Mittwoch, 21. März 2012

Bericht zur Gr - Sitzung am 14.03.2012


Punkt 1) Änderung Bebauungsplan ABP 015/2003 und /Bzw. Erlassung EBP im Teilbereich „ Straßenanlage GP 178/2 ( Unterer Birgaweg ) „ Grundsatzbeschluss

Der Stichweg ( Sackgasse ) in die niedere Birga soll auf 5 Meter verbreitert werden und bei der Abzweigung auf dem unbebauten südlich davon gelegen Grundstück eine Ausweichstelle geschaffen werden.So der Antrag des Bgm. Da dies mit Verträgen lt. Bgm nicht möglich ist soll es im Zuge einer Bebauungsplanänderung erfolgen .Aktuell wird das Ganze weil ein betroffenes Grundstück verbaut werden soll. Der Bauwerber wird schon seit längeren vom Bgm hingehalten weil er der Verbreiterung in der vom Bgm gewünschten Form nicht zustimmt. Vom Bgm wird dieser Zusammenhang abgestritten.
Im laufe der Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieser Verbreiterung ( Stichweg 5 Meter, fast alle anderen Wege in der Birgasiedlung sind 4 Meter ) wurde ein Gegenantrag gestellt.

Verbreiterung des Stichweges auf 4 Meter ( auf beiden Seiten zu gleichen Teilen ) und Verzicht auf die Ausweichstelle

Dieser Antrag wurde mit 9 ja angenommen. Über den Antrag des Bgm wurde nicht abgestimmt.

Punkt 2) Rohracker „ Sozialer Wohnbau“, Vorlage Bebauungsstudie – Beschlussfassung der Variante sowie über nächste Verfahrensschritte und Zeitplan
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Vom Bauausschuss wurde ein Vorschlag mit 8 Reihenhäuser  ( 4 +2 + 2 ) vorgelegt.
Die Häuser verfügen jeweils über Keller, EG und 1 Stock mit je 2 Autoabstellplätzen
Es gab eine Diskussion ob man Garagen oder Carports errichten soll?
Über die Bauweise ( Holz oder Ziegel ) wurde länger diskutiert
Es werden nun 3 bis 4 Bauträger angeschrieben die einen Kostenberechnung ( Holz /Ziegel ) vorlegen sollen.
Auf meine Frage warum ich zu der Bauausschusssitzung nicht eingeladen wurde antwortet der Obmann des Bauausschusses, dies wurde vergessen und sollte nicht mehr vorkommen.
12 Ja

Punkt 3) Kassaprüfung Nr. 3/2011 – Kenntnisnahme durch den GR

Der Bericht wird erst jetzt dem Gemeinderat vorgelegt, weil der Bgm diesen verlegt hat und er erst jetzt dieses Versehen bemerkte.
Bei dieser Sitzung am 20.10.2011 wurde von mir eine Sonderprüfung des Recyclinghofumbaus angeregt und vom Ausschuss angenommen.
„ Der Überprüfungsausschuss beschließt die Sonderprüfung der Einmaligen Instanthaltung / Umbau RCH Birgitz nach Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit des Bauvorhabens gem. TGO § 109 Abs. 2 „

Punkt 4) BH Ibk – Überörtliche Prüfung der Kassa der Gemeinde – Kenntnisnahme durch den GR

Die BH Innsbruck bemängelt einige Buchungen, nicht Buchungen, kompliziertes Vorgehen bei Buchungen usw.
Lt. Bgm wurden diese Mängel behoben.
Die Führung der Handkassa wurde ebenfalls bemängelt.


Punkt 5) Kassaprüfung Nr. 4/2011 – Kenntnisnahme durch den GR

Im Zuge dieser Kassaprüfung am 12.12.2011 sollte auch die Sonderprüfung „ Recyclinghofumbau „ stattfinden.
Im Voranschlag 2011 wurden für diesen Umbau € 18.000,- veranschlagt.
Bei der Gemeinderatssitzung am 6.4.2011 wurde diese Summe auf € 35.700,- erhöht wobei uns der Generalunternehmer versicherte, dass diese Summe sehr hoch angesetzt ist.
Der Bgm wurde angewiesen vor Auftragsvergabe noch zwei weitere Angebote einzuholen

Nun liegt die vorläufige Endabrechnung in der Höhe von € 47.857,98 vor.

Aus den vorgelegten Unterlagen konnten wir entnehmen, dass es keinen Generalunternehmer gab.
Eine Aufstellung der beteiligten Firmen und Leistungen gabs nicht.
Zum Beispiel:
Von der Fa. Holzbau Haid wurden nur das Angebot, die Regiezettel ohne Unterschrift des Auftraggebers, ( Regieabrechnung € 6.393,-unter anderem wurde der Einreichplan auf Regiebasis verrechnet ? ) und Teilrechnungen vorgelegt.
Die detaillierte Schlussrechnung fehlte.
Im Angebot der Fa. Holzbau Haid sind mehrere Positionen vorhanden bei denen nur der Grundpreis angegeben ist ( Mengenabrechnung erfolgt nach tatsächlichen Aufwand )
Da keine Schlussrechnung vom Bgm vorgelegt wurde, konnte auch nicht kontrolliert werden ob diese Grundpreise eingehalten wurden.

Eine Sonderprüfung war unter diesen Umständen nicht möglich.

Weiters wurde bemängelt dass bei den Sitzungen des Überprüfungsausschusses die Gemeindekassierin meist nicht anwesend ist.
Die Sitzung findet im 2 Stock statt und die Gemeindekassierin sitzt in Ihrem Büro im 1 Stock des Gemeindeamts.
Bei Fragen muss der Obmann des Überprüfungsausschusses zu Ihr gehen und uns dann berichten.

Dies war dann wohl für den Bgm zu viel. Ich bekam wieder einmal meine verbale Watsche. An allem sei nur ich die Schuld, die ständigen schriftlichen Anfragen und Aufsichtsbeschwerden sind das letzte.
, Dass die Gemeindekassierin bei den Sitzungen nicht mehr dabei ist, ist auch auf mein benehmen gegenüber den Gemeindebediensteten zurückzuführen.

Ich erhob gegen diese unwahren Beschuldigungen Einspruch.

Auch Gemeinderäte der Allgemeinen Liste und der Unabhängigen Liste meldeten sich zu Wort und ersuchten den Bgm diese ständigen Anschuldigungen mir gegenüber endlich zu lassen.
Besonders erfreut war ich über die Wortmeldung eines Mitglieds des Überprüfungsausschusses die dem Bgm ebenfalls wiedersprach.


Punkt 6) Anteilige Kostenübernahme durch die Gemeinde Birgitz für die Unterbringung einer Gemeindebürgerin im Haus Sebastian

Geschlossener Tagesordnungspunkt
Nur soviel dazu. Der Bgm war völlig unvorbereitet , er konnte uns nicht sagen wie hoch die Kosten für die Gemeinde sind noch zu welchen Schlüssel  ( Land – Gemeinde ) aufgeteilt wird.
Da im Voranschlag 2012 für diese Ausgabeposition keine Mittel vorgesehen sind werden diese durch laufende Einsparungen aufgebracht

Punkt 7) Allfälliges, Anfragen, Anträge

Nun um bald Mitternacht las der Bgm das Angebot für die Liftparkplatzentwässerung und den Kanalbau im Kapellenweg vor. Auftragssumme ca. € 120.000,-
Meine Frage wie der Parkplatz entwässert wird wurde zögerlich beantwortet.
Gebaut wird ein Auffangbecken im dem das Wasser versickern soll.
Das Wasser vom Steinachweg wird nicht eingeleitet sondern fließt weiterhin in den Schmutzwasserkanal.
Es gab einige Stimmen die meinten dieses Projekt gehört mit einem eigenen Tagesordnungspunkt behandelt. Der Bgm lies trotzdem Abstimmen.
Mir war diese Antwort zu wenig, daher habe ich mich der Stimme enthalten
9 Ja - 3 Enthaltungen

Meine Aufsichtsbeschwerde wegen nicht abstimmen über meinen Antrag zum VA 2012 wurde von der Aufsichtsbehörde beantwortet.
Ich bekam voll Recht.
Der Bgm wollte nun diesen Antrag zur Abstimmung bringen was das Fass bei einigen Gemeinderäten zum überlaufen brachte.
Daraufhin wurde vertagt

M.f.G
Herbert

Montag, 5. März 2012

Aufsichtsbeschwerde 02.03.2012

Gemeindeamt Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
                                        Birgitz, 2.3.2011


Betreff: Aufsichtsbeschwerde gegen Bgm. Alois Oberdanner wegen Nichteinhaltung der      TGO 2001 §41 Anträge

Sehr geehrte Damen und Herrn

Bei der Gemeinderatssitzung am 22.02.2012 wurde unter Punkt 1 e) der Voranschlag 2012 besprochen und beschlossen.

Zu diesem Tagesordnungspunkt habe ich einen Änderungsantrag gestellt:

„ die Position Naturbestandsaufnahme ( € 12.000,- ) ganz zu streichen und dafür die Position Renovierung Nepomukkapelle € 4.500,- neu aufzunehmen und mit den restlichen Mitteln die Positionen Instandhaltung Straßen und Wege und Instandhaltung Gebäude Dorfzentrum zu gleichen Teilen zu erhöhen.“
Der Bürgermeister nahm den Antrag zur Kenntnis ließ aber zuerst über seinen Antrag abstimmen. Seiner Meinung nach ist in der TGO nicht geregelt in welcher Reihenfolge über die einzelnen Anträge  abgestimmt werden muss. Daher lässt er immer zuerst über seinen Antrag abstimmen und wenn dieser angenommen wird über die restlichen Anträge nicht mehr. So auch dieses Mal.

Ich bin der Meinung wenn ein Gemeinderat einen Antrag zum Tagesordnungspunkt stellt, so hat er auch das Recht dass darüber abgestimmt wird. Unabhängig vom Abstimmungsergebnis.
Die Reihenfolge der Abstimmung soll einen Sinn ergeben.

Auch wenn der Voranschlag 2012 beschlossen wurde hätte der Bürgermeister über meinen Änderungsantrag auf jeden Fall abstimmen lassen müssen. Der Voranschlag 2012 ist ja nicht in Stein gemeißelt sondern er wird ja bei jeder Abstimmung über eine Budgetüberschreitung geändert.

Ich fordere daher, dass über meinen Änderungsantrag zum Voranschlag 2012 bei der nächsten Gemeinderatssitzung abgestimmt wird.

Weiters ersuche ich um Info wie aus Ihrer Sicht die Reihenfolge der Abstimmungen erfolgen soll.

M.f.G
Herbert Jordan

Schriftliche Anfrage WVA Hüttenbodenquelle 02.03.2012

                                                                                                                                        02.03.2012
Schriftliche Anfrage „ WVA Hüttenbodenquelle „ Lt. TGO 2001 § 42
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis
Bei diesem Projekt ist mir einiges Unklar daher habe ich in den Gemeinderatsprotokollen nachgelesen und habe folgende Gemeinderatsbeschlüsse gefunden.
4.12.2007  Vergabe Ingenieurleistung „ Quellzusammenschluss Hüttenboden“
                    Fa. Freudenschuss und Huber € 3.980,- netto
9.07.2008  Punkt 4.a; Quellzusammenschluss Hüttenboden
                    Darlehnsaufnahme € 35.000,- beim WLF
Weiter Beschlüsse habe ich keine gefunden.
Da das Projekt nicht realisiert wurde kündigte der WLF 2011 das Darlehn vorzeitig.
Restbetrag € 28.610,74
Frage 1 : Wer hat entschieden dass das Projekt nicht realisiert wird. Gibt es dazu einen Gemeinderatsbeschluss?
Frage 2 :Das Vorhaben wurde im außerordentlichen Haushalt budgetiert.
 Der Restbetrag von € 28.610,74 wurde aber aus dem ordentlichen Haushalt 2011 bezahlt.
Der Restbetrag müsste aber lt.TGO noch beim nicht realisierten Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes vorhanden sein
Für welche Projekte wurde das Darlehn verwendet und gibt es dafür Gemeinderatsbeschlüsse?
§ 96
Zweckbestimmung
der Einnahmen und Ausgaben
(1) Alle im ordentlichen Voranschlag vorgesehenen
Einnahmen können, soweit sie nicht einem besonderen
Zweck dienen, zur Deckung aller dort vorgesehenen
Ausgaben verwendet werden. Die im außerordentlichen
Voranschlag veranschlagten Einnahmen dürfen nur zur
Finanzierung jenes Vorhabens verwendet werden, für
das sie vorgesehen sind.

(2) Die im ordentlichen und im außerordentlichen
Voranschlag vorgesehenen Ausgaben dürfen nur für den
vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die in besonderen
Fällen erforderliche Änderung des Verwendungszweckes
bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates.
M.f.G
Herbert Jordan