Sonntag, 20. Dezember 2015

Bericht über die Gemeinderatssitzung am 16.12.2015



Hallo Leute

Bei dieser Gemeinderatssitzung wurde mir wieder einmal von allen Fraktionen deutlich gezeigt, dass ich nur als Störenfried im sonst so idyllischen Gemeinderat von Birgitz wahrgenommen werde.

Statt die Missstände die ich im Überprüfungsbericht, als erster Rechnungsprüfer der Gemeindegutagrargemeinschaft Birgitz, aufgezeigt habe beim Substanzverwalter zu hinterfragen, wurde mir durch die Blume zu verstehen gegeben:

Hättest niet so genau hingeschaut, dann hättest a nix gefunden

Währen einer solchen Sitzung und auch danach frage ich mich schon, warum ich mir das überhaupt antue????

Es waren 11 Gemeinderäte anwesend.

Punkt 1 Behandlung der eingelangten Stellungnahme zu den Bebauungsplänen GP 89/2 und 89/4 (zur Gänze), Kreuzfeld /Horicon GmbH sowie GP 803 und .106 (zur Gänze), Dorfstraße / Moser - Beschlussfassung

Ich habe bei beiden Bebauungsplänen Einspruch erhoben. Beides mal wegen der Baudichte die im Wiederspruch zum örtlichen Raumordnungskonzept steht.
Betreff:

Einspruch gegen den Bebauungsplan im Bereich der Grundparzellen 803 und.106, KG Birgitz (zur Gänze) vom 04.11.2015 wegen Widerspruch zum örtlichen Raumordnungskonzept.

Bei der Gemeinderatssitzung am 04.11.2015 wurde der Bebauungsplan für die Grundstücke 803 und .106 KG Birgitz mit einer maximalen Baumassendichte von 2,20 beschlossen.
Diese Baumassendichte (2,20) wiederspricht den Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept vom 18.11.2004.

Der Bereich Landstraße (GP. 803 und .106) ist mit dem Stempel Z1 / M1 / D1 gekennzeichnet.

Die Dichtezonen sind im örtlichen Raumordnungskonzept wie folgt beschrieben:
D1: Dichtezone 1 überwiegend allseits freistehende Objekte
D2: Dichtezone 2 überwiegend verdichtete Bauweise
D3: überwiegend mehrgeschossige Objekte, dörfliche Zentrumsverbauung

Welche Baumassendichte, für die einzelnen Dichtezonen zulässig sind, konnte mir auch das Gemeindeamt Birgitz nicht mitteilen.

Im aktuellen örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Axams sind folgende Werte angegeben:
D0: Baumassendichte maximal 1,3,
 D1: Baumassendichte maximal 1,5,
D2: Baumassendichte maximal 1,8,
D3 Baumassendichte maximal 2,1
D4: ohne Begrenzung der maximalen Baumassendichte

Wenn in der Nachbargemeinde erst in der höchsten Dichtezone eine Baumassendichte von 2,2 möglich ist, glaube ich nicht, dass in Birgitz diese Baumassendichte in der niedersten Dichtezone 1 erlaubt ist.

Auszug aus der Homepage der Tiroler Landesregierung zum Thema Raumordnung:
Örtliches Raumordnungskonzept
Das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖRK) ist die Tiroler Variante eines Ortsentwicklungskonzeptes, wie es in allen österreichischen Bundesländern als grundlegendes Planungsinstrument in der örtlichen Raumordnung vorgesehen ist. Jede Gemeinde verfügt mit dem ÖRK über eine umfassende und strategische Richtlinie für die gesamthafte räumliche Entwicklung des Gemeindegebietes, in der Regel ausgelegt auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren. Das ÖRK besteht zum einen aus textlichen Festlegungen (Leitbilder zur räumlichen Entwicklung, geplante Infrastrukturmaßnahmen etc.), zum anderen aus einer Plandarstellung (insbesondere planliche Festlegungen betreffend die Abgrenzung des Baugebietes sowie der von Bebauung freizuhaltenden Flächen). Das ÖRK hat den Rechtscharakter einer Verordnung des Gemeinderates und muss von der Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigt werden. Keiner der nachfolgenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne darf im Widerspruch zum ÖRK stehen. Änderungen des ÖRK während des Planungszeitraums sind nur sehr eingeschränkt, im wesentlichen nur bei wichtigem öffentlichen Interesse, möglich.
Der erlassene Bebauungsplan mit einer maximalen Baumassendichte von 2,2 steht im Widerspruch zur Festlegung im ÖRK.


M.f.G
Herbert Jordan

Ich erklärt noch einmal den Wiederspruch  der erlassenen Baudichte zum örtlichen Raumordnungskonzept und regte an beim neuen örtlichen Raumordnungskonzept die Baudichten genauer zu definieren.
Vizebürgermeister Haid konnte dem nicht zustimmen: “Genauere Definition ist Einschränkung des Spielraums des Gemeinderates“
In der Stellungnahme des Raumplaners wurde die Baudichte als verträglich bezeichnet und mit dem Inhalt der RO-Info Spezial September 2009 begründet.

Abstimmung Kreuzfeld 9 Ja 2 Enthaltungen
Abstimmung Moser 9 Ja 2 Enthaltungen
Vizebürgermeister Haid hat sich nicht nur als selbst Betroffener (Moser) nicht für befangen erklärt, sondern bei den Abstimmungen offensichtlich etwas verwechselt.
Bei Kreuzfeld hat er sich Enthalten, beim Moser wo er ja der direkt Betroffene ist, hat er mit Ja gestimmt.
Ich nehme an das war nicht Absicht sondern nur ein Versehen.

Punkt 2 Stimpfl Baumanagement GmbH – Auftragserweiterung für die Holzbau Haid GmbH - Beschlussfassung

.Das Projekt ist noch gar nicht richtig angelaufen schon kommen die ersten Preiserhöhungen.
Die Entsorgung des  Kopfsteinpflasters wurde in der Ausschreibung vergessen????
215 Tonnen Mehrkosten von € 5.375,00 Netto
Rollierung wurde auch mehr gebraucht 43m² (kein Schreibfehler) € 645,00 Netto

Meine obligatorische Frage nach der Bedeckung beantwortete der Bürgermeister diesmal „Bedeckung ist derzeit gegeben, das Gesamtprojekt natürlich nicht???“
Da konnte ich nicht zustimmen
Abstimmung 9 Ja    2 Enthaltungen

Punkt 3 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz:
a)    Jahresrechnung 2014 Überprüfungsprotokoll des Rechnungsprüfers – Berichterstattung
b)   Aktenvermerk der Agrarbehörde vom 17.09.2015 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
c)    Rechnungsabschluss 2014 – Beschlussfassung durch den Gemeinderat
d)   Voranschlag 2015 – Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz wurde ich vom Gemeinderat zum ersten Rechnungsprüfer bestellt. Substanzverwalter ist Bgm. Oberdanner, erster Substanzverwalterstellvertreter ist Bernhard Stiebernitz und zweiter Substanzverwalterstellvertreter ist Vbgm. Heinz Haid.

Vorgeschichte:
Am 03.07.2015 erhielt ich die Info, die Unterlagen seien Vollständig. Dem ging eine monatelange Diskussion zwischen mir den Substanzverwalter und Steuerberater voraus, ob die immer wieder vorgelegten Unterlagen den Vorgaben der Agrarbehörde entsprechen und in der vorgelegten Form überhaupt prüfbar sind.
Am 14.07.2015 wurden mir auf mein Anfragen hin, die Verträge und Versicherungspolicen vorgelegt.

Das erste Überprüfungsprotokoll des Rechnungsabschluss 2014 und Voranschlag 2015 habe ich am 24.Juli 2014 im Gemeindeamt abgegeben.

Der SV hat das Überprüfungsprotokoll nicht wie im TFLG vorgesehen dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt, sondern direkt der Agrarbehörde übermittelt.
Die Agrarbehörde hat, wegen der aufgezeigten Mängel einen Besprechungstermin angesetzt um die Unklarheiten zu beseitigten. (Termin 16.09.2015)
Zu dieser Besprechung sollte der SV, im Auftrag der Agrarbehörde den ersten Rechnungsprüfer und die beiden Substanzverwalterstellvertreter einladen. Einladung erfolgte keine. Ich habe durch Zufall von der Agrarbehörde von diesem Besprechungstermin erfahren.
Im Verlauf dieser Besprechung, wurde mir bekannt, dass der SV schon am 11.05.2015 einen von ihm unterschriebenen und mit Gemeindestempel versehenen RA und VA an die Agrarbehörde übermittelt hat. Dieser RA und VA ist nicht ident mit dem, der mir am 02.06.2015 zur Prüfung vorgelegt wurde.

Am Freitag den11.12.2015 erhielt ich die Info:
In der Anlage übermittle ich dir eine Neufassung der Jahresrechnung des GG-AG 


Als weitere Info war die Positionsänderung am Sachkonto 23 Endstand € 2.305.50 (Forderung der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz gegenüber der Gemeinde Birgitz) angeführt. Der Aktenvermerk der Agrarbehörde  zur Besprechung am 16.09.2015 war nicht dabei.
Nach Rücksprache mit der Agrarbehörde habe ich mich entschlossen, trotz der kurzen Zeitspanne, die Überprüfung neuerlich durchzuführen und den Überprüfungsbericht bei der Gemeinderatssitzung am 16.12.2015 vorzulegen.

Auszug aus dem Aktenvermerk der Agrarbehörde:

„Ad 12 Verbuchung Anwaltskosten in Höhe von € 2.766,60 der Gemeinde Birgitz im Substanzkonto der Gemeindegutsagrargemeinschaft:
Dem Substanzverwalter wird mitgeteilt, dass hier die Gemeindegutsagrargemeinschaft eine Rechnung der Gemeinde Birgitz beglichen habe. Der Substanzverwalter sah dies als eine Entnahme der Gemeinde aus der Substanz. Zur Richtigstellung dieses Geschäftsfalles wird die Gemeindegutsagrargemeinschaft den Betrag in Höhe von € 2.766,60 als Forderung gegenüber der Gemeinde Birgitz einbuchen und diesen Betrag zurückfordern.“


Auszug aus dem zweiten Überprüfungsprotokoll:

Die unter Sachkonto 23 Forderungen ausgewiesene Summe von € 2.305,50 ist eine Forderung der GGAG gegenüber der Gemeinde Birgitz. .Die Rechtsanwalt Kosten für Berufung gegen Agrargemeinschaft Birgitz am 19.12.2012, Auftraggeber Gemeinde Birgitz, Gegner Agrargemeinschaft Birgitz und andere (20 Beteiligte) wurde vom SV aus dem GGAG Konto bezahlt. Laut Agrarbehörde ist dies nicht zulässig.
Der Rechnungsbetrag ist falsch. Richtige Rückforderungssumme ist € 2.766,60.
Diese falsch ausgewiesene Forderung im Sachkonto 23, wirkt sich auf den gesamten Rechnungsabschluss 2014 aus. Die Jahresrechnung, Vermögensübersicht und Erfolgsübersicht weisen falsche Zahlen aus und müssen korrigiert werden.
Schlussbemerkungen:
Wesentliche Bestimmungen der „Buchführungs- und Gebarungsverordnung für atypische Gemeindegutsagrargemeinschaften“ werden vom Substanzverwalter nicht eingehalten oder wurden mir zur Prüfung nicht vorgelegt.
Ein Journal wie unter § 4 Abs. 1,2 vorgeschrieben wird nicht geführt.

Ein Anlageverzeichnis über das Anlagevermögen § 4 Abs. 3 wurde nicht erstellt, bzw. nicht vorgelegt.
Sachkontozuordnung wird vom Steuerberater erledigt, Aufgabe des Substanzverwalters, eine laufende Überwachung der Einhaltung des Voranschlages § 2 Abs. e, ist so nicht möglich.

Verrechnungsunterlagen wurden nicht fortlaufend und lückenlos nummeriert sowie den von der Agrarbehörde vorgegebenen Sachkonten anhand der Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung zugeordnet. Erst auf mein Betreiben hin, wurden diese Vermerke vom Steuerberater (nicht vom Substanzverwalter) angebracht.
Die Jahresrechnung, Vermögensübersicht und Erfolgsübersicht müssen auf den richtigen Forderungsbetrag im Sachkonto 23 angepasst werden.

Ich kann dem Gemeinderat nur empfehlen, den RA 2014 in der vorgelegten Version vom 10.12.2015 nicht zuzustimmen.

Sachliche Fragen zum Rechnungsabschluss 2014 kamen von den Gemeinderäten keine, nur die eingangs erwähnten Anschuldigungen an meiner Person.

Abstimmung 8 Ja 2 Nein 1 Enthaltung (Substanzverwalter)
Ob das die Agrarbehörde akzeptiert????


Beim Voranschlag 2015 das gleiche Bild.

(Auszug Aktenvermerk Agrargemeinschaft: Dem Rechnungsprüfer wird mitgeteilt, dass seine Tätigkeit mit der Prüfung der Jahresrechnung endet, da die Prüfung des Voranschlages im TFLG bzw. der BuchfGebarV nicht vorgesehen ist)
Bei einem Telefongespräch am 15.12.2015 mit der Agrarbehörde, wurde meine Einspruch, im TFLG steht sehr wohl, dass der erste Rechnungsprüfer dem Gemeinderat der substanzberechtigten Gemeinde über die Prüfung des Voranschlages zu berichten hat, mit folgender Begründung abgewiesen:
Der Gesetzestext wird demnächst geändert und hat damit keine Gültigkeit:
Über den VA kann ich als Gemeinderat berichten, aber nicht im Rahmen des Überprüfungsprotokolls.
Die mir am 03.07.2014 vorgelegte Version wies einen Gewinn von €10.450,00 aus.

In der Version vom 10.12.2015 wird ein Verlust von € 14.120,00 ausgewiesen???

Interessant auch die Position 63 Finanzierung der Sanierung Birgitzer Alm (Gemeindezuschuss) € 40.000,- wandelte sich auf Sanierung Birgitzer Alm (Kreditaufnahme) € 40.000,-
Das Dach der Jausen Station Birgitzer Alm wird 2014 sicher nicht mehr saniert und damit hat diese Voranschlagsposition im Voranschlag 2014 (14 Tage vor Kassaschluss) nichts verloren. Das gehört wohl in den Voranschlag 2016.

Abstimmung 10 Ja 1 Nein
Über dieses Thema werde ich in einem eigenen Kommentar noch genauer berichten


Punkt 4 Hoadlstraße – Pauschalentschädigung für die Vergangenheit seit 1989 durchgeführter Sanierungsarbeiten - Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet über die Vertragsverhandlungen.
Als Pauschalentschädigung seit 1989 werden € 2.200.000,- verlangt.
Für die laufende Sanierung sind € 1.250.000,- veranschlagt.
Künftig übernimmt die Gemeinde Birgitz 6% der laufenden Erhaltungskosten

einstimmig

Punkt 5 Allfälliges, Anfragen, Anträge


Ich wünsche allen Lesern dieser Kolumne

frohe Weihnachten


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