Sonntag, 12. Juni 2016

Rechnungsabschluss 2015 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz



Hallo Leute,


bei der Gemeinderatssitzung am 19.05.2016 wurde der Rechnungsabschluss 2015 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz vom Gemeinderat mit 10 Ja, 2 Nein und 1 Enthaltung angenommen und zur weiteren Überprüfung an die Agrarbehörde weitergeleitet.



Die Agrarbehörde veröffentlicht nach erfolgter Überprüfung diese Rechnungsabschlüsse im Internett.


Der Rechnungsabschluss 2015 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz ist bis heute 12.06.2016 von der Aufsichtsbehörde nicht veröffentlicht???


Hätten Sie diesem Rechnungsabschluss zugestimmt und damit den Substanzverwalter für das Geschäftsjahr 2015 entlastet??????


 





Überprüfungsprotokoll  Rechnungsabschluss 2015
der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz,


Allgemeines:

Übergabe der Unterlagen zur Prüfung am 10.05.2016
Die Rechnungsprüfung wurde vom 11.05 bis 16.05.2016 durchgeführt
Die Jahresrechnung wurde vom Steuerberater auf dem amtlichen Formular erstellt, nicht wie im Gesetz vorgesehen vom Substanzverwalter.
Kosten für 2014 € 984,00  Abrechnung für 2015 fehlt
Die Jahresrechnung teilt sich in drei Abschnitte: Vermögensübersicht, Erfolgsübersicht und Verprobung – Differenzberechnung
Erfolgsübersicht:
Hier sind alle Einnahmen und Ausgaben (teilweise Netto) nach Sachkonten geordnet ausgewiesen.
Auf den Belegen findet sich kein Hinweis ob dieser Brutto oder Netto gebucht wurde?
Eigene Aufzeichnungen über die Mehrwertsteuereinnahmen und die geltend gemachten Vorsteuern existieren nicht. Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt wurden nur teilweise in die Erfolgsübersicht aufgenommen.

Eine Kontrolle der ausgewiesenen Zahlen ist daher nicht möglich.
Nach längerer Rechnerei ohne brauchbares Ergebnis, habe ich daher selbst eine Erfolgsübersicht  (Rechnungsabschluss 2015)erstellt, wobei alle Belege Brutto gebucht wurden.
Meine errechneten Zahlen sind in Klammer angeführt:

Jahresrechnung  - Vermögensübersicht
Die Bilanzidentität zur Abrechnung 2014 wurde überprüft und ist gegeben
Anfangsbestand mit 1.1.2015  Aktiva:
Girokonto                                                               € 29.976,27
Forderungen                                                            2.305,50
Summe Aktiva                                                       € 32.281,77
Passiva:
Verbindlichkeiten bei Geldinstituten (Bankkredit)  € 11.803,42
Summe Passiva                                                     € 11.803,42

Vermögensstand mit 01.01.2015                           € 20.478,35

Endstand  mit 31.12.2015
Aktiva:
Girokonto                                                                € 18.572,02
Forderungen an Gem. Birgitz (Rechtskosten)          2.305,50
Summe Aktiva                                                        € 20.877,52

Passiva
Finanzamt                                                                    497,15
Verbindlichkeiten bei Geldinstituten (Bankkredit)  € 11.262,49
Summe  Passiva                                                   € 11.759,64   (11.262,49)

Vermögensstand mit 31.12.2015                € 9.117,88     ( 9615,03)
Die unter Sachkonto 24 (Forderungen) ausgewiesene Summe von € 2.305,50 ist eine Forderung der GGAG gegenüber der Gemeinde Birgitz. .Die Rechtsanwalt Kosten für Berufung gegen Agrargemeinschaft Birgitz am 19.12.2012, Auftraggeber Gemeinde Birgitz, Gegner Agrargemeinschaft Birgitz und andere (20 Beteiligte) wurde vom Substanzverwalter aus dem GGAG Konto bezahlt. Laut Agrarbehörde ist dies nicht zulässig.
Trotz Auftrag von der Agrarbehörde, dies 2015 zu berichtigen, hat Substanzverwalter Alois Oberdanner diesen Auftrag nicht durchgeführt.

Die unter SK 12 (Finanzamt Zahllast) ausgewiesene Summe von € 497,15 ist die Umsatzsteuer Zahllast für das 4. Quartal 2015. Zahlung erfolgt erst 2016
Diese Finanzamt Zahllast habe ich nicht mit einberechnet, weil 2015 keine Zahlung erfolgte und daher auch kein Beleg vorhanden ist.
Jahresrechnung – Erfolgsübersicht

Kreditraten sind hier nicht angeführt.
Ertrag:
SK 40 Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit       € 2.802,98   (3.363,58)
SK 41 Jagd, Fischerei                                                                      € 7.300,61   (8.760,73)
SK 42 Mieten, Pachten, Dienstbarkeiten                                        € 15.483,21   (18.579,85)
SK 43 Zinserträge                                                                           € 17,69         (17,69)
SK 45 Beihilfen, Förderungen                                                         € 2.251,50    (2.251,50

Aufwand:
SK 50 Ausgaben für land- u. forstw                                                  € 10.963,01   (10.971,01)
SK53 Bankzinsen, Bankspesen                                                       € 183,66        (183,66
SK 54 Gebäudeinstandhaltung                                                        € 2.079,02     (2.494,82)
SK 56 Bringungsanlagen (Wege, Materialseilbahnen)                   € 15.880,68    (19.056,82)
SK 57 Versicherungen                                                                    € 2.273,14     (2.273,14)
SK59 Steuern, Umlagen                                                                 € 6.133,75     (6.840,28)
SK 60 Personal und Verwaltungsaufwand                                     € 1.703,20     (2.016,94)
Summe Einnahmen                                                    € 27.855,99    (32.973,35)
Summe Ausgaben                                                      € 39.216,6     (43.836,67)
Verlust 2015                                                              € 11.360,47   (10.863,32)
Verprobung:
Anfangsbestand  € 20.478,35
zuzüglich Summe Einnahmen                                   € 27.855,99   (32.973,35)
abzüglich Summe Ausgaben                                     € 39.216,46   (43.836,67)
Endstand                                                                    € 9.117,88   (9.615,03)
Differenz bei beiden Berechnungen € 0,00


 Belegs Prüfung:
Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt Innsbruck wurden nur teilweise (andere Rechnungsbeträge) gebucht.
Beleg für die Zinszahlung beim Kredit ist keiner vorhanden.
Die Unterschriften auf den Lieferscheinen (Wegsanierung) sind unleserlich.
Beleg Nr. 36 Festsetzung Körperschaftssteuer 2013 (keine Zahlung)
22. Mai 2015 Die Körperschaftssteuer wird für 2013 festgesetzt mit € 778,00, bisher war vorgeschrieben € 0,00
Umsatzsteuerbescheid 2013, Die Umsatzsteuer wird für das Jahr 2013 festgesetzt mit € 3.911,02, Bisher war vorgeschrieben € 3.977,58, ergibt eine Abgabengutschrift von € 66,56
Die Körperschaftssteuer 2013 wurde bis zum Zahlungstermin 01. Juli 2015 nicht einbezahlt.
Auch die Zahlungsaufforderung von Steuerberater Schönherr vom 7. Juli 2015 bezüglich Umsatzsteuer 2. Quartal 2015 wurde ignoriert.
(Ihre Buchhaltung Zeitraum 2. Quartal 2015, Wir haben Ihre Unterlagen bearbeitet und die monatliche Steuer wie folgt errechnet: Umsatzsteuer € 1.952,23. Die Umsatzsteuer ist an das Finanzamt bis spätestens 17.08.2015 einzuzahlen. Wir bitten um Kenntnisnahme und termingerechte Erledigung)
Das Finanzamt Innsbruck reagierte auf die nicht bezahlten Steuern mit einer Zahlungsaufforderung und gleichzeitiger Androhung der Einleitung eines Einbringungsverfahrens.

Beleg Nr. 59 Zahlungsaufforderung Finanzamt Innsbruck vom 11. September 2015

„Sie haben offenbar übersehen, den auf Ihrem Abgabekonto aushaftenden vollstreckbaren Rückstand im Gesamtbetrag von € 2.588,23 zu entrichten.
Sie können die Einleitung eines Einbringungsverfahrens (beispielsweise die Pfändung von Arbeitseinkommen, Geldforderungen etc.) und die dadurch anfallenden Kosten vermeiden, wenn Sie die Abgabenschuldigkeiten unverzüglich zu obiger Steuernummer entrichten“
Bescheid vom Finanzamt Innsbruck am 13.10.2015
„Sie haben offenbar übersehen, folgende Abgabenerklärung fristgerecht einzureichen:
Körperschaftssteuererklärung 2014
Umsatzsteuererklärung 2015
Sie werden ersucht, dies bis 03. November 2015 nachzuholen.“

Körperschaftssteuererklärung 2014 liegt den Unterlagen nicht bei.
Die Vorauszahlung an Körperschaftssteuer für 2015 und Folgejahre werden festgesetzt mit € 848,00, laut Bescheid vom 22. Mai 2015


Beleg Nr. 3 – 10  Arbeiten 2014 von Mitgliedern der GGAG abgerechnet über den Maschinenring,
Rechnungsdatum 17.12.2014 ?
Insgesamt € 4.294,15 gebucht auf SK 50 (Ausgaben für land- und forstw- Tätigkeiten Schlägerung, Aufforstung) kein Vorsteuerabzug.
Genaue Tätigkeiten sind aus den Lieferscheinen nicht ersichtlich. Meist werden Mann, Traktor und Kipper Stunden verrechnet.
Wegsanierungen sind unter SK 56 zu buchen und dort ist auch ein Vorsteuerabzug möglich.
Beleg Nr. 12 und 29  Grundsteuer
Falsches Sachkonto (49 richtig ist 59)
Beleg Nr. 16 Kanalgebühr
Kanalgebühr Vorschreibung der Gemeinde € 221,30 wurde bezahlt aber der Almpächterin nicht weiterverrechnet.

Beleg Nr. 38 Darlehensrückzahlung
Landeskulturfonds Ursprüngliche Höhe € 20.900,-
Beleg 38 Rückzahlungsrate 01.06.2015 € 613,71
Zweite Rate für 2015 fehlt.
Tilgung 2015  € 540,93
Landeskulturfonds Stand mit 31.12.2015  -11.262,49 aktueller Kontoauszug fehlt
Es sind noch 20 Raten offen

Die Zinsen € 72,78 wurden unter Sachkonto 53 gebucht.Eigenen Beleg oder Anmerkung  am Ratenzahlungsbeleg gibt’s keinen.
 Der Tilgungsbetrag ist in der Erfolgsübersicht nicht angeführt. Ersichtlich nur bei der Vermögensübersicht durch Reduktion der Verbindlichkeiten.

Der Kreditvertrag wurde mir zur Prüfung nicht vorgelegt.
Schlussbemerkungen:
Bei den Zusatzbemerkungen ist die Frage nach Bestand eines Bewirtschaftungsübereinkommen falsch beantwortet. Es gibt kein Bewirtschaftungsübereinkommen.
Körperschaftssteuererklärung 2014 liegt den Unterlagen nicht bei.
Körperschaftssteuererklärung 2015 liegt den Unterlagen nicht bei.
Versicherungspolizzen und Verträge wurden keine neuen (Abweichend zu 2014)vorgelegt.
Der Vertrag mit der GGAG Götzens bezüglich Wegbenützung wurde mir nicht vorgelegt
Bereits im Bericht 2014 beanstandet.
Weg Pacht wurde 2015 keine überwiesen

Anlageverzeichnis wurde mir keines zur Prüfung vorgelegt (Lt. TFLG vorgeschrieben)?
Journal (monatliche Rechnungsaufzeichnungen) wurde mir keines vorgelegt?
Bewirtschaftungsbeitrag (§ 36h TFLG 1996)
Substanzverwalter Alois Oberdanner ist der Ihm von Gesetztes wegen aufgetragener Pflicht, der Einhebung des Bewirtschaftungsbeitrages für das Wirtschaftsjahr 2014, nicht nachgekommen.
Weder für die landwirtschaftliche Nutzung (Weide) noch für die forstwirtschaftliche Nutzung (Wald) wurde den Gemeindegutsagrargemeinschaftsmitgliedern der entsprechende Bewirtschaftungsbeitrag vorgeschrieben.

Durch diese Pflichtverletzung entstand der GGAG Birgitz ein finanzieller Schaden.
Die Vorgangsweise stellt für mich den Tatbestand des „Amtsmissbrauchs“ dar und daher fordere ich den neuen Substanzverwalter Haid Georg auf, den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Kenntnis zu bringen

Auszug aus dem TFLG 1996 § 36h
4) Der Substanzverwalter hat nach dem Ende jedes Wirtschaftsjahres unverzüglich den Bewirtschaftungsbeitrag nach Abs. 3 zu ermitteln und den zur Zahlung verpflichteten Nutzungsberechtigten den jeweils auf sie entfallenden Anteil am Bewirtschaftungsbeitrag vorzuschreiben. Die Nutzungsberechtigten haben den ihnen vorgeschriebenen Betrag binnen zwei Wochen auf das Substanzkonto einzuzahlen. Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen hat der Substanzverwalter nachweislich einzumahnen. Anhängige Verfahren nach § 37 Abs. 7 stehen der Leistungsverpflichtung der Nutzungsberechtigten nicht entgegen
Bis zur Abklärung über die weitere Vorgangsweise bezüglich Bewirtschaftungsbeitrags 2014 empfehle ich dem Gemeinderat den vorliegenden Rechnungsabschluss nicht zu genehmigen.
Jordan Herbert
Erster Rechnungsprüfer                                                                                       16.05.2016
Voranschlag 2016
(Auszug Aktenvermerk Agrargemeinschaft: Dem Rechnungsprüfer wird mitgeteilt, dass seine Tätigkeit mit der Prüfung der Jahresrechnung endet, da die Prüfung des Voranschlages im TFLG bzw. der BuchfGebarV nicht vorgesehen ist)
Bei einem Telefongespräch am 15.12.2015 mit der Agrarbehörde, wurde meine Einspruch, im TFLG steht sehr wohl, dass der erste Rechnungsprüfer dem Gemeinderat der substanzberechtigten Gemeinde über die Prüfung des Voranschlages zu berichten hat, mit folgender Begründung abgewiesen:
Der Gesetzestext wird demnächst geändert und hat damit keine Gültigkeit:
Über den VA kann ich als Gemeinderat berichten, aber nicht im Rahmen des Überprüfungsprotokolls.

Beilage:
Rechnungsabschluss 2015 erstellt von Jordan Herbert am 16.05.2016




M.f.G
Herbert Jordan



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