Das
Sitzungsprotokoll der Ausschusssitzung des Ausschusses für Ortsgestaltung und Raumplanung vom
07.06.2016 habe ich am 20.06.2016 vom Gemeindeamtsleiter erhalten – Danke.
Punkt 1 Vereinbarung Sanierung
Hoadlstraße - Beschlussfassung
Dieser
Tagesordnungspunkt steht nun zum 3 mal innerhalb kürzester Zeit auf der
Tagesordnung und jedes Mal werden die Forderungen der „Straßeninteressentschaft
Hoadlstraße“ an die Gemeinden größer.
Bisher
hat die Straßeninteressentschaft Hoadlstraße die gesamten Erhaltungskosten für
die Straße allein getragen. Nach einer Gesetzesänderung sollen sich nun die Gemeinden Axams und Birgitz an der
„Straßenbaulast“ beteiligen.
(Die Straßenbaulast umfasst die Kosten
für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb (zB. Reinigung) der Straße, die
Kosten für Verwaltung der Straße, und die Kosten für den Winterdienst, also die
Schneeräumung sowie die Maßnahmen zur Herabsetzung der durch Schnee- und
Eisglätte bewirkten Gefahren.)
Ob
dies rechtlich wirklich zutrifft könnte nur durch ein Gerichtsverfahren geklärt
werden wovon das Land Tirol abrät.
Das
Land Tirol beteiligt an den Kosten für die „Straßenbaulast“ mittels
Bedarfszuweisungen an die Gemeinden. Schriftliche Zusagen vom Land Tirol gibt’s
keine auch will das Land Tirol nicht als Vertragspartner in der
abzuschließenden Vereinbarung aufscheinen.
Gemeinderatssitzung
am 4.11.2015
Gemeinden
sollen 30% der Straßenbaulast übernehmen
Keine
Kostenaufrechnung für vergangene Jahre
Gemeinderatsitzung
am 16.12.2015
Gemeinden
sollen 30% der Straßenbaulast übernehmen, weiteres die Kosten für vergangene
Jahre (seit 1989) € 2,2 Millionen
Offene
Sanierungskosten € 1,25 Millionen
Gemeinderatssitzung
am 21.06.2016
Gemeinden sollen 80 % der
Straßenbaulast übernehmen,
weiteres die Kosten für vergangene Jahre (seit 1989) € 2,2 Millionen
Offene
Sanierungskosten € 1,25 Millionen
Die
Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, eine Kündigung dieser
Vereinbarung ist nur „gemeinsam mit
Axams“ möglich.
Die
Gemeinde Birgitz kann aus dieser Vereinbarung allein nicht mehr aussteigen?
Wegen
dieser und weiterer Ungereimtheiten in dieser Vereinbarung habe ich einem
Vertragsabschluss nicht zugestimmt.
Abstimmung
10 Ja 3 Enthaltungen
Die
Kostenaufteilung zwischen Axams und Birgitz werden mit 4/5 Axams und 1/5
Birgitz einstimmig beschlossen
Punkt 2 Mietvertragsverlängerung
Büroeinheit Herrengasse 1 – Beschlussfassung
Die
Mietverlängerung um 3 Jahre wird einstimmig beschlossen
Punkt 3 Feierlichkeiten der Gemeinde und Errichtung
sowie Segnung der Brunnen- und Kapellenfiguren – Beschlussfassung
Am 2.
Juli Maria Heimsuchung soll nach der Prozession am Dorfplatz ein kleines Fest
stattfinden, das befürworte ich, aber einige Details dieses Festablaufes
findet nicht meine Zustimmung, daher habe ich bei der Abstimmung mit Enthalten
gestimmt.
Abstimmung
10 Ja 2 Nein 1 Enthaltung
Punkt 4 Änderung Stellplatzverordnung
Gemeinde Birgitz – Beschlussfassung
Die
Stellplatzverordnung der Gemeinde Birgitz ist den Vorgaben des Landes Tirol
anzupassen.
Bisher
waren „Besucherparkplätze“ vorgeschrieben was nicht mehr zulässig ist.
Auch
die Stellplätze abhängig von der Wohnungsgröße wurden geändert.
Der
Bürgermeister erklärte, die vorgelegte Stellplatzverordnung entspricht den
höchstmöglichen Stellplätzen die vorgeschrieben werden dürfen.
Wenn
das Gesetz geändert wird, kann die Gemeinde nichts dagegen machen, auch wenn es
eine Verschlechterung der Parkplatzmisere auf öffentlichem Gut nach sich zieht,
muss ich das akzeptieren.
Abstimmung
10 Ja 3 Nein
Punkt 5 Tekturplanung Gst 803 – Timber &
Stone Homes GmbH – Beschlussfassung
Was
ist ein Tekturplan?
Tektur-Pläne werden benötigt, wenn bereits ein
Bauantrag
gestellt und dieser genehmigt wurde, d. h. die Baugenehmigung
vorliegt. Dies trifft ebenfalls zu, wenn die Baugenehmigung noch nicht
vorliegt, der Bauantrag sich jedoch bereits in Bearbeitung befindet. Werden nun
im Nachhinein Änderungen an den Plänen erforderlich, wie etwa der Wegfall oder
die zusätzliche Planung eines Fensters müssen die Änderungen als Tektur beim
zuständigen Bauamt
eingereicht werden. Dazu gehören auch alle weiteren Dokumente, welche von der
Änderung betroffen sind, wie etwa die Baubeschreibung,
die Flächenberechnungen, die Rohbaukosten, etc.[
Ein
Tekturplan ist also eine Änderung des genehmigten Bauansuchens und fällt somit
allein in die Kompetenz der Baubehörde (Bürgermeister)
Der
Gemeinderat ist für die Genehmigung eines Tekturplans nicht zuständig, warum
also dieser Tagesordnungspunkt.
Es
geht nicht um den Tekturplan, sondern um eine Erhöhung der „Baumassendichte“ für das Bauprojekt.
Der „Bebauungsplan“ muss geändert werden,
für dieses Grundstück innerhalb kürzester Zeit zum vierten Mal.
Bei
diesem Projekt hat die Landesstraßenverwaltung Bedenken wegen der Einfahrt in
die Landesstraße.
Der
Projektbetreiber schlägt eine Verbreiterung des bestehenden Gehsteigs (dagegen
kann man ja nicht sein) um einen halben Meter vor, dafür will er aber um ca.
20m² mehr Wohnfläche bauen.
Diese
Abtretung von ca. 20 m² und die gleichzeitige Erhöhung der Wohnnutzfläche um
ca. 20m² ergeben eine Erhöhung der Baumassendichte von 2,20 auf 2,34
Meine
Frage an den Bürgermeister, warum Tekturplanung und nicht „Änderung des
Bebauungsplans“ auf der Tagesordnung steht, beantwortete er: „Bei der Erstellung der Tagesordnung war
noch nicht klar ob eine Baumassendichteerhöhung notwendig ist“
Dieser
Argumentation konnte ich mich nicht anschließen, daher „Enthalten“
Abstimmung
10 Ja 1 Nein 1 Enthaltung (Heinz Haid
hat bei der Abstimmung den Sitzungssaal verlassen)
Punkt 6 Wohnraumerweiterung Gst 648/1
– Dablander Martin - Beschlussfassung
Der
Wohnungsbesitzer hat um die Einhausung des bestehenden Balkons angesucht, den
er als Kinderzimmer nutzen will ca. 7 m²
Es
muss abgeklärt werden ob diese Wohnraumerweiterung den Bestimmungen des Bebauungsplanes
entspricht.
Höchstzulässige
Baumassendichte bei dieser Wohnanlage 1,5, müsste gegebenenfalls minimal erhöht
werden.
Der
Gemeinderat ist grundsätzlich damit einverstanden (einstimmig)
Punkt 7 Antrag GR Herbert Jordan –
Ingenieurleistungen Sanierung Hochbehälter – Beschlussfassung
Birgitz
am 23.03.2016
Selbständiger Antrag lt. TGO
2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Ingenieurleistungen für Sanierung
Hochbehälter“
Sehr geehrte Gemeinderäte,
eine sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ist
oberste Aufgabe der Gemeinde. Wenn in der AEP Studie über den Zustand des
Hochbehälters von „teilweise nicht mehr betriebssicher“. die Rede ist, so
besteht dringender Handlungsbedarf.
Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Bürgermeister wird angewiesen,
1.
Die Ingenieurleistungen für die Sanierung des
Hochbehälters sofort zu vergeben und die Kostenvoranschläge dem Gemeinderat
vorzulegen.
( Kostendeckung durch Umschichtung der
Haushaltsstelle 1/851000-004002
Kanalisationserweiterung Sandbichl € 20.000,-)
2.
Die Abklärungen mit dem Land Tirol, bezüglich
Subventionen durchzuführen.
3.
Die Sanierungskosten in den Voranschlag 2017
zur Gänze aufzunehmen.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
Laut
Wortmeldung eines Mandatars der ULB ist dieser Antrag unnötig und meine immer
wiederkehrenden Bedenken bezüglich der Sicherheit unseres Trinkwassers entbehrlich.
Die ULB kümmert sich schon seit Jahren um eine gesicherte
Trinkwasserversorgung?
Abstimmung
4 Ja 8 Nein 1 Enthaltung
Punkt 8 Antrag GR Andrea Bol-Nagl –
Erweiterung Standorte Hundestationen- Beschlussfassung
Der
Antrag wurde dem Ausschuss für Wasser und Wege zugewiesen.
Abstimmung
13 Ja
Warum
es dafür eine Abstimmung des Gemeinderates braucht ist mir unverständlich, der
Bürgermeister sollte derartige Anträge, wenn notwendig, den zuständigen
Ausschuss zur Vorbereitung zuweisen und dann im Gemeinderat über das Ergebnis
abstimmen lassen. So ist der Ablauf jedenfalls in der Tiroler Gemeindeordnung
festgelegt
Punkt 9 Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz – Berichterstattung
Der
Substanzverwalter berichtet:
Quellfassungen
wurden eingezäunt, war längst überfällig.
Der
Wegbenützungsvertrag mit der GGAG Götzens ist aufgetaucht, Wegbenützungsgebühr
ist jährlich zu bezahlen.
Gebühr
für 2015 wurde nachgefordert.
Punkt 10 und 11 geschlossene
Sitzungspunkte
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten
Punkt 12 Gemeindearbeiter – zusätzlich
aufgenommen
Der
Gemeindearbeiter hat mit 1. August 2016 gekündigt.
Arbeitszeit
60%
Der
Bürgermeister berichtet über die vielfältigen Aufgaben eines Gemeindearbeiters
(Recyclinghof, Rasenpflege, Wegbetreuung und
vermehrt Hausmeistertätigkeit und will den neuen Gemeindearbeiter zu 100
% (40 Stunden) anstellen.
Weiteres
ersuchte er den Gemeinderat um Genehmigung des Ausschreibungstextes.
Mein
Vorschlag, im Auschreibungstext auf die regelmäßige Samstagsarbeit hinzuweisen
wurde vom Bgm. abgelehnt.
Der
Ausschreibungstext wurde am Dienstag kurz vor Mitternacht beschlossen,
Mittwochmittag habe ich im Bezirksblatt diese Ausschreibung gelesen???????
Einstimmig
beschlossen
Punkt 13 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
Der
Bgm. berichtet unter anderem von folgenden Themen:
Die
Lizum wollte den Sommerbetrieb des „Birgitzköpfelliftes“ einstellen.
Dem
hat der Bgm. nicht zugestimmt.
Vom
Land Tirol wurde eine außerordentliche Bedarfszuweisung für den barrierefreien
Zugang zum Gemeindezentrum zugesagt.
Thema
Flüchtlinge:
Den
TSD wurde in Birgitz ein Grundstück für eine sogenannte vorübergehende
Containeranlage mit Holzverkleidung angeboten.
Das
Grundstück ist laut TSD für diesen Zweck geeignet, für die Realisierung bedarf
es die Zustimmung des Gemeinderates (vom
Grundstücksbesitzer gefordert)
Über
die Wortmeldungen einiger Mandatare der ULB möchte ich nicht berichten.
Der
Grundbesitzer hat auf Grund dieser Wortmeldungen sein Angebot zurückgezogen.
M.f.G
Herbert
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