Sonntag, 21. Februar 2021

Radverkehrskonzept für den Planungsverband westliches Mittelgebirge

 

Hallo Leute,

bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde unter Tagesordnungspunkt 6 „Projekt Radweg nach Innsbruck – Planungsverband westliches Mittelgebirge“ behandelt und eistimmig beschlossen.

 

Die Umsetzung basiert auf dem „technischen Bericht der Firmen, Planoptimo und dem Büro ZT- GmbH“

 

Auszug aus dem technischen Bericht :

 

„In einem Planungsschritt wurde das sogenannte Wunschliniennetz erstellt. Hierbei wurden Quellen und Ziele maßgeblicher Nutzungen (Wohnen, Arbeit, Ausbildung, Freizeit) miteinander verbunden. Das Wunschliniennetz wurde dann auf das bestehende Straßen- und Wegenetz umgelegt, wodurch ein Radwegenetz entstand, das als Grundlage für die weiterführenden Planungen dient.

 

Das Radwegenetz untergliedert sich in Routen für den Alltagsradverkehr und Routen für den Freizeitradverkehr. Bei den Planungen von Alltagsradrouten geht es um die Etablierung eines Hauptradwegenetzes mit einer möglichst direkten Linienführung zwischen Quellen und Zielen ohne Umwege. Im Freizeitradverkehr ist die Linienführung hingegen von zweitrangiger Bedeutung. Hier zählt in erster Linie das Erlebnis in der Natur.

 

Das erarbeitete Routennetz für den Alltagsradverkehr liegt südlich der L12 sowie nördlich der L 304 und verbindet alle Gemeinden des Planungsverbandes miteinander. Die Routenführung sieht wie folgt aus: Grinzens- Axams- Birgitz- Götzens-Neu Götzens- Natters- Anbindung Radweg Innsbruck bzw. – Mutters – Anbindung Radweg Innsbruck

 

Für den Freizeitverkehr wurden Verbindungen festgelegt, die sich gänzlich nördlich der Achse L 12 – L 304 befinden. Diese bieten mehrfach  Anbindungen an das Routennetz des Alltagsradverkehrs und erschließen auch die Wohngebiete der westlichen Gemeinden des Planungsverbandes Grinzens, Axams, Birgitz und Götzens.  Die Routenführung wurde wie folgt gewählt: Natters Edenhausen – Natterer See – Einethöfe – Götzens – Birgitz – Axams – Grinzens.

 

Die Auswahl der Radverkehrsanlagen erfolgte auf Basis des verfügbaren Straßenraums sowie der Kfz-Verkehrsstärken und der Kfz- Fahrgeschwindigkeiten. Ein Großteil der Verbindungen wird im Mischverkehr geführt, jedoch vorwiegend abseits der stark befahrenen Landesstraßen. Überall dort, wo es die Platzverhältnisse und die Topografie zulassen, wurde eine eigene Infrastruktur für den Radverkehr vorgesehen.

 

Die Umsetzung des gesamten Radverkehrsnetzes soll in drei Ausbauphasen erfolgen, wobei in Phase 1 vor allem das Routennetz für den Alltagsradverkehr verwirklicht werden soll, in Phase 2 und 3 vor allem jenes für  den Freizeitverkehr. Als Zeitraum für alle drei Phasen sind acht Jahre vorgesehen.

 

 

 


 

 

M.f.G.

Herbert

Sonntag, 7. Februar 2021

Bericht von der Gr-Sitzung am 3.2.2021

 

Hallo Leute,

bei der Sitzung waren 12 Gemeinderäte und 2 Zuhörer anwesend

Punkt 1 Behandlung der am 18.01.23021 eingelangten Stellungnahme betreffend der Erlassung des Bebauungsplanes mit der Nr. Bir-Bpl-Kg-010- Beschlussfassung 

Zum Entwurf der Bebauungsplanung „Kindergarten“ – Gp. 839/2  ging eine Stellungnahme ein.

Im Einspruch werden 4 Punkte aufgezählt welche gegen eine Realisierung des Projektes an diesem Standort sprechen.

Auszug aus dem Einspruch:

1)    Die geplante Bebauung nach aufgelegtem Bebauungsplan mit Verlegung des Kindergartens widerspricht der auch für Land und Gemeinden geltenden gesetzlichen Verpflichtungen des sparsamen Umgangs mit öffentlichem Gut.“ Errichtungskosten von 3,5 Millionen Netto werden angeführt

2)    „Die Kubatur des Bebauungsplanes übersteigt den sinnvollen Erweiterungsbedarf massiv und lässt daher weitere, bisher nicht veröffentlichte Nutzungsabsichten vermuten“

3)    „Die Verkehrsproblematik ist auch nicht annähernd gelöst und somit kann eine Planbebauung aus verkehrsrechtlicher Sicht ebenso nicht erfolgen. Einspurige Zubringerstraßen, fehlende Schutzwege, fehlende Ausweichmöglichkeiten insbesondere im Winter, Nutzerkonflikte mehrfacher Art, eine Ampelregelung an den Querungspunkten der Landesstraße, zur Hauptpendelzeit mit programmiertem Mega-Stau zurück nach Axams, eine Fahrtengenerierung von ca. 50.000 Fahrten (rechnerisch: 4 Fahrten pro Kind mit 70 Kindern als Belegungsannahme und 200 Betriebstagen = 56.000), etc. erzeugen eine verkehrs- und sicherheitstechnisch nicht verantwortbare Gesamtsituation. Dies ist nicht nur verkehrsrechtlich, sondern auch ökologisch keinesfalls vertretbar.

4)    Die beabsichtigte Bebauung nach derzeitigem Bebauungsplan widerspricht den drei wesentlichen Zielen der Tiroler Raumordnung („Nutzungskonflikte vermeiden, Zersiedelung vermeiden, Landwirtschaft sichern“) und ist daher rechtlich zu beeinspruchen.

 

Ich bedanke mich bei dem Gemeindebürger, der für die Ausarbeitung dieses Einspruches viel Zeit aufgewendet hat, und die Zivilcourage diesen Einspruch auch beim Gemeindeamt einzubringen.  „Danke“

Interessant, und meiner Meinung nach eine Frechheit,  ist die Raumordnungsfachliche Stellungnahme zum Einspruchspunkt 3 Verkehrsproblematik.

Auszug:

„Verkehr:

In Bezug auf die angeführte Verkehrsproblematik ist anzumerken, dass diese gemeindegebietsweise bestehende Thematik nicht Regelungsinhalt des vorliegenden Bebauungsplanes ist. Darüber hinaus ist offensichtlich auch der bestehende Kindergarten mit der Lage direkt an der Dorfstraße (Landesstraße L12) bereits betroffen……..“

 

Hier wird also festgestellt, der bestehende Kindergarten erzeugt ein Verkehrsproblem, warum soll es beim Neubau anders sein

????????

Ich habe den Bgm. gefragt, ob an einem Verkehrskonzept gearbeitet wird – Antwort „Nein“

 

Dem Antrag des Bgm., den Einspruch abzulehnen, konnte ich nicht zustimmen.

10 Ja 2 Nein

 

 

Punkt 3  Weitere Verwendung der Grundparzelle Nr. 1135/7 – Beschlussfassung auf Empfehlung Bauausschuss und Gemeindevorstand

Tagesordnungspunkt 3 wurde vorgezogen.

Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt waren in den Verhandlungsunterlagen keine vorhanden.

Bauausschussprotokoll lag bei, enthielt aber keine Aussagen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Protokoll der Vorstandssitzung war keines vorhanden.

 

Die Gemeinde ist Eigentümer des Gst. Nr. 1135/7 im Ausmaß von 19 m² (Bushaltestelle Traube)

Die südlich angrenzenden Grundstücke sollen zusammengelegt werden und ein sogenanntes „Ärztehaus mit Wohnanlage“ errichtet werden.

 


Der Bgm. verliest ein Kaufangebot der Wohnbau Gesellschaft (15.000,- Euro) und ersucht um Zustimmung.

 

Ich habe mich gegen einen Verkauf ausgesprochen, sondern habe vorgeschlagen, den Grund eins zu eins abzutauschen und den Gehsteig im Bereich der Bushaltestelle und bis zum Gst Nr. 18 zu verbreitern. (bestehendes Wohnhaus wird abgerissen)

Dem Bgm. gefiel dieser Vorschlag gar nicht und er brachte immer wieder andere Argument vor die gegen einen Tausch sprechen.

Absurd ist meiner Meinung nach das Argument: „Für diesen Tausch muss er mit mehreren Grundbesitzern verhandeln“?`

Herr Bürgermeister, die Grundbesitzer wollen etwas von der Gemeinde, nicht die Gemeinde von den Grundbesitzern.

Mein Antrag, diesen musste ich 4-mal formulieren, auf Grundtausch wurde mit 2 Ja, 7 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt.

Danach wurde über den Antrag des Bgm. abgestimmt.

Ob der Antrag auf zuerst verhandeln wegen möglichen Grundtausch und bei keiner Einigung verkauf lautete, oder gleich verkauft wird, habe ich wegen der schlechten Akustik (Corona Maßnahmen) nicht richtig mitbekommen.

Im Prinzip gleich, weil ich gegen einen Verkauf bin.

Antrag mit 8 Ja, 2 Nein und 2 Enthaltungen angenommen.

Nach diesen Abstimmungen wurde noch ein Antrag eingebracht (TGO???)

Antrag: Grund tauschen, Gehsteig verbreitern und Bushaltestelle nach Westen verlegen

 Antrag mit 11 Ja und 1 Enthaltung angenommen.

Was gilt nun??????

 

Punkt 2 Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan betreffend der Gst. Nr. .52, 1135/7, 19, und 784/2 (Tfl.) – Kirchmair Areal- Auflage- und Erlassungsbeschluss

 



Für die angeführten Grundstücke wurde ein Bebauungsplan ausgearbeitet.

Ich habe zu diesem Tagesordnungspunkt 5 Fragen schriftlich vorbereitet und um Beantwortung ersucht:

Fragen zu Tagesordnungspunkt 2 Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan betreffend der Gst.Nr. .52, 1135/7, 19 und 784/2

Frage 1:

Ist durch die Erlassung dieses Bebauungsplans weiterhin der uneingeschränkte Betrieb der Bushaltestelle gegeben? 

Antwort: ?????????

Frage 2:

Sind 2,5 Meter Straßen Breite für die Feuerwehrzufahrt (Drehleiter)  zum südlich gelegenen Baukörper mit 4 Obergeschossen und den restlichen Bauparzellen ausreichend?

Antwort: Das wird im Zuge des Bauverfahrens abgehandelt?

Frage 3:

Ist die geplante Infrastrukturmaßnahme VK 06 (örtliches Raumordnungskonzept) verkehrstechnische Verbindung (Gemeindestraße) zwischen Dorfstraße und Kalkkögelweg  realisierbar?

Antwort: Ja

4.4. Bauweise Auszug aus den Bebauungsbestimmungen:

„Es gilt die „besondere Bauweise“ gem. § 60 Abs. 4 TROG2016 gegenüber nicht straßenseitig gelegenen Grundstücksgrenzen gemäß § 6 Abs. 1 TBO2018.

Gegenüber den übrigen angrenzenden Grundstücken ist jedenfalls die „offene Bauweise“ gem. § 60 Abs.3 TROG 2016 mit den Mindestabständen gem. TBO einzuhalten“

Im beiliegenden Bebauungsplan  ist nur die „besondere Bauweise“ angeführt.

Frage 4:

Gegenüber welchen Grundstücken gilt welche Abstandsregelung:

Gst. 782

Gst. 784/2

Gst. 787/1

Gst. 18

Gst. 1135/7

Gst. 1135/6

Gst. 1149

 

Antwort: besondere Bauweise gilt nur zwischen den beiden neu zu errichtenden Objekten, gegen nicht straßenseitige Grundstücke gilt die offene Bauweise (0,6)

Gegenüber Verkehrsflächen  gilt die Baufluchtlinie ( Landestraße 6 Meter, Westliche Grundstücke 1135/6 und 782, 4 Meter, keine Abstandsregel)

Frage 5:

Für dieses Projekt, einer Wohnbaufirma, wird eine „besondere Bauweise“ vorgeschlagen.

Ich habe für einen geplanten Zubau für meine Kinder bei der Gemeinde ebenfalls um eine „besondere Bauweise“ (Abstand 0,4 auf der südlichen Grundgrenze)  angesucht, was abgelehnt wurde.

 

Wird diese Möglichkeit der „besonderen Bauweise“ nur Wohnbaufirmen gewährt?

Wo bleibt da der „Gleichheitsgrundsatz“?

Antwort: Ich habe der Gemeinde im Zuge der Vertragsraumordnung nichts anzubieten, folglich gibt`s auch keine „besondere Bauweise“ für meinen geplanten Zubau:

Bebauungsfestlegungen nördliches Gebäude:

Baumassendichte mindestens 0,90

Baumassendichte höchst 4,45

Bauweise besondere

Höchstens 4 Obergeschosse

Höchster Punkt 871,75 Meter (Höheninformationspunkt 859,50

 

Bebauungsfestlegungen südliches Gebäude:

Baumassendichte mindestens 0,90

Baumassendichte höchst 4,05

Besondere Bauweise

Höchstens 4 Obergeschosse Teil Fläche 3 Obergeschosse

Höchster Punkt 872,25 bzw. 869,00 (Höheninformationspunkt 860,30

 

Vertragsraumordnung für Projekt Dorfstraße. Gst. Nr. 1135/7, .52, 19 und Teile aus 784/2

„Oberste Priorität hinsichtlich der Vergabe nachstehender Gewerbeflächen, dies betrifft grundsätzlich „Haus Süd“ und „Haus Nord“ gleichermaßen, ist die erneute Niederlassung eines Sprengelarztes. Aufgrund der Tatsache, dass das „Haus Nord“ direkt an der Landesstraße liegt, werden die seitens der Gemeinde gewünschten Ordinationsflächen sinnvollerweise auch hier situiert werden bzw. entstehen. Hierfür werden von den Bauwerbern 20% der gesamt verwertbaren Nettofläche zur Verfügung gestellt.“

 

20% das sind rund 338,00 m² die entweder für Arzt-/Ordinationsbetreib, sonstige Gewerbebetriebe, den geförderten Wohnbau, Mietvariante oder Mischvariante zu festgelegten Bedingungen der Gemeinde das Vergaberecht zusteht.

 

Abstimmung Auflagebeschluss 11 Ja 1 Enthaltung (befangen)

 

Punkt 4 Kassenprüfungsprotokoll 4/2020 - Kenntnisnahme

Das Protokoll wurde verlesen.

Weiteres wurde vom Überprüfungsausschuss der Antrag gestellt, künftig Sitzungsgelder (Gemeinderat, Ausschuss) zu bezahlen.

Das halte ich für nicht notwendig.

7 Ja 2 Nein 3 Enthaltungen

 

Punkt 5 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

einstimmig

Punkt 6 Projekt Radweg nach Innsbruck – Planungsverband westliches Mittelgebirge) Ausführung des Gesamtprojektes „Radweg westl. Mittelgebirge“ lt. Planungsgrundlage Planoptimo auf Empfehlung des Planungsverbandes – Beschlussfassung

b) Kreditaufnahme lt. Unterlagen des Planungsverbandes – Beschlussfassung

c) Kreditrückzahlungsmodalitäten auf Grundlage der Einwohnergleichwerte auf Empfehlung des Planungsverbandes - Beschlussfassung


Das Projekt wurde einstimmig angenommen.

Üer Details werde ich später berichten.


Punkt 7 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Kenntnisnahme

Keine besonderen Vorkommnisse

11 Ja 1 Enth (SV)

Punkt 8 Personelle Angelegenheiten – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

 

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

 

Punkt 9 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Das Baulandumlegungsverfahren „Sandbichl“ wurde obwohl 2 Grundbesitzer nicht unterschrieben haben an das Land Tirol zur weiteren Behandlung übermittelt

 

M.f.G. Herbert

Sonntag, 20. Dezember 2020

Bericht von der Gr-Sitzung am 16.12.2020

 

Hallo Leute,

 am Beginn der Gemeinderatssitzung wurde vom Bgm. der Antrag gestellt, einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt „Baulandumlegung Sandbichl“ aufzunehmen.

13 Ja

Punkt 1 Baulandumlegung Sandbichl

Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Einleitung eines Baulandumlegungsverfahrens vom Gemeinderat beschlossen.

Die Grundbesitzer hatten bis zum 16.12.2020 Zeit diesen Antrag zu unterschreiben.

Ein Grundbesitzer hat den Antrag nicht unterschrieben.

Um das Projekt nicht wieder um planen zu müssen, wurde der Antrag auf Fristverlängerung für die Unterschrift bis 21.12.2020 um 18.00 gestellt.

Ich konnte dieser Fristverlängerung nicht zustimmen.

11 Ja 2 Nein

Wie bereits berichtet, werden im Umlegungsgebiet mittels sogenannter Schürfgruben, die Bebaubarkeit überprüft.

Diese Arbeiten haben ergeben, tragfähiger Boden ist 4 bis 8 Meter unter dem derzeitigen Gelände vorhanden.

Über weitere Details und Kostenschätzungen kann ich erst nach Vorliegen des Protokolls berichten.

 

Punkt 1 Festsetzung des Voranschlages 2021 (inkl. Subventionen und Lehrlingsförderung) und Festsetzung des Mittelfristigen Finanzplanes 2022 bis 2025 – Beschlussfassung

 

Im Haushaltsvoranschlag 2021 sind 4.570.500,- Euro Einnahmen und 2.972.500,- Euro als Ausgaben  geplant.

Ergibt einen Haushaltsüberschuss von 1.598.000,- Euro

Wenn man sich diese Zahlen ansieht, kann man meinen, die Gemeinde Birgitz wird 2021 reich.

Zum Voranschlagsentwurf habe ich folgende schriftliche Einwendungen beim Gemeindeamt eingebracht.(Wieder einmal die einzigen schriftlichen Einwendungen)

Leider wurden alle Anträge von der Mehrheit der Gemeinderäte abgelehnt.

Daher konnte ich diesem Voranschlag auch nicht zustimmen.

 

Birgitz                                                                                                                       15.12.2020

 

Schriftliche Einwendungen zum Voranschlagsentwurf 2021

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich stelle zum Voranschlag 2021 folgende Anträge:

 

1.    240010 Kindergartenneubau
Hier sind nur „Förderungen“ angeführt, keine Eigenmittel.
Die Aufbringung der prognostizierten Eigenmittel (€ 300.000,-) sollte meiner Meinung nach auf zwei Jahre aufgeteilt werden.

Ich beantrage daher, die Bildung einer Haushaltsrücklage „Kindergartenneubau“ im Voranschlag 2021 mit € 150.000,- zu budgetieren.

 

2 ja  11 Nein

 

2.    1/390000-614000 Instandhaltung Widum 80.000,-

Das Widum ist in der Eröffnungsbilanz 2020 nicht als Eigentum der Gemeinde Birgitz angeführt.
Meinem Einspruch dagegen wurde nicht stattgegeben.
Instandhalten kann die Gemeinde nur ihr Eigentum.

Ich beantrage daher, diese Kosten als „Subvention“ auszuweisen.

 

2 Ja 11 Nein

3.    817 Friedhöfe

Diese Position weist ein Nettoergebnis von € 4000,- aus.

Ich beantrage diese 4.000,- für die Friedhofmauersanierung zu budgetieren.

 

2 Ja 9 Nein 2 Enthaltung

 

Weiteres ersuche um Abklärung bzw. Beantwortung folgender Fragen zum Voranschlagsentwurf 2021:

 

1/010000-640000 Rechtskosten  2021 – 15.000,- 2020 – 3000,-
Warum diese Steigerung?

 

Antwort: Durch Kindergartenneubau und Baulandumlegung mehr Rechtsberatung notwendig.

 

1/269000-619900 Verlegung Spielplatz VA 15.000,-

Warum werden diese Kosten nicht unter Kindergartenneubau angeführt.
Ohne Neubau an diesen Standort würde diese Verlegung nicht notwendig.
Kostenwahrheit?

 

Antwort: Spielplatzverlegung kann nicht beim Kindergartenneubau verrechnet werden.

 

2/840000+801000 Veräußerungen von Grundstücken  € 18.000,-

Was soll da verkauft werden?

 

Antwort: Bei der Bushaltestelle „Traube“ gehört ein Streifen der Gemeinde, dieser soll verkauft werden.

 

Betriebe der Müllbeseitigung.

Hier wird ein Nettoergebnis von minus 14.200,- ausgewiesen (2020 minus 11.1000,-)

Welche Maßnahmen sind geplant um dieses Minus abzubauen?
Bei der Gemeinderatssitzung zum Rechnungsabschluss 2019 wurden Maßnahmen angekündigt?

 

Antwort: Ein Recyclinghof dieser Größenordnung ist nicht kostendeckend zu führen.

 

Andere Einsparungsmöglichkeiten wurden vom Vizebürgermeister,. der sich dieser Thematik bereits im Februar 2020 angenommen hat, auch keine gefunden.

 

M.f.G.

Herbert Jordan

 

12 Ja 1 Nein

 

Punkt 3 Bericht der GGAG Birgitz - Kenntnisnahme

 

Der Parkplatz Birgitzer Alm, ist trotz geschlossener Almwirtschaft übervoll, weil in der Axamer Lizum  Parkgebühren eingehoben werden.

 

Punkt 7 Anfragen, Anträge Allfälliges

 

 

M.f.G.

Herbert