Sonntag, 29. September 2019

Kundmachung örtliches Raumordnungskonzept und Tagesordnung der Gr- Sitzung am 2.10.2019


Hallo Leute,

bei der Gemeinderatssitzung am 18.09.2019 unter Tagesordnungspunkt 1) Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes, habe ich wie bereits berichtet meine Einwendungen handschriftlich verfasst und bei der Sitzung vorgelesen.

Handschriftlich verfasst und vorgelesen damit es zu keinen Missverständnissen kommen kann  -  dachte ich mir, da habe ich aber weit gefehlt.

Lesen sie bitte meine Wortmeldung und anschließend die Kundmachung. Ich habe gegen diese Kundmachung Einspruch erhoben, allerdings bis jetzt erfolglos.

Antwort auf meine Änderungswünsche:

„Es steht dir noch offen in der nächsten Sitzung eine Ergänzung bzw. Richtigstellung zum Protokoll zu verlanden bzw. kann auch eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde vorgenommen werden.“

Diesen Rat werde ich befolgen.

Meine Wortmeldung:

Ich kann dieser ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes in dieser Fassung nicht zustimmen.

Drei Gründe von vielen warum ich nicht zustimmen kann:

1)    Landesstraße
Auszug aus dem Umweltbericht Seite 13:
„Umgebungslärm
Mit Stand 26.09.2017 wurde der Umgebungslärm (Lärmpegel Straße 24 h – Durchschnitt in 4 m Höhe) entlang der Landesstraße erhoben.
Die zulässigen Werte für die Widmung Wohngebiet und gemischtes Wohngebiet werden für Bauplätze entlang der Landesstraße überschritten“

Statt konkreter Lösungsvorschläge für das Lärmproblem, werden einfach ein bis zwei Häusertiefen links und rechts der Landesstraße von Wohngebiet in Mischgebiet umgewidmet.

Dies ist für mich keine Ursachenbekämpfung

2)    Ökologische Freihalteflächen
Im örtliche Raumordnungskonzept unter §6 Verkehrsmaßnahmen ist zu lesen:
Die Erhaltung und der Ausbau der Fuß- und Radwege, insbesondere in Hinblick auf eine gute Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, sind anzustreben.
Feld- und Fußweg Dornach – Sandbichl entlang der neuen Kanaltrasse“

Und genau dieser Bereich wird als ökologische Freihaltefläche ausgewiesen.

„In den ökologischen Freihalteflächen (FÖ) dürfen keinerlei Anlagen und Gebäude errichtet werden,……

Da besteht wohl ein gravierender Wiederspruch?

3)    Bauverbotsflächen

Auszug aus dem Umweltbericht Seite 41:
„Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung bzw. Ausgleichung von Umweltauswirkungen
Es stehen nur geringfügige Erweiterungsflächen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes zur Diskussion, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen, sodass auch keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung erforderlich sind.

Die in privaten Besitz befindlichen, langjährigen Baulandreserven sollen teilweise in Bauverbotsflächen übergeführt werden. Vom alten Konzept übernommene Entwicklungsflächen werden zum großen Teil nicht für eine sofortige Widmung freigegeben.“

Diese Maßnahme wurde mit dem sogenannten  „ZV“ Stempel umgesetzt.

Da kann ich nicht mit.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja 1 Nein






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