Sonntag, 21. September 2014

Selbständiger Antrag "Sanierung Friedhof Birgitz"



Birgitz am 21.09.2014





Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Sanierung  Friedhof Birgitz“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
der Friedhof einer Gemeinde soll und ist in vielen Gemeinden unseres Landes ein Aushängeschild für die Gemeinde. Leider gehört der Friedhof von Birgitz derzeit nicht dazu. Die einzelnen Gräber werden von den Besitzern sehr schön gepflegt, aber die Wege zu und zwischen den einzelnen Gräbern sind einer Friedhofsanlage nicht würdig.
Es sind verschiedene Wege vorhanden: Natursteinplatten, Kopfsteinpflaster, Kies, Gras und ein Gemisch aus Kies und Gras.

Die Natursteinplatten sind so uneben, dass sie eine akute Stolpergefahr darstellen. Weiteres sind viele Steinplatten mit Gras überwachsen, so dass sie ihre Funktion als Weg nicht mehr erfüllen.

Die Kopfsteinpflaster sind von Unkrautbewuchs durchzogen.

Die Kieswege sind uneben und ebenfalls wegen des fehlenden Unterbaues mit Unkraut überwuchert, gleiches gilt für die Kies/Gras Wege.


Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Selbständige Antrag „Sanierung Friedhof Birgitz“ wird dem Bauausschuss zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes zugewiesen.

Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan


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