Hallo Leute
Im neuen Jahr nichts neues?
Gesetze gelten für alle, nur nicht für den Bürgermeister
von Birgitz.
Warum auch, Bürgermeister haben nach meinen Erfahrungen, Nar………..!!!!!!
Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:
§ 93
Festsetzung des
Voranschlages
(1) Der Bürgermeister hat
den Entwurf des Voranschlages für das kommende Haushaltsjahr spätestens bis Ende November für die
Dauer von zwei Wochen im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Beginn der Auflagefrist ist mindestens eine Woche vorher durch öffentlichen
Anschlag nach § 60 Abs. 1 kundzumachen. Innerhalb der Auflagefrist
kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den
Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hiezu schriftlich Einwendungen
erheben.
(2) Mit dem Beginn der
Auflagefrist ist weiters jeder Gemeinderatspartei eine Ausfertigung des
Entwurfes des Voranschlages zu übermitteln.
(3) Der Entwurf des
Voranschlages und die hiezu erhobenen Einwendungen im Sinne des Abs. 1
sind darauf unverzüglich dem Gemeinderat vorzulegen. Der Gemeinderat hat die
Einwendungen bei der Beratung über den Voranschlag zu behandeln.
(4) Der Gemeinderat hat den Voranschlag bis längstens 31. Dezember
festzusetzen. Ist die rechtzeitige Festsetzung nicht möglich, so hat der
Bürgermeister die Bezirkshauptmannschaft unter Angabe der Gründe davon
unverzüglich zu verständigen.
(5) Der Beschluss des
Gemeinderates über die Festsetzung des Voranschlages ist durch öffentlichen
Anschlag nach § 60 Abs. 1 kundzumachen. Die erforderlichen
Ausfertigungen des Voranschlages sind unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft,
nach Möglichkeit im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung, zu
übermitteln. Weiters ist jeder Gemeinderatspartei eine Ausfertigung des
Voranschlages zur Verfügung zu stellen.
Ich muss dem Bürgermeister zugutehalten, dieser
Gesetzestext ist sehr unklar gehalten. Wenn da steht „spätestens bis Ende November“ oder“ bis längstens 31. Dezember“ ist ja nicht klar welches Jahr gemeint
ist.
Gilt für den Voranschlag 2016 nun der Termin November /
Dezember 2015 oder November /Dezember 2016?????
Aber nehmen wir im erst begonnenen Jahr 2016 nicht alles
so ernst, oder?????
M.f.G
Herbert
Der Bürgermeister von Axams nimmt’s da mit dem Gesetz
schon genauer.
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