Sonntag, 13. Juni 2021

Bericht von der Gr-Sitzung am 9.6.2021

 

Hallo Leute,

 

 

Punkt 1 Änderung des Flächenwidmungsplanes des Grundstückes 780/1 Teilfläche – (im Eigentum von Herbert Zwölfer) von Freiland in Wohngebiet gem. § 38 Abs.1 TROG 2016 entsprechend Fortschreibung ROK und privatrechtlichem Vertrag - Beschlussfassung

 

Auszug aus dem Protokoll der Gr- Sitzung am 18.09.2019:

Bürgermeister Markus Haid stellt deshalb in der Folge den Antrag an den Gemeinderat, die Parzelle 774/2 für einen Gesamtpreis von 90.000,- € aufgeteilt auf fünf jährlichen Raten von 18.000,- € indexangepasst zu erwerben. Hierfür müsste dann auch im Gegenzug die Ausweitung der Baulandgrenze im Bereich Badstübler, wie im Entwurf zur Fortschreibung des Raumordnungskonzeptes schon verankert, aufrecht bleiben. 11 Ja 2 Nein“

 

Die Flächenwidmungsplan Änderung für das Gst. 780/1 von Freiland in Wohngebiet wurde einstimmig beschlossen

 

Punkt 2 Bebauungsplan betreffend des Gst. Nr. 780/1, KG Birgitz – Auflage- und Erlassungsbeschluss

 

Bebauungsplanvorschlag:

Baumassendichte mindestens 0,20

Baumassendichte höchst 2,00

Bauweise offen TBO

Höchster Punkt 872,50 Meter

Höchstens 2 Obergeschosse

 

Bei allen mir bekannten Bebauungsplänen die in letzter Zeit erlassen wurden war die Baumassendichte mindestens mit 1,00 angegeben.

Frage an den Bgm. warum das bei diesem Bebauungsplan nicht der Fall ist?

Wenn du das geändert haben willst musst du halt einen Antrag stellen.

Der Antrag auf Änderung wurde mit 10 Ja und 2 Enthaltungen (Bgm. und Vzbgm.) angenommen.

Der geänderte Bebauungsplan wurde einstimmig beschlossen

 

 

Punkt 3 Straßenverbindung vom Kalkkögelweg zur Landesstraße L12 mit dazugehöriger Übernahme ins öffentliche Gut wie im Raumordnungskonzept verankert – Beschlussfassung auf Empfehlung Wegeausschuss

 

Der zukünftige Weg soll derzeit folgende Breite aufweisen:

 

Nördlicher Bereich Bauträger Kirchmair Areal > 2,50m öffentliches Gut und 1,50 m Servitut – Abgabe vom Bauträger und ca. 1m öffentliches Gut Abgabe vom westlichen Grundbesitzer, wobei dieser bei einer zukünftigen Umwidmung auch gesamt 2,50 m abgeben soll.

 

Mittlerer Abschnitt: 3,00m öffentliches Gut – Abgabe vom östlichen Grundstücksbesitzer

Mittlerer Abschnitt: 2,50m öffentliches Gut – Abgabe vom östlichen Grundstücksbesitzer und 2,50m öffentliches Gut – Abgabe vom westlichen Grundstücksbesitzer

 

Der Kalkkögelweg soll auch in diesem Zug um ca. 25 m Richtung Westen verlängert werden. Breite 4m öffentliches Gut – Abgabe vom westlichen Grundstücksbesitzer.

 

Der westliche Grundstücksbesitzer stimmt diesen Vereinbarungen allerdings nur zu, wenn im Gegenzug bei der geplanten Baulanderweiterung im Bereich Wiesenweg keine Sozialabgaben geleistet werden müssen. So stehts zumindest im Protokoll.

 

Der Bgm. sieht das anders, die Sozialabgaben beziehen sich auf die geplante Freilandübertragung.

 

Ich stand nun vor der Frage, was ist für mich sinnvoller- Wiesenwegverbreiterung oder Zusammenschluss des Kalkkögelweges?

Ich habe mich für die Wiesenwegverbreiterung entschieden und daher diesen Antrag nicht zugestimmt.

