Hallo
Leute
Meine
Anfrage im Gemeindeamt, bezüglich Genehmigungsdatums der Baulandumlegung
„Rohracker“ durch das Land Tirol ( ich war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im
Gemeinderat ) wurde so beantwortet:
Hallo Herbert,
betreffend Deiner unten angeführten Anfrage darf
ich Dir nach Rücksprache
mit dem Bürgermeister folgendes mitteilen:
Eine diesbezügliche Recherche in dieser
Angelegenheit, ist aus kapazitären
Gründen bzw. aufgrund Deiner privaten Anfrage ohne
einen sachlichen
Hintergrund, nicht möglich.
Habe eben selbst recherchiert und die Verordnung gefunden:
Sozialer Wohnbau Rohracker
Nr. 172 • Amt der
Tiroler Landesregierung • Ve1-4-306/1-47
VERORDNUNG
über den Abschluss des
Baulandumlegungsverfahrens
„Rohracker“ in der Gemeinde Birgitz
Das
Amt der Tiroler Landesregierung als Umlegungsbehörde
I.
Instanz schließt gemäß § 84 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2006
– TROG 2006, LGBl. Nr. 27, in der
geltenden
Fassung, das in der Gemeinde Birgitz mit Verordnungen
des
Amtes der Tiroler Landesregierung vom 27. August
2007,
Zl. Ve1-4-306/1-5 und vom 16. Oktober 2008, Zl. Ve1-
4-306/1-24vA,
für die nachstehenden Grundstücke in der
KG
81105 Birgitz eingeleitete Baulandumlegungsverfahren
„Rohracker“
ab: EZ 43 – Gste. 648/2, 665/9 und 633/3, EZ 91 –
Gst.
649/1, EZ 135 – Gste. 580 und 581, EZ 440 – Gst. 644/1,
EZ
464 – Gst. 565, EZ 482 – Gst. 579/1, EZ 90010 – Gst. 650/1,
EZ
90011 – Gste. 568 und 569, EZ 90016 – Gst. 564, EZ 90021
–
Gst. 572, EZ 90022 – Gste. 573 und 574, EZ 90023 – Gste. 566,
567,
575, 576, 577 und 578, EZ 90035 – Gste. 570 und 571.
Innsbruck,
15. Februar 2010
Für das Amt der Landesregierung: Hoppichler
Nr. 173 • Amt der Tiroler Landesregierung •
Ib-24562/419-2010
Mit dieser Baulandumlegung wurden zwölf
neue Bauparzellen geschaffen, sechs
davon sind mittlerweile verbaut und bewohnt.
Eine Bauparzelle
ist für den sozialen Wohnbau vorgesehen, die mehr als „zache“
Umsetzung dieses Projekts möchte ich nun chronologisch aufzeigen:
15.02. 2010
Baulandumlegungsverfahren „Rohracker“ vom Land
Tirol genehmigt.
Das
Baulandumlegungsverfahren wurde mit diesem Datum rechtskräftig. Die
Grundbesitzer mussten einen Teil der Grundfläche im Zuge des
Baulandumlegungsverfahrens für den sozialen Wohnbau abtreten.
30.06.2010
Selbständiger
Antrag an den Gemeinderat bezüglich Sozialer Wohnbau Rohracker
Auszug aus dem
Gemeinderatsprotokoll:
„Jordan H. stellt einen schriftlichen Antrag
auf Ausarbeitung eines Verbauungskonzeptes mit Zeitplan und transparenter
Vergabeweise für den "Sozialen Wohnbau Rohracker". - Vzbgm. Haid
berichtet, dass im Bauausschuss besprochen wurde, dieses Thema erst im Winter
anzugehen, weil derzeit keine finanziellen Mittel vorhanden sind und auch kein
konkreter Bedarf vorliegt. - Strasser ist damit nicht einverstanden.“
03.12.2012
Bauausschusssitzung zum
Tagesordnungspunkt 1 "Eingelangte Angebote für den sozialen Wohnbau
Rohracker".
06.02.2013
Auftragsvergabe an Kristallwohnbau GmbH
Größe, Aussehen und Anzahl der Reihenhäuser wurden vom Gemeinderat
anhand der vorgelegten Pläne genehmigt.
02.09.2013
Sozialausschusssitzung
Beschluss
der Vergaberichtlinien
03.02.2014
Bauverhandlung
( ein Jahr nach Auftragsvergabe an den Wohnbauträger obwohl schon damals die
Pläne vorlagen und vom Gemeinderat genehmigt wurden )
Mittlerweile
steht die „Fa. Kristallwohnbau GmbH“ im Grundbuch.
18.02.2014
Anfrage
an Gemeindeamtsleiter:
Hallo Michael
ist es möglich dass ich den Vertrag " Gemeinde - Kristallwohnbau" bezüglich sozialer Wohnbau Rohracker bekomme oder am Gemeindeamt Einsicht nehmen darf.
ist es möglich dass ich den Vertrag " Gemeinde - Kristallwohnbau" bezüglich sozialer Wohnbau Rohracker bekomme oder am Gemeindeamt Einsicht nehmen darf.
Antwort am 18.02.2014
Hallo Herbert!
Ich bitte Dich im Auftrag von Luis um Mitteilung,
welchen Vertrag bzw.
welche Vereinbarung Du meinst sowie um
Stellungnahme wofür die Einsicht
benötigt wird.
Am 19.02.2014 schrieb ich den Gemeindeamtsleiter folgende Antwort:
Danke für die schnelle Bearbeitung meines Anliegens.
Die Einsicht wird benötigt, weil ich mich als Gemeinderat informieren möchte, damit ich allfällige Fragen von Interessierten beantworten kann.
Zwischen der Gemeinde und den Grundbesitzern wurde ein Vertrag über die Abtretung der Flächen für den sozialen Wohnbau errichtet.
Der aber nicht das Papier wert ist auf den er gedruckt ist laut Aussage des Vizebürgermeisters bei der letzten Gemeinderatssitzung.
Für mich stellen sich folgende Fragen:
Aus welchen "Rechtstitel" leitet die Gemeinde Birgitz ihr Vergaberecht ab wenn nicht mit einem Vertrag zwischen Gemeinde und dem Wohnbauträger
dies geregelt ist.
Wie schaut`s aus wenn ein Hauskäufer z.B. nach 2,4,6,8 oder 10 Jahren in finanzielle Schwierigkeiten gerät und das Reihenhaus verkaufen muss.
Hat da die Gemeinde das Vorkaufsrecht, oder kann sie den Käufer bestimmen, oder kann der Hausbesitzer am freien Markt verkaufen.
Welchen Zeitrahmen hat der Wohnbauträger nach Vergabe der Reihenhäuser zur Errichtung.
usw.
Da sind für mich viele Fragen offen, die ja schon geklärt sein müssten, und daher hätte ich gerne Einsicht .
05.03.2014
Meine Anfrage wurde vom
Bürgermeister bei der Gemeinderatssitzung beantwortet:
Vertrag
gibt’s keinen, braucht`s auch keinen.
Das
Vergaberecht der Gemeinde wurde den Firmen bei der Aufforderung zur
Angebotslegung mitgeteilt und ist somit abgesichert????????
05.03.2014
Vergabekriterien
wurden vom Gemeinderat beschlossen.
Mein
Antrag auch Reihungskriterien zu beschließen ( z.B. wenn sich zwei für das
gleiche Reihenhaus bewerben und alle Voraussetzungen erfüllen, bekommt das
Reihenhaus derjenige der länger in Birgitz gemeldet ist) wurde abgelehnt.
Damit
ist der „Freunderlwirtschaft“ Tür und Tor geöffnet.
26.03.2014
Bei
der Gemeinderatssitzung wird der noch immer nicht ausgestellte Baubescheid
sozialer Wohnbau „Rohracker „ hinterfragt. Der Bürgermeister verspricht, diesen
Bescheid in den nächsten Tagen auszustellen.
Dieses
Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst.
10.04.2014
Einladung
zur Sozialausschusssitzung am 22.04.2014 erhalten.
Tagesordnungspunkt:
Vergabekriterien Sozialer Wohnbau Rohracker ?
13.04.2014
Vier Jahre nach der Umwidmung kein
Baubescheid, keine Information an die Gemeindebürger usw. ?
Die
unzähligen Anfragen bei den Gemeinderatssitzungen der letzten Jahre über den
Fortschritt beim sozialen Wohnbau „Rohracker“ an den Bürgermeister will ich
nicht einzeln Auflisten.
Die Antworten des Bürgermeisters waren
immer nur Ausreden.
Mir ist schleierhaft, warum der
Bürgermeister in dieser Sache so auf der Bremse steht.
M.f.G.
Herbert
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