Der Bürgermeister hat sich für diese Sitzung
entschuldigt daher hatte Vizebürgermeister Haid Heinz den Vorsitz.
Anwesend waren 10 Gemeinderäte
Punkt 1
Dringlichkeitsantrag der ULB vom 10.07.2014 – Terminfestsetzung für die
Einführung der beschlossenen Recyclinghof Öffnungszeiten - Beschlussfassung
Wie bekannt sein dürfte, habe ich am 02.10.2013
den selbständigen Antrag bezüglich Änderungen der Öffnungszeiten am
Recyclinghof Birgitz gestellt.
Bei der Gemeinderatssitzung am 07.05.2014
wurde dieser Antrag behandelt. (2 Monate zu spät, selbständige Anträge müssen
lt. Tiroler Gemeindeordnung innerhalb von 6 Monaten im Gemeinderat behandelt
werden, gilt aber nur für den Rest von Tirol nicht für Birgitz? )
In dieser Sitzung wurde gegen den Willen des
Bürgermeisters festgelegt, die Öffnungszeiten am Mittwoch von derzeit 13.00 bis
15.00 auf 16.00 bis 18.00 zu ändern.
Dieser Gemeinderatsbeschluss wurde vom
Bürgermeister bis jetzt nicht umgesetzt, mit der Begründung im Beschluss fehlt
das Datum der Inkraftsetzung????
Die ULB stellte daher am 10.07.2014 den
Dringlichkeitsantrag „Terminfestsetzung für die Einführung der beschlossenen
Recyclinghof Öffnungszeiten“.
Vizebürgermeister Haid war auch der Meinung,
ein Gemeinderatsbeschluss ist mit Beschlussdatum gültig, aber man lernt ja nie
aus.
Es wurde nun einstimmig beschlossen, die
Gemeindebürger mit einem eigenen Rundschreiben zu informieren und mit Mittwoch den 06.August 2014 die neuen
Öffnungszeiten einzuführen
Punkt 2
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Der Vizebürgermeister verlas ein Schreiben des
Bürgermeisters / Substanzverwalters über die Vorgänge bei der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz.
Am 31.07.2014 findet die Berufungsverhandlung
vor dem Landesverwaltungsgericht statt. Einspruch gegen den Bescheid der
Agrarbehörde der feststellt dass Birgitz eine Gemeindegutsagrargemeinschaft
ist.
Die Gemeindegutsagrargemeinschaft will sich
bei dieser Verhandlung von einem Rechtsanwalt vertreten lassen und wollte vom
Substanzverwalter die Zusage der Übernahme dieser Kosten (ca. € 2.500,-) Diese
Zusage gab der Substanzverwalter nicht.
Bekanntlich wurde das Konto der
Gemeindegutsagrargemeinschaft gesperrt und somit können die laufenden
Rechnungen nicht bezahlt werden.
Der Substanzverwalter fordert vom Obmann der
Gemeindegutsagrargemeinschaft die Vorlage der Lieferscheine und Rechnungen, die
er nach Prüfung dann einzahlen wird. Die Übergabe der Lieferscheine und
Rechnungen wird mit Hinweis auf das laufende Verfahren vom Obmann abgelehnt.
Die Übergabe sämtlicher Unterlagen ( siehe §
86 Abs. 4 TFLG 1996) wurde vom Substanzverwalter für den 29.07.2014 angeordnet.
Letzt möglicher Termin.
Anfrage an den Obmann des Sozialausschusses:
Für das Schuljahr 2014/2015 haben sich 15
Kinder für die Nachmittagsbetreuung angemeldet. (Erhebung wurde vom Land Tirol
durchgeführt und dem Bürgermeister zur Kenntnis gebracht)
Der Obmann erklärte vom Bürgermeister keinen
Auftrag in dieser Angelegenheit zu haben und daher auch nicht tätig werden zu
können.
Mein selbständiger Antrag vom 20.04.2014 wurde
weder dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen, noch im Gemeinderat
behandelt. Das Schuljahr 2014/2015 fängt ja erst im September an, da haben wir
ja noch jede Menge Zeit?????
Selbständiger
Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Schulische
Tagesbetreuung“
Die
schulische Tagesbetreuung wird in Tirol an 126 Standorten angeboten. Um dieses
Angebot weiter auszubauen gibt es bis
2018 zusätzliche Förderungen des Bundes.
Auszug
aus der Tiroler Gemeindezeitung:
„Weitere
38 Millionen Euro liegen seit Anfang des Jahres im Fördertopf des Bundes. Wer
ein Stück vom Kuchen will, muss bis 2018 die schulische Tagesbetreuung
anbieten. Es heißt zugreifen, solange die Gelder reichen“
Weiteres
ist in diesem Bericht zu lesen:
„Damit
die schulische Tagesbereuung von den Gemeinden auf freiwilliger Basis angeboten
werden kann, müssen mindestens sieben – an Sonderschulen drei – SchülerInnen
angemeldet werden. Ab 15 SchülerInnen
bzw. sieben Sonderschulkinder ist der Schulerhalter gesetzlich verpflichtet die
schulische Tagesbetreuung anzubieten
Ab 15 SchülerInnen Pflicht.
Um den
Bedarf an Betreuungsplätzen zu erheben, führen das Land Tirol und der
Landesschulrat bis 10. April 2014 eine Elternbefragung an den Tiroler Schulen
durch. Bei der Anmeldung müssen Eltern nur die Teilnahme bis 16 Uhr an
mindestens einem Wochentag bestätigen, auch wenn sie dann an allen Schultagen
in Anspruch genommen wird“
Um bei
Eintritt dieser Tagesbetreuungspflicht nicht ohne Konzept dazustehen, sind
dringend Vorarbeiten notwendig.
Der
Gemeinderat wolle beschließen:
Der
Bürgermeister wird beauftragt:
• Das Ergebnis der Elternbefragung beim
Land Tirol einzuholen
• Den notwendigen Platzbedarf für eine
schulische Tagesbetreuung zu erheben ( Gruppenräume, Speisesaal, Küche und
Spielplätze )
• Alle bestehenden Räumlichkeiten im
Gemeindezentrum und der Schule zu überprüfen, ob die derzeitige Nutzung noch
gebraucht wird, oder ob sie für die schulische Tagesbetreuung adaptiert werden
können. (Übersiedlungen, Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten, Tagsüber
schulisch,/abends für Vereinszwecke z.B. )
• Erhebung von möglichen Zubau
varianten.
• Kostenschätzung für
Adaptierungsarbeiten / Zubau
• Kostenschätzung für Betreuungspersonal,
Förderung des Landes
• Abklärung mit Nachbargemeinden über
mögliche gemeinsame Projekte.
• Über die Ergebnisse ist dem
Gemeinderat ehestmöglich zu berichten
Gem. §48
Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den
Antrag verlangt.
Das Dauerthema „sozialer Wohnbau Rohracker“ wurde wieder einmal mit der Floskel „in 14 Tagen liegen die Verkaufsunterlagen
vor“ beantwortet. Diese 14 Tage höre ich nun schon das ganze Jahr 2014.
Ein Gemeinderat will eine Vorbesprechung über
die geplanten Bauvorhaben 2015 um sich auf den Voranschlag 2015 besser
vorbereiten zu können.
Zur Erinnerung: Bis heute 27.07.2014 wurde
keiner Gemeinderatsfraktion ein gültiger Voranschlag 2014 übermittelt. Meine
Urgenzen diesbezüglich, werden immer wieder mit „der
Bearbeiter bei der BH ist nicht erreichbar“, „jetzt ist Urlaubszeit“ usw.
beantwortet.
M.f.G
Herbert
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