters
493
746
253
51,3
Westl. Mittelgebirge
2.514
4.754
2.240
89,1





Überörtliche Freihaltegebiete in Vergleich zum Dauersiedlungsraum






Fläche DSR in ha
Überörtliche Freihalteg. In ha
Überörtliche Freihalteg. In %

Axams
573
308,5
53,8

Birgitz
166
119,5
72

Götzens
323
175,5
54,3

Grinzens
300
129,9
43,3

Mutters
449
233,1
51,9

Natters
356
213,2
59,9

Westl. Mittelgebirge
2.167
1.179,50
54,4