Hallo
Leute,
Der Voranschlagsentwurf 2018 liegt im Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf.
Punkt 1 Bericht über die erfolgte
Gemeinderatsbesprechung bezüglich des Raumordnungskonzepts sowie Präsentation
eines Widmungswerbers – Kenntnisnahme
durch den Gemeinderat
Am
15.11.2017 fand eine Gemeinderatsbesprechung bezüglich Erstellung eines
örtlichen Raumordnungskonzeptes statt. Verhandlungsunterlagen für diese Sitzung
gabs keine. Dipl. Ing. Ofner erklärte uns seinen Entwurf anhand des
schriftlichen und planlichen Teils
Das
Raumordnungskonzept besteht aus einem schriftlichen und einem planlichen Teil, welcher
integrierter Bestandteil der Verordnung ist.
In
den Verhandlungsunterlagen zur heutigen Gemeinderatssitzung war nur der
schriftliche Teil vorhanden.
Ich
habe beim Bürgermeister urgiert, den Gemeinderäten auch den planlichen Teil zur
Verfügung zu stellen.
Bürgermeister Markus Haid lehnte dies
ab???????
Die
Fa. Ruetz sucht schon seit längeren im westlichen Mittelgebirge nach einem
geeigneten Grundstück für eine Filiale. (ähnlich Backhaus Kematen, nur etwas
kleiner)
Ein
möglicher Standort ist östlich des Recyclinghofs Birgitz, die Fa. Ruetz hat
daher bei der Gemeinde um eine mögliche Umwidmung angefragt.
Ein
Vertreter der Fa. Ruetz erklärte uns das geplante Bauvorhaben.
Grundstücksgröße
mindestens 2000m² (Gebäude und Parkplatz oberirdisch))
Gebäude
ca. 300 bis 350m²
Ca.
15 Mitarbeiter Teil- und Vollzeit
Öffnungszeit
7 Tage von ca. 6 – 19 Uhr
Ca.
600 bis 700 Kunden täglich
Drive
Inn Verkauf geplant.
Meine
Frage, ob dieses „Einkaufszentrum „ auf grüner
Wiese, vom Land überhaupt genehmigt wird, beantwortete der Bgm. mit – ja.
Der
Standort ist im überörtlichen Raumordnungskonzept als landwirtschaftliche
Freihaltefläche ausgewiesen.
Kenntnisnahme
11 Ja
Punkt 2 Wohnungsvergabe bzw.
Nachbesetzung- Mietwohnung (Herrengasse 1, Top 2) auf Empfehlung vom
Sozialausschuss - Beschlussfassung
Antrag:
geschlossener Sitzungspunkt 9 Ja 1 Nein 1 Enthaltung (Ich)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Nur
so viel, Verhandlungsunterlagen gab`s keine, das Protokoll des
Sozialausschusses wurde mir ebenfalls trotz Urgenz nicht übermittelt, daher
habe ich mich bei der Abstimmung enthalten.
Punkt 3 Preisanpassungen der
Kindergarten- und Volksschulessen seitens Liftstüberl - Beschlussfassung
Das
Liftstüberl liefert die Mittagsessen des Kindergarten und der Schule.
Die
Preise sollen um 20 Cent je Essen angehoben werden.
Kindergarten
€ 3,90
Schule
€ 4,20
11 Ja
Punkt 4 Agrargemeinschaft Birgitz –
Bericht- Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Substanzverwalter
Georg Haid berichtet – Gasthaus Birgitzer Alm sperrt morgen auf – sonst gibt`s nichts
zu berichten.
Punkt 5 Untervoranschlag der Feuerwehr
Birgitz und Volksschule- Beschlussfassung
Voranschlag
2018 FFW Birgitz € 31.200,-
Bgm.
Markus Haid erklärt: Es kommen noch die Anteiligen Versicherungskosten von €
4000,- dazu.
Insgesamt
€ 35.200,-
11 Ja
Voranschlag
2018 Volksschule € 4.700
Im VA
der Feuerwehr sind z.B. Heizkosten und Stromkosten enthalten, beim VA der
Schule nicht?
11 Ja
Punkt 6 Anpassung der Kanal- und
Wassermindestgebühren für das Jahr 2018 - Beschlussfassung
Bgm.
Markus Haid berichtet: „ Gemäß § 7 Abs.
(1) Z 13 der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft
2016 ist spätestens zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Förderungsrate der
Nachweis zu erbringen, dass eine Benützungsgebühr oder ein Benützungsentgelt in
der Höhe von zumindest 1 Euro/m³ inklusive USt. Von den angeschlossenen Einwohnern eingehoben wird. Bei Ermittlung
der Gebühr mittels Gebührenumrechnungsblatt Musterhaus kann auch eine
eventuelle Grundgebühr mitberücksichtigt werden.“
Diese
Bedingungen werden mit einer Grundgebühr von
18,- € und 0,88 €/m³ Wasser erfüllt.
11 Ja
Punkt 7 Aufforderung der
Bundesregierung zum Kostenersatz bezüglich des Pflegeregresses (Resolution) –
Beschlussfassung
Der
Gemeindebund hat einen Mustertext vorgegeben.
11 Ja
Punkt 8 Festlegung der Beteiligung der
Gemeinde Birgitz an Crankworx für das Jahr 2018 – Beschlussfassung
Crankworx?
– ganz ehrlich wissen Sie worum es sich dabei handelt.
Das
ist die MTB/Veranstaltung auf der Mutterer Alm, die 2017 erstmals stattfand und
2018 wiederholt werden soll.
Subventioniert
wird diese Veranstaltung von
TVB
Stadt
Innsbruck
Land
Tirol
Tirolwerbung
Gemeinden
westliches Mittelgebirge ( 100.000,- €)
Subvention
insgesamt ca. 575.000,- Euro
Antrag
die Gemeinde Birgitz soll diese Veranstaltung wie letztes Jahr mit 1.500,- €
subventionieren.
Diesem
Subventionsantrag konnte ich nicht zustimmen.
9 Ja
2 Nein
Punkt 9 a) Bebauungsplan Gst. 178/16,
KG Birgitz – Auflage- und Erlassungsbeschluss
b) Übertragung eines Teilgrundstücks
ins öffentliche Gut nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes
(Beschlussfassung)
Das
Grundstück in der Birga im Ausmaß von 640 m² soll geteilt werden und mit einem
Doppelwohnhaus in gekuppelter Bauweise bebaut werden.
BMD M
1,0
BMD H
2,1
BW k 0,6
OG H 2
WH H 6,3 Meter
HG H 822,40 (höchster Punkt des Gebäudes)
Weder
aus dem Bebauungsplan noch den zusätzlichen Verhandlungsunterlagen war
ersichtlich, wie sich der geplante Neubau zu den bestehenden Gebäuden verhält
(Größe, Höhe usw.)
Für
die bestehenden Wohnhäuser gibt`s laut Gemeinde keinen Bebauungsplan.
Meine
Anregung, wenn’s keinen Bebauungsplan gibt, gibt`s aber sicher einen
genehmigten Bauplan auf dem die Gebäudehöhen eingezeichnet sind.
Bgm.
Markus Haid meinte, der Bebauungsplan ist in Ordnung und die enthaltenen Daten
sind für eine Entscheidung ausreichend. Für mich nicht.
9 Ja
2 Enthaltungen
Im
Zuge des Grundteilungsverfahrens wurde von der Gemeinde eine Grundabtretung
(Verkauf) 0,5m entlang der Gemeindestrasse vereinbart. 12 m² 140€/m²
11 Ja
Punkt 10 Behandlung vorliegender
Anträge nach § 26 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 – Beschlussfassung
Gemeindevorstand
Alois Oberdanner und Gemeinderat Thomas Zöttl haben ihr Gemeinderatsmandat
schriftlich zurückgelegt.
Daher
rücken Gerhard Recla und Elmar Märk als Gemeinderäte nach.
Punkt 11 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Wie
bereits berichtet, habe ich die Schlussrechnung der Quellsanierungen
beanstandet und bei der letzten Sitzung eine Gesamtabrechnung der Jahre 2014
bis 2017 verlangt. Bgm. Markus Haid hat dies auch zugesagt.
Bgm.
Markus Haid begann mit der Berichterstattung, ich fragte ob ich die „Abrechnung“
auch in schriftlicher Form erhalte, was vom Bgm. verneint wurde.
Ich ersuchte
Ihn daher, die Zahlen langsamer zu verlesen, damit ich mitschreiben kann.
Vorgelesen
hat er dann die Zahlen aus den jeweiligen Voranschlägen und
Rechnungsabschlüssen der Gemeinde, diese Zahlen habe ich schon längst eruiert
weil sie öffentlich sind.
Von
einer Gesamtabrechnung keine Spur.
Unter
Gesamtabrechnung verstehe ich die Gegenüberstellung, was wurde zu welchen
Konditionen bestellt (Auftragsvergabe) und wie schaut die Rechnungslegung zu
diesen Aufträgen aus. Nur so kann eruiert werden warum die Schlussrechnung
100.000,- Euro höher ist als im Voranschlag 2017 budgetiert.
Jahr –
Firma- Bestellsumme – Rechnung
Jahr –
Firma- Bestellsumme – Rechnung
Jahr
– Firma- Bestellsumme – Rechnung
Gesamtsumme
Wies
weiter geht????????
M.f.G
Herbert
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