11Ja     1 Enthaltung

 

 

Punkt 4 Schaden am Steinachweg – Bericht und Beschlussfassung weiterer Vorgehensweise auf Empfehlung Gemeindevorstand

 

Im Zuge von Transportarbeiten (Baugrubenaushub von einer Baustelle im Ortsgebiet von Birgitz zum Feld des Bauherrn unterhalb des Wasserbehälters) wurde der Steinachweg massiv beschädigt.

 

Die Versicherung des Transportunternehmens hat an die Gemeinde Birgitz den Antrag auf Kostenteilung (50-50) wegen vorhandener Vorschäden gestellt.

Schadenssumme ca. 10.000,-€

 

Das wurde einstimmig abgelehnt.



Punkt 5 Vorgesehener Umbau am Recycling Hof der Gemeinde – Beschlussfassung auf Empfehlung des Umweltausschusses

 

Bei der Einfahrt zum Recyclinghof gibt es immer wieder Staus auf der Landesstraße weil der Hof voll ist und die Autos nicht einfahren können.

Die Ein und Ausfahrt soll gedreht werden. Neue Einfahrt vom Süden – Ausfahrt bei der jetzigen Einfahrt.

Durch den geplanten Umbau wird zwar die Situation auf der Landesstraße etwas verbessert, aber die Verkehrs Situation im Recyclinghof (besonders die Strauchschnittanlieferung mit Traktoren) wird schlechter.

11 Ja 1 Enthaltung

 

 

Punkt 6 Kanalweg Rissach Verlängerung Sandbichl – Bericht des Umweltausschussobmannes - Kenntnisnahme

 

Leider wurde hier keine Lösung für einen durchgehenden Fußweg vom Ortsteil Sandbichl  nach Axams gefunden.

Eine Erledigung des Problems Kanalweg samt Grundablöse wurde vom Gemeindevorstand abgelehnt.

 

Kenntnisnahme 12 Ja

 

 

Punkt 7 Bericht der GGAG Birgitz - Kenntnisnahme

 

Der Substanzverwalter berichtet dass die Weidefläche auf der Birgitzer Alm immer weniger wird. (Verbuschung) Eine Rodung südlich der Birgitzer Alm ist genehmigt, kostet aber.

Für diese Arbeiten ist im Budget nichts vorgesehen, daher soll das notwendige Geld durch Holzverkauf hereingebracht werden ca. 3.000,- €.

 

Punkt 8 Corona – Öffnungsschritte und Bericht über bisherige Maßnahmen und weitere Vorgehensweise

 

Der Bgm. berichtet unter anderem, dass die Prozession am 2.Juli stattfinden soll.

 

Punkt 9 Anfragen, Anträge, Allfälliges

 

Ich habe eine schriftliche Anfrage bezüglich Baulandumlegung Sandbichl gestellt.

Anfrage plus Antwort:

 

Birgitz                                                                                                                                     8.6.2021

 

Schriftliche Anfrage laut §42 Tiroler Gemeindeordnung

 Betreff : Baulandumlegung Sandbichl


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus

Ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen zum Projekt Baulandumlegung Sandbichl:

1)      Was ist das für ein Kanal der verlegt werden muss? (Oberflächen, Schmutzwasser, Kanal für welches Einzugsgebiet)

Antwort: Mischwasserkanal für 4 Parzellen

2)      In dem mir vorliegenden Planentwurf kommt der Kanal vom Gst. Nr. 604/4.
Verlegt soll er auf die Grundstücke 491, 492, 498, 507, 602 dann hört der Plan auf.
Frage: wo ist die geplante Zusammenführung des bestehenden Kanals und des neu zu errichtenden?
 Welche Grundstücke (Eigentümer) sind von dieser Verlegung betroffen?

Antwort: Kanal wird anders als im vorliegenden Planentwurf auf den betroffenen Parzellen verlegt.

Im Umlegungsbereich wurden von der Gemeinde Birgitz sogenannte „Schürfgruben“ errichtet und ein Bodengutachten, ob dieser Grund überhaupt bebaubar ist, eingeholt.
Ich ersuche um Info was dieses Bodengutachten ergeben hat und welche zusätzlichen Kosten für die Hausbauer entstehen.

 

Antwort: Er kennt die Mehrkosten, gibt diese aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Bei der Baugrundvergabe wird der Kaufpreis plus Kosten für die Grundierung  festgelegt?


M.f.G.
Herbert Jordan

 

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen