Hallo Leute
Wenn der Bürgermeister und Substanzverwalter im offiziellen Protokoll unter
Tagesordnungspunkt 3 c) Rechnungsabschluss 2014 schreibt:
„Der Bürgermeister hält fest, dass
der verlesene Aktenvermerk der Agrarbehörde einen Großteil der seitens des
Rechnungsprüfers beanstandeten Vorwürfe entkräftet und dass sämtliche festgestellten Mängel zwischenzeitlich ordnungsgemäß
behoben wurden. Außerdem wurden vom Rechnungsprüfer teilweise formale
Beanstandungen aufgelistet, welche in die Zeit zurückreichen, wo die
Agrargemeinschaft selbst für die Buchführung verantwortlich war…….“
Ist das schlicht und einfach nicht wahr.
Ob die Agrarbehörde meiner Ansicht folgt oder der des Bürgermeisters
wird sich weisen. Viel Hoffnung habe ich nicht, weil die Aufsichtsbehörden
meist auf Seiten der Bürgermeister stehen.
Die Jahresrechnung 2014 der Gemeindegutagrargemeinschaft Birgitz wurde von
der Agrarbehörde jedenfalls bis heute noch nicht veröffentlicht.
Ich wünsche alle Lesern ein gutes neues
Jahr 2016
M.f.G
Herbert Jordan
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