Sonntag, 3. August 2014

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 06.08.2014



Hallo Leute
Wie ihr sicher wisst, ist der Bürgermeister vom Gemeinderat zum Substanzverwalter der Gemeindegutagrargemeinschaft Birgitz bestellt worden. Ich habe mich ebenfalls für diese Funktion beworben,unter anderem mit der Argumentation den Gemeinderat immer aktuell zu informieren, was vom Bürgermeister nicht zu erwarten ist.
Meine Befürchtung ist schneller eingetreten als erwartet. Sie werden in der aktuellen Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 06.08.2014 keinen Tagesordnungspunkt „Bericht des Substanzverwalters“ finden. Gerade jetzt in der Übergangsphase ist eine Information des Gemeinderates über die Vorgänge in der Gemeindegutsagrargemeinschaft unerlässlich.


Auszug aus der TFLG Novelle 2014 § 36d Absatz 4:
(4) Der Substanzverwalter hat dem Bürgermeister der substanzberechtigten Gemeinde auf Verlangen
alle von ihm begehrten Auskünfte über die laufenden Geschäfte zu erteilen sowie dem Gemeinderat der substanzberechtigten Gemeinde in jeder Sitzung über die laufenden Geschäfte zu berichten und Fragen der Mitglieder des Gemeinderates zu beantworten. Auf Verlangen ist dem Bürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Gemeinderates der substanzberechtigten Gemeinde im Gemeindeamt Einsicht in die diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren. Diese können von diesen Unterlagen Abschriften anfertigen oder auf Kosten der substanzberechtigten Gemeinde Kopien oder Ausdrucke erstellen.




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