Sonntag, 6. Dezember 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 02.12.2015



Punkt 1 Kanal und Wassermindestgebühren 2016 - Beschlussfassung

Die Mindestgebühren für die Gewährung von Förderungen zum Gebührenhaushalt Kanal sowie nach § 4 Abs. 3 der Richtlinien über die Gewährung von Darlehen aus dem Wasserleitungsfonds werden für das Jahr 2016 wie folgt bekanntgegeben:
Mindestkanalanschlussgebühr pro m³ umbauten Raum € 5,45 Brutto (2015-€5,41)
Mindestkanalanschlussgebühr pro m² Geschoßfläche € 16,35 Brutto
Mindestabwassergebühr pro m³Wasserverbrauch € 2,13 Brutto (2015- €2,115)
Mindestwassergebühr pro m³ Wasserverbrauch € 0,42 Brutto – hier verlangt die Gemeinde Birgitz mehr als die vorgeschriebene Mindestgebühr, nämlich € 0,55.

einstimmig

Punkt 2 Verlängerung Schneeräum-/Winterdienstvertrag mit Firma Singer - Beschlussfassung

Der Vertrag läuft bis 30.04.2016
Wegen anstehender Investitionen der Fa. Singer in diesem Bereich wurde der Vertrag vorzeitig zu den gleichen Bedingungen bis 30.04.2021 verlängert.

einstimmig

Punkt 3 Verlängerung Müllabfuhrvertrag (Bio und Restmüll) mit Fa. Singer - Beschlussfassung

Der Vertrag läuft bis 30.04.2016
Wegen anstehender Investitionen der Fa. Singer in diesem Bereich wurde der Vertrag vorzeitig zu den gleichen Bedingungen bis 30.04.2021 verlängert.

einstimmig

Punkt 4 Subventionsansuchen „MIM Miteinander im Mittelgebirge – Freundeskreis Flüchtlinge“ - Beschlussfassung

Der Verein hat um eine Subvention ohne Betragsnennung angesucht.
Als Budget für 2016 sind ca. €12.000,- geplant.
Der erste Antrag eines Gemeindevorstandes lautete auf Zuerkennung von € 1000,-, dieser Antrag wurde von Ihm aber wieder zurückgezogen.
Ein weiterer Antrag eines Gemeinderates lautete auf Ablehnung des Subventionsansuchens.

Abstimmung 8 Ja 4 Nein 1 Enthaltung


Punkt 5 Nachtragsrechnung Firma AEP Planung und Beratung für erbrachte Ingenieurleistungen im Siedlungsbereich Rohracker - Beschlussfassung

Die Fa. AEP hat diese Ingenieursleistungen (€ 3.870,- Netto) ursprünglich als „Rabat angeboten, wenn sie den Auftrag „Quellsanierung „erhält. Den Auftrag hat sie erhalten, jetzt stellt sie die Ingenieursleistungen „Rohracker“ aber in Rechnung weil sich das Projekt Hüttenbodenquelle verschiebt, erklärte uns der Bürgermeister.
Was das Projekt „Hüttenbodenquelle“ damit zu tun hat ist mir schleierhaft.

Es werden nicht nur der ursprüngliche Rabat (€ 3.870,-) in Rechnung gestellt, sondern wegen Mehraufwand (Enregis) gleich das Doppelte (€ 7740,-)

Bedeckung wollte oder konnte der Bürgermeister keine angeben, daher konnte ich diesem Antrag nicht zustimmen.

Abstimmung 12 Ja -  1 Enthaltung


Punkt 6 Austausch Schneefräse und Ankauf Laubbläser – Nachtragsbeschluss

 Die Schneefräse wurde ausgetauscht und ein neuer Laubbläser angeschafft, ohne dafür eine Bedeckung im Voranschlag zu haben.(€ 7298,88)
Die Frage: „ warum Nachtragsbeschluss“ wurde vom Bürgermeister beantwortet: „ habe vergessen diese Anschaffung früher auf die Tagesordnung zu setzen.“

Die Bedeckung gab der Bürgermeister mit dem Sachkonto „ Friedhofsanierung“ an.
Der Friedhof wurde heuer nicht saniert, daher stehen diese Geldmittel noch zur Verfügung????
Diese Bedeckungsart war anscheinend auch anderen Gemeinderäten nicht recht, daher war ich bei dieser Abstimmung nicht allein dagegen.

Abstimmung 9 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen


Punkt 7 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung

Der Bürgermeister in seiner Funktion berichtet, dass es bei der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz nicht neues gibt.

Meine Frage ob die Statuten geändert wurden ( Termin 01.07.2015) wurde beantwortet:
Der Ausschuss der Gemeindegutsagrargemeinschaft hat in seiner Sitzung am 1.6.2015 eine Statutenänderung abgelehnt und dies wurde der Agrarbehörde mitgeteilt.

Der korrigierte Rechnungsabschluss 2014 und Voranschlag 2015 wurde mir als ersten Rechnungsprüfer immer noch nicht vorgelegt.
Wegen der Vorgänge rund um diesen Rechnungsabschluss und Voranschlag, bin ich beim überlegen, ob ich eine Sachverhaltsdarstellung der Staatsanwaltschaft übermitteln soll.

Punkt 8 Verfahrenseinstellung Strafverfahren gegen Bürgermeister und Gemeindevorstand – Bericht und Beschlussfassung (insbesondere Bezahlung der Verfahrenskosten)

In den Verhandlungsunterlagen war außer der Rechnung der Rechtanwaltes und der Schriftverkehr mit der Rechtschutzversicherung (Deckung abgelehnt) nichts vorhanden.
Also keine Informationsgelegenheit für die Gemeinderäte als Vorbereitung zur Gemeinderatssitzung.
Ich habe dies dem Bürgermeister rechtzeitig mitgeteilt, und eine Vertagung des Tagesordnungspunktes verlangt, was der Bürgermeister ablehnte.

Im Laufe der Diskussion (fand hauptsächlich zwischen mir und den Bürgermeister statt) verriet der Bürgermeister einige Details:

Gegen den Bürgermeister und den Gemeindevorstand wurde wegen einer Bauangelegenheit erhoben. Warum dies eingestellt wurde??????

Gegen den Bürgermeister wurden wegen meiner beiden „Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft“ (Volksbegehren Bundesheer und Vorgänge Bestellung Gemeindeamtsleiter) erhoben und anscheinend eingestellt.
Ich habe von der Staatsanwaltschaft kein Schreiben bekommen.

Im Zuge der Diskussion erklärte mir der Bürgermeister:“ Ich soll mich ruhig verhalten, sonst könnte mir eine Regressforderung ins Haus stehen“

Das konnte ich natürlich nicht Kommentarlos hinnehmen, worauf mir vom Bürgermeister „das Wort entzogen wurde“

In dieser Angelegenheit gibt’s sicher eine Aufsichtsbeschwerde.

€ 1000,- übernimmt die neue Rechtsschutzversicherung (Kulanz)
€ 1.236,68 Rechtsanwalt kosten übernimmt die Gemeinde

Abstimmung 12 Ja 1 Enthaltung

Punkt 9 Bürgermeister und Gemeinderatswahl 2016 – Festsetzung der Anzahl der Beisitzer der Gemeindewahlbehörde - Beschlussfassung

Die Anzahl der Beisitzer wurde mit 5 festgelegt
Einstimmig

Punkt 5 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Frage „Warum werden noch immer Rechnungen für die „Arge Kalkkögel“ bezahlt – Altlasten, neue Aufträge werden keine mehr vergeben.

Frage: Langlaufloipe
Antwort: Zustimmung einiger Grundbesitzer nicht vorhanden, daher auch keine Loipe.
Dazu kann ich nur sagen, was mir betroffene Grundbesitzer mitteilten – Mit Ihnen wurde seit Kündigung des Vertrages nie gesprochen.

M.f.G
Herbert

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