Birgitz am 21.09.2014
Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den
Gemeinderat bezüglich „Sanierung Friedhof Birgitz“
Sehr geehrte
Gemeinderäte,
der Friedhof einer
Gemeinde soll und ist in vielen Gemeinden unseres Landes ein Aushängeschild für
die Gemeinde. Leider gehört der Friedhof von Birgitz derzeit nicht dazu. Die
einzelnen Gräber werden von den Besitzern sehr schön gepflegt, aber die Wege zu
und zwischen den einzelnen Gräbern sind einer Friedhofsanlage nicht würdig.
Es sind verschiedene Wege
vorhanden: Natursteinplatten, Kopfsteinpflaster, Kies, Gras und ein Gemisch aus
Kies und Gras.
Die Natursteinplatten
sind so uneben, dass sie eine akute Stolpergefahr darstellen. Weiteres sind
viele Steinplatten mit Gras überwachsen, so dass sie ihre Funktion als Weg
nicht mehr erfüllen.
Die Kopfsteinpflaster
sind von Unkrautbewuchs durchzogen.
Die Kieswege sind
uneben und ebenfalls wegen des fehlenden Unterbaues mit Unkraut überwuchert,
gleiches gilt für die Kies/Gras Wege.
Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Selbständige
Antrag „Sanierung Friedhof Birgitz“ wird dem Bauausschuss zur Erstellung eines
Sanierungskonzeptes zugewiesen.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
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