Sonntag, 27. Juni 2021

Protokoll der Gr-Sitzung am 9.6.2021

 

Hallo Leute,

Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:

§ 46

Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates

(1) Über jede Sitzung des Gemeinderates ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift hat zu enthalten:












a)

den Tag, den Beginn und das Ende der Sitzung,

b)

die Namen des Vorsitzenden, der übrigen anwesenden und der entschuldigt und unentschuldigt ferngebliebenen Mitglieder des Gemeinderates,

c)

die Tagesordnung und

d)

den wesentlichen Verlauf der Beratungen, insbesondere alle in der Sitzung gestellten Anträge und die darüber gefassten Beschlüsse unter Anführung des Abstimmungsergebnisses.

(2) Mitglieder des Gemeinderates, die einem Beschluss nicht zugestimmt haben, können verlangen, dass dies in der Niederschrift festgehalten wird.

(3) Wurde die Öffentlichkeit von einer Sitzung des Gemeinderates oder von einzelnen Teilen ausgeschlossen, so darf die Niederschrift von den Angaben nach Abs. 1 lit. d nur den Wortlaut der gefassten Beschlüsse enthalten. Das Weitere ist in einer gesonderten Niederschrift festzuhalten.

(4) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, von zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderates und vom Schriftführer zu unterfertigen und bei den Gemeindeakten zu verwahren. Jeder Gemeinderatspartei ist eine Ausfertigung der Niederschrift zu übermitteln.

(5) Jedermann kann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme in die gesonderte Niederschrift ist auf die Mitglieder des Gemeinderates beschränkt. Die Gemeinde hat die Niederschrift auf der Internetseite der Gemeinde, sofern eine solche vorhanden ist, zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der gesonderten Niederschrift ist nicht zulässig.

 

Das Protokoll muss also von zwei Gemeinderäten freigegeben werden.

Dafür wurden vom Gemeinderat Birgitz  zwei Gemeinderäte gewählt.
Einer davon bin ich.

Beim vorliegenden Protokoll habe ich, unter anderem auch, den Protokollführer darauf aufmerksam gemacht dass das Protokoll beim Tagesordnungspunkt 3 falsch ist.

Der Protokollführer schreibt: „Der westliche Grundbesitzer allerdings nur sofern er im Gegenzug, bei einer geplanten Baulanderweiterung im Bereich Wiesenweg keine Sozialabgaben mehr zu leisten hat“

Bürgermeister Markus Haid hat aber in der Gemeinderatssitzung, auf Nachfrage von mir, immer behauptet die Sozialabgaben betreffen nicht die Baulanderweiterung sondern ein Freilandgrundstück.

Nach längerer Diskussion mit dem Protokollführer habe ich ihm mitgeteilt, dass ich dieses Protokoll nicht freigebe.

Antwort, kein Problem, dann suche ich eben einen anderen Gemeinderat der das Protokoll freigibt.

Was auch geschehen ist.

 

Den Bürgermeister habe ich leider telefonisch nicht erreicht, um zu fragen wie er die Sache sieht.

 

M.f.G. Herbert

 

 








 

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