Punkt 1 Kanal und
Wassermindestgebühren 2016 - Beschlussfassung
Die Mindestgebühren für die Gewährung von Förderungen zum
Gebührenhaushalt Kanal sowie nach § 4 Abs. 3 der Richtlinien über die Gewährung
von Darlehen aus dem Wasserleitungsfonds werden für das Jahr 2016 wie folgt
bekanntgegeben:
Mindestkanalanschlussgebühr pro m³ umbauten Raum € 5,45 Brutto (2015-€5,41)
Mindestkanalanschlussgebühr pro m² Geschoßfläche € 16,35 Brutto
Mindestabwassergebühr pro m³Wasserverbrauch € 2,13 Brutto (2015- €2,115)
Mindestwassergebühr pro m³ Wasserverbrauch € 0,42 Brutto – hier verlangt
die Gemeinde Birgitz mehr als die vorgeschriebene Mindestgebühr, nämlich €
0,55.
einstimmig
Punkt 2 Verlängerung
Schneeräum-/Winterdienstvertrag mit Firma Singer - Beschlussfassung
Der
Vertrag läuft bis 30.04.2016
Wegen
anstehender Investitionen der Fa. Singer in diesem Bereich wurde der Vertrag
vorzeitig zu den gleichen Bedingungen bis 30.04.2021 verlängert.
einstimmig
Punkt 3 Verlängerung Müllabfuhrvertrag
(Bio und Restmüll) mit Fa. Singer - Beschlussfassung
Der
Vertrag läuft bis 30.04.2016
Wegen
anstehender Investitionen der Fa. Singer in diesem Bereich wurde der Vertrag
vorzeitig zu den gleichen Bedingungen bis 30.04.2021 verlängert.
einstimmig
Punkt 4 Subventionsansuchen „MIM
Miteinander im Mittelgebirge – Freundeskreis Flüchtlinge“ - Beschlussfassung
Der
Verein hat um eine Subvention ohne Betragsnennung angesucht.
Als
Budget für 2016 sind ca. €12.000,- geplant.
Der
erste Antrag eines Gemeindevorstandes lautete auf Zuerkennung von € 1000,-,
dieser Antrag wurde von Ihm aber wieder zurückgezogen.
Ein
weiterer Antrag eines Gemeinderates lautete auf Ablehnung des
Subventionsansuchens.
Abstimmung
8 Ja 4 Nein 1 Enthaltung
Punkt 5 Nachtragsrechnung Firma AEP
Planung und Beratung für erbrachte Ingenieurleistungen im Siedlungsbereich
Rohracker - Beschlussfassung
Die
Fa. AEP hat diese Ingenieursleistungen (€ 3.870,- Netto) ursprünglich als „Rabat angeboten, wenn sie den
Auftrag „Quellsanierung „erhält. Den
Auftrag hat sie erhalten, jetzt stellt sie die Ingenieursleistungen „Rohracker“ aber in Rechnung weil sich
das Projekt Hüttenbodenquelle verschiebt, erklärte uns der Bürgermeister.
Was
das Projekt „Hüttenbodenquelle“ damit zu tun hat ist mir schleierhaft.
Es
werden nicht nur der ursprüngliche Rabat (€ 3.870,-) in Rechnung gestellt,
sondern wegen Mehraufwand (Enregis) gleich das Doppelte (€ 7740,-)
Bedeckung
wollte oder konnte der Bürgermeister keine angeben, daher konnte ich diesem
Antrag nicht zustimmen.
Abstimmung
12 Ja - 1 Enthaltung
Punkt 6 Austausch Schneefräse und
Ankauf Laubbläser – Nachtragsbeschluss
Die Schneefräse wurde ausgetauscht und ein neuer
Laubbläser angeschafft, ohne dafür eine Bedeckung im Voranschlag zu haben.(€
7298,88)
Die
Frage: „ warum Nachtragsbeschluss“ wurde vom Bürgermeister beantwortet: „ habe
vergessen diese Anschaffung früher auf die Tagesordnung zu setzen.“
Die
Bedeckung gab der Bürgermeister mit dem Sachkonto „ Friedhofsanierung“ an.
Der
Friedhof wurde heuer nicht saniert, daher stehen diese Geldmittel noch zur Verfügung????
Diese
Bedeckungsart war anscheinend auch anderen Gemeinderäten nicht recht, daher war
ich bei dieser Abstimmung nicht allein dagegen.
Abstimmung
9 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen
Punkt 7 Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz – Berichterstattung
Der
Bürgermeister in seiner Funktion berichtet, dass es bei der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz nicht neues gibt.
Meine
Frage ob die Statuten geändert wurden ( Termin 01.07.2015) wurde beantwortet:
Der Ausschuss der
Gemeindegutsagrargemeinschaft hat in seiner Sitzung am 1.6.2015 eine Statutenänderung
abgelehnt und dies wurde der Agrarbehörde mitgeteilt.
Der
korrigierte Rechnungsabschluss 2014 und Voranschlag 2015 wurde mir als ersten
Rechnungsprüfer immer noch nicht vorgelegt.
Wegen
der Vorgänge rund um diesen Rechnungsabschluss und Voranschlag, bin ich beim
überlegen, ob ich eine Sachverhaltsdarstellung der Staatsanwaltschaft
übermitteln soll.
Punkt 8 Verfahrenseinstellung
Strafverfahren gegen Bürgermeister und Gemeindevorstand – Bericht und
Beschlussfassung (insbesondere Bezahlung der Verfahrenskosten)
In
den Verhandlungsunterlagen war außer der Rechnung der Rechtanwaltes und der
Schriftverkehr mit der Rechtschutzversicherung (Deckung abgelehnt) nichts
vorhanden.
Also
keine Informationsgelegenheit für die Gemeinderäte als Vorbereitung zur
Gemeinderatssitzung.
Ich
habe dies dem Bürgermeister rechtzeitig mitgeteilt, und eine Vertagung des
Tagesordnungspunktes verlangt, was der Bürgermeister ablehnte.
Im Laufe
der Diskussion (fand hauptsächlich zwischen mir und den Bürgermeister statt) verriet
der Bürgermeister einige Details:
Gegen
den Bürgermeister und den Gemeindevorstand wurde wegen einer Bauangelegenheit
erhoben. Warum dies eingestellt wurde??????
Gegen
den Bürgermeister wurden wegen meiner beiden „Sachverhaltsdarstellungen an die
Staatsanwaltschaft“ (Volksbegehren Bundesheer und Vorgänge Bestellung Gemeindeamtsleiter)
erhoben und anscheinend eingestellt.
Ich
habe von der Staatsanwaltschaft kein Schreiben bekommen.
Im
Zuge der Diskussion erklärte mir der Bürgermeister:“ Ich soll mich ruhig verhalten,
sonst könnte mir eine Regressforderung ins Haus stehen“
Das
konnte ich natürlich nicht Kommentarlos hinnehmen, worauf mir vom Bürgermeister
„das Wort entzogen wurde“
In
dieser Angelegenheit gibt’s sicher eine Aufsichtsbeschwerde.
€
1000,- übernimmt die neue Rechtsschutzversicherung (Kulanz)
€
1.236,68 Rechtsanwalt kosten übernimmt die Gemeinde
Abstimmung
12 Ja 1 Enthaltung
Punkt 9 Bürgermeister und
Gemeinderatswahl 2016 – Festsetzung der Anzahl der Beisitzer der
Gemeindewahlbehörde - Beschlussfassung
Die
Anzahl der Beisitzer wurde mit 5 festgelegt
Einstimmig
Punkt 5 Allfälliges, Anfragen, Anträge
Frage
„Warum werden noch immer Rechnungen für die „Arge Kalkkögel“ bezahlt –
Altlasten, neue Aufträge werden keine mehr vergeben.
Frage:
Langlaufloipe
Antwort:
Zustimmung einiger Grundbesitzer nicht vorhanden, daher auch keine Loipe.
Dazu
kann ich nur sagen, was mir betroffene Grundbesitzer mitteilten – Mit Ihnen wurde seit Kündigung des
Vertrages nie gesprochen.
M.f.G
Herbert
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