Sonntag, 4. August 2013

Einladung Gemeinderatssitzung am 07.08.2013



Hallo Leute
Beiliegend die sehr Interessante Einladung zur nächsten Gemeinderatssitzung.
Der Tagesordnungspunkt 3 („ Beseitigungsauftrag wegen nicht genehmigter Bauführung auf Gst. 846, 847 und 848 ( Jordan Alfred ) – neuerliche Beschlussfassung durch den Gemeinderat- geschlossener Sitzungspunkt“ ) dürfte Ihnen wohl bekannt vorkommen.

In der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 03.07.2013 hiss der Tagesordnungspunkt 9 „Vorstellungsentscheidung des Landes – Beseitigungsauftrag wegen nicht genehmigter Bauführung auf Gst 846, 847 und 848 ( Jordan Alfred ) – Beschlussfassung durch den Gemeinderat – geschlossener Sitzungspunkt“

Sie werden sich jetzt sicher fragen warum der gleiche Tagesordnungspunkt schon wieder auf der Einladung steht.
Ganz einfach:
 Der Beseitigungsauftrag wurde vom Gemeinderat bei der letzten Sitzung aufgehoben.
Es gibt also einen Gemeinderatsbeschluss den der Bürgermeister nicht akzeptiert, daher versucht er es noch einmal in der Hoffnung dass wegen der Urlaubszeit Ersatzgemeinderäte anwesend sind die er leichter Einschüchtern kann damit sie nach seinem Willen abstimmen.

Wenn sich der Gemeinderat diese Vorgangsweise gefallen lässt, na dann gute Nacht.

Ich habe beim Bürgermeister nachgefragt warum dieser Tagesordnungspunkt als“ geschlossener“ ( Ausschluss der Öffentlichkeit ) behandelt wird.

Antwort: „ Ich habe die Angelegenheit als „geschlossenen Sitzungspunkt“ deklariert, weil die Behandlung von Einzelverfahren zur Wahrung der Interessen und zum datenrechtlichen Schutz der Verfahrensbeteiligten eben unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Gemeinderat zu behandeln ist.“

Da wundert mich nur wo die „Wahrung der Interessen und zum datenrechtlichen Schutz der Verfahrensbeteiligten“ ist, wenn in der öffentlichen Gemeinderatseinladung der volle Name des Verfahrensbeteiligten angeführt wird.




M.f.G
Herbert Jordan

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