Hallo
Leute,
wie
berichtet wurde der Voranschlag 2017 mit den Stimmen der „Unabhängige Liste
Birgitz“ beschlossen.
Neben
dem ordentlichen Haushalt € 2,955.200,- wurde auch ein Außerordentlicher
Haushalt € 500.000,- beschlossen.
Dieser
Außerordentliche Haushalt beinhaltet das Projekt „Sanierung Quellfassung mit Hochbehälter“
Für
dieses Projekt wurden aber nicht nur Mittel im außerordentlichen Haushalt (2017
€ 500.000,-) budgetiert, sondern auch im ordentlichen Haushalt die Kostenstelle
„Ingenieurleistungen Neuerrichtung HB“
(2017 € 60.000,-) eingerichtet.
Ich habe
bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung meine Bedenken dagegen im Gemeindeamt
eingebracht, und die entsprechenden Anträge gestellt.
Alle
abgelehnt?
Meine
Meinung:
“es ist lt. TGO nicht zulässig Kosten die
für ein Projekt im außerordentlichen Haushalt entstehen, teilweise im
ordentlichen Haushalt abzurechnen.“
Ich
habe mich daraufhin telefonisch bei der Gemeindeaufsicht über deren Sichtweise erkundigt.
Grundsätzlich
wird meine Sichtweise von der Gemeindeaufsicht bejaht:
„Alle anfallenden Kosten müssen im
außerordentlichen Haushalt auf das entsprechende Projekt gebucht werden“
Als
die Sprache auf das konkrete Projekt kam, gab’s das große
„ABER“
®
Zum
konkreten Projekt kann man nichts sagen, weil die Unterlagen (Voranschlag 2017)
der Gemeindeaufsichtsbehörde nicht vorliegen.
®
Eine
Änderung des Voranschlags ist sehr aufwendig?
®
Die
Buchungen müssen auf jeden Fall im außerordentlichen Haushalt erfolgen
®
Sollte
dadurch zu wenig budgetiert sein, kann man ja eine Umbuchung vom ordentlichen
Haushalt vornehmen
®
Usw.
Die
Gemeindeaufsicht wird sich den konkreten Fall nach Vorliegen des Voranschlags
2017 genau ansehen.
Weiteres
habe ich auch beantragt, das Projekt nicht „Sanierung
Quellfassung mit Hochbehälter“ zu benennen, sondern nur „Neuerrichtung Hochbehälter“
Die
Quellsanierungen erfolgen schon seit einigen Jahren im ordentlichen Haushalt.
Auch
für 2017 sind € 70.000,- dafür budgetiert. Damit werden die Arbeiten von 2016
bezahlt, und die Quellsanierungen vorerst einmal unterbrochen.
Sollten
nun die Quellsanierungen im außerordentlichen Haushalt weitergeführt werden,
habe ich dazu einen interessanten Kommentar zur Tiroler Gemeindeordnung
gefunden:
Lt. TGO ist in diesem Fall " der bis
zur Übernahme in den außerordentlichen Haushalt im ordentlichen Haushalt
verrechnete Betrag (Vorschreibung) in die Übersicht "Kosten und
Finanzierungszusammenstellung" des betreffenden Vorhabens sowohl bei den
Einnahmen als auch bei den Ausgaben in die Zeilen "Einnahmevorschreibungen
(vom Baubeginn bis zum Vorjahr)" einzubeziehen"
M.f.G.
Herbert
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