Sonntag, 27. Juli 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 24.07.2014



Der Bürgermeister hat sich für diese Sitzung entschuldigt daher hatte Vizebürgermeister Haid Heinz den Vorsitz.
Anwesend waren 10 Gemeinderäte

Punkt 1 Dringlichkeitsantrag der ULB vom 10.07.2014 – Terminfestsetzung für die Einführung der beschlossenen Recyclinghof Öffnungszeiten - Beschlussfassung

Wie bekannt sein dürfte, habe ich am 02.10.2013 den selbständigen Antrag bezüglich Änderungen der Öffnungszeiten am Recyclinghof Birgitz gestellt.
Bei der Gemeinderatssitzung am 07.05.2014 wurde dieser Antrag behandelt. (2 Monate zu spät, selbständige Anträge müssen lt. Tiroler Gemeindeordnung innerhalb von 6 Monaten im Gemeinderat behandelt werden, gilt aber nur für den Rest von Tirol nicht für Birgitz? )
In dieser Sitzung wurde gegen den Willen des Bürgermeisters festgelegt, die Öffnungszeiten am Mittwoch von derzeit 13.00 bis 15.00 auf 16.00 bis 18.00 zu ändern.

Dieser Gemeinderatsbeschluss wurde vom Bürgermeister bis jetzt nicht umgesetzt, mit der Begründung im Beschluss fehlt das Datum der Inkraftsetzung????

Die ULB stellte daher am 10.07.2014 den Dringlichkeitsantrag „Terminfestsetzung für die Einführung der beschlossenen Recyclinghof Öffnungszeiten“.
Vizebürgermeister Haid war auch der Meinung, ein Gemeinderatsbeschluss ist mit Beschlussdatum gültig, aber man lernt ja nie aus.

Es wurde nun einstimmig beschlossen, die Gemeindebürger mit einem eigenen Rundschreiben zu informieren und mit Mittwoch den 06.August 2014 die neuen Öffnungszeiten einzuführen

Punkt 2 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Vizebürgermeister verlas ein Schreiben des Bürgermeisters / Substanzverwalters über die Vorgänge bei der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz.
Am 31.07.2014 findet die Berufungsverhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht statt. Einspruch gegen den Bescheid der Agrarbehörde der feststellt dass Birgitz eine Gemeindegutsagrargemeinschaft ist.

Die Gemeindegutsagrargemeinschaft will sich bei dieser Verhandlung von einem Rechtsanwalt vertreten lassen und wollte vom Substanzverwalter die Zusage der Übernahme dieser Kosten (ca. € 2.500,-) Diese Zusage gab der Substanzverwalter nicht.
Bekanntlich wurde das Konto der Gemeindegutsagrargemeinschaft gesperrt und somit können die laufenden Rechnungen nicht bezahlt werden.
Der Substanzverwalter fordert vom Obmann der Gemeindegutsagrargemeinschaft die Vorlage der Lieferscheine und Rechnungen, die er nach Prüfung dann einzahlen wird. Die Übergabe der Lieferscheine und Rechnungen wird mit Hinweis auf das laufende Verfahren vom Obmann abgelehnt.
Die Übergabe sämtlicher Unterlagen ( siehe § 86 Abs. 4 TFLG 1996) wurde vom Substanzverwalter für den 29.07.2014 angeordnet. Letzt möglicher Termin.

Anfrage an den Obmann des Sozialausschusses:
Für das Schuljahr 2014/2015 haben sich 15 Kinder für die Nachmittagsbetreuung angemeldet. (Erhebung wurde vom Land Tirol durchgeführt und dem Bürgermeister zur Kenntnis gebracht)
Der Obmann erklärte vom Bürgermeister keinen Auftrag in dieser Angelegenheit zu haben und daher auch nicht tätig werden zu können.

Mein selbständiger Antrag vom 20.04.2014 wurde weder dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen, noch im Gemeinderat behandelt. Das Schuljahr 2014/2015 fängt ja erst im September an, da haben wir ja noch jede Menge Zeit?????

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Schulische Tagesbetreuung“

Die schulische Tagesbetreuung wird in Tirol an 126 Standorten angeboten. Um dieses Angebot weiter auszubauen  gibt es bis 2018 zusätzliche Förderungen des Bundes.

Auszug aus der Tiroler Gemeindezeitung:
„Weitere 38 Millionen Euro liegen seit Anfang des Jahres im Fördertopf des Bundes. Wer ein Stück vom Kuchen will, muss bis 2018 die schulische Tagesbetreuung anbieten. Es heißt zugreifen, solange die Gelder reichen“
Weiteres ist in diesem Bericht zu lesen:
„Damit die schulische Tagesbereuung von den Gemeinden auf freiwilliger Basis angeboten werden kann, müssen mindestens sieben – an Sonderschulen drei – SchülerInnen angemeldet werden. Ab 15 SchülerInnen bzw. sieben Sonderschulkinder ist der Schulerhalter gesetzlich verpflichtet die schulische Tagesbetreuung anzubieten

Ab 15 SchülerInnen Pflicht.
Um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu erheben, führen das Land Tirol und der Landesschulrat bis 10. April 2014 eine Elternbefragung an den Tiroler Schulen durch. Bei der Anmeldung müssen Eltern nur die Teilnahme bis 16 Uhr an mindestens einem Wochentag bestätigen, auch wenn sie dann an allen Schultagen in Anspruch genommen wird“

Um bei Eintritt dieser Tagesbetreuungspflicht nicht ohne Konzept dazustehen, sind dringend Vorarbeiten notwendig.

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt:
          Das Ergebnis der Elternbefragung beim Land Tirol einzuholen
          Den notwendigen Platzbedarf für eine schulische Tagesbetreuung zu erheben ( Gruppenräume, Speisesaal, Küche und Spielplätze )
          Alle bestehenden Räumlichkeiten im Gemeindezentrum und der Schule zu überprüfen, ob die derzeitige Nutzung noch gebraucht wird, oder ob sie für die schulische Tagesbetreuung adaptiert werden können. (Übersiedlungen, Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten, Tagsüber schulisch,/abends für Vereinszwecke z.B. )
          Erhebung von möglichen Zubau varianten.
          Kostenschätzung für Adaptierungsarbeiten / Zubau
          Kostenschätzung für Betreuungspersonal, Förderung des Landes
          Abklärung mit Nachbargemeinden über mögliche gemeinsame Projekte.
          Über die Ergebnisse ist dem Gemeinderat ehestmöglich zu berichten



Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


Das Dauerthema „sozialer Wohnbau Rohracker“ wurde wieder einmal mit der Floskel „in 14 Tagen liegen die Verkaufsunterlagen vor“ beantwortet. Diese 14 Tage höre ich nun schon das ganze Jahr 2014.

Ein Gemeinderat will eine Vorbesprechung über die geplanten Bauvorhaben 2015 um sich auf den Voranschlag 2015 besser vorbereiten zu können.
Zur Erinnerung: Bis heute 27.07.2014 wurde keiner Gemeinderatsfraktion ein gültiger Voranschlag 2014 übermittelt. Meine Urgenzen diesbezüglich, werden immer wieder mit „der Bearbeiter bei der BH ist nicht erreichbar“, „jetzt ist Urlaubszeit“ usw. beantwortet.



M.f.G
Herbert

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