Sonntag, 5. Juni 2016

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2016



Hallo Leute,

unter Tagesordnungspunkt 6 „Barrierefreies Dorfzentrum“ ist zu lesen:

„ In Bezugnahme auf die Anregung von GR Herbert Jordan, betreffend die Errichtung einer behindertengerechten Rampe zwischen dem Feuerwehrvorplatz und dem Vorplatz der Gemeinde, teilt GR Bmst. Heinz Haid mit, dass die Ausführung aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen OIB Richtlinien, welche auch das maximale Gefälle bzw. die Steigung für derartige Rampen regeln, bautechnisch leider nicht möglich ist.“

OIB Richtlinie 4 Ausgabe März 2015

2.2 Rampen
2.2.1 Das Längsgefälle darf höchstens 10 % betragen.
2.2.2 In Gebäuden oder Gebäudeteilen, die barrierefrei zu gestalten sind, gelten folgende Anforderungen:
Das Längsgefälle darf höchstens 6 % betragen;
Ein Quergefälle ist nicht zulässig;
Rampen müssen beidseits über Handläufe und Radabweiser verfügen;
Handläufe sind am Anfang und am Ende der Rampe um 30 cm, ggf. auch seitlich um die Ecke,
weiterzuführen;
Am Anfang und am Ende der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen mit einer Länge von
mindestens 1,20 m anzuordnen;
Rampen sind in Abständen von höchstens 10 m sowie bei Richtungsänderungen um mehr als
45 Grad mit Zwischenpodesten mit einer Länge von mindestens 1,20 m und einem Längsgefälle
von höchstens 2 % zu unterbrechen;
Rampen müssen an allen Knickpunkten des Gefälles kontrastierend gekennzeichnet werden;
Die lichte Durchgangsbreite muss mindestens 1,20 m betragen, wobei Einengungen durch
Handläufe um nicht mehr als 10 cm je Seite zulässig sind.

Das „Hindernis“ besteht aus zwei Stufen, der Höhenunterschied beträgt 32 cm.
Bei einem Gefälle von 6 % müsste die Rampe eine Länge von 5,33 Meter haben.

Der Abstand von der Stufenkante bis zur nördlichen Mauerecke beträgt ca 4,5 Meter und Richtung Süden ist auch je Menge Platz. Durch die teilweise Errichtung der Rampe nördlich vom Übergang zwischen Schule und Feuerwehrhaus ist die lichte Durchgangshöhe von 2,1 Meter ebenfalls gegeben.

Was spricht also dagegen?

Die Anregung ist vom falschen Gemeinderat gekommen, wie auch die Anregung den Zugangsbereich zum Lift mit einer „Blindenleiteinrichtung“ (Bodenrillen) zu versehen, wurde schon vom abgewählten Bürgermeister abgelehnt. (Brauchen wir nicht)

M.f.G
Herbert Jordan








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