Hallo Leute
Beiliegend die sehr Interessante Einladung zur
nächsten Gemeinderatssitzung.
Der Tagesordnungspunkt 3 („ Beseitigungsauftrag wegen nicht genehmigter Bauführung auf Gst. 846,
847 und 848 ( Jordan Alfred ) – neuerliche Beschlussfassung durch den
Gemeinderat- geschlossener Sitzungspunkt“ ) dürfte Ihnen wohl bekannt
vorkommen.
In der Einladung zur Gemeinderatssitzung am
03.07.2013 hiss der Tagesordnungspunkt 9 „Vorstellungsentscheidung
des Landes – Beseitigungsauftrag wegen nicht genehmigter Bauführung auf Gst
846, 847 und 848 ( Jordan Alfred ) – Beschlussfassung durch den Gemeinderat –
geschlossener Sitzungspunkt“
Sie werden sich jetzt sicher fragen warum der
gleiche Tagesordnungspunkt schon wieder auf der Einladung steht.
Ganz einfach:
Der Beseitigungsauftrag wurde vom
Gemeinderat bei der letzten Sitzung aufgehoben.
Es gibt also einen Gemeinderatsbeschluss den
der Bürgermeister nicht akzeptiert, daher versucht er es noch einmal in der
Hoffnung dass wegen der Urlaubszeit Ersatzgemeinderäte anwesend sind die er
leichter Einschüchtern kann damit sie nach seinem Willen abstimmen.
Wenn sich der Gemeinderat diese Vorgangsweise
gefallen lässt, na dann gute Nacht.
Ich habe beim Bürgermeister nachgefragt warum
dieser Tagesordnungspunkt als“ geschlossener“ ( Ausschluss der Öffentlichkeit )
behandelt wird.
Antwort: „
Ich habe die Angelegenheit als „geschlossenen Sitzungspunkt“ deklariert, weil
die Behandlung von Einzelverfahren zur Wahrung der Interessen und zum
datenrechtlichen Schutz der Verfahrensbeteiligten eben unter Ausschluss der
Öffentlichkeit vom Gemeinderat zu behandeln ist.“
Da wundert mich nur wo die „Wahrung der Interessen und zum
datenrechtlichen Schutz der Verfahrensbeteiligten“ ist, wenn in der öffentlichen Gemeinderatseinladung der volle Name des Verfahrensbeteiligten
angeführt wird.
M.f.G
Herbert Jordan
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