Hallo
Leute,
Punkt
1 Beschluss über die Auflegung der ersten Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes für Birgitz samt Umweltprüfung- Beschlussfassung durch
den Gemeinderat
Bgm.
Markus Haid erklärte noch einmal die Eckpunkte der ersten Fortschreibung des
örtlichen Raumordnungskonzeptes.
Die Änderungen
betreffen nicht nur die neu ausgewiesenen Bauflächen sondern fast das gesamte
Ortsgebiet, teilweise Baudichtenerhöhung oder Widmungsänderungen (von Wohngebiet in Mischgebiet z.B.)
Ich
kann dieser ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes in dieser
Fassung nicht zustimmen.
Drei
Gründe von vielen warum ich nicht zustimmen kann:
1)
Landesstraße
Auszug aus dem Umweltbericht Seite 13:
„Umgebungslärm
Mit Stand
26.09.2017 wurde der Umgebungslärm (Lärmpegel Straße 24 h – Durchschnitt in 4 m
Höhe) entlang der Landesstraße erhoben.
Die zulässigen Werte für die Widmung Wohngebiet und
gemischtes Wohngebiet werden für Bauplätze entlang der Landesstraße
überschritten“
Statt konkreter Lösungsvorschläge für das Lärmproblem,
werden einfach ein bis zwei Häusertiefen links und rechts der Landesstraße von
Wohngebiet in Mischgebiet umgewidmet.
Dies ist für mich keine Ursachenbekämpfung
2)
Ökologische
Freihalteflächen
Im örtliche Raumordnungskonzept unter §6
Verkehrsmaßnahmen ist zu lesen:
Die Erhaltung
und der Ausbau der Fuß- und Radwege, insbesondere in Hinblick auf eine gute
Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, sind anzustreben.
Feld- und Fußweg Dornach – Sandbichl entlang der neuen
Kanaltrasse“
Und genau dieser Bereich wird als ökologische
Freihaltefläche ausgewiesen.
„In den ökologischen Freihalteflächen (FÖ) dürfen
keinerlei Anlagen und Gebäude errichtet werden,……
Da besteht wohl ein gravierender Wiederspruch?
3)
Bauverbotsflächen
Auszug aus dem Umweltbericht Seite 41:
„Maßnahmen zur
Verhinderung, Verringerung bzw. Ausgleichung von Umweltauswirkungen
Es stehen nur
geringfügige Erweiterungsflächen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes
zur Diskussion, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten
lassen, sodass auch keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung
erforderlich sind.
Die in privaten Besitz befindlichen, langjährigen
Baulandreserven sollen teilweise in Bauverbotsflächen übergeführt werden. Vom
alten Konzept übernommene Entwicklungsflächen werden zum großen Teil nicht für
eine sofortige Widmung freigegeben.“
Diese Maßnahme wurde mit dem sogenannten „ZV“ Stempel umgesetzt.
Da kann ich nicht mit.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja 1 Nein
Mehr Details zum
örtlichen Raumordnungskonzept nach Vorliegen des offiziellen Protokolls.
Punkt 2 Diverse
Straßenmarkierungsarbeiten im Gemeindegebiet – Beratung und Beschlussfassung
auf Empfehlung des Umweltausschusses
In Birgitz gilt
seit kurzem die Rechtregel auf allen Gemeindestraßen, außer Kreuzung Schulgasse
– Dorfplatz und Kreuzung neben Dorfcafe.
Es wurde diskutiert
ob das Aufmalen sogenannter „Haifischzähne“ die Verkehrssicherheit erhöht.
Davon wurde Abstand genommen.
Beschlossen wurde das aufmalen von „30“ Schildern auf neun verschiedenen
Plätzen.
13 Ja
Punkt 3 Bericht der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme
Der Substanzverwalter
berichtet von Schäden beim Almweg welche saniert werden müssen.
12 Ja
1 Enthaltung
Punkt 4 Personelles – Anstellung geringfügiger
Gemeindearbeiter, notwendig aufgrund Kürzung des Angestelltenverhältnisses von
Hannes Walser – auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung (geschlossener
Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten
Punkt 5 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Die
Bücherei lädt am 6.10.2019 zur 40 Jahrfeier ein
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