Hallo Leute,
bei der Gemeinderatssitzung am 19.05.2016 wurde der Rechnungsabschluss
2015 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz vom Gemeinderat mit 10 Ja, 2
Nein und 1 Enthaltung angenommen und zur weiteren Überprüfung an die
Agrarbehörde weitergeleitet.
Die Agrarbehörde veröffentlicht nach erfolgter
Überprüfung diese Rechnungsabschlüsse im Internett.
Der Rechnungsabschluss 2015 der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz ist bis heute 12.06.2016 von der
Aufsichtsbehörde nicht veröffentlicht???
Hätten
Sie diesem Rechnungsabschluss zugestimmt und damit den Substanzverwalter für
das Geschäftsjahr 2015 entlastet??????
Überprüfungsprotokoll Rechnungsabschluss 2015
der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz,
der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz,
Allgemeines:
Übergabe der
Unterlagen zur Prüfung am 10.05.2016
Die Rechnungsprüfung wurde vom 11.05 bis 16.05.2016 durchgeführt
Die Rechnungsprüfung wurde vom 11.05 bis 16.05.2016 durchgeführt
Die
Jahresrechnung wurde vom Steuerberater auf dem amtlichen Formular erstellt,
nicht wie im Gesetz vorgesehen vom Substanzverwalter.
Kosten für 2014 € 984,00 Abrechnung für 2015 fehlt
Kosten für 2014 € 984,00 Abrechnung für 2015 fehlt
Die
Jahresrechnung teilt sich in drei Abschnitte: Vermögensübersicht,
Erfolgsübersicht und Verprobung – Differenzberechnung
Erfolgsübersicht:
Hier sind
alle Einnahmen und Ausgaben (teilweise Netto) nach Sachkonten geordnet
ausgewiesen.
Auf den Belegen findet sich kein Hinweis ob dieser Brutto oder Netto gebucht wurde?
Eigene Aufzeichnungen über die Mehrwertsteuereinnahmen und die geltend gemachten Vorsteuern existieren nicht. Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt wurden nur teilweise in die Erfolgsübersicht aufgenommen.
Auf den Belegen findet sich kein Hinweis ob dieser Brutto oder Netto gebucht wurde?
Eigene Aufzeichnungen über die Mehrwertsteuereinnahmen und die geltend gemachten Vorsteuern existieren nicht. Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt wurden nur teilweise in die Erfolgsübersicht aufgenommen.
Eine Kontrolle der ausgewiesenen Zahlen ist daher nicht möglich.
Nach längerer Rechnerei ohne brauchbares Ergebnis, habe ich daher selbst eine Erfolgsübersicht (Rechnungsabschluss 2015)erstellt, wobei alle Belege Brutto gebucht wurden.
Meine
errechneten Zahlen sind in Klammer angeführt:
Jahresrechnung - Vermögensübersicht
Die Bilanzidentität zur Abrechnung 2014 wurde überprüft und ist gegeben
Die Bilanzidentität zur Abrechnung 2014 wurde überprüft und ist gegeben
Anfangsbestand mit 1.1.2015 Aktiva:
Girokonto € 29.976,27
Forderungen € 2.305,50
Summe Aktiva € 32.281,77
Girokonto € 29.976,27
Forderungen € 2.305,50
Summe Aktiva € 32.281,77
Passiva:
Verbindlichkeiten bei Geldinstituten (Bankkredit) € 11.803,42
Summe Passiva € 11.803,42
Verbindlichkeiten bei Geldinstituten (Bankkredit) € 11.803,42
Summe Passiva € 11.803,42
Vermögensstand mit 01.01.2015 € 20.478,35
Endstand mit 31.12.2015
Aktiva:
Girokonto € 18.572,02
Forderungen an Gem. Birgitz (Rechtskosten) € 2.305,50
Summe Aktiva € 20.877,52
Aktiva:
Girokonto € 18.572,02
Forderungen an Gem. Birgitz (Rechtskosten) € 2.305,50
Summe Aktiva € 20.877,52
Passiva
Finanzamt € 497,15
Verbindlichkeiten bei Geldinstituten (Bankkredit) € 11.262,49
Summe Passiva € 11.759,64 (11.262,49)
Vermögensstand mit 31.12.2015 € 9.117,88 ( 9615,03)
Die unter
Sachkonto 24 (Forderungen) ausgewiesene Summe von € 2.305,50 ist eine Forderung
der GGAG gegenüber der Gemeinde Birgitz. .Die Rechtsanwalt Kosten für Berufung
gegen Agrargemeinschaft Birgitz am 19.12.2012, Auftraggeber Gemeinde Birgitz,
Gegner Agrargemeinschaft Birgitz und andere (20 Beteiligte) wurde vom
Substanzverwalter aus dem GGAG Konto bezahlt. Laut Agrarbehörde ist dies nicht
zulässig.
Trotz Auftrag
von der Agrarbehörde, dies 2015 zu berichtigen, hat Substanzverwalter Alois
Oberdanner diesen Auftrag nicht durchgeführt.
Die unter SK
12 (Finanzamt Zahllast) ausgewiesene Summe von € 497,15 ist die Umsatzsteuer
Zahllast für das 4. Quartal 2015. Zahlung erfolgt erst 2016
Diese Finanzamt Zahllast habe ich nicht mit einberechnet, weil 2015 keine Zahlung erfolgte und daher auch kein Beleg vorhanden ist.
Diese Finanzamt Zahllast habe ich nicht mit einberechnet, weil 2015 keine Zahlung erfolgte und daher auch kein Beleg vorhanden ist.
Jahresrechnung – Erfolgsübersicht
Kreditraten sind hier nicht angeführt.
Ertrag:
SK 40
Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit € 2.802,98 (3.363,58)
SK 41 Jagd, Fischerei € 7.300,61 (8.760,73)
SK 42 Mieten, Pachten, Dienstbarkeiten € 15.483,21 (18.579,85)
SK 43 Zinserträge € 17,69 (17,69)
SK 45 Beihilfen, Förderungen € 2.251,50 (2.251,50
SK 41 Jagd, Fischerei € 7.300,61 (8.760,73)
SK 42 Mieten, Pachten, Dienstbarkeiten € 15.483,21 (18.579,85)
SK 43 Zinserträge € 17,69 (17,69)
SK 45 Beihilfen, Förderungen € 2.251,50 (2.251,50
Aufwand:
SK 50
Ausgaben für land- u. forstw
€ 10.963,01 (10.971,01)
SK53 Bankzinsen, Bankspesen € 183,66 (183,66
SK 54 Gebäudeinstandhaltung € 2.079,02 (2.494,82)
SK 56 Bringungsanlagen (Wege, Materialseilbahnen) € 15.880,68 (19.056,82)
SK 57 Versicherungen € 2.273,14 (2.273,14)
SK59 Steuern, Umlagen € 6.133,75 (6.840,28)
SK 60 Personal und Verwaltungsaufwand € 1.703,20 (2.016,94)
SK53 Bankzinsen, Bankspesen € 183,66 (183,66
SK 54 Gebäudeinstandhaltung € 2.079,02 (2.494,82)
SK 56 Bringungsanlagen (Wege, Materialseilbahnen) € 15.880,68 (19.056,82)
SK 57 Versicherungen € 2.273,14 (2.273,14)
SK59 Steuern, Umlagen € 6.133,75 (6.840,28)
SK 60 Personal und Verwaltungsaufwand € 1.703,20 (2.016,94)
Summe
Einnahmen
€ 27.855,99 (32.973,35)
Summe Ausgaben € 39.216,6 (43.836,67)
Verlust 2015 € 11.360,47 (10.863,32)
Summe Ausgaben € 39.216,6 (43.836,67)
Verlust 2015 € 11.360,47 (10.863,32)
Verprobung:
Anfangsbestand € 20.478,35
zuzüglich Summe Einnahmen € 27.855,99 (32.973,35)
abzüglich Summe Ausgaben € 39.216,46 (43.836,67)
Endstand € 9.117,88 (9.615,03)
Differenz bei beiden Berechnungen € 0,00
zuzüglich Summe Einnahmen € 27.855,99 (32.973,35)
abzüglich Summe Ausgaben € 39.216,46 (43.836,67)
Endstand € 9.117,88 (9.615,03)
Differenz bei beiden Berechnungen € 0,00
Belegs Prüfung:
Umsatzsteuerzahlungen
an das Finanzamt Innsbruck wurden nur teilweise (andere Rechnungsbeträge)
gebucht.
Beleg für die Zinszahlung beim Kredit ist keiner vorhanden.
Die Unterschriften auf den Lieferscheinen (Wegsanierung) sind unleserlich.
Beleg für die Zinszahlung beim Kredit ist keiner vorhanden.
Die Unterschriften auf den Lieferscheinen (Wegsanierung) sind unleserlich.
Beleg Nr. 36 Festsetzung
Körperschaftssteuer 2013 (keine Zahlung)
22. Mai 2015
Die Körperschaftssteuer wird für 2013 festgesetzt mit € 778,00, bisher war
vorgeschrieben € 0,00
Umsatzsteuerbescheid 2013, Die Umsatzsteuer wird für das Jahr 2013 festgesetzt mit € 3.911,02, Bisher war vorgeschrieben € 3.977,58, ergibt eine Abgabengutschrift von € 66,56
Die Körperschaftssteuer 2013 wurde bis zum Zahlungstermin 01. Juli 2015 nicht einbezahlt.
Umsatzsteuerbescheid 2013, Die Umsatzsteuer wird für das Jahr 2013 festgesetzt mit € 3.911,02, Bisher war vorgeschrieben € 3.977,58, ergibt eine Abgabengutschrift von € 66,56
Die Körperschaftssteuer 2013 wurde bis zum Zahlungstermin 01. Juli 2015 nicht einbezahlt.
Auch die
Zahlungsaufforderung von Steuerberater Schönherr vom 7. Juli 2015 bezüglich
Umsatzsteuer 2. Quartal 2015 wurde ignoriert.
(Ihre Buchhaltung Zeitraum 2. Quartal 2015, Wir haben Ihre Unterlagen bearbeitet und die monatliche Steuer wie folgt errechnet: Umsatzsteuer € 1.952,23. Die Umsatzsteuer ist an das Finanzamt bis spätestens 17.08.2015 einzuzahlen. Wir bitten um Kenntnisnahme und termingerechte Erledigung)
(Ihre Buchhaltung Zeitraum 2. Quartal 2015, Wir haben Ihre Unterlagen bearbeitet und die monatliche Steuer wie folgt errechnet: Umsatzsteuer € 1.952,23. Die Umsatzsteuer ist an das Finanzamt bis spätestens 17.08.2015 einzuzahlen. Wir bitten um Kenntnisnahme und termingerechte Erledigung)
Das Finanzamt
Innsbruck reagierte auf die nicht bezahlten Steuern mit einer
Zahlungsaufforderung und gleichzeitiger Androhung der Einleitung eines
Einbringungsverfahrens.
Beleg Nr. 59 Zahlungsaufforderung Finanzamt Innsbruck vom 11. September 2015
Beleg Nr. 59 Zahlungsaufforderung Finanzamt Innsbruck vom 11. September 2015
„Sie haben offenbar übersehen, den auf Ihrem Abgabekonto aushaftenden vollstreckbaren Rückstand im Gesamtbetrag von € 2.588,23 zu entrichten.
Sie können die Einleitung eines Einbringungsverfahrens (beispielsweise die Pfändung von Arbeitseinkommen, Geldforderungen etc.) und die dadurch anfallenden Kosten vermeiden, wenn Sie die Abgabenschuldigkeiten unverzüglich zu obiger Steuernummer entrichten“
Bescheid vom
Finanzamt Innsbruck am 13.10.2015
„Sie haben offenbar übersehen, folgende Abgabenerklärung fristgerecht einzureichen:
Körperschaftssteuererklärung 2014
Umsatzsteuererklärung 2015
Sie werden ersucht, dies bis 03. November 2015 nachzuholen.“
„Sie haben offenbar übersehen, folgende Abgabenerklärung fristgerecht einzureichen:
Körperschaftssteuererklärung 2014
Umsatzsteuererklärung 2015
Sie werden ersucht, dies bis 03. November 2015 nachzuholen.“
Körperschaftssteuererklärung 2014 liegt den Unterlagen nicht bei.
Die
Vorauszahlung an Körperschaftssteuer für 2015 und Folgejahre werden festgesetzt
mit € 848,00, laut Bescheid vom 22. Mai 2015
Beleg Nr. 3 – 10 Arbeiten 2014 von Mitgliedern der GGAG abgerechnet über den Maschinenring,
Rechnungsdatum
17.12.2014 ?
Insgesamt € 4.294,15 gebucht auf SK 50 (Ausgaben für land- und forstw- Tätigkeiten Schlägerung, Aufforstung) kein Vorsteuerabzug.
Insgesamt € 4.294,15 gebucht auf SK 50 (Ausgaben für land- und forstw- Tätigkeiten Schlägerung, Aufforstung) kein Vorsteuerabzug.
Genaue
Tätigkeiten sind aus den Lieferscheinen nicht ersichtlich. Meist werden Mann,
Traktor und Kipper Stunden verrechnet.
Wegsanierungen sind unter SK 56 zu buchen und dort ist auch ein Vorsteuerabzug möglich.
Wegsanierungen sind unter SK 56 zu buchen und dort ist auch ein Vorsteuerabzug möglich.
Beleg Nr. 12 und 29 Grundsteuer
Falsches
Sachkonto (49 richtig ist 59)
Beleg Nr. 16 Kanalgebühr
Kanalgebühr
Vorschreibung der Gemeinde € 221,30 wurde bezahlt aber der Almpächterin nicht weiterverrechnet.
Beleg Nr. 38 Darlehensrückzahlung
Landeskulturfonds
Ursprüngliche Höhe € 20.900,-
Beleg 38 Rückzahlungsrate 01.06.2015 € 613,71
Zweite Rate für 2015 fehlt.
Tilgung 2015 € 540,93
Beleg 38 Rückzahlungsrate 01.06.2015 € 613,71
Zweite Rate für 2015 fehlt.
Tilgung 2015 € 540,93
Landeskulturfonds
Stand mit 31.12.2015 -11.262,49 aktueller Kontoauszug fehlt
Es sind noch 20 Raten offen
Die Zinsen € 72,78 wurden unter Sachkonto 53 gebucht.Eigenen Beleg oder Anmerkung am Ratenzahlungsbeleg gibt’s keinen.
Es sind noch 20 Raten offen
Die Zinsen € 72,78 wurden unter Sachkonto 53 gebucht.Eigenen Beleg oder Anmerkung am Ratenzahlungsbeleg gibt’s keinen.
Der Tilgungsbetrag ist in der Erfolgsübersicht
nicht angeführt. Ersichtlich nur bei der Vermögensübersicht durch Reduktion der
Verbindlichkeiten.
Der Kreditvertrag wurde mir zur Prüfung nicht vorgelegt.
Der Kreditvertrag wurde mir zur Prüfung nicht vorgelegt.
Schlussbemerkungen:
Bei den
Zusatzbemerkungen ist die Frage nach Bestand eines
Bewirtschaftungsübereinkommen falsch beantwortet. Es gibt kein
Bewirtschaftungsübereinkommen.
Körperschaftssteuererklärung
2014 liegt den Unterlagen nicht bei.
Körperschaftssteuererklärung
2015 liegt den Unterlagen nicht bei.
Versicherungspolizzen
und Verträge wurden keine neuen (Abweichend zu 2014)vorgelegt.
Der Vertrag
mit der GGAG Götzens bezüglich Wegbenützung wurde mir nicht vorgelegt
Bereits im Bericht 2014 beanstandet.
Weg Pacht wurde 2015 keine überwiesen
Bereits im Bericht 2014 beanstandet.
Weg Pacht wurde 2015 keine überwiesen
Anlageverzeichnis
wurde mir keines zur Prüfung vorgelegt (Lt. TFLG vorgeschrieben)?
Journal
(monatliche Rechnungsaufzeichnungen) wurde mir keines vorgelegt?
Bewirtschaftungsbeitrag (§ 36h TFLG
1996)
Substanzverwalter
Alois Oberdanner ist der Ihm von Gesetztes wegen aufgetragener Pflicht, der
Einhebung des Bewirtschaftungsbeitrages für das Wirtschaftsjahr 2014, nicht
nachgekommen.
Weder für die landwirtschaftliche Nutzung (Weide) noch für die forstwirtschaftliche Nutzung (Wald) wurde den Gemeindegutsagrargemeinschaftsmitgliedern der entsprechende Bewirtschaftungsbeitrag vorgeschrieben.
Weder für die landwirtschaftliche Nutzung (Weide) noch für die forstwirtschaftliche Nutzung (Wald) wurde den Gemeindegutsagrargemeinschaftsmitgliedern der entsprechende Bewirtschaftungsbeitrag vorgeschrieben.
Durch diese Pflichtverletzung
entstand der GGAG Birgitz ein finanzieller Schaden.
Die Vorgangsweise stellt für mich den Tatbestand des „Amtsmissbrauchs“ dar und daher fordere ich den neuen Substanzverwalter Haid Georg auf, den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Kenntnis zu bringen
Die Vorgangsweise stellt für mich den Tatbestand des „Amtsmissbrauchs“ dar und daher fordere ich den neuen Substanzverwalter Haid Georg auf, den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Kenntnis zu bringen
Auszug aus dem TFLG
1996 § 36h
4) Der
Substanzverwalter hat nach dem Ende jedes Wirtschaftsjahres unverzüglich den
Bewirtschaftungsbeitrag nach Abs. 3 zu ermitteln und den zur Zahlung
verpflichteten Nutzungsberechtigten den jeweils auf sie entfallenden Anteil am
Bewirtschaftungsbeitrag vorzuschreiben. Die Nutzungsberechtigten haben den
ihnen vorgeschriebenen Betrag binnen zwei Wochen auf das Substanzkonto
einzuzahlen. Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen hat der Substanzverwalter
nachweislich einzumahnen. Anhängige Verfahren nach § 37 Abs. 7 stehen
der Leistungsverpflichtung der Nutzungsberechtigten nicht entgegen
Bis zur
Abklärung über die weitere Vorgangsweise bezüglich Bewirtschaftungsbeitrags
2014 empfehle ich dem Gemeinderat den vorliegenden Rechnungsabschluss nicht zu
genehmigen.
Jordan
Herbert
Erster Rechnungsprüfer 16.05.2016
Erster Rechnungsprüfer 16.05.2016
Voranschlag 2016
(Auszug
Aktenvermerk Agrargemeinschaft: Dem Rechnungsprüfer wird mitgeteilt, dass seine
Tätigkeit mit der Prüfung der Jahresrechnung endet, da die Prüfung des
Voranschlages im TFLG bzw. der BuchfGebarV nicht vorgesehen ist)
Bei einem
Telefongespräch am 15.12.2015 mit der Agrarbehörde, wurde meine Einspruch, im
TFLG steht sehr wohl, dass der erste Rechnungsprüfer dem Gemeinderat der
substanzberechtigten Gemeinde über die Prüfung des Voranschlages zu berichten
hat, mit folgender Begründung abgewiesen:
Der
Gesetzestext wird demnächst geändert und hat damit keine Gültigkeit:
Über den VA
kann ich als Gemeinderat berichten, aber nicht im Rahmen des
Überprüfungsprotokolls.
Beilage:
Rechnungsabschluss
2015 erstellt von Jordan Herbert am 16.05.2016
M.f.G
Herbert Jordan
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen