Sonntag, 30. März 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 26.03.2014 und Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 02.04.2014









Punkt 1 Untervoranschlag 2014 – Volksschule Birgitz - Beschlussfassung

Der Voranschlag Volksschule Birgitz sieht Einnahmen von € 11.700,- und Ausgaben von € 61.900,- vor.

Der Untervoranschlag Volksschule Birgitz wurde einstimmig angenommen.

Punkt 2 Voranschlag für das Rechnungsjahr 2014 – Beschlussfassung

Der Voranschlagsentwurf sieht Einnahmen von € 2,579.500,- und Ausgaben von € 2,579.500,- im ordentlichen Haushalt vor. Im außerordentlichen Haushalt sind keine Einnahmen und Ausgaben vorgesehen.
Darlehen werden keine neuen aufgenommen.

Gegenüber dem ersten vorgelegten Voranschlagsentwürfen wurde folgendes geändert:
Gestrichen wurde der Lifteinbau in der Volkschule, der Lift im Gemeindehaus, die Beschallungsanlage im Musikpavillon, das Rednerpult, usw.
Neu aufgenommen wurde die Asphaltierung Rohracker, Kanal Wasser und Straßenbeleuchtung Rohracker. ( Forderung von mir und mehreren Gemeinderäten bei der Budgetvorbesprechung )
Das Projekt Rohracker sollte laut Voranschlagsentwurf jetzt 2014 realisiert und abgeschlossen werden.
Nur glaube ich nicht daran weil der Bürgermeister auf der Bremse steht und dies nicht will.
Die Straßenanlage braucht eine wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung, für die noch nicht angesucht wurde, obwohl der Plan und der Gemeinderatsbeschluss seit 4.12.2013 vorliegen.


Zum Voranschlagsentwurf 2014 habe ich folgenden schriftlichen Einwand eingebracht, der vom Bürgermeister verlesen wurde:

Schriftlicher Einwand laut TGO 2001 § Abs.1 gegen den Voranschlagsentwurf 2014 Version vom 24.03.2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Luis
Zum Voranschlagsentwurf 2014 Version vom 24.03.2014 erhalten per Post am 25.03.2014 möchte ich folgende schriftliche Einwände vorbringen:
  • Der Voranschlagsentwurf kann nicht vom 12.03.2014 bis 26.03.2014 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegen sein, weil er laut Datum erst am 25.03.2014 erstellt wurde. Ich selbst wollte am Freitag den 21.03.2014 Einsicht nehmen. Im Gemeindeamt lag zu diesem Zeitpunkt kein Voranschlag zur Einsichtnahme auf. Der entsprechende Text auf Seite 1 ist daher zu korrigieren

  • 1/640000-400000 Straßen Verkehrszeichen VA 1.000,-Voranschlag ist zu nieder, auf € 11.000,- erhöhen.. Austausch von 6 Verkehrsspiegeln entlang der Dorfstraße auf Beschlags- und eisfreie  ist im Sinne der Verkehrssicherheit  dringend notwendig. Die Bedeckung kann durch Anhebung der zu nieder ausgewiesenen Haushaltsposten 2/852000+803100 Verkauf Pflichtmüllsäcke VA 12.000 erhöhen auf 18.000  ( RA 2013 18.224,39  RA 2012 19.444,31 ) und 2/852000+852100 Benützungsgebühren VA 32.000 erhöhen auf 36.000 (RA 2013 36.909,64 RA 2012 40.315,66 )

  • Bei der Haftungseinlage Golf GmbH kann was nicht stimmen. Auf Seite 52 wird die Haftung mit Stand 31.12.2014 mit 9.757,66 angegeben obwohl auf Seite 101 Ausgaben unter 1/914000-08000 Stammeinlage f. Golf GmbH von € 10.000,- veranschlagt sind.

  • Auflösung der Betriebsmittelrücklage von € 91.000,- Kann diese zweckgewidmete Rücklage ( Quellsanierung ) ohne Aufhebung des bestehenden Gemeinderatsbeschlusses durchgeführt werden?

Allgemein wurde die späte Übermittlung des Voranschlages ( einen Tag vor Sitzung ) beanstandet. Der Voranschlag hat immerhin 153 Seiten, und die sollten ja auch überarbeitet werden können.
Die Realisierbarkeit Straßenanlage Rohracker 2014 wurde allgemein angezweifelt, weil diese hängt mit dem sozialen Wohnbauprojekt Rohracker zusammen.
Sozialer Wohnbau Baugenehmigung fehlt – Wird in den nächsten Tagen ausgestellt lt. Bgm.
Bauträger arbeitet die Präsentationsunterlagen erst aus wenn er die Baugenehmigung erhalten hat.
Wasser- und naturschutzrechtliche Einreichung – folgt demnächst lt. Bgm.
Baubeginn Projekt Rohracker ( Wasser, Kanal, Straßenanlage ) – Mai 2014?lt. Bgm

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden folgende Anträge gestellt:
  • Annahme des vorliegenden Voranschlagsentwurfs 2014
  • Die zweckgebundene Betriebsmittelrücklage ( Quellsanierung) darf nicht für andere Projekte verwendet
  • Aufnahme des Austausches der Verkehrsspiegel in den Voranschlag 2014

Der Bgm. lies nun über die einzelnen Anträge abstimmen, aber nicht in einer Reihenfolge die Sinn ergibt sondern so.

1; Annahme des vorliegenden Voranschlagsentwurfes 2014
7        Ja 6 Nein – Ich habe mit nein gestimmt

2; Die zweckgebundene Betriebsmittelrücklage (Quellsanierung) darf nicht für andere Projekte verwendet.
       6 Ja 5 Nein 2 Enthaltungen – Leider nicht angenommen

3;  Aufnahme des Austausches der Verkehrsspiegel in den Voranschlag 2014
        7 Ja 5 Nein 1 Enthaltung – jetzt muss ich nur noch hartnäckig genug sein, damit die Spiegel auch wirklich heuer ausgetauscht werden.

Ob ich gegen den Beschluss des Voranschlages eine Aufsichtsbeschwerde einbringe, wegen der Vorgänge rund um die späte Information der Gemeinderäte und der Einsichtnahme Möglichkeit der Gemeindebewohner, bin ich noch beim überlegen.

Punkt 3 Personalaufwand Gemeindewaldaufseher – Erlassung einer Verordnung gem. § 10 Tiroler Waldordnung 2005- Beschlussfassung

Der Gemeindewaldaufseher ist von der Gemeinde angestellt und wird auch von der Gemeinde bezahlt. In der Tiroler Waldordnung § 10 steht: „Die Gemeinden werden ermächtigt, zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für die Gemeindewaldaufseher eine jährliche Umlage aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates zu erheben. Der Gemeinderat hat den Gesamtbetrag der Umlage jährlich bis spätestens 1. April durch Verordnung festzulegen“
Weiteres steht unter Punkt 6:
„Der auf den einzelnen Umlagepflichtigen entfallende Anteil am Gesamtbetrag der Umlage ist nach dem Verhältnis seines Anteils an der Ertragsfläche in der Gemeinde zu ermitteln. Dabei kann für Wirtschaftswald ein Anteil von 50% des auf Wirtschaftswald entfallenden Anteils an den Gesamtkosten, für Schutzwald im Ertrag ein Anteil von 15% des auf Schutzwald im Ertrag entfallenden Anteils an den Gesamtkosten und für Teilwald im Ertrag ein Anteil von 50% des auf Teilwald im Ertrag entfallenen Anteils an den Gesamtkosten berücksichtigt werden.“
 Der Bürgermeister legte folgende Zahlen vor:
Gesamtkosten € 7.814,25
Waldfläche 264,57 Hektar eine Aufteilung in Wirtschaftswald, Schutzwald und Teilwald wurde nicht vorgelegt.
Ergibt eine Umlage von € 29,63 pro Hektar

Diese Berechnung des Bürgermeisters kann nicht stimmen ( 29,63 x 264,57 = 7839,20 ) denn die Umlage dürfte nur maximal die Hälfte ausmachen, daher konnte ich diesen Antrag nicht zustimmen.
( In der Gemeinde Axams wurde den Umlagepflichtigen 2012 42,85 % des Gesamtpersonalaufwandes für den Gemeindewaldaufseher in Rechnung gestellt, da kann Birgitz nicht 100% vorschreiben.

Abstimmungsergebnis 6 Ja 4 Nein 3 Enthaltungen somit abgelehnt.
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Punkt 4 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Anfrage: Wie ist die Situation der Kinderbetreuung der 2-3 jährigen in Birgitz.
Bei den Nachbargemeinden, wo diese angeboten wird, ist kein Platz für Birgitzer Kinder zu bekommen.
Antwort: In Birgitz gibt’s keine Betreuung von 2-3 jährigen Kindern weil gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Der Sozialauschuss soll sich damit befassen, auch mit dem Problem des Transportes der Schulkinder zur Nachmittagsbetreuung nach Axams



M.f.G
Herbert







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