Sonntag, 29. September 2019

Kundmachung örtliches Raumordnungskonzept und Tagesordnung der Gr- Sitzung am 2.10.2019


Hallo Leute,

bei der Gemeinderatssitzung am 18.09.2019 unter Tagesordnungspunkt 1) Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes, habe ich wie bereits berichtet meine Einwendungen handschriftlich verfasst und bei der Sitzung vorgelesen.

Handschriftlich verfasst und vorgelesen damit es zu keinen Missverständnissen kommen kann  -  dachte ich mir, da habe ich aber weit gefehlt.

Lesen sie bitte meine Wortmeldung und anschließend die Kundmachung. Ich habe gegen diese Kundmachung Einspruch erhoben, allerdings bis jetzt erfolglos.

Antwort auf meine Änderungswünsche:

„Es steht dir noch offen in der nächsten Sitzung eine Ergänzung bzw. Richtigstellung zum Protokoll zu verlanden bzw. kann auch eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde vorgenommen werden.“

Diesen Rat werde ich befolgen.

Meine Wortmeldung:

Ich kann dieser ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes in dieser Fassung nicht zustimmen.

Drei Gründe von vielen warum ich nicht zustimmen kann:

1)    Landesstraße
Auszug aus dem Umweltbericht Seite 13:
„Umgebungslärm
Mit Stand 26.09.2017 wurde der Umgebungslärm (Lärmpegel Straße 24 h – Durchschnitt in 4 m Höhe) entlang der Landesstraße erhoben.
Die zulässigen Werte für die Widmung Wohngebiet und gemischtes Wohngebiet werden für Bauplätze entlang der Landesstraße überschritten“

Statt konkreter Lösungsvorschläge für das Lärmproblem, werden einfach ein bis zwei Häusertiefen links und rechts der Landesstraße von Wohngebiet in Mischgebiet umgewidmet.

Dies ist für mich keine Ursachenbekämpfung

2)    Ökologische Freihalteflächen
Im örtliche Raumordnungskonzept unter §6 Verkehrsmaßnahmen ist zu lesen:
Die Erhaltung und der Ausbau der Fuß- und Radwege, insbesondere in Hinblick auf eine gute Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, sind anzustreben.
Feld- und Fußweg Dornach – Sandbichl entlang der neuen Kanaltrasse“

Und genau dieser Bereich wird als ökologische Freihaltefläche ausgewiesen.

„In den ökologischen Freihalteflächen (FÖ) dürfen keinerlei Anlagen und Gebäude errichtet werden,……

Da besteht wohl ein gravierender Wiederspruch?

3)    Bauverbotsflächen

Auszug aus dem Umweltbericht Seite 41:
„Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung bzw. Ausgleichung von Umweltauswirkungen
Es stehen nur geringfügige Erweiterungsflächen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes zur Diskussion, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen, sodass auch keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung erforderlich sind.

Die in privaten Besitz befindlichen, langjährigen Baulandreserven sollen teilweise in Bauverbotsflächen übergeführt werden. Vom alten Konzept übernommene Entwicklungsflächen werden zum großen Teil nicht für eine sofortige Widmung freigegeben.“

Diese Maßnahme wurde mit dem sogenannten  „ZV“ Stempel umgesetzt.

Da kann ich nicht mit.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja 1 Nein






Sonntag, 22. September 2019

Bericht von der Gr-Sitzung am 18.09.2019


Hallo Leute,

Punkt 1 Beschluss über die Auflegung der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für Birgitz samt Umweltprüfung- Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bgm. Markus Haid erklärte noch einmal die Eckpunkte der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes.

Die Änderungen betreffen nicht nur die neu ausgewiesenen Bauflächen sondern fast das gesamte Ortsgebiet, teilweise Baudichtenerhöhung oder Widmungsänderungen  (von Wohngebiet in Mischgebiet z.B.)

Ich kann dieser ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes in dieser Fassung nicht zustimmen.

Drei Gründe von vielen warum ich nicht zustimmen kann:

1)    Landesstraße
Auszug aus dem Umweltbericht Seite 13:
„Umgebungslärm
Mit Stand 26.09.2017 wurde der Umgebungslärm (Lärmpegel Straße 24 h – Durchschnitt in 4 m Höhe) entlang der Landesstraße erhoben.
Die zulässigen Werte für die Widmung Wohngebiet und gemischtes Wohngebiet werden für Bauplätze entlang der Landesstraße überschritten“

Statt konkreter Lösungsvorschläge für das Lärmproblem, werden einfach ein bis zwei Häusertiefen links und rechts der Landesstraße von Wohngebiet in Mischgebiet umgewidmet.

Dies ist für mich keine Ursachenbekämpfung

2)    Ökologische Freihalteflächen
Im örtliche Raumordnungskonzept unter §6 Verkehrsmaßnahmen ist zu lesen:
Die Erhaltung und der Ausbau der Fuß- und Radwege, insbesondere in Hinblick auf eine gute Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, sind anzustreben.
Feld- und Fußweg Dornach – Sandbichl entlang der neuen Kanaltrasse“

Und genau dieser Bereich wird als ökologische Freihaltefläche ausgewiesen.

„In den ökologischen Freihalteflächen (FÖ) dürfen keinerlei Anlagen und Gebäude errichtet werden,……

Da besteht wohl ein gravierender Wiederspruch?

3)    Bauverbotsflächen

Auszug aus dem Umweltbericht Seite 41:
„Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung bzw. Ausgleichung von Umweltauswirkungen
Es stehen nur geringfügige Erweiterungsflächen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes zur Diskussion, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen, sodass auch keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung erforderlich sind.

Die in privaten Besitz befindlichen, langjährigen Baulandreserven sollen teilweise in Bauverbotsflächen übergeführt werden. Vom alten Konzept übernommene Entwicklungsflächen werden zum großen Teil nicht für eine sofortige Widmung freigegeben.“

Diese Maßnahme wurde mit dem sogenannten  „ZV“ Stempel umgesetzt.

Da kann ich nicht mit.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja 1 Nein


Mehr Details zum örtlichen Raumordnungskonzept nach Vorliegen des offiziellen Protokolls.



Punkt 2 Diverse Straßenmarkierungsarbeiten im Gemeindegebiet – Beratung und Beschlussfassung auf Empfehlung des Umweltausschusses

In Birgitz gilt seit kurzem die Rechtregel auf allen Gemeindestraßen, außer Kreuzung Schulgasse – Dorfplatz und Kreuzung neben Dorfcafe.

Es wurde diskutiert ob das Aufmalen sogenannter „Haifischzähne“ die Verkehrssicherheit erhöht. Davon wurde Abstand genommen.

Beschlossen wurde das aufmalen von „30“ Schildern auf neun verschiedenen Plätzen.
13 Ja


Punkt 3 Bericht der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme

Der Substanzverwalter berichtet von Schäden beim Almweg welche saniert werden müssen.
12 Ja 1 Enthaltung


Punkt 4 Personelles – Anstellung geringfügiger Gemeindearbeiter, notwendig aufgrund Kürzung des Angestelltenverhältnisses von Hannes Walser – auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten




Punkt 5 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Die Bücherei lädt am 6.10.2019 zur 40 Jahrfeier ein




Sonntag, 8. September 2019

Bericht von der Gr- Sitzung am 4.9.2019


Hallo Leute,
Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:
§ 40
Einsichtnahme in die Verhandlungsunterlagen
Jedes Mitglied des Gemeinderates kann nach Bekanntgabe der Tagesordnung in die den einzelnen Tagesordnungspunkten zugehörigen Verhandlungsunterlagen, wie Verträge, Pläne und dergleichen, Einsicht nehmen und von diesen an Ort und Stelle Kopien anfertigen oder Kopien bzw. Ausdrucke anfertigen lassen. Soweit in der Geschäftsordnung des Gemeinderates nichts anderes bestimmt ist, hat die Einsichtnahme während der Amtsstunden im Gemeindeamt zu erfolgen.
soweit so gut.
In der Tagesordnung ist mehrfach – auf Antrag des Gemeindevorstandes – zu lesen, daher habe ich bewusst erst am Montag in die Verhandlungsunterlagen Einsicht genommen.
Protokoll der Gemeindevorstandssitzung war keines vorhanden – Vorbereitung also für Gemeinderäte nicht möglich.




Punkt 1 Personelles (geschlossener Sitzungspunkt)
a)    Anstellung Verwaltungsassistenz 50% - auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung
b)   Anstellung Kindergartenassistenz – Karenzvertretung – auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung
c)    Anstellung Kinderkrippenassistenz – Krankenvertretung – auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung
d)   Anstellung geringfügiger Gemeindearbeiter, notwendig aufgrund Kürzung Anstellungsverhältnis Walser Hannes – auf Antrag des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung
e)    Übernahme unbefristetes Dienstverhältnis Kindergartenleitung Katharina Kimeswenger und pädagogische Fachkraft Cornelia Strasser - Beschlussfassung

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.


Punkt 2 Vergabe Wohnung Haus Antonius Top 14 – auf Empfehlung des Gemeindevorstandes – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Für diese Wohnung gab es keinen Bewerber.


Punkt 3 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Bgm. Markus Haid berichtet von der Bedarfserhebung bezüglich Nachmittagsbetreung der Kindergartenkinder an zwei Tagen in der Zeit von 13:00 bis 17:00.
Kosten monatlich pro Kind 1 Tag €30,- 2 Tage € 60,-

Die Anmeldungen sind sehr gering, nicht zuletzt wegen der Kosten.
Montag 4 Kinder
Donnerstag 6 Kinder

Die Nachmittagsbetreuung wird trotzdem auf ein Jahr befristet eingeführt.
einstimmig



Weiteres wurde mein selbständiger Antrag verlesen und dem Bauausschuss zur Bearbeitung zugewiesen.



Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich Umfahrungsstraße Birgitz Variante „Ruifachbachl-Nasses Tal“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
im Endbericht der Mobilitätsstudie im westlichen Mittelgebirge werden die Varianten 1 (Nordumfahrung lang: Birgitz – Götzens), Variante 3 (Unterflurtrasse Götzens) und Variante 5 (Straßenverbindung im Nassen Tal) ausgeschieden.
Die Variante 4 (Neugestaltung Zentrum Götzens: Dorfentwicklung mit Kreisverkehr) soll kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden.
Für eine kurze Nordumfahrung (Variante 2), die als langfristige Option angesehen wird, ist eine Trassensicherung in der Flächenwidmung anzustreben.
Diese Trassensicherung ist im Flächenwidmungsplan von Götzens eingezeichnet.

Beide Maßnahmen, besonders die Variante 4 Nordumfahrung kurz (Brunnenfeld- Grenzweg) ergeben bei Realisierung eine wesentliche Mehrbelastung für Birgitz.

Die Realisierung der Variante 4 (Nordumfahrung ) muss von der Gemeinde Birgitz verhindert werden, da laut Studie der Hauptverkehr in den Pendlerströmen von Grinzens / Axams nach Innsbruck besteht. Birgitz wird bei einer Realisierung der Nordumfahrung kurz von diesem Pendlerströmen nicht entlastet. Im Gegenteil wenn die Engstelle Götzens Kirchplatz wegfällt werden noch mehr Autofahrer diese Strecke benützen.

Man kann nicht nur gegen eine Variante sein, sondern die Gemeinde Birgitz muss eine Alternative anbieten.

Diese Alternative besteht meiner Meinung nach in der Forcierung der Umfahrungsvariante Ruifachbachl – Nasses Tal.

Die Variante Nasses Tal wurde in der Studie zwar beurteilt aber meiner Meinung nach nicht vollständig zu Ende gedacht. Eine Anbindung in Axams (Dornach) in Wohngebieten wird verständlicherweise dort abgelehnt.

Vorschlag Trassenführung Umfahrungsstraße Birgitz – Götzens (Ruifachbachl –Nasses Tal):

Beginn bei der L 12 im Bereich Freizeitzentrum Axams dem Ruifachbachl auf Birgitzer Seite folgend (Zwischen Ruifachbachl und geplanten Gewerbegebiet von Birgitz) weiteres entlang vom „Zachernssteig“ oberhalb von der Omesmühle dem Hangrücken folgend bis zum „Völsereck“.
Eine Anbindung für den Verkehr von Omes und Kristenleiten soll im Bereich Stampfgatter erfolgen.

Mit dieser Variante würde der Verkehr von Grinzens, Axams, Omes und Kristenleiten nach Innsbruck von Birgitz und Götzens abgeleitet.









Der Gemeinderat wolle beschließen:

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird von der Gemeinde Birgitz als Alternative zur Variante „Umfahrung kurz“ angeboten und bei allen Besprechungen zu diesem Thema forciert.

  • Die Umfahrungsvariante „Ruifachbachl – Nasses Tal“ wird zur Trassensicherung im örtlichen Raumordnungskonzept (Bereich Gewerbegebiet) eingezeichnet.




Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan


Flächenwidmungsplan Götzens mit eingezeichneter Trasse "kurze Nordumfahrung" :