Montag, 26. Dezember 2016

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 21.12.2016



Hallo Leute,

Punkt 1 Erlassung Bebauungsplan Gst 1237/3, KG Birgitz – Auflage- und Erlassungsbeschluss

Der Antrag der Besitzer lautete auf Teilung der Reihenhaus-Anlage in drei getrennte Bauplätze.
Der Befund des örtlichen Raumplaners ist positiv.
Das Brandschutztechnische Gutachten ist ebenfalls positiv.

Die Diskussion ergab, dass sich auf dem Grundstück teilweise Schwarzbauten befinden sollen. Dies wurde vom ehemaligen Bürgermeister bestätigt. Daraufhin wurde der Tagesordnungspunkt vertagt – einstimmig.

Verwunderlich ist nur, wenn der ehemalige Bürgermeister von einem Schwarzbau wusste, warum hat er nichts unternommen um diesen Zustand zu bereinigen?

Punkt 2 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

Der Substanzverwalter berichtet, dass die Wegsanierung (Lacken Quelle bis Berk Moos) abgeschlossen ist.
Einstimmig zur Kenntnis genommen.


Punkt 3 Kanal- und Wassermindestgebühren 2017 - Beschlussfassung

Folgende Kanal- und Wassergebühren werden 2017 angepasst / erhöht.

Kanalanschlussgebühren – je m³ umbauten Raum  von € 5,45 auf € 5,50

Wasserbenützungsgebühren – Für die ersten 40 m³ (Mindestverbrauch) pauschal von € 22,- auf € 26,40
Für jeden weiteren m³ von € 0,55 auf € 0,66

Kanalbenützungsgebühren – Für die ersten 40 m³ (Mindestverbrauch) pauschal € 85,20 bleibt gleich
Für jeden weiteren m³ von € 2,13 auf €2,15

Diesen Indexbedingten Erhöhungen habe ich zugestimmt.

Abstimmung 9 Ja   4 Nein

Noch eine Erhöhung gibt’s bei der Hundesteuer, je Hund jährlich von € 80,- au € 85,-


Punkt 4 Voranschlag 2017 (inkl. Subventionen, Lehrlingsförderungen sowie Untervoranschlag Volksschule und Freiwillige Feuerwehr) - Beschlussfassung

Subventionen und Lehrlingsförderung  € 53.000,93 – einstimmig
(Die gesamten Pflichtausgaben belaufen sich 2017 auf € 1,464.100,93)

Untervoranschlag Volksschule € 5.400,- - einstimmig

Untervoranschlag Feuerwehr € 31.400,- - einstimmig

Ich habe am 15.12.2016 meine schriftlichen Einwendungen zum Voranschlagsentwurf 2017 in der Gemeinde abgegeben.

Der Bürgermeister hat sich bemüht meine Fragen zu beantworten.
Zu den einzelnen Anträgen lieferte er Informationen warum diese Anträge aus seiner Sicht nicht notwendig sind.
Nachfolgend meine schriftlichen Einwendungen, in rot die Antworten des Bürgermeisters in Kurzform und das Abstimmungsergebnis.
Es wurden alle Anträge abgelehnt.

An
Gemeinde Birgitz
Dorfplatz1 6092 Birgitz
                                                                                                                            15.12.2017
Schriftliche Einwendungen laut TGO 2001 § 93 Abs.1 zum Voranschlagsentwurf 2017 vom 07.12.2016
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich ersuche um Abklärung der mir aufgefallenen Ungereimtheiten im Voranschlagsentwurf 2017:
Nachweis über Personalaufwand.
Zentralamt:
Bei gleichbleibenden Personalstand (c-1,30 / p5-0,20) erhöht sich die Gesamtsumme von € 77.600 (2016) auf € 98.900 (2017).?
Die Summe ergibt sich aus noch nicht spruchreifen Änderungen im Gemeindeamt.
Finanzwirtschaft (Gesonderte Verwaltung):
Dienstpostenplan erhöht sich von c-0.70 (2016) auf c-1,20 (2017)?
Dies hängt ebenfalls mit den Änderungsplänen zusammen.
Betriebe der Müllbeseitigung:
Dienstpostenplan erhöht sich von p2-0,19 (2016) auf p2-0,40 (2017)
Gesamtsumme „Betriebe der Müllbeseitigung“ erhöht sich aber nur geringfügig von € 10.600 (2016) auf € 11.400 (2017)?
Der ehemalige Gemeindearbeiter wahr älter und daher in einer anderen Gehaltsstufe als der neue?????
Kostenstelle „Brennstoffe (Heizöl)
Die Kosten für Heizöl werden auf Zentralamt, Feuerwehr, Volksschule, Kindergarten und Dorfzentrum aufgeteilt.
2017 werden dafür € 7.900,- budgetiert
2015 wurden dafür laut Rechnungsabschluss € 14.488,07 verrechnet.
Ist dieser Voranschlagswert realistisch?
2015 wurden die Öllieferungen für zwei Jahre bezahlt, daher der hohe Rechnungsabschluss.
Ich habe in meinen Unterlagen nachgerechnet:
Rechnungsabschluss 2016 liegt mir noch nicht vor
Rechnungsabschluss 2014 € 12.482,20
Rechnungsabschluss 2013 € 15.937,29
Da haben wir aber oft für zwei Jahre bezahlt???

Nachfolgende Änderungen werden als Anträge zu Tagesordnungspunkt 4 der Gemeinderatssitzung am 21.12.2016 eingebracht:

Antrag 1
1/133000-403000 VBG – Hundetoiletten + Hundeabfallbeutel
Der Voranschlagswert € 2.500,- ist zu niedrig,
Erhöhung auf € 4000,- wird beantragt.
(Dogstationen vom Gemeinderat 2016 beschlossen € 2.500,-
Hundeabfallbeutel  € 1.500,-)
Die Dogstationen kosten nur ca. € 1.800,- und Hundeabfallbeutel werden auch nicht so viele benötigt.
2 Ja    11 Nein
Antrag 2

1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren
Der Voranschlagswert € 500,- ist zu niedrig,
Erhöhung auf € 2.000,- wird beantragt.
Eine Sanierung der Brunnenfigur am Dorfplatz ist nicht notwendig, die Dose Farbe zum streichen des Blechdaches benötigt keinen eigenen Budgetposten.
2 Ja   11 Nein
Antrag 3
1/846000-010000 Behindertenger. Adaptierung – Lifteinbau
Voranschlagswert € 0,00
Es wird beantragt den Voranschlagswert auf € 20.000,- zu erhöhen.
Begründung:
Die Eingangstüren, derzeit mit mechanischen Schließern ausgerüstet, sollen auf automatische Türen umgerüstet werden.
Die fehlende Klingelanlage (Gemeindeamt) soll ebenfalls installiert werden.
Der Gemeinde sind keine Beschwerden bekannt. Eine Klingelanlage ist nicht notwendig.
2 Ja   9 Nein   2 Enthaltung

Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit
Betriebe der Wasserversorgung:
Antrag 4
1/850000-720000 Ingenieurleistungen Neuerrichtung HB
Voranschlagswert € 60.000,- es wird beantragt diese Position umzuwandeln in
1/850000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 60.000,-
Begründung:
Die Ingenieurleistung erstreckt sich über mehrere Jahre und kann daher erst nach Fertigstellung des Projekts abgerechnet werden. Die geplante Haushaltsstelle gilt aber nur für 2016. 2017 müsste wieder neu budgetiert werden.
Alle Leistungen zu einem Projekt im außerordentlichen Haushalt sollte auch dort abgerechnet werden. (Kostenwahrheit)
Laufende Zahlungen werden im ordentlichen Haushalt getätigt.
2 Ja  10 Nein  1 Enthaltung
Betriebe der Abwasserbeseitigung:
Antrag 5
1/851000-769000 Gewinnentnahme
Voranschlagswert € 62.300,- es wird beantragt diese Position umzuwandeln in
1/851000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 62.300,-,-
Begründung:
Wasserversorgung und Abwasserversorgung sind Betriebe mit marktbestimmender Tätigkeit. Gewinne daraus sollten auch in diesen Bereichen wieder investiert werden.
Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt sind nicht möglich???
2 Ja  11 Nein

Außerordentlicher Haushalt

Das Projekt „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“ ist mit € 800.000,- (2017-€500.000,- / 2o18 - € 300.000,-) budgetiert.
Diese 800.000,- entsprechen nicht der von der Planungsfirma vorgelegten  Kostenschätzung von € 932.950,- Netto für die Errichtung des Hochbehälters.
 Kosten für die Sanierung Quellfassung sind darin nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die geschätzten Kosten für ein Trinkwasserkraftwerk € 130.000,-
Antrag 6
Das Projekt ist in „Neubau Hochbehälter“ umzubenennen.
Der Voranschlagswert ist auf € 932.950,- anzuheben.
VA 2017 - € 632.300,-
VA 2018 - € 300.650,-
Die Mehrkosten 2017 sind durch die Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt abzudecken.
1/850000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 60.000,-
1/851000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 62.300,-,
Das Projekt „Neubau Hochbehälter“ wird billiger als von der Planungsfirma budgetiert???
2 Ja   9 Nein  2 Enthaltung

M.f.G
Herbert Jordan
Der Voranschlag 2017 wurde mit Einnahmen/Ausgaben von € 3,455,200 beschlossen.
(Ordentlicher Haushalt € 2,955,200,-
Außerordentlicher Haushalt € 500.000,-)
Abstimmungsergebnis:
7 Ja   5 Nein  1 Enthaltung
Ich konnte diesem Voranschlag nicht zustimmen, und habe daher mit Nein abgestimmt


Punkt 5 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet hauptsächlich über die Vorgänge im Seniorenheim Sebastian.

Ich wünsche euch allen ein gutes neues Jahr, vor allem ein gesundes.

M.f.G
Herbert

Sonntag, 18. Dezember 2016

Einwendung Voranschlagsentwurf 2017 und Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 21.12.2016



Hallo Leute,
am 30.11.2016 fand eine Gemeinderatsbesprechung Thema „Voranschlag 2017“ statt.
Angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde Birgitz, habe ich meine Forderungen, für den Voranschlag 2017, sehr eingeschränkt.

Forderungen von mir:

Dogstationen       € 3000,-
Sanierung Brunnenfigur Dorfplatz  € 2.500,-
Sanierung Friedhof
Friedhofsmauer Holzabdeckung, Wege, usw.  € 5.000,-

Abdichtung Eingang Schützenlokal € 1.500,-
Adaptierungsarbeiten barrierefreier Zugang Dorfzentrum
Automatische Türen usw.  € 10.000,-

Errichtung Hochbehälter im außerordentlichen Haushalt budgetieren

Leider wurden im Voranschlagsentwurf nur die Sanierung Friedhof und teilweise die Forderung,  Errichtung des Hochbehälters im außerordentlichen Haushalt zu budgetieren berücksichtigt.

Nach genauer Durchsicht des Voranschlagsentwurfs 2017 habe ich nachfolgende Einwendungen im Gemeindeamt eingebracht:

Schriftliche Einwendungen laut TGO 2001 § 93 Abs.1 zum Voranschlagsentwurf 2017 vom 07.12.2016
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich ersuche um Abklärung der mir aufgefallenen Ungereimtheiten im Voranschlagsentwurf 2017:
Nachweis über Personalaufwand.
Zentralamt:
Bei gleichbleibenden Personalstand (c-1,30 / p5-0,20) erhöht sich die Gesamtsumme von € 77.600 (2016) auf € 98.900 (2017).?

Finanzwirtschaft (Gesonderte Verwaltung):
Dienstpostenplan erhöht sich von c-0.70 (2016) auf c-1,20 (2017)?

Betriebe der Müllbeseitigung:
Dienstpostenplan erhöht sich von p2-0,19 (2016) auf p2-0,40 (2017)
Gesamtsumme „Betriebe der Müllbeseitigung“ erhöht sich aber nur geringfügig von € 10.600 (2016) auf € 11.400 (2017)?
Kostenstelle „Brennstoffe (Heizöl)
Die Kosten für Heizöl werden auf Zentralamt, Feuerwehr, Volksschule, Kindergarten und Dorfzentrum aufgeteilt.
2017 werden dafür € 7.900,- budgetiert
2015 wurden dafür laut Rechnungsabschluss € 14.488,07 verrechnet.
Ist dieser Voranschlagswert realistisch?

Nachfolgende Änderungen werden als Anträge zu Tagesordnungspunkt 4 der Gemeinderatssitzung am 21.12.2016 eingebracht:

Antrag 1
1/133000-403000 VBG – Hundetoiletten + Hundeabfallbeutel
Der Voranschlagswert € 2.500,- ist zu niedrig,
Erhöhung auf € 4000,- wird beantragt.
(Dogstationen vom Gemeinderat 2016 beschlossen € 2.500,-
Hundeabfallbeutel  € 1.500,-)

Antrag 2

1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren
Der Voranschlagswert € 500,- ist zu niedrig,
Erhöhung auf € 2.000,- wird beantragt.
Antrag 3
1/846000-010000 Behindertenger. Adaptierung – Lifteinbau
Voranschlagswert € 0,00
Es wird beantragt den Voranschlagswert auf € 20.000,- zu erhöhen.
Begründung:
Die Eingangstüren, derzeit mit mechanischen Schließern ausgerüstet, sollen auf automatische Türen umgerüstet werden.
Die fehlende Klingelanlage (Gemeindeamt) soll ebenfalls installiert werden.

Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit
Betriebe der Wasserversorgung:
Antrag 4
1/850000-720000 Ingenieurleistungen Neuerrichtung HB
Voranschlagswert € 60.000,- es wird beantragt diese Position umzuwandeln in
1/850000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 60.000,-
Begründung:
Die Ingenieurleistung erstreckt sich über mehrere Jahre und kann daher erst nach Fertigstellung des Projekts abgerechnet werden. Die geplante Haushaltsstelle gilt aber nur für 2016. 2017 müsste wieder neu budgetiert werden.
Alle Leistungen zu einem Projekt im außerordentlichen Haushalt sollte auch dort abgerechnet werden. (Kostenwahrheit)
Betriebe der Abwasserbeseitigung:
Antrag 5
1/851000-769000 Gewinnentnahme
Voranschlagswert € 62.300,- es wird beantragt diese Position umzuwandeln in
1/851000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 62.300,-,-
Begründung:
Wasserversorgung und Abwasserversorgung sind Betriebe mit marktbestimmender Tätigkeit. Gewinne daraus sollten auch in diesen Bereichen wieder investiert werden.


Außerordentlicher Haushalt

Das Projekt „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“ ist mit € 800.000,- (2017-€500.000,- / 2o18 - € 300.000,-) budgetiert.
Diese 800.000,- entsprechen nicht der von der Planungsfirma vorgelegten  Kostenschätzung von € 932.950,- Netto für die Errichtung des Hochbehälters.
 Kosten für die Sanierung Quellfassung sind darin nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die geschätzten Kosten für ein Trinkwasserkraftwerk € 130.000,-
Antrag 6
Das Projekt ist in „Neubau Hochbehälter“ umzubenennen.
Der Voranschlagswert ist auf € 932.950,- anzuheben.
VA 2017 - € 632.300,-
VA 2018 - € 300.650,-
Die Mehrkosten 2017 sind durch die Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt abzudecken.
1/850000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 60.000,-
1/851000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 62.300,-,


M.f.G
Herbert Jordan



Sonntag, 27. November 2016

Leider kein Bericht diese Woche

Hallo Leute,
leider hat mir die Augenärztin auch diese Woche noch lese und Computerverbot erteilt.

Nächste Woche solls wieder gehen ?

M.f.G.
Herbert

Sonntag, 20. November 2016

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2016

Hallo Leute
wegen gesundheitlicher Probleme konnte ich an dieser Sitzung nicht teilnehmen.
Daher auch letzte Woche kein Bericht.

M.f.G.
Herbert





Sonntag, 30. Oktober 2016

Informationen zum Reinvestitionsplan für Förderabwicklung KPC

Hallo Leute

zur Info, welche Ausgaben auf die Gemeinde Birgitz beim Projekt"Wasserversorgung" noch zu erwarten sind.
Interessant auch die Aussage "da Euer Wasserleitungsnetz leider zum größten Teil nicht bewilligt ist" 

Förderungssätze für das Jahr 2016 "Gemäß § 6 (1) Der FRL Kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016"

"Ausgehend von einem Basisfördersatz mit einheitlich 10% für Trinkwasser- und Abwassermaßnahmen sind zukünftig bis zu 25% bei Trinkwasser und bis zu 40% bei Abwasser möglich.Der Aufschlag beruht auf einer Kombination aus Einkommensverhältnissen und in den Gemeinden bisher getätigten Investitionen. Die Fördersätze werden für jede Gemeinde jährlich zentral berechnet und bekanntgegeben."

Einige Gemeinden zum Vergleich:

Gemeinde           Abwasserentsorgung                Wasserversorgung
                            Förderungssatz (%)                 Förderungssatz (%)
Birgitz                        10%                                          10%
Axams                       10%                                          10%
Götzens                     10%                                           12%
Innsbruck                  18%                                           13%
Seefeld                      40%                                           24%

Hoffentlich wird die Gemeinde Birgitz 2017 besser bewertet?????????

Urteilen Sie selbst

M.f.G.
Herbert











Sonntag, 23. Oktober 2016

Änderung Flächenwidmungplan Gst 436



Hallo Leute

Die Änderung des Flächenwidmungsplans für das Gst. 436 von Freiland in Gewerbe und Industriegebiet betrifft auch die geplante Umfahrungsstraße von Birgitz.
Dazu möchte ich Ihnen den folgenden Mailverkehr mit Bgm. Markus Haid zur Kenntnis bringen.


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus
Du schreibst im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2016 unter Tagesordnungspunkt 6;
Weiteres erinnert er an die im bestehenden Raumordnungskonzept eingeplante Trassenführung für eine Umfahrungsstraße. Bürgermeister Markus Haid verweist auf die  vorliegenden  positiven Stellungnahmen der Sachverständigen sowie unseres Raumplaners welche nicht im Widerspruch zwischen der beantragten Widmungsänderung und dem derzeitigen Raumordnungskonzept stehen.“
Der Raumplaner Dipl. Ing. Ofner schreibt in seiner Stellungnahme:
„ Vorschlag weitere Vorgangsweise:
2) Die Konsequenz einer nochmaligen Verlegung der Freihaltefläche für eine Umfahrung nach Westen sind mit der zuständigen Abteilung beim ALTR abzuklären, es ergeben sich vermutlich auch Auswirkungen auf die Gemeinde Axams“
Eine positive Stellungnahme der Sachverständigen zum Thema „Umfahrungsstraße“ habe ich in den Verhandlungsunterlagen nicht gefunden oder übersehen.
Die Stellungnahme vom Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Bau und Technik, Straßenbau vom 17.10.2007, GZ VIb 1-L 12.0/29-2007.  Kann sich wohl nicht auf die aktuelle Änderung beziehen.
Ich ersuche daher um Übermittlung der positiven Stellungnahmen damit ein Einspruch gegen den geänderten Flächenwidmungsplan von meiner Seite aus nicht notwendig ist.
Ein Einspruch wäre ja nur unnötige Zeitverzögerung, oder?

M.f.G
Herbert Jordan

Antwort Mail von Bgm. Markus Haid:

Hallo Herbert,

die Niederschrift schreibe nicht ich, dafür ist der Protokollführer zuständig.
Einwende seitens des SV gegen den Flächenwidmungsplan habe ich keine herausgelesen. Solltest du eine Stellungnahme zum FLP haben, so ist dir das selbstverständlich unbenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Haid