Sonntag, 7. September 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 03.09.2014



Punkt 1 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 26.07.2014 bis 22.08.2014

Die Mehreinnahmen betragen € 14.360,28
Die Mehrausgaben betragen €5.337,91 und wurden begründet. Die Bedeckung wurde ebenfalls teilweise ausgewiesen. (Bedeckung von anderen Haushaltskonten die Mehreinnahmen beinhalten)

Einstimmig angenommen

Punkt 2 Gesellschaft für Wirtschaftsdokumentation GmbH – Schautafel für Öffentlichkeitsarbeit – Beratung/Genehmigung

Diese Werbetafel soll zu einem Teil, eine Präsentation der Gemeinde Birgitz, zum anderen Teil Werbeeinschaltungen von Birgitzer Unternehmen beinhalten.
Vertragsdauer 5 Jahre, für die Gemeinde kostenlos.

Einstimmig angenommen

Punkt 3 Ansuchen Naturfreunde Österreich – Wegnutzung Birgitzer Alm / Birgitzköpflhaus - Beratung

.Die Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Innsbruck haben um die Wegnutzung Birgitzer Alm – Birgitzköpflhaus angesucht:
„…………..wäre es uns ein großes Anliegen, künftig den Weg von der Birgitzer Alm hin zum Naturfreundehaus Birgitzköpfl uneingeschränkt nützen zu können. Bei Nichtbetrieb des Birgitzköpflliftes, ist diese Zufahrt die einzige Option, um die Hütte versorgen zu können. Derzeit besteht ein eingeschränktes Nutzungsrecht“
Das eingeschränkte Nutzungsrecht sieht vor, die jährlich zweimalige Grundversorgung der Hütte ( Frühjahr und Herbst ) und unbedingt notwendige Versorgungstransporte die mit dem Lift nicht möglich sind, jeweils nach vorheriger Anmeldung.
Öffentlichen Weg gibt es in diesem Bereich keinen.

Der Gemeinderat lehnte das Ansuchen ab.

Punkt 4 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung

Der Substanzverwalter kann derzeit keinen Voranschlag 2014 erstellen, weil von der Agrarbehörde noch kein „Kontenplan“ vorliegt. Die anfallenden Rechnungen werden bezahlt und nach Vorliegen des Kontenplans den einzelnen Konten zugeteilt.

Bei der Jausen Station Birgitzer Alm ist die westseitige Dachrinne defekt. ( Rinne und Halterungen )
Die Besichtigung mit einer Fachfirma hat ergeben, dass das gesamte Dach sanierungsbedürftig ist. Offensichtlich wurde mit einem Pickel der Eis Belag entfernt und dabei das Blechdach beschädigt. Warum es überhaupt zu einer Eisbildung kommt soll bei einer Begehung mit der Fachfirma Holzbau Haid abgeklärt werden.


Punkt 5 Quellensanierung / Hochbehälter – Zwischenbericht
Herr Georg Teyml von der Firma AEP gab uns einen Zwischenbericht über den Zustand der Wasserversorgung.
Sanierungsarbeiten nach Prioritäten gereiht:
1; Noch heuer muss im Hochbehälter eine UV-Anlage eingebaut werden.
Beim Hochbehälter gibt es keinen Stromanschluss, dieser müsste ebenfalls noch heuer hergestellt werden. Nächster Anschlusspunkt der Tiwag ist beim Liftgebäude.
2; Die Hüttenbodenquelle muss eingeleitet werden um genügend Wasser während der Sanierung der einzelnen Wasserfassungen zur Verfügung zu haben.
3; Sanierung der einzelnen Quellfassungen (einzeln)
4; Sanierung des Hochbehälters.

Kostenschätzung gibt’s wahrscheinlich Ende des Jahres.


Punkt 6 LVwGH Tirol – Erkenntnis vom 13.08.2014 – Beseitigungsverfahren Gst 846, 847 und 848, KG Birgitz – Berichterstattung

Bürgermeister –„Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat den Beseitigungsauftrag vom 24.01.2012 bestätigt. Termin 31.10.2014 – gibt’s Fragen dazu?- Keine – dann kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt.“


Punkt 7 Personelles – Verlängerung Dienstvertrag Betreuungspersonal gemäß den Bestimmungen des Tiroler Rehabilitationsgesetzes für die Volksschule Birgitz – Beschlussfassung – (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

 Punkt 8 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Unendliche Geschichte „Sozialer Wohnbau Rohracker“
Auf meine Frage an den Bürgermeister wies nun weitergeht bekam ich die Antwort:
Die Kostenberechnungen des Bauträgers werden derzeit vom Land Tirol geprüft. Wie lange das dauert kann er nicht sagen. Danach gibt’s eine Präsentation des geplanten Projektes.

Monatelang hat mir der Bauträger erklärt, das Projekt ist beim Land Tirol zur Prüfung, und nun erklärt mir der Bürgermeister das gleiche.
Warum das Projekt so verzögert wird, werde ich schon herausfinden, und berichten.


Zwei Familien haben seit längerem ein Problem mit dem Nachbarn und deshalb den Sachverhalt Mitte August 2014 dem Bürgermeister schriftlich zur Kenntnis gebracht.
Problem:
Der Nachbar hat ein Schwimmbad das mit Chlorwasser befüllt ist. Dieses Chlorwasser pumpt er jeden Herbst in die Thujenhecke an der Grundgrenze, dabei rinnt das Wasser in die darunterliegenden Lichtschächte der Anrainerfamilien. Die Betonziegelmauer ist dadurch komplett ausgewaschen.
Eine Prüfung der Universität Innsbruck am 23.05.2013 hat ergeben, dass der Boden in den Lichtschächten mit Chlorid belastet ist.

Da mir das Problem seit Frühjahr 2014 bekannt ist, haben mich die zwei Familien gebeten, in dieser Angelegenheit nachzufragen.

Der Bürgermeister erklärte, er hat die Fachabteilungen des Landes Tirol beauftragt zu beurteilen, inwieweit die Gemeinde da tätig werden kann. Wegen der Urlaubszeit hat er noch kein Ergebnis erhalten.

Im Frühjahr 2014 wurde ich von den betroffenen Familien über Ihr Problem informiert. Hauptkritikpunkt damals war die  Untätigkeit des Bürgermeisters / Gemeinde in dieser Angelegenheit. Durch ein Missverständnis, Vizebürgermeister Haid hat den Schaden im Herbst 2013 mit dem Nachbarn besichtigt, glaubten die betroffenen Familien die Gemeinde ist informiert. Vizebürgermeister Haid hat den Schaden aber als Bausachverständiger im Auftrag des Nachbarn und nicht im Auftrag der Gemeinde besichtigt.

Ich konnte diesen Irrtum aufklären und habe schon damals den betroffenen geraten, das Problem schriftlich der Gemeinde mitzuteilen.

Ich komme immer wieder in Gesprächen mit Gemeindebürgern darauf, dass sie sich ärgern weil der Bürgermeister / Gemeinde nicht tätig werden. Auf Nachfragen wann und wem sie Ihr Problem mitgeteilt haben, kommt meist heraus es wurde nur mit dem oder dem geredet, wann ist auch meist nicht mehr klar.

Wenn sie ein Anliegen an die Gemeinde haben, schreiben sie dies formlos auf, und geben es im Gemeindeamt ab. Dabei erhalten sie einen „Eingangsstempel mit Datum“ und haben damit immer einen Beweis wann sie ihr Anliegen vorgebracht haben.

M.f.G
Herbert







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