Sonntag, 27. April 2014

Aufsichtsbeschwerde "Voranschlag 2014"




Hallo Leute
Der Bürgermeister hat den Voranschlagsentwurf 2014 laut Kundmachungen zweimal zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Vom 16.01.2014 bis 31.01.2014 und den in wesentlichen Teilen geänderten Voranschlagsentwurf laut Kundmachung vom 12.03.2014 bis 26.03.2014.

Nur lag dieser zweite Voranschlagsentwurf in der angegebenen Zeit nicht im Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf, wie ich am 21.03.2014 feststellte.

Da der Bürgermeister meiner Aufforderung das Einsichtnahme Datum im Voranschlag 2014 zu berichtigen ablehnte, habe ich Aufsichtsbeschwerde erhoben.

Das vorläufige Ergebnis:
Der Voranschlagentwurf hätte laut Tiroler Gemeindeordnung nicht zweimal zur Einsichtnahme aufgelegt werden müssen.

Welches Einsichtsnahmedatum nun im Voranschlag 2014 steht, konnte auch von der Aufsichtsbehörde nicht geklärt werden, weil der Bürgermeister den Voranschlag der Bezirkshauptmannschaft ( einen Monat nach der dringenden Beschlussfassung ) nicht übermittelt hat?

Sehr interessant ist der Ratschlag der Aufsichtsbehörde
„Sollten Sie wie in der Beschwerde angeführt der Meinung sein, dass der Verdacht auf Dokumentenfälschung gegeben ist, steht es Ihnen frei, der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung zu übermitteln“

Werde der Sache weiter nachgehen, zur Info noch die Aufsichtsbeschwerde mit Antwortschreiben.


Gemeindeamt Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
                                                                                              Birgitz, 08.04.2014

Betreff: Aufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss des Gemeinderates am 26.03.2014 Tagesordnungspunkt 2 „Voranschlag für das Rechnungsjahr 2014 – Beschlussfassung“


Sehr geehrte Damen und Herrn!

Der Beschluss des Voranschlags 2014 ist meiner Meinung nach nicht rechtsgültig zustande gekommen, weil wesentliche Voraussetzungen nach TGO 2001 § 93 und TGO § 60 nicht erfüllt wurden.

Der Voranschlagsentwurf 2014 wurde an der Gemeindetafel wie folgt angeschlagen:

„Der Jahresvoranschlag 2014 für die Gemeinde Birgitz liegt ab 12.03.2014 zwei Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt auf.
(TGO § 93 – 2001 )
Jeder Gemeindebewohner hat das Recht, innerhalb der Auflagefrist und zu den Amtsstunden in den Haushaltsplan Einsicht zu nehmen.
(§ 60 Tiroler Gemeindeordnung )

Angeschlagen am 06.03.2014

Dagegen habe ich folgenden schriftlichen Einwand lt. TGO 2001 erhoben:

„Zum Voranschlagsentwurf 2014 Version vom 24.03.2014 erhalten per Post am 25.03.2014 möchte ich folgende schriftliche Einwände vorbringen:
·         Der Voranschlagsentwurf kann nicht vom 12.03.2014 bis 26.03.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegen sein, weil er laut Datum erst am 25.03.2014 erstellt wurde. Ich selbst wollte am Freitag den 21.03.2014 Einsicht nehmen. Im Gemeindeamt lag zu diesem Zeitpunkt kein Voranschlag zur Einsichtnahme auf. Der entsprechende Text auf Seite 1 ist daher zu korrigieren“
Die Gemeinderatsparteien haben den Voranschlagsentwurf 2014 ebenfalls erst am 25.03.2014 ( einen Tag vor der Gemeinderatssitzung ) erhalten. Dies wurde bei der Gemeinderatssitzung von einigen Gemeinderäten kritisiert vom Bürgermeister aber ignoriert.
Für mich ergeben sich daher folgende Verdachtsmomente :
·         Die Kundmachung an der Gemeindetafel, obwohl kein Voranschlagsentwurf im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt, ergibt für mich den Verdacht auf Dokumentfälschung und verstößt eindeutig gegen die TGO § 93 und § 60.
·         Die Festschreibung dieser Kundmachungsdaten im Voranschlag 2014 auf Seite 1 ergibt für mich auch den Verdacht auf Dokumentfälschung.
·         Die Übermittlung des Voranschlagsentwurfes an die Gemeinderatsparteien erst einen Tag vor der Gemeinderatssitzung verstößt auch gegen die TGO 2001 § 93.


Durch diese Vorgangsweise des Bürgermeisters, wahr die Informationsmöglichkeit der Gemeindebewohner und der Gemeinderäte in der gesetzlich festgelegten Form nicht möglich.
Ich ersuche sie daher den Gemeinderatsbeschluss aufzuheben, und dafür sorge zu tragen dass auch in Birgitz die Bestimmungen der TGO 2001 eingehalten werden.










Mein Antwortmail auf die Aufsichtsbeschwerdeantwort:

Sehr geehrte XXXXXXXXXXXXX
vielen Dank für ihre rasche Bearbeitung.

Leider habe ich vom Gemeindeamt noch keine Ausfertigung des Voranschlages 2014 wie in der TGO § 93 Absatz 5 vorgesehen erhalten.
Ich kann daher auch nicht überprüfen ob die Aushangszeiten auf Seite 1 berichtigt wurden.

In meinem Voranschlagsentwurf vom 24.03.2014 / 20:35:31 steht auf Seite 1, " Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Zeit vom 12.03.2014 bis 26.03.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt", und das ist falsch.
Ich war in dieser Zeit selbst am Gemeindeamt, wo kein Voranschlagsentwurf zur Einsicht auf lag.

Sie haben sicher den Voranschlag 2014 erhalten, welche Aushangszeiten stehen bei Ihnen auf Seite 1?

Wenn der Bürgermeister gegen den Bestimmungen der TGO den Voranschlagsentwurf zweimal Kund macht, dann sollte er diese zweite Kundmachung auch einhalten, und den
Gemeindebürgern die Möglichkeit der Einsichtnahme gewährleisten.

Der Voranschlagsentwurf wurde am 5.2.2014 nicht wegen Änderungswünsche des Gemeinderates nicht beschlossen, sondern der Bürgermeister hat den Tagesordnungspunkt, vor Beginn der Budgetdebatte abgesetzt, weil die zuvor behandelten Voranschläge von Volksschule und Feuerwehr Fehlerhaft in den Voranschlagsentwurf 2014 übertragen waren.

 

M.f.G
Herbert Jordan 
Darauf erhielt ich folgende Antwort: 










Sonntag, 20. April 2014

Schulische Tagesbetreuung




 Hallo Leute
bei der nächsten Gemeinderatssitzung werde ich diesen Selbständigen Antrag einbringen.




Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Schulische Tagesbetreuung“

Die schulische Tagesbetreuung wird in Tirol an 126 Standorten angeboten. Um dieses Angebot weiter auszubauen  gibt es bis 2018 zusätzliche Förderungen des Bundes.

Auszug aus der Tiroler Gemeindezeitung:
„Weitere 38 Millionen Euro liegen seit Anfang des Jahres im Fördertopf des Bundes. Wer ein Stück vom Kuchen will, muss bis 2018 die schulische Tagesbetreuung anbieten. Es heißt zugreifen, solange die Gelder reichen“
Weiteres ist in diesem Bericht zu lesen:
„Damit die schulische Tagesbereuung von den Gemeinden auf freiwilliger Basis angeboten werden kann, müssen mindestens sieben – an Sonderschulen drei – SchülerInnen angemeldet werden. Ab 15 SchülerInnen bzw. sieben Sonderschulkinder ist der Schulerhalter gesetzlich verpflichtet die schulische Tagesbetreuung anzubieten

Ab 15 SchülerInnen Pflicht.
Um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu erheben, führen das Land Tirol und der Landesschulrat bis 10. April 2014 eine Elternbefragung an den Tiroler Schulen durch. Bei der Anmeldung müssen Eltern nur die Teilnahme bis 16 Uhr an mindestens einem Wochentag bestätigen, auch wenn sie dann an allen Schultagen in Anspruch genommen wird“

Um bei Eintritt dieser Tagesbetreuungspflicht nicht ohne Konzept dazustehen, sind dringend Vorarbeiten notwendig.

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt:

  • ·        Das Ergebnis der Elternbefragung beim Land Tirol einzuholen

  • ·        Den notwendigen Platzbedarf für eine schulische Tagesbetreuung zu erheben ( Gruppenräume, Speisesaal, Küche und Spielplätze )

  • ·        Alle bestehenden Räumlichkeiten im Gemeindezentrum und der Schule zu überprüfen, ob die derzeitige Nutzung noch gebraucht wird, oder ob sie für die schulische Tagesbetreuung adaptiert werden können. (Übersiedlungen, Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten, Tagsüber schulisch,/abends für Vereinszwecke z.B. )

  • ·        Erhebung von möglichen Zubau varianten.

  • ·        Kostenschätzung für Adaptierungsarbeiten / Zubau

  • ·        Kostenschätzung für Betreuungspersonal, Förderung des Landes

  • ·        Abklärung mit Nachbargemeinden über mögliche gemeinsame Projekte.

  • ·        Über die Ergebnisse ist dem Gemeinderat ehestmöglich zu berichten




Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan





Sonntag, 13. April 2014

Sozialer Wohnbau "Rohracker" eine unendliche Geschichte?



Hallo Leute
Meine Anfrage im Gemeindeamt, bezüglich Genehmigungsdatums der Baulandumlegung „Rohracker“ durch das Land Tirol ( ich war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Gemeinderat ) wurde so beantwortet:

Hallo Herbert,

betreffend Deiner unten angeführten Anfrage darf ich Dir nach Rücksprache
mit dem Bürgermeister folgendes mitteilen:

Eine diesbezügliche Recherche in dieser Angelegenheit, ist aus kapazitären
Gründen bzw. aufgrund Deiner privaten Anfrage ohne einen sachlichen
Hintergrund, nicht möglich.

Habe eben selbst recherchiert und die Verordnung gefunden:


Sozialer Wohnbau Rohracker
Nr. 172 • Amt der Tiroler Landesregierung • Ve1-4-306/1-47
VERORDNUNG
über den Abschluss des Baulandumlegungsverfahrens
„Rohracker“ in der Gemeinde Birgitz
Das Amt der Tiroler Landesregierung als Umlegungsbehörde
I. Instanz schließt gemäß § 84 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27, in der
geltenden Fassung, das in der Gemeinde Birgitz mit Verordnungen
des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 27. August
2007, Zl. Ve1-4-306/1-5 und vom 16. Oktober 2008, Zl. Ve1-
4-306/1-24vA, für die nachstehenden Grundstücke in der
KG 81105 Birgitz eingeleitete Baulandumlegungsverfahren
„Rohracker“ ab: EZ 43 – Gste. 648/2, 665/9 und 633/3, EZ 91 –
Gst. 649/1, EZ 135 – Gste. 580 und 581, EZ 440 – Gst. 644/1,
EZ 464 – Gst. 565, EZ 482 – Gst. 579/1, EZ 90010 – Gst. 650/1,
EZ 90011 – Gste. 568 und 569, EZ 90016 – Gst. 564, EZ 90021
– Gst. 572, EZ 90022 – Gste. 573 und 574, EZ 90023 – Gste. 566,
567, 575, 576, 577 und 578, EZ 90035 – Gste. 570 und 571.
Innsbruck, 15. Februar 2010
Für das Amt der Landesregierung: Hoppichler
Nr. 173 • Amt der Tiroler Landesregierung • Ib-24562/419-2010
Mit dieser Baulandumlegung wurden zwölf neue Bauparzellen geschaffen, sechs davon sind mittlerweile verbaut und bewohnt.
Eine Bauparzelle ist für den sozialen Wohnbau vorgesehen, die  mehr als „zache“ Umsetzung dieses Projekts möchte ich nun chronologisch  aufzeigen:


15.02. 2010
 Baulandumlegungsverfahren „Rohracker“ vom Land Tirol genehmigt.
Das Baulandumlegungsverfahren wurde mit diesem Datum rechtskräftig. Die Grundbesitzer mussten einen Teil der Grundfläche im Zuge des Baulandumlegungsverfahrens für den sozialen Wohnbau abtreten.


30.06.2010
Selbständiger Antrag an den Gemeinderat bezüglich Sozialer Wohnbau Rohracker
Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll:
Jordan H. stellt einen schriftlichen Antrag auf Ausarbeitung eines Verbauungskonzeptes mit Zeitplan und transparenter Vergabeweise für den "Sozialen Wohnbau Rohracker". - Vzbgm. Haid berichtet, dass im Bauausschuss besprochen wurde, dieses Thema erst im Winter anzugehen, weil derzeit keine finanziellen Mittel vorhanden sind und auch kein konkreter Bedarf vorliegt. - Strasser ist damit nicht einverstanden.“

03.12.2012
Bauausschusssitzung zum
Tagesordnungspunkt 1 "Eingelangte Angebote für den sozialen Wohnbau
Rohracker".


06.02.2013
Auftragsvergabe an Kristallwohnbau GmbH
Größe, Aussehen und Anzahl der Reihenhäuser wurden vom Gemeinderat anhand der vorgelegten Pläne genehmigt.

02.09.2013
Sozialausschusssitzung
Beschluss der Vergaberichtlinien


03.02.2014
Bauverhandlung ( ein Jahr nach Auftragsvergabe an den Wohnbauträger obwohl schon damals die Pläne vorlagen und vom Gemeinderat genehmigt wurden )
Mittlerweile steht die „Fa. Kristallwohnbau GmbH“ im Grundbuch.

18.02.2014
Anfrage an Gemeindeamtsleiter:
Hallo Michael
ist es möglich dass ich den Vertrag " Gemeinde - Kristallwohnbau" bezüglich sozialer Wohnbau Rohracker bekomme oder am Gemeindeamt Einsicht nehmen darf.
Antwort am 18.02.2014
Hallo Herbert!

Ich bitte Dich im Auftrag von Luis um Mitteilung, welchen Vertrag bzw.
welche Vereinbarung Du meinst sowie um Stellungnahme wofür die Einsicht
benötigt wird.

Am 19.02.2014 schrieb ich den Gemeindeamtsleiter folgende Antwort:

Danke für die schnelle Bearbeitung meines Anliegens.

Die Einsicht wird benötigt, weil ich mich als Gemeinderat informieren möchte, damit ich allfällige Fragen von Interessierten beantworten kann.

Zwischen der Gemeinde und den Grundbesitzern wurde ein Vertrag über die Abtretung der Flächen für den sozialen Wohnbau errichtet.
Der aber nicht das Papier wert ist auf den er gedruckt ist laut Aussage des Vizebürgermeisters bei der letzten Gemeinderatssitzung.

Für mich stellen sich folgende Fragen:
Aus welchen "Rechtstitel" leitet die Gemeinde Birgitz ihr Vergaberecht ab wenn nicht mit einem Vertrag zwischen Gemeinde und dem Wohnbauträger
dies geregelt ist.
Wie schaut`s aus wenn ein Hauskäufer z.B. nach 2,4,6,8 oder 10 Jahren in finanzielle Schwierigkeiten gerät und das Reihenhaus verkaufen muss.
Hat da die Gemeinde das Vorkaufsrecht, oder kann sie den Käufer bestimmen, oder kann der Hausbesitzer am freien Markt verkaufen.
Welchen Zeitrahmen hat der Wohnbauträger nach Vergabe der Reihenhäuser zur Errichtung.
usw.

Da sind für mich viele Fragen offen, die ja schon geklärt sein müssten, und daher hätte ich gerne Einsicht .

05.03.2014
Meine Anfrage wurde vom Bürgermeister bei der Gemeinderatssitzung beantwortet:

Vertrag gibt’s keinen, braucht`s auch keinen.
Das Vergaberecht der Gemeinde wurde den Firmen bei der Aufforderung zur Angebotslegung mitgeteilt und ist somit abgesichert????????

05.03.2014
Vergabekriterien wurden vom Gemeinderat beschlossen.
Mein Antrag auch Reihungskriterien zu beschließen ( z.B. wenn sich zwei für das gleiche Reihenhaus bewerben und alle Voraussetzungen erfüllen, bekommt das Reihenhaus derjenige der länger in Birgitz gemeldet ist) wurde abgelehnt.

Damit ist der „Freunderlwirtschaft“ Tür und Tor geöffnet.

26.03.2014
Bei der Gemeinderatssitzung wird der noch immer nicht ausgestellte Baubescheid sozialer Wohnbau „Rohracker „ hinterfragt. Der Bürgermeister verspricht, diesen Bescheid in den nächsten Tagen auszustellen.
Dieses Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst.

10.04.2014
Einladung zur Sozialausschusssitzung am 22.04.2014 erhalten.
Tagesordnungspunkt: Vergabekriterien Sozialer Wohnbau Rohracker ?

13.04.2014
Vier Jahre nach der Umwidmung kein Baubescheid, keine Information an die Gemeindebürger usw. ?

Die unzähligen Anfragen bei den Gemeinderatssitzungen der letzten Jahre über den Fortschritt beim sozialen Wohnbau „Rohracker“ an den Bürgermeister will ich nicht einzeln Auflisten.
Die Antworten des Bürgermeisters waren immer nur Ausreden.

Mir ist schleierhaft, warum der Bürgermeister in dieser Sache so auf der Bremse steht.


M.f.G.
Herbert