Montag, 26. Dezember 2016

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 21.12.2016



Hallo Leute,

Punkt 1 Erlassung Bebauungsplan Gst 1237/3, KG Birgitz – Auflage- und Erlassungsbeschluss

Der Antrag der Besitzer lautete auf Teilung der Reihenhaus-Anlage in drei getrennte Bauplätze.
Der Befund des örtlichen Raumplaners ist positiv.
Das Brandschutztechnische Gutachten ist ebenfalls positiv.

Die Diskussion ergab, dass sich auf dem Grundstück teilweise Schwarzbauten befinden sollen. Dies wurde vom ehemaligen Bürgermeister bestätigt. Daraufhin wurde der Tagesordnungspunkt vertagt – einstimmig.

Verwunderlich ist nur, wenn der ehemalige Bürgermeister von einem Schwarzbau wusste, warum hat er nichts unternommen um diesen Zustand zu bereinigen?

Punkt 2 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

Der Substanzverwalter berichtet, dass die Wegsanierung (Lacken Quelle bis Berk Moos) abgeschlossen ist.
Einstimmig zur Kenntnis genommen.


Punkt 3 Kanal- und Wassermindestgebühren 2017 - Beschlussfassung

Folgende Kanal- und Wassergebühren werden 2017 angepasst / erhöht.

Kanalanschlussgebühren – je m³ umbauten Raum  von € 5,45 auf € 5,50

Wasserbenützungsgebühren – Für die ersten 40 m³ (Mindestverbrauch) pauschal von € 22,- auf € 26,40
Für jeden weiteren m³ von € 0,55 auf € 0,66

Kanalbenützungsgebühren – Für die ersten 40 m³ (Mindestverbrauch) pauschal € 85,20 bleibt gleich
Für jeden weiteren m³ von € 2,13 auf €2,15

Diesen Indexbedingten Erhöhungen habe ich zugestimmt.

Abstimmung 9 Ja   4 Nein

Noch eine Erhöhung gibt’s bei der Hundesteuer, je Hund jährlich von € 80,- au € 85,-


Punkt 4 Voranschlag 2017 (inkl. Subventionen, Lehrlingsförderungen sowie Untervoranschlag Volksschule und Freiwillige Feuerwehr) - Beschlussfassung

Subventionen und Lehrlingsförderung  € 53.000,93 – einstimmig
(Die gesamten Pflichtausgaben belaufen sich 2017 auf € 1,464.100,93)

Untervoranschlag Volksschule € 5.400,- - einstimmig

Untervoranschlag Feuerwehr € 31.400,- - einstimmig

Ich habe am 15.12.2016 meine schriftlichen Einwendungen zum Voranschlagsentwurf 2017 in der Gemeinde abgegeben.

Der Bürgermeister hat sich bemüht meine Fragen zu beantworten.
Zu den einzelnen Anträgen lieferte er Informationen warum diese Anträge aus seiner Sicht nicht notwendig sind.
Nachfolgend meine schriftlichen Einwendungen, in rot die Antworten des Bürgermeisters in Kurzform und das Abstimmungsergebnis.
Es wurden alle Anträge abgelehnt.

An
Gemeinde Birgitz
Dorfplatz1 6092 Birgitz
                                                                                                                            15.12.2017
Schriftliche Einwendungen laut TGO 2001 § 93 Abs.1 zum Voranschlagsentwurf 2017 vom 07.12.2016
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich ersuche um Abklärung der mir aufgefallenen Ungereimtheiten im Voranschlagsentwurf 2017:
Nachweis über Personalaufwand.
Zentralamt:
Bei gleichbleibenden Personalstand (c-1,30 / p5-0,20) erhöht sich die Gesamtsumme von € 77.600 (2016) auf € 98.900 (2017).?
Die Summe ergibt sich aus noch nicht spruchreifen Änderungen im Gemeindeamt.
Finanzwirtschaft (Gesonderte Verwaltung):
Dienstpostenplan erhöht sich von c-0.70 (2016) auf c-1,20 (2017)?
Dies hängt ebenfalls mit den Änderungsplänen zusammen.
Betriebe der Müllbeseitigung:
Dienstpostenplan erhöht sich von p2-0,19 (2016) auf p2-0,40 (2017)
Gesamtsumme „Betriebe der Müllbeseitigung“ erhöht sich aber nur geringfügig von € 10.600 (2016) auf € 11.400 (2017)?
Der ehemalige Gemeindearbeiter wahr älter und daher in einer anderen Gehaltsstufe als der neue?????
Kostenstelle „Brennstoffe (Heizöl)
Die Kosten für Heizöl werden auf Zentralamt, Feuerwehr, Volksschule, Kindergarten und Dorfzentrum aufgeteilt.
2017 werden dafür € 7.900,- budgetiert
2015 wurden dafür laut Rechnungsabschluss € 14.488,07 verrechnet.
Ist dieser Voranschlagswert realistisch?
2015 wurden die Öllieferungen für zwei Jahre bezahlt, daher der hohe Rechnungsabschluss.
Ich habe in meinen Unterlagen nachgerechnet:
Rechnungsabschluss 2016 liegt mir noch nicht vor
Rechnungsabschluss 2014 € 12.482,20
Rechnungsabschluss 2013 € 15.937,29
Da haben wir aber oft für zwei Jahre bezahlt???

Nachfolgende Änderungen werden als Anträge zu Tagesordnungspunkt 4 der Gemeinderatssitzung am 21.12.2016 eingebracht:

Antrag 1
1/133000-403000 VBG – Hundetoiletten + Hundeabfallbeutel
Der Voranschlagswert € 2.500,- ist zu niedrig,
Erhöhung auf € 4000,- wird beantragt.
(Dogstationen vom Gemeinderat 2016 beschlossen € 2.500,-
Hundeabfallbeutel  € 1.500,-)
Die Dogstationen kosten nur ca. € 1.800,- und Hundeabfallbeutel werden auch nicht so viele benötigt.
2 Ja    11 Nein
Antrag 2

1/363000-619000 Instandhaltung Brunnenfiguren
Der Voranschlagswert € 500,- ist zu niedrig,
Erhöhung auf € 2.000,- wird beantragt.
Eine Sanierung der Brunnenfigur am Dorfplatz ist nicht notwendig, die Dose Farbe zum streichen des Blechdaches benötigt keinen eigenen Budgetposten.
2 Ja   11 Nein
Antrag 3
1/846000-010000 Behindertenger. Adaptierung – Lifteinbau
Voranschlagswert € 0,00
Es wird beantragt den Voranschlagswert auf € 20.000,- zu erhöhen.
Begründung:
Die Eingangstüren, derzeit mit mechanischen Schließern ausgerüstet, sollen auf automatische Türen umgerüstet werden.
Die fehlende Klingelanlage (Gemeindeamt) soll ebenfalls installiert werden.
Der Gemeinde sind keine Beschwerden bekannt. Eine Klingelanlage ist nicht notwendig.
2 Ja   9 Nein   2 Enthaltung

Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit
Betriebe der Wasserversorgung:
Antrag 4
1/850000-720000 Ingenieurleistungen Neuerrichtung HB
Voranschlagswert € 60.000,- es wird beantragt diese Position umzuwandeln in
1/850000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 60.000,-
Begründung:
Die Ingenieurleistung erstreckt sich über mehrere Jahre und kann daher erst nach Fertigstellung des Projekts abgerechnet werden. Die geplante Haushaltsstelle gilt aber nur für 2016. 2017 müsste wieder neu budgetiert werden.
Alle Leistungen zu einem Projekt im außerordentlichen Haushalt sollte auch dort abgerechnet werden. (Kostenwahrheit)
Laufende Zahlungen werden im ordentlichen Haushalt getätigt.
2 Ja  10 Nein  1 Enthaltung
Betriebe der Abwasserbeseitigung:
Antrag 5
1/851000-769000 Gewinnentnahme
Voranschlagswert € 62.300,- es wird beantragt diese Position umzuwandeln in
1/851000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 62.300,-,-
Begründung:
Wasserversorgung und Abwasserversorgung sind Betriebe mit marktbestimmender Tätigkeit. Gewinne daraus sollten auch in diesen Bereichen wieder investiert werden.
Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt sind nicht möglich???
2 Ja  11 Nein

Außerordentlicher Haushalt

Das Projekt „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“ ist mit € 800.000,- (2017-€500.000,- / 2o18 - € 300.000,-) budgetiert.
Diese 800.000,- entsprechen nicht der von der Planungsfirma vorgelegten  Kostenschätzung von € 932.950,- Netto für die Errichtung des Hochbehälters.
 Kosten für die Sanierung Quellfassung sind darin nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die geschätzten Kosten für ein Trinkwasserkraftwerk € 130.000,-
Antrag 6
Das Projekt ist in „Neubau Hochbehälter“ umzubenennen.
Der Voranschlagswert ist auf € 932.950,- anzuheben.
VA 2017 - € 632.300,-
VA 2018 - € 300.650,-
Die Mehrkosten 2017 sind durch die Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt abzudecken.
1/850000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 60.000,-
1/851000-910000 Zuführung an den außerordentlichen Haushalt
Voranschlagswert € 62.300,-,
Das Projekt „Neubau Hochbehälter“ wird billiger als von der Planungsfirma budgetiert???
2 Ja   9 Nein  2 Enthaltung

M.f.G
Herbert Jordan
Der Voranschlag 2017 wurde mit Einnahmen/Ausgaben von € 3,455,200 beschlossen.
(Ordentlicher Haushalt € 2,955,200,-
Außerordentlicher Haushalt € 500.000,-)
Abstimmungsergebnis:
7 Ja   5 Nein  1 Enthaltung
Ich konnte diesem Voranschlag nicht zustimmen, und habe daher mit Nein abgestimmt


Punkt 5 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet hauptsächlich über die Vorgänge im Seniorenheim Sebastian.

Ich wünsche euch allen ein gutes neues Jahr, vor allem ein gesundes.

M.f.G
Herbert

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