Hallo
Leute,
Auszug
aus der Tiroler Gemeindeordnung:
§ 40
Einsichtnahme in die Verhandlungsunterlagen
Jedes Mitglied des Gemeinderates kann nach Bekanntgabe der
Tagesordnung in die den einzelnen Tagesordnungspunkten zugehörigen Verhandlungsunterlagen,
wie Verträge, Pläne und dergleichen, Einsicht nehmen und von diesen an Ort und
Stelle Kopien anfertigen oder Kopien bzw. Ausdrucke anfertigen lassen. Soweit
in der Geschäftsordnung des Gemeinderates nichts anderes bestimmt ist, hat die
Einsichtnahme während der Amtsstunden im Gemeindeamt zu erfolgen.
soweit so gut.
In der Tagesordnung
ist mehrfach – auf Antrag des
Gemeindevorstandes – zu lesen, daher habe ich bewusst erst am Montag in die
Verhandlungsunterlagen Einsicht genommen.
Protokoll der Gemeindevorstandssitzung war keines
vorhanden – Vorbereitung also für Gemeinderäte nicht möglich.
Punkt
1 Personelles (geschlossener Sitzungspunkt)
a) Anstellung
Verwaltungsassistenz 50% - auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung
b) Anstellung
Kindergartenassistenz – Karenzvertretung – auf Antrag des Gemeindevorstandes –
Beschlussfassung
c) Anstellung
Kinderkrippenassistenz – Krankenvertretung – auf Antrag des Gemeindevorstandes –
Beschlussfassung
d) Anstellung
geringfügiger Gemeindearbeiter, notwendig aufgrund Kürzung Anstellungsverhältnis
Walser Hannes – auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung
e) Übernahme
unbefristetes Dienstverhältnis Kindergartenleitung Katharina Kimeswenger und
pädagogische Fachkraft Cornelia Strasser - Beschlussfassung
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 2 Vergabe Wohnung Haus Antonius
Top 14 – auf Empfehlung des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung (geschlossener
Sitzungspunkt)
Für
diese Wohnung gab es keinen Bewerber.
Punkt 3 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Bgm.
Markus Haid berichtet von der Bedarfserhebung bezüglich Nachmittagsbetreung der
Kindergartenkinder an zwei Tagen in der Zeit von 13:00 bis 17:00.
Kosten
monatlich pro Kind 1 Tag €30,- 2 Tage € 60,-
Die
Anmeldungen sind sehr gering, nicht zuletzt wegen der Kosten.
Montag
4 Kinder
Donnerstag
6 Kinder
Die
Nachmittagsbetreuung wird trotzdem auf ein Jahr befristet eingeführt.
einstimmig
Weiteres
wurde mein selbständiger Antrag verlesen und dem Bauausschuss zur Bearbeitung
zugewiesen.
Selbständiger
Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz
Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“
Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im
westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz –
Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5
(Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens:
Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt
werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die
als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der
Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im
Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.
Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4
Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine
wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.
Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung
) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der
Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht.
Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem
Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens
Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.
Man kann nicht nur gegen eine Variante sein,
sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.
Diese Alternative besteht meiner Meinung nach
in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.
Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie
zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine
Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort
abgelehnt.
Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße
Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):
Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum
Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und
geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“
oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und
Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.
Mit dieser Variante würde der Verkehr von
Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens
abgeleitet.
Der Gemeinderat wolle beschließen:
- Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.
- Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
Flächenwidmungsplan Götzens mit eingezeichneter Trasse "kurze Nordumfahrung" :
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