Sonntag, 27. März 2016

Bericht von der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 23.03.2016 und Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 31.03.2016



Hallo Leute,

am 23.03.2016 fand endlich die konstituierende Gemeinderatssitzung statt.
Was hat sich verändert?

Eigentlich nicht viel, die Mehrheit ist von der Bürgermeisterliste / Allgemeinen Liste (bisher 7 Mandate) zur Unabhängigen Liste gewandert (Neu 7 Mandate)

Einen wirklich neuen Gemeinderat gibt’s nur bei der Heimatliste Birgitz (Bol Andrea)


Alle anderen Gemeinderäte waren im alten Gemeinderat zumindest schon als Ersatzgemeinderat tätig. ( Haid Georg und Zöttl Thomas)



Auf der Tagesordnung stand die Angelobung der Gemeinderäte, Wahl des Vizebürgermeisters, Wahl des Gemeindevorstandes, Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien, Wahl des Substanzverwalters und der zwei Stellvertreter, Wahl des ersten Rechnungsprüfers der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz und Bestellung der Protokollzeichner.

·         Wahlvorschlag ein Vizebürgermeister – einstimmig ( Gemeinden mit mehr als tausend Einwohner könnten auch zwei Vizebürgermeister wählen)
·         Wahlvorschlag fünf Gemeindevorstände – einstimmig
·         Wahlvorschlag Ersatzmitglieder für den Gemeindevorstand – einstimmig

Ermittlung der Vorstandsstellen:
Unabhängige Liste 3
Bürgermeisterliste (Miteinander für Birgitz) 2
Heimatliste Birgitz 0 (7 Stimmen bei der Gemeinderatswahl zu wenig)

·         Wahlvorschlag Vizebürgermeister, Steiner Wolfgang und Oberdanner Alois
Zum Vizebürgermeister wurde in geheimer Wahl Steiner Wolfgang von der Unabhängigen Liste mit 9 Stimmen gewählt. (Oberdanner Alois 4 Stimmen)

Die Heimatliste Birgitz gratuliert dem neuen Vizebürgermeister Wolfgang Steiner.

·         Wahl weitere Gemeindevorstände, Werner Dilitz (12 Stimmen), Alois Oberdanner (11 Stimmen) Josef Strasser (11 Stimmen)

Besetzung der Ausschüsse:
Zwingend vorgeschrieben ist der „Überprüfungsausschuss“, alle anderen Ausschüsse legt der Gemeinderat fest.
 Die Anzahl der Ausschussmitglieder legt ebenfalls der Gemeinderat mit einfacher Mehrheit fest.

Ich stellte den Antrag zum Tagesordnungspunkt „ die Anzahl der Ausschussmitglieder auf sechs zu erhöhen“. Damit wäre auch die Heimatliste Birgitz in den einzelnen Ausschüssen mit einem Mitglied vertreten.

Abstimmung:  2 Ja   8 Nein  3 Enthaltungen

Damit ist klar, die Mehrheit der Gemeinderäte ist an einer Zusammenarbeit nicht interessiert.

Im Vorfeld der konstituierenden Gemeinderatssitzung wurde uns folgendes angeboten:
„Ein ständig beratendes Mitglied ohne Stimmrecht“ im Umweltausschuss, Kulturausschuss und Liftausschuss

Im Überprüfungsausschuss, Bauausschuss und Sozialausschuss nicht, weil sich die designierten Ausschussobleute dagegen ausgesprochen haben?

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Heimatliste Birgitz im Umweltausschuss, Kulturausschuss und Liftausschuss ein ständig beratendes Mitglied ohne Stimmrecht zuzuerkennen.

Abstimmung 6 Ja  1 Nein  4 Enthaltungen

Die Gemeinderäte der Heimatliste Birgitz haben an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.

Der Bürgermeister wertete dieses Abstimmungsergebnis als „Antrag abgelehnt“???

Alle Ausschussobleute stellt die Unabhängige Liste
 (Wahl durch die jeweiligen Ausschussmitglieder, Abstimmung immer 3 zu 2)

Überprüfungsausschuss Obmann Werner Dilitz
Umweltausschuss Obmann Wolfgang Steiner
Bauausschuss Obmann Heinz Haid
Kulturausschuss Obmann Wolfgang Schweighofer
Liftausschuss (Schlepplift) Obmann Anton Schweighofer
Sozialausschuss Obmann Werner Dilitz

Der Gesundheitsausschuss (gesunde Gemeinde) wurde nicht mehr installiert.

·         Wahlvorschlag Substanzverwalter Georg Haid

Diesen Wahlvorschlag konnte ich nicht zustimmen, die zusätzlich anfallenden Kosten, weil der Bürgermeister nicht den Substanzverwalter macht, sind unangemessen. Es fallen nicht nur die Aufwandsentschädigung für den Substanzverwalter (Vizebürgermeistergehalt wenn es nicht der Bürgermeister mitmacht) sondern auch die Kosten für einen zusätzlichen Arbeitsplatz (Büro, Computer, Telefon, usw.) im Gemeindeamt an. Sitz der Gemeindegutsagrargemeinschaft ist das Gemeindeamt, alle Akten sind dort zu lagern und alle Amtsgeschäfte des Substanzverwalters haben dort stattzufinden.
 Bürgermeister Markus Haid meint dazu: „Er hat für diese Arbeit keine Zeit und daher hat er sich einen Fachmann (Landwirt) für diese Aufgabe ausgesucht."


 Der Substanzverwalter hat die Interessen der Gemeinde zu vertreten,
 ob der Substanzverwalter dies immer in Einklang mit seiner Funktion als Bauernbundobmann bringen kann???

Aber man kann ja immer wieder positiv überrascht werden.

Die Unabhängige Liste hat mit ihrer Mehrheit  (7 zu 6) Georg Haid zu Substanzverwalter bestellt.

Erster Substanzverwalterstellvertreter Werner Dilitz (9 Ja  4 Nein)
Zweiter Substanzverwalterstellvertreter Wolfgang Steiner  (9 Ja  4 Nein)
Erster Rechnungsprüfer  Herbert Jordan (9 Ja  1 Nein  3 Enthaltungen)
Protokollzeichner: Heinz Haid, Herbert Jordan einstimmig

Anfragen, Anträge, Allfälliges

Bgm. Markus Haid berichten von einem Gespräch mit dem Bezirkshauptmann der auf die Bereitstellung von Asylquartieren pocht. Aktuelle Quote für Birgitz 1,5% der Bevölkerung (20 Asylbewerber)

Weil mir die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Birgitz sehr wichtig ist habe ich folgenden „selbständigen Antrag„ gestellt:

Birgitz am 23.03.2016

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Ingenieurleistungen für Sanierung Hochbehälter“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
eine sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ist oberste Aufgabe der Gemeinde. Wenn in der AEP Studie über den Zustand des Hochbehälters von „teilweise nicht mehr betriebssicher“. die Rede ist, so besteht dringender Handlungsbedarf.

Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird angewiesen,
1.     Die Ingenieurleistungen für die Sanierung des Hochbehälters sofort zu vergeben und die Kostenvoranschläge dem Gemeinderat vorzulegen.
( Kostendeckung durch Umschichtung der Haushaltsstelle  1/851000-004002 Kanalisationserweiterung Sandbichl € 20.000,-)

2.     Die Abklärungen mit dem Land Tirol, bezüglich Subventionen durchzuführen.
3.     Die Sanierungskosten in den Voranschlag 2017 zur Gänze aufzunehmen.


Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan



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