Sonntag, 26. Juni 2016

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 21.06.2016



Das Sitzungsprotokoll der Ausschusssitzung des Ausschusses für Ortsgestaltung und Raumplanung vom 07.06.2016 habe ich am 20.06.2016 vom Gemeindeamtsleiter erhalten – Danke.

Punkt 1 Vereinbarung Sanierung Hoadlstraße - Beschlussfassung

Dieser Tagesordnungspunkt steht nun zum 3 mal innerhalb kürzester Zeit auf der Tagesordnung und jedes Mal werden die Forderungen der „Straßeninteressentschaft Hoadlstraße“ an die Gemeinden größer.

Bisher hat die Straßeninteressentschaft Hoadlstraße die gesamten Erhaltungskosten für die Straße allein getragen. Nach einer Gesetzesänderung sollen sich  nun die Gemeinden Axams und Birgitz an der „Straßenbaulast“ beteiligen.
(Die Straßenbaulast umfasst die Kosten für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb (zB. Reinigung) der Straße, die Kosten für Verwaltung der Straße, und die Kosten für den Winterdienst, also die Schneeräumung sowie die Maßnahmen zur Herabsetzung der durch Schnee- und Eisglätte bewirkten Gefahren.)

Ob dies rechtlich wirklich zutrifft könnte nur durch ein Gerichtsverfahren geklärt werden wovon das Land Tirol abrät.

Das Land Tirol beteiligt an den Kosten für die „Straßenbaulast“ mittels Bedarfszuweisungen an die Gemeinden. Schriftliche Zusagen vom Land Tirol gibt’s keine auch will das Land Tirol nicht als Vertragspartner in der abzuschließenden Vereinbarung aufscheinen.

Gemeinderatssitzung am 4.11.2015
Gemeinden sollen 30% der Straßenbaulast übernehmen
Keine Kostenaufrechnung für vergangene Jahre

Gemeinderatsitzung am 16.12.2015
Gemeinden sollen 30% der Straßenbaulast übernehmen, weiteres die Kosten für vergangene Jahre (seit 1989)  € 2,2 Millionen
Offene Sanierungskosten € 1,25 Millionen

Gemeinderatssitzung am 21.06.2016
Gemeinden sollen 80 % der Straßenbaulast übernehmen, weiteres die Kosten für vergangene Jahre (seit 1989)  € 2,2 Millionen
Offene Sanierungskosten € 1,25 Millionen

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, eine Kündigung dieser Vereinbarung ist nur „gemeinsam mit Axams“ möglich.
Die Gemeinde Birgitz kann aus dieser Vereinbarung allein nicht mehr aussteigen?

Wegen dieser und weiterer Ungereimtheiten in dieser Vereinbarung habe ich einem Vertragsabschluss nicht zugestimmt.

Abstimmung 10 Ja  3 Enthaltungen

Die Kostenaufteilung zwischen Axams und Birgitz werden mit 4/5 Axams und 1/5 Birgitz einstimmig beschlossen

Punkt 2 Mietvertragsverlängerung Büroeinheit Herrengasse 1 – Beschlussfassung

Die Mietverlängerung um 3 Jahre wird einstimmig beschlossen


Punkt 3  Feierlichkeiten der Gemeinde und Errichtung sowie Segnung der Brunnen- und Kapellenfiguren – Beschlussfassung

Am 2. Juli Maria Heimsuchung soll nach der Prozession am Dorfplatz ein kleines Fest stattfinden, das befürworte ich, aber einige Details dieses Festablaufes findet nicht meine Zustimmung, daher habe ich bei der Abstimmung mit Enthalten gestimmt.

Abstimmung 10 Ja   2 Nein  1 Enthaltung

Punkt 4 Änderung Stellplatzverordnung Gemeinde Birgitz – Beschlussfassung

Die Stellplatzverordnung der Gemeinde Birgitz ist den Vorgaben des Landes Tirol anzupassen.
Bisher waren „Besucherparkplätze“ vorgeschrieben was nicht mehr zulässig ist.
Auch die Stellplätze abhängig von der Wohnungsgröße wurden geändert.
Der Bürgermeister erklärte, die vorgelegte Stellplatzverordnung entspricht den höchstmöglichen Stellplätzen die vorgeschrieben werden dürfen.
Wenn das Gesetz geändert wird, kann die Gemeinde nichts dagegen machen, auch wenn es eine Verschlechterung der Parkplatzmisere auf öffentlichem Gut nach sich zieht, muss ich das akzeptieren.

Abstimmung 10 Ja 3 Nein

 Punkt 5 Tekturplanung Gst 803 – Timber & Stone Homes GmbH – Beschlussfassung

Was ist ein Tekturplan?

Tektur-Pläne werden benötigt, wenn bereits ein Bauantrag gestellt und dieser genehmigt wurde, d. h. die Baugenehmigung vorliegt. Dies trifft ebenfalls zu, wenn die Baugenehmigung noch nicht vorliegt, der Bauantrag sich jedoch bereits in Bearbeitung befindet. Werden nun im Nachhinein Änderungen an den Plänen erforderlich, wie etwa der Wegfall oder die zusätzliche Planung eines Fensters müssen die Änderungen als Tektur beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Dazu gehören auch alle weiteren Dokumente, welche von der Änderung betroffen sind, wie etwa die Baubeschreibung, die Flächenberechnungen, die Rohbaukosten, etc.[

Ein Tekturplan ist also eine Änderung des genehmigten Bauansuchens und fällt somit allein in die Kompetenz der Baubehörde (Bürgermeister)

Der Gemeinderat ist für die Genehmigung eines Tekturplans nicht zuständig, warum also dieser Tagesordnungspunkt.

Es geht nicht um den Tekturplan, sondern um eine Erhöhung der „Baumassendichte“ für das Bauprojekt.

Der „Bebauungsplan“ muss geändert werden, für dieses Grundstück innerhalb kürzester Zeit zum vierten Mal.

Bei diesem Projekt hat die Landesstraßenverwaltung Bedenken wegen der Einfahrt in die Landesstraße.
Der Projektbetreiber schlägt eine Verbreiterung des bestehenden Gehsteigs (dagegen kann man ja nicht sein) um einen halben Meter vor, dafür will er aber um ca. 20m² mehr Wohnfläche bauen.

Diese Abtretung von ca. 20 m² und die gleichzeitige Erhöhung der Wohnnutzfläche um ca. 20m² ergeben eine Erhöhung der Baumassendichte von 2,20 auf 2,34

Meine Frage an den Bürgermeister, warum Tekturplanung und nicht „Änderung des Bebauungsplans“ auf der Tagesordnung steht, beantwortete er: „Bei der Erstellung der Tagesordnung war noch nicht klar ob eine Baumassendichteerhöhung notwendig ist“

Dieser Argumentation konnte ich mich nicht anschließen, daher „Enthalten“

Abstimmung 10 Ja  1 Nein 1 Enthaltung (Heinz Haid hat bei der Abstimmung den Sitzungssaal verlassen)

Punkt 6 Wohnraumerweiterung Gst 648/1 – Dablander Martin - Beschlussfassung

Der Wohnungsbesitzer hat um die Einhausung des bestehenden Balkons angesucht, den er als Kinderzimmer nutzen will ca. 7 m²

Es muss abgeklärt werden ob diese Wohnraumerweiterung  den Bestimmungen des Bebauungsplanes entspricht.
Höchstzulässige Baumassendichte bei dieser Wohnanlage 1,5, müsste gegebenenfalls minimal erhöht werden.

Der Gemeinderat ist grundsätzlich damit einverstanden (einstimmig)

Punkt 7 Antrag GR Herbert Jordan – Ingenieurleistungen Sanierung Hochbehälter – Beschlussfassung

Birgitz am 23.03.2016


Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Ingenieurleistungen für Sanierung Hochbehälter“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
eine sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ist oberste Aufgabe der Gemeinde. Wenn in der AEP Studie über den Zustand des Hochbehälters von „teilweise nicht mehr betriebssicher“. die Rede ist, so besteht dringender Handlungsbedarf.

Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird angewiesen,
1.     Die Ingenieurleistungen für die Sanierung des Hochbehälters sofort zu vergeben und die Kostenvoranschläge dem Gemeinderat vorzulegen.
( Kostendeckung durch Umschichtung der Haushaltsstelle  1/851000-004002 Kanalisationserweiterung Sandbichl € 20.000,-)

2.     Die Abklärungen mit dem Land Tirol, bezüglich Subventionen durchzuführen.
3.     Die Sanierungskosten in den Voranschlag 2017 zur Gänze aufzunehmen.


Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan

Laut Wortmeldung eines Mandatars der ULB ist dieser Antrag unnötig und meine immer wiederkehrenden Bedenken bezüglich der Sicherheit unseres Trinkwassers entbehrlich. Die ULB kümmert sich schon seit Jahren um eine gesicherte Trinkwasserversorgung?

Abstimmung 4 Ja 8 Nein 1 Enthaltung



Punkt 8 Antrag GR Andrea Bol-Nagl – Erweiterung Standorte Hundestationen- Beschlussfassung

Der Antrag wurde dem Ausschuss für Wasser und Wege zugewiesen.
Abstimmung 13 Ja
Warum es dafür eine Abstimmung des Gemeinderates braucht ist mir unverständlich, der Bürgermeister sollte derartige Anträge, wenn notwendig, den zuständigen Ausschuss zur Vorbereitung zuweisen und dann im Gemeinderat über das Ergebnis abstimmen lassen. So ist der Ablauf jedenfalls in der Tiroler Gemeindeordnung festgelegt



Punkt 9 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung

Der Substanzverwalter berichtet:
Quellfassungen wurden eingezäunt, war längst überfällig.
Der Wegbenützungsvertrag mit der GGAG Götzens ist aufgetaucht, Wegbenützungsgebühr ist jährlich zu bezahlen.
Gebühr für 2015 wurde nachgefordert.

Punkt 10 und 11 geschlossene Sitzungspunkte

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

Punkt 12 Gemeindearbeiter – zusätzlich aufgenommen

Der Gemeindearbeiter hat mit 1. August 2016 gekündigt.
Arbeitszeit 60%

Der Bürgermeister berichtet über die vielfältigen Aufgaben eines Gemeindearbeiters (Recyclinghof, Rasenpflege, Wegbetreuung und  vermehrt Hausmeistertätigkeit und will den neuen Gemeindearbeiter zu 100 % (40 Stunden) anstellen.
Weiteres ersuchte er den Gemeinderat um Genehmigung des Ausschreibungstextes.
Mein Vorschlag, im Auschreibungstext auf die regelmäßige Samstagsarbeit hinzuweisen wurde vom Bgm. abgelehnt.

Der Ausschreibungstext wurde am Dienstag kurz vor Mitternacht beschlossen, Mittwochmittag habe ich im Bezirksblatt diese Ausschreibung gelesen???????

Einstimmig beschlossen

Punkt 13 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bgm. berichtet unter anderem von folgenden Themen:

Die Lizum wollte den Sommerbetrieb des „Birgitzköpfelliftes“ einstellen.
Dem hat der Bgm. nicht zugestimmt.

Vom Land Tirol wurde eine außerordentliche Bedarfszuweisung für den barrierefreien Zugang zum Gemeindezentrum zugesagt.

Thema Flüchtlinge:

Den TSD wurde in Birgitz ein Grundstück für eine sogenannte vorübergehende Containeranlage mit Holzverkleidung angeboten.
Das Grundstück ist laut TSD für diesen Zweck geeignet, für die Realisierung bedarf es die Zustimmung des Gemeinderates (vom Grundstücksbesitzer gefordert)

Über die Wortmeldungen einiger Mandatare der ULB möchte ich nicht berichten.

Der Grundbesitzer hat auf Grund dieser Wortmeldungen sein Angebot zurückgezogen.

M.f.G
Herbert

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