Sonntag, 8. Januar 2017

Außerordentlicher Haushalt



Hallo Leute,
wie berichtet wurde der Voranschlag 2017 mit den Stimmen der „Unabhängige Liste Birgitz“ beschlossen.

Neben dem ordentlichen Haushalt € 2,955.200,- wurde auch ein Außerordentlicher Haushalt € 500.000,- beschlossen.

Dieser Außerordentliche Haushalt beinhaltet das Projekt „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“

Für dieses Projekt wurden aber nicht nur Mittel im außerordentlichen Haushalt (2017 € 500.000,-) budgetiert, sondern auch im ordentlichen Haushalt die Kostenstelle „Ingenieurleistungen Neuerrichtung HB“  (2017 € 60.000,-) eingerichtet.

Ich habe bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung meine Bedenken dagegen im Gemeindeamt eingebracht, und die entsprechenden Anträge gestellt.
Alle abgelehnt?

Meine Meinung:
es ist lt. TGO nicht zulässig Kosten die für ein Projekt im außerordentlichen Haushalt entstehen, teilweise im ordentlichen Haushalt abzurechnen.“

Ich habe mich daraufhin telefonisch bei der Gemeindeaufsicht  über deren Sichtweise erkundigt.

Grundsätzlich wird meine Sichtweise von der Gemeindeaufsicht bejaht:

„Alle anfallenden Kosten müssen im außerordentlichen Haushalt auf das entsprechende Projekt gebucht werden“

Als die Sprache auf das konkrete Projekt kam, gab’s das große

„ABER“

®    Zum konkreten Projekt kann man nichts sagen, weil die Unterlagen (Voranschlag 2017) der Gemeindeaufsichtsbehörde nicht vorliegen.
®    Eine Änderung des Voranschlags ist sehr aufwendig?
®    Die Buchungen müssen auf jeden Fall im außerordentlichen Haushalt erfolgen
®    Sollte dadurch zu wenig budgetiert sein, kann man ja eine Umbuchung vom ordentlichen Haushalt vornehmen
®    Usw.


Die Gemeindeaufsicht wird sich den konkreten Fall nach Vorliegen des Voranschlags 2017 genau ansehen.


Weiteres habe ich auch beantragt, das Projekt nicht „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“ zu benennen, sondern nur „Neuerrichtung Hochbehälter“

Die Quellsanierungen erfolgen schon seit einigen Jahren im ordentlichen Haushalt.
Auch für 2017 sind € 70.000,- dafür budgetiert. Damit werden die Arbeiten von 2016 bezahlt, und die Quellsanierungen vorerst einmal unterbrochen.

Sollten nun die Quellsanierungen im außerordentlichen Haushalt weitergeführt werden, habe ich dazu einen interessanten Kommentar zur Tiroler Gemeindeordnung gefunden:

Lt. TGO ist in diesem Fall " der bis zur Übernahme in den außerordentlichen Haushalt im ordentlichen Haushalt verrechnete Betrag (Vorschreibung) in die Übersicht "Kosten und Finanzierungszusammenstellung" des betreffenden Vorhabens sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben in die Zeilen "Einnahmevorschreibungen (vom Baubeginn bis zum Vorjahr)" einzubeziehen"


M.f.G.
Herbert



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