Hallo Leute,
Punkt 1 Änderung des Flächenwidmungsplanes des Grundstückes 780/1 Teilfläche – (im Eigentum von Herbert Zwölfer) von Freiland in Wohngebiet gem. § 38 Abs.1 TROG 2016 entsprechend Fortschreibung ROK und privatrechtlichem Vertrag - Beschlussfassung
Auszug aus dem Protokoll der Gr- Sitzung am 18.09.2019:
„Bürgermeister Markus Haid stellt deshalb in der Folge den Antrag an den Gemeinderat, die Parzelle 774/2 für einen Gesamtpreis von 90.000,- € aufgeteilt auf fünf jährlichen Raten von 18.000,- € indexangepasst zu erwerben. Hierfür müsste dann auch im Gegenzug die Ausweitung der Baulandgrenze im Bereich Badstübler, wie im Entwurf zur Fortschreibung des Raumordnungskonzeptes schon verankert, aufrecht bleiben. 11 Ja 2 Nein“
Die Flächenwidmungsplan Änderung für das Gst. 780/1 von Freiland in Wohngebiet wurde einstimmig beschlossen
Punkt 2 Bebauungsplan betreffend des Gst. Nr. 780/1, KG Birgitz – Auflage- und Erlassungsbeschluss
Bebauungsplanvorschlag:
Baumassendichte mindestens 0,20
Baumassendichte höchst 2,00
Bauweise offen TBO
Höchster Punkt 872,50 Meter
Höchstens 2 Obergeschosse
Bei allen mir bekannten Bebauungsplänen die in letzter Zeit erlassen wurden war die Baumassendichte mindestens mit 1,00 angegeben.
Frage an den Bgm. warum das bei diesem Bebauungsplan nicht der Fall ist?
Wenn du das geändert haben willst musst du halt einen Antrag stellen.
Der Antrag auf Änderung wurde mit 10 Ja und 2 Enthaltungen (Bgm. und Vzbgm.) angenommen.
Der geänderte Bebauungsplan wurde einstimmig beschlossen
Punkt 3 Straßenverbindung vom Kalkkögelweg zur Landesstraße L12 mit dazugehöriger Übernahme ins öffentliche Gut wie im Raumordnungskonzept verankert – Beschlussfassung auf Empfehlung Wegeausschuss
Der zukünftige Weg soll derzeit folgende Breite aufweisen:
Nördlicher Bereich Bauträger Kirchmair Areal > 2,50m öffentliches Gut und 1,50 m Servitut – Abgabe vom Bauträger und ca. 1m öffentliches Gut Abgabe vom westlichen Grundbesitzer, wobei dieser bei einer zukünftigen Umwidmung auch gesamt 2,50 m abgeben soll.
Mittlerer Abschnitt: 3,00m öffentliches Gut – Abgabe vom östlichen Grundstücksbesitzer
Mittlerer Abschnitt: 2,50m öffentliches Gut – Abgabe vom östlichen Grundstücksbesitzer und 2,50m öffentliches Gut – Abgabe vom westlichen Grundstücksbesitzer
Der Kalkkögelweg soll auch in diesem Zug um ca. 25 m Richtung Westen verlängert werden. Breite 4m öffentliches Gut – Abgabe vom westlichen Grundstücksbesitzer.
Der westliche Grundstücksbesitzer stimmt diesen Vereinbarungen allerdings nur zu, wenn im Gegenzug bei der geplanten Baulanderweiterung im Bereich Wiesenweg keine Sozialabgaben geleistet werden müssen. So stehts zumindest im Protokoll.
Der Bgm. sieht das anders, die Sozialabgaben beziehen sich auf die geplante Freilandübertragung.
Ich stand nun vor der Frage, was ist für mich sinnvoller- Wiesenwegverbreiterung oder Zusammenschluss des Kalkkögelweges?
Ich habe mich für die Wiesenwegverbreiterung entschieden und daher diesen Antrag nicht zugestimmt.
11Ja 1 Enthaltung
Punkt 4 Schaden am Steinachweg – Bericht und Beschlussfassung weiterer Vorgehensweise auf Empfehlung Gemeindevorstand
Im Zuge von Transportarbeiten (Baugrubenaushub von einer Baustelle im Ortsgebiet von Birgitz zum Feld des Bauherrn unterhalb des Wasserbehälters) wurde der Steinachweg massiv beschädigt.
Die Versicherung des Transportunternehmens hat an die Gemeinde Birgitz den Antrag auf Kostenteilung (50-50) wegen vorhandener Vorschäden gestellt.
Schadenssumme ca. 10.000,-€
Das wurde einstimmig abgelehnt.
Punkt 5 Vorgesehener Umbau am Recycling Hof der Gemeinde – Beschlussfassung auf Empfehlung des Umweltausschusses
Bei der Einfahrt zum Recyclinghof gibt es immer wieder Staus auf der Landesstraße weil der Hof voll ist und die Autos nicht einfahren können.
Die Ein und Ausfahrt soll gedreht werden. Neue Einfahrt vom Süden – Ausfahrt bei der jetzigen Einfahrt.
Durch den geplanten Umbau wird zwar die Situation auf der Landesstraße etwas verbessert, aber die Verkehrs Situation im Recyclinghof (besonders die Strauchschnittanlieferung mit Traktoren) wird schlechter.
11 Ja 1 Enthaltung
Punkt 6 Kanalweg Rissach Verlängerung Sandbichl – Bericht des Umweltausschussobmannes - Kenntnisnahme
Leider wurde hier keine Lösung für einen durchgehenden Fußweg vom Ortsteil Sandbichl nach Axams gefunden.
Eine Erledigung des Problems Kanalweg samt Grundablöse wurde vom Gemeindevorstand abgelehnt.
Kenntnisnahme 12 Ja
Punkt 7 Bericht der GGAG Birgitz - Kenntnisnahme
Der Substanzverwalter berichtet dass die Weidefläche auf der Birgitzer Alm immer weniger wird. (Verbuschung) Eine Rodung südlich der Birgitzer Alm ist genehmigt, kostet aber.
Für diese Arbeiten ist im Budget nichts vorgesehen, daher soll das notwendige Geld durch Holzverkauf hereingebracht werden ca. 3.000,- €.
Punkt 8 Corona – Öffnungsschritte und Bericht über bisherige Maßnahmen und weitere Vorgehensweise
Der Bgm. berichtet unter anderem, dass die Prozession am 2.Juli stattfinden soll.
Punkt 9 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Ich habe eine schriftliche Anfrage bezüglich Baulandumlegung Sandbichl gestellt.
Anfrage plus Antwort:
Birgitz 8.6.2021
Schriftliche Anfrage laut §42 Tiroler Gemeindeordnung
Betreff : Baulandumlegung Sandbichl
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister, hallo Markus
Ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen zum Projekt Baulandumlegung Sandbichl:
1) Was ist das für ein Kanal der verlegt werden muss? (Oberflächen, Schmutzwasser, Kanal für welches Einzugsgebiet)
Antwort: Mischwasserkanal für 4 Parzellen
2)
In dem
mir vorliegenden Planentwurf kommt der Kanal vom Gst. Nr. 604/4.
Verlegt soll er auf die Grundstücke 491, 492, 498, 507, 602 dann hört der Plan
auf.
Frage: wo ist die geplante Zusammenführung des bestehenden Kanals und des neu
zu errichtenden?
Welche Grundstücke (Eigentümer) sind von
dieser Verlegung betroffen?
Antwort: Kanal wird anders als im vorliegenden Planentwurf auf den betroffenen Parzellen verlegt.
Im Umlegungsbereich wurden
von der Gemeinde Birgitz sogenannte „Schürfgruben“ errichtet und ein Bodengutachten,
ob dieser Grund überhaupt bebaubar ist, eingeholt.
Ich ersuche um Info was dieses Bodengutachten ergeben hat und welche
zusätzlichen Kosten für die Hausbauer entstehen.
Antwort: Er kennt die Mehrkosten, gibt diese aber
zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Bei der Baugrundvergabe wird der
Kaufpreis plus Kosten für die Grundierung
festgelegt?
M.f.G.
Herbert Jordan
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen