Hallo
Leute,
heute
der ausstehende Bericht ab Tagesordnungspunkt 5 und zum direkten Vergleich das
offizielle Protokoll.
Punkt 1 Sanierung bzw. Neuerrichtung
Hochbehälter - Beschlussfassung
Vor
der Gemeinderatssitzung fand eine Besichtigung des Hochbehälters statt. Die
Projektleiterin der Fa. AEP erklärte vor Ort den Zustand des Hochbehälters und
die Sanierungsmaßnahmen.
Bei der
Gemeinderatssitzung stellte sie ihre „Abwägung
Vor- und Nachteile Neubau oder Sanierung HB Birgitz“ vor.
Diese
Abwägung sprach eindeutig für einen Neubau des Hochbehälters.
Sanierungskosten
Hochbehälter Birgitz (550 m³) €
844.750,00
Neubau
Hochbehälter Birgitz (550 m³)
€ 871.950,00
Neubau
Hochbehälter Birgitz (600 m³)
€ 932.950,00 alle Preise ohne MwSt. und Ingenieurleistung I ca. 90.000,-
Interessant
ist die Kostenschätzung für die Baumeisterarbeiten inkl. Anlagenbau:
Sanierung HB (550 m³) € 660.000,-
Neubau
HB (550 m³) € 661.000,-
Nun
ging es um die Größe des neuen Hochbehälters. Ich war der Meinung „je größer, je
besser“, dem ist aber nicht so:
Der
derzeitige Hochbehälter hat eine Kubatur von 550 m³ und damit für Birgitz
ausreichend (200 m³ Löschwasserreserve,
200 m³ Trinkwasserstörfallreserve und 150 m³ Tagesausgleichsmenge) Im Hochbehälter
soll kein stehendes Wasser sein, Wasseraustausch (Wasserverbrauch) sollte alle
zwei Tage erfolgen.
Der
Neubau sollte eine Lebensdauer von 50 Jahren haben und daher ist eine Erhöhung
der Kubatur auf 600 m³ sinnvoll.
Abstimmung
einstimmig für einen Neubau mit 600 m³ im Bereich Steinach südlich des
bestehenden Überlaufbrunnens, das Grundstück ist Eigentum der Gemeinde.
Wie
dringend der Neubau ist, zeigt die ausweichende Antwort der Projektleiterin auf
die Frage „ ob der Hochbehälter so lange hält?“
Antwort:
„Die Sanierung dauert ca. ein dreiviertel Jahr und der Neubau wenn alles gut
geht ein Jahr, hoffen wir das bis dahin nichts passiert.
Obwohl
keine drei Angebote vorlagen habe ich dem Angebot der Fa. AEP für die
Ingenieurleistungen für das Projekt „Neubau Hochbehälter“ zugestimmt
€
88.950,- einstimmig
Ebenfalls
vorgestellt wurde die „Information zum Reinvestitionsplan für Förderabwicklung
KPC“.
Darüber
werde ich einen eigenen Bericht erstellen.
Punkt 2 Mitaufnahme Projektierung
Trinkwasserkraftwerk - Grundsatzbeschluss
Die
Fa. AEP stellte eine Studie zum „Trinkwasserkraftwerk“ vor. Beauftragt vom
Bürgermeister, Kosten € 4.800,-
Diese
Studie wurde den Gemeinderäten zur Vorbereitung auf die Sitzung nicht zur Verfügung gestellt.
Einige
Daten aus dieser Studie:
Leistung
28 Kilowattstunden
Jahresleistung
233 Megawattstunden
Kosten
ca. € 145.000,- wobei für die Druckleitung zwischen Hochbehälter und
Unterbrecherschacht Saueben nur die Mehrkosten für eine Druckwasserleitung
berechnet wurden, weil diese Leitung auf alle Fälle ausgetauscht werden muss?
In
der Studie „Quellsanierung Birgitz“ soweit sie mir vorliegt ist keine Rede von
diesem Leitungstausch.
Ich
habe vorgeschlagen den Platz für die Turbine im neuen Hochbehälter einzuplanen
und keine weiteren Schritte (Kosten) derzeit zu setzen.
Der
Antrag des Bürgermeisters lautet auf Aufnahme des gesamten
Trinkwasserkraftwerkes in die Einreichplanung des Hochbehälters. Dem konnte ich
nicht zustimmen.
Abstimmung
11 Ja 2 Enthaltungen
Punkt 3 Auftragserweiterung
Quellsanierung – Leitungsverlegung „untere Sauebenquelle – Sauebenweg“ -
Beschlussfassung
Auszug
aus der „Information zur Mitverlegung
Hüttenbodenquellableitung (Teilabschnitt) der Fa. AEP
„Nachdem der
Baubeginn der Ableitung Kühler Brunnen und Sauebenquelle inkl. dem
Quellsammelschacht Saueben ansteht, wäre es zu überdenken, ob man nicht die
Leitung Hüttenboden auf derselben Länge (ca. 70-80 m) die jetzt gegraben wird,
mitverlegt.
Dies hat mehrere Gründe:
Es geht jetzt „in einem“, sprich so
kostengünstig wie jetzt wird es nicht mehr werden.
(Grobe Kostenschätzung aus den Preisen
der Fa. Rieder KG 20.000,- - 25.000,- € netto). Was allerdings dazu gesagt
werden muss, ist , dass für die Kosten dieser Leitung keine Förderung von der
KPC lukriert werden kann, da es kein Förderansuchen geben kann, da es kein
bewilligtes Projekt gibt (Bewilligung ausgelaufen) und ...............“
Da
holen uns wieder einmal die Versäumnisse der Vergangenheit ein, oder?
Zur
Bedeckung gab der Bürgermeister folgende Auskunft:
Budgetiert
sind für die Quellsanierung 2016 € 140.000,-
€
89.500,- Auftragsvergabe 2016
€
35.000,- Schlussrechnung von Bauarbeiten 2015
€
25.000,- Auftragsvergabe heute
Der
Fehlbetrag ist durch höhere Bedarfszuweisungen gedeckt
einstimmig
Punkt 4 Beschriftung Aufzugschacht
Gemeindezentrum - Beschlussfassung
Der
Aufzugschacht soll mit dem Gemeindewappen und „Dorfzentrum Birgitz“ beschriftet
werden. Kosten ca. € 900,-
Eine
Beschriftung, Kenntlichmachung der Glasflächen ist unbedingt notwendig weil die
Vögel die Scheiben nicht wahrnehmen und immer wieder dagegen fliegen.
einstimmig
Punkt 5 Erlassung Bebauungsplan Gst
648/1, KG Birgitz – Auflage- und Erlassungsbeschluss
Die
höchstzulässige Baumassendichte wird von 1,5 auf 1,55 erhöht.
einstimmig
Punkt 6 Änderung Flächenwidmungsplan
Gst 435/2, 436, 438, 448, 1260 (je zum Teil), KG Birgitz – Auflage und
Erlassungsbeschluss
Die
Fa. Holzbau Haid hat um eine Flächenwidmungsplanänderung für sein Grundstück
und diverser Nachbargrundstücke (Freiland) angesucht. Bei dieser Gelegenheit
soll auch die Straße Richtung Ruifachbach verlegt werden.
Das
Problem bei dieser Flächenwidmungsplanänderung ist die im gültigen örtlichen
Raumordnungskonzept eingezeichnete Umfahrungsstraße. Diese Straße verläuft
genau parallel zum Grundstück von Holzbau Haid auf der Parzelle 436, die nun in
Gewerbegebiet umgewandelt werden soll.
Die
Umfahrungsstraße wird einfach nach Westen auf das Nachbargrundstück verschoben?
Für
mich gehört das „Problem Umfahrungsstraße“ endlich in einem Gesamtkonzept im
Zuge der „Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts“ gelöst.
Einfach
zum Nachbarn verschieben ist keine Lösung, daher habe ich mich bei der
Abstimmung „Enthalten“
Ich
finde es gut wenn „Anträge zur Flächenwidmungsänderung“ vom Bürgermeister rasch
bearbeitet werden, aber warum nur dieser Antrag, es liegen viele Anträge vor
die wesentlich älter sind.
Die „Fortschreibung
des örtlichen Raumordnungskonzepts“ gehört schnellstens erledigt. (seit Jahren
ausständig)
Interessant
zu dieser „Flächenwidmungsplanänderung sind auch zwei Gutachten der Wildbach
und Lawinenverbauung.
Beurteilung
vom 9.Juni 2016:
„Aus Sicht des Schutzes vor
Naturgefahren kann der beabsichtigten Widmung nur dann zugestimmt werden, wenn
vor der Widmung die orographisch rechte Uferböschung des Ruifachbaches dem
Strand der Technik entsprechend erosionssicher ausgestattet wird. Diesbezüglich
ist eines wasserrehtliche und eventuelle naturschutzrechtliche Bewilligung vor
Erteilung der Widmung zu erwirken.“
Beurteilung
vom22. August 2016
„ Aus Sicht des Schutzes vor
Naturgefahren besteht gegenüber der geplanten Grundstücksarrondierung keine
Bedenken, wenn die im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen verbindlich umgesetzt
werden. Durch den entsprechenden Abstand zur Oberkante der Uferböschung des
Ruifachbaches ist davon auszugehen, dass auch bei Nachböschungserscheinungen
der Uferböschung das Risiko an Schäden an der künftigen Straße auf ein
vertretbares Risiko minimiert wird.“
Gutachten
bezüglich „Umfahrungsstraße“ wurde keines vorgelegt.
Abstimmung
11 Ja 2 Enthaltungen
Punkt 7 Berichterstattung Sitzung des
Bildungs-, Kultur- und Sportausschusses
a) Benützungsgebühr Turnhalle und Kultursaal – allfällige Beschlussfassung
a) Benützungsgebühr Turnhalle und Kultursaal – allfällige Beschlussfassung
Für
auswertige Vereine werden künftig € 15,- pro Stunde verrechnet.
Einstimmig
b) Neuanschaffung Lichtregeleinheit
Kultursaal –allfällige Beschlussfassung
Die
Lichtregeleinheit im Kultursaal wurde vom Theaterverein repariert.
Kosten € 1321,- Bedeckung wurde vom Bgm.
angegeben.
Die
Gemeinde übernimmt diese Kosten - einstimmig
c) Einweihung barrierefreier Zugang
Gemeindezentrum – allfällige Beschlussfassung
Die
Einweihung soll am 6. November stattfinden.
Nach
langer (beschämender) Diskussion, an der ich mich nicht beteiligte, wurde
beschlossen die ausrückenden Vereine (Schützen und Musik) nach den
Feierlichkeiten zu zwei Getränken und einem Essen einzuladen.
8 Ja
2 Nein 3 Enthaltungen
Punkt 8 UniCredit Bank Austria AG –
Konditionenanpassung Darlehen - Beschlussfassung
Der
Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Es
soll geklärt werden, ob die Bank den Kreditvertrag einfach ändern darf.
Punkt 9 Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz - Berichterstattung
Der
Substanzverwalter berichtet:
Er
hat den längst überfälligen Einheitswertbescheid erstellt.
Sollte
eigentlich schon sein Vorgänger erledigen.
Das
Problem der ausstehenden Steuerberatungskosten wurde vom ehemaligen
Substanzverwalter nach zwei Monaten immer noch nicht geklärt.
Für
ein klärendes Gespräch bei der Agrarbehörde zwischen Steuerberater,
Substanzverwalter, Bürgermeister und Ihm sah er keine Notwendigkeit und folgte
der Einladung nicht.
Die Beantwortung
meiner schriftlichen Anfrage zu diesem Tagesordnungspunkt, lehnte der
Bürgermeister ab, und verschob diese auf Tagesordnungspunkt 10?
Punkt 10 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
Mein
schriftlicher Antrag wurde vom Bürgermeister nicht wie in der TGO vorgesehen
verlesen.
Der
Substanzverwalter bemühte sich meine Fragen zu beantworten wurde aber immer
wieder vom Bürgermeister unterbrochen.
Durch
diese Vorgangsweise des Bürgermeisters war eine zufriedenstellende Beantwortung
meiner gestellten Fragen nicht möglich.
Gemeinderat Heinz Haid forderte mich
auf solche Anfragen zu unterlassen, weil ich „Ihm
damit nur Zeit stelle“.
Mein
schriftlicher Antrag in Klammer die Antworten:
02.10.2016
Schriftliche
Anfrage „Zu Tagesordnungspunkt 9 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz -
Berichterstattung„ Lt. TGO 2001 § 42
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Markus
Die Anfrage betrifft zwar den
Substanzverwalter, aber ich weiß nicht ob ich eine schriftliche Anfrage direkt
an Ihn stellen darf.
Ich ersuche dich daher, wenn du nicht zuständig bist, diese Anfrage an den Substanzverwalter weiterzuleiten.
Ich ersuche dich daher, wenn du nicht zuständig bist, diese Anfrage an den Substanzverwalter weiterzuleiten.
Bei der letzten Gemeinderatssitzung habe ich
den Substanzverwalter gefragt, ob es Rechnungskopien zu den am 29.12.2015
versandten Rechnungen an die Agrargemeinschaftsmitglieder gibt und wie viele es
sind.
Diese Frage konnte während der Sitzung nicht beantwortet werden.
Diese Frage konnte während der Sitzung nicht beantwortet werden.
In den Verhandlungsunterlagen zur
Gemeinderatssitzung am 05.10.2016 liegen jetzt Rechnungskopien auf.
Bewirtschaftungsbeitrag 2014 für
„Landwirtschaftliche Nutzung“ (Alm) -
keine Rechnungskopie.
Frage
1: warum gibt es für 2014 keine Vorschreibung für landwirtschaftliche Nutzung?
(„ Unbeantwortet“)
Bewirtschaftungsbeitrag 2015 für „Landwirtschaftliche Nutzung“ 7 Rechnungskopien
Laut Bewirtschaftungsbeitragsverordnung 2014 sind € 23,- je Großvieheinheit vorzuschreiben.
Unterteilung in Kälber 0,30 (Umrechnungsschlüssel für Vieheinheiten), Jungrinder 0,30, Rinder 1 bis unter 2 Jahren 0,70, und Rinder 2 Jahre und älter 1,00 ist nicht vorgesehen.
Verrechnet wurden folgende Sätze:
Rechnung 1, 8 Stück zu a € 6,40
Rechnung 2, 6 Stück zu a € 4,00
Rechnung 3, 3 Stück zu a, €1,80
Rechnung 4, 6 Stück zu a € 3,20
Rechnung 5, 8 Stück zu a, 5,20
Rechnung 6, 6 Stück zu a, 4,40
Rechnung 7, 6 Stück zu a, 4,40
Rechnung 2, 6 Stück zu a € 4,00
Rechnung 3, 3 Stück zu a, €1,80
Rechnung 4, 6 Stück zu a € 3,20
Rechnung 5, 8 Stück zu a, 5,20
Rechnung 6, 6 Stück zu a, 4,40
Rechnung 7, 6 Stück zu a, 4,40
Fast jeden Nutzungsberechtigten wurden andere
Einheitsbeträge vorgeschrieben.
Frage
2: Warum wurden unterschiedliche Einheitsbeträge vorgeschrieben und auf welcher
gesetzlichen Grundlage wurden diese berechnet?
(
Unbeantwortet“)
Forstwirtschaftliche Nutzung je Festmeter
bezogenen Rechtholz € 2,20
Bewirtschaftungsbeitrag 2014 8 Rechnungen
Bewirtschaftungsbeitrag 2015 9 Rechnungen
Bewirtschaftungsbeitrag 2014 8 Rechnungen
Bewirtschaftungsbeitrag 2015 9 Rechnungen
Frage
3: Sind das alle Rechnungen? Haben wirklich von 43 Berechtigten nur 8 bzw. 9
Rechtholz bezogen?
( Ich wurde vom Bürgermeister gefragt, wie ich zu der
Annahme komme dass mehr Nutzungsberechtigte Holz bezogen haben? – Antwort: Die
Gemeinde Birgitz hat aus ihren Teilwäldern im besagten Zeitraum Holz verkauft,
Bewirtschaftungsbeitrag für diese Holzverkäufe wurde der Gemeinde keiner
vorgeschrieben)
Bei allen Rechnungen ist keine Ust.
ausgewiesen?
Frage4; Warum wurden die Rechnungen ohne Ust. ausgestellt?
(bei regelbesteuerten GG-AGs: 10% Ust.
bei pauschalierten GG-AGs : 10% Ust. an Private und 12% an Unternehmer)
Frage4; Warum wurden die Rechnungen ohne Ust. ausgestellt?
(bei regelbesteuerten GG-AGs: 10% Ust.
bei pauschalierten GG-AGs : 10% Ust. an Private und 12% an Unternehmer)
( Laut Agrarbehörde ist dies ok. Die Gemeindegutsagrargemeinschaft
ist pauschaliert)
M.f.G
Herbert
Jordan
Der „Bewirtschaftungsbeitrag“
ist der Beitrag der Nutzungsberechtigten zur Aufrechterhaltung der
Infrastruktur.
Im
Sinne der Gleichheit aller Mitglieder sollte dieser Beitrag auch allen
vorgeschrieben werden, nicht nur den „Missliebigen“ wie ich den Eindruck habe.
Auszug
aus dem Infoschreiben des Tiroler Gemeindeverbandes:
2) Vorschreibung des
Bewirtschaftungsbeitrages nach § 36h TFLG 1996
Der Bewirtschaftungsbeitrag für
das Jahr 2015 ist unverzüglich vom Substanzverwalter vorzuschreiben. Die
Nutzungsberechtigten haben den ihnen vorgeschriebenen Betrag binnen zwei Wochen
auf das Substanzkonto einzuzahlen (§ 86h Abs. 4 TFLG 1996).
Die Höhe des
Bewirtschaftungsbeitrages ergibt sich aus der Bewirtschaftungs-beitragsverordnung
2014 und ist als Bruttobetrag zu verstehen.
Auf der Rechnung sind noch die
Steuersätze des Jahres 2015 zu verrechnen (Übergangsbestimmung im UStG 1994).
Für stehendes Holz: bei
regelbesteuerten GG-AG`s: 10% USt.
bei pauschalierten GG-AG`s: 10%
USt. an Private
12% USt. an Unternehmer
Bei pauschalierten
Gemeindegutsagrargemeinschaften ist auf der Rechnung „Pauschaliert gem. § 22
UStG 1994“ zu vermerken.
Auch für
Holzentnahmen aus Teilwäldern auf Gemeindegut ist laut Verordnung ein
(reduzierter) Bewirtschaftungsbeitrag vorzuschreiben.
Landesgesetzblatt Nr. 78
Jahrgang 2014 Kundgemacht
am 11. Juli 2014
78. Bewirtschaftungsbeitragsverordnung 2014
78. Verordnung der Landesregierung vom 8. Juli 2014 über die
Festsetzung der Ausgangsbeträge für die Ermittlung des
Bewirtschaftungsbeitrages im Sinn des § 36h Abs. 3 lit. a und b
des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996
(Bewirtschaftungsbeitragsverordnung 2014)
Aufgrund des § 36k
Abs. 2 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996, LGBl.
Nr. 74/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 70/2014, wird
verordnet:
§ 1
Landwirtschaftliche Nutzung
Der Ausgangsbetrag für die Ermittlung des auf die
landwirtschaftliche Nutzung (Weