Hallo Leute,
unter Tagesordnungspunkt 6 „Barrierefreies Dorfzentrum“ ist zu lesen:
„ In
Bezugnahme auf die Anregung von GR Herbert Jordan, betreffend die Errichtung
einer behindertengerechten Rampe zwischen dem Feuerwehrvorplatz und dem
Vorplatz der Gemeinde, teilt GR Bmst. Heinz Haid mit, dass die Ausführung
aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen OIB Richtlinien, welche auch das
maximale Gefälle bzw. die Steigung für derartige Rampen regeln, bautechnisch
leider nicht möglich ist.“
OIB Richtlinie 4 Ausgabe März 2015
2.2 Rampen
2.2.1 Das Längsgefälle darf höchstens
10 % betragen.
2.2.2 In Gebäuden oder Gebäudeteilen,
die barrierefrei zu gestalten sind, gelten folgende Anforderungen:
• Das Längsgefälle darf
höchstens 6 % betragen;
• Ein Quergefälle ist
nicht zulässig;
• Rampen müssen
beidseits über Handläufe und Radabweiser verfügen;
• Handläufe sind am
Anfang und am Ende der Rampe um 30 cm, ggf. auch seitlich um die Ecke,
weiterzuführen;
• Am Anfang und am Ende
der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen mit einer Länge von
mindestens 1,20 m anzuordnen;
• Rampen sind in
Abständen von höchstens 10 m sowie bei Richtungsänderungen um mehr als
45 Grad mit Zwischenpodesten mit einer
Länge von mindestens 1,20 m und einem Längsgefälle
von höchstens 2 % zu unterbrechen;
• Rampen müssen an
allen Knickpunkten des Gefälles kontrastierend gekennzeichnet werden;
• Die lichte
Durchgangsbreite muss mindestens 1,20 m betragen, wobei Einengungen durch
Handläufe um nicht mehr als 10 cm je Seite zulässig sind.
Das „Hindernis“ besteht aus zwei Stufen, der
Höhenunterschied beträgt 32 cm.
Bei einem Gefälle von 6 % müsste die Rampe eine Länge von
5,33 Meter haben.
Der Abstand von der Stufenkante bis zur nördlichen
Mauerecke beträgt ca 4,5 Meter und Richtung Süden ist auch je Menge Platz.
Durch die teilweise Errichtung der Rampe nördlich vom Übergang zwischen Schule
und Feuerwehrhaus ist die lichte Durchgangshöhe von 2,1 Meter ebenfalls
gegeben.
Was spricht also dagegen?
Die Anregung ist vom falschen Gemeinderat gekommen, wie
auch die Anregung den Zugangsbereich zum Lift mit einer „Blindenleiteinrichtung“
(Bodenrillen) zu versehen, wurde schon vom abgewählten Bürgermeister abgelehnt.
(Brauchen wir nicht)
M.f.G
Herbert Jordan
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