Hallo
Leute,
bei
der Gemeinderatssitzung am 18.09.2019 unter Tagesordnungspunkt 1) Fortschreibung
des örtlichen Raumordnungskonzeptes, habe ich wie bereits berichtet meine
Einwendungen handschriftlich verfasst und bei der Sitzung vorgelesen.
Handschriftlich
verfasst und vorgelesen damit es zu keinen Missverständnissen kommen kann -
dachte ich mir, da habe ich aber weit gefehlt.
Lesen
sie bitte meine Wortmeldung und anschließend die Kundmachung. Ich habe gegen
diese Kundmachung Einspruch erhoben, allerdings bis jetzt erfolglos.
Antwort
auf meine Änderungswünsche:
„Es steht dir noch offen in der
nächsten Sitzung eine Ergänzung bzw. Richtigstellung zum Protokoll zu verlanden
bzw. kann auch eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde vorgenommen werden.“
Diesen
Rat werde ich befolgen.
Meine
Wortmeldung:
Ich
kann dieser ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes in dieser
Fassung nicht zustimmen.
Drei
Gründe von vielen warum ich nicht zustimmen kann:
1)
Landesstraße
Auszug aus dem Umweltbericht Seite 13:
„Umgebungslärm
Mit Stand
26.09.2017 wurde der Umgebungslärm (Lärmpegel Straße 24 h – Durchschnitt in 4 m
Höhe) entlang der Landesstraße erhoben.
Die zulässigen Werte für die Widmung Wohngebiet und
gemischtes Wohngebiet werden für Bauplätze entlang der Landesstraße
überschritten“
Statt konkreter Lösungsvorschläge für das Lärmproblem,
werden einfach ein bis zwei Häusertiefen links und rechts der Landesstraße von
Wohngebiet in Mischgebiet umgewidmet.
Dies ist für mich keine Ursachenbekämpfung
2)
Ökologische
Freihalteflächen
Im örtliche Raumordnungskonzept unter §6
Verkehrsmaßnahmen ist zu lesen:
Die Erhaltung
und der Ausbau der Fuß- und Radwege, insbesondere in Hinblick auf eine gute
Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, sind anzustreben.
Feld- und Fußweg Dornach – Sandbichl entlang der neuen
Kanaltrasse“
Und genau dieser Bereich wird als ökologische
Freihaltefläche ausgewiesen.
„In den ökologischen Freihalteflächen (FÖ) dürfen
keinerlei Anlagen und Gebäude errichtet werden,……
Da besteht wohl ein gravierender Wiederspruch?
3)
Bauverbotsflächen
Auszug aus dem Umweltbericht Seite 41:
„Maßnahmen zur
Verhinderung, Verringerung bzw. Ausgleichung von Umweltauswirkungen
Es stehen nur
geringfügige Erweiterungsflächen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes
zur Diskussion, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten
lassen, sodass auch keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung
erforderlich sind.
Die in privaten Besitz befindlichen, langjährigen
Baulandreserven sollen teilweise in Bauverbotsflächen übergeführt werden. Vom
alten Konzept übernommene Entwicklungsflächen werden zum großen Teil nicht für
eine sofortige Widmung freigegeben.“
Diese Maßnahme wurde mit dem sogenannten „ZV“ Stempel umgesetzt.
Da kann ich nicht mit.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja 1 Nein