Sonntag, 20. Februar 2022

Tagesordnung der Gr-Sitzung am 23.2.2022

 

Hallo Leute,

am 23.02.2022 findet die letzte Gemeinderatsitzung vor den Neuwahlen statt.

So kurz vor den Wahlen müssen aber wichtige Tagesordnungspunkte anstehen, (Rechnungsabschluss 2021 Gemeinde, Jahresabschluss Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz 2021 usw.) oder?

Leider nein.

In Götzens wo die letzte Sitzung vor den Wahlen am 22.02. 2022 stattfindet stehen diese Tagesordnungspunkte jedenfalls am Programm.

 

 

Die ULB schreibt in Ihrer Wahlwerbung:

„In unserer Amtszeit haben wir eine Kultur des Miteinanders im Gemeinderat gelebt, in der niemand ausgegrenzt oder übergangen wurde.“

Das stimmt, aber nur so lange man die Meinung der ULB voll unterstützt hat. Wehe ein Gemeinderat, egal von welcher Fraktion, hat eine andere Meinung geäußert, dann war es mit der Kultur des Miteinanders gleich vorbei.

 

Niemand wurde ausgegrenzt?????

 

Der Heimatliste Birgitz wurden, trotz beharrlichem Nachfragen, viele Informationen verweigert.

Ausschusssitzungen wurden so anberaumt, dass bei der Behandlung des jeweiligen Tagesordnungspunktes im Gemeinderat, meist kein Protokoll vorlag.

Auch bei dieser Sitzung findet die Bauausschusssitzung zum Tagesordnungspunkt  2 

Bebauungsplan für Gewerbegebiet Firma „Holz+ Bau Haid“ auf Grund beschlossener Flächenwidmung- Auflage- und Erlassungsbeschluss- auf Empfehlung Bauausschuss

erst am Dienstag den 22.02.2022 statt. Protokoll gibt’s da am Mittwoch sicher keines. 

 

Zum Tagesordnungspunkt 4 „Haus des Kindes“ – Vergabe restlicher Gewerke- Beschlussfassung  gibt es ebenfalls keine Verhandlungsunterlagen. 

Niemand wurde ausgegrenzt?????? 

Für dieses Projekt wurde ein Kindergartenausschuss gebildet. Die Heimatliste Birgitz hat auf Grund des Wahlergebnisses kein Recht auf einen Ausschusssitz und ist daher in diesem Kindergartenausschuss nicht vertreten.

 

Sehr wohl hat jeder Gemeinderat das Recht auf Einsichtnahme in die Ausschussprotokolle.

Dieses Recht auf Einsichtnahme wurde mir verweigert:

Gegen diese Verweigerung der Einsichtnahme habe ich eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht.

Ergebnis der Aufsichtsbeschwerde kurz zusammengefasst:

„ Solch einen Ausschuss sieht die Tiroler Gemeindeordnung 2001 nicht vor“

Daher habe ich kein Recht auf Einsichtnahme in die Protokolle, aber dieser Ausschuss darf auch keine Anträge an den Gemeinderat stellen.

 

Wozu dann dieser Ausschuss????

 

Helfen Sie uns die Mehrheit einer Fraktion bei den kommenden Wahlen zu verhindern, damit  wirklich keine Fraktion im kommenden Gemeinderat ausgegrenzt werden kann.

 

M.f.G. Herbert

 

 

 

 


 

 

 

 

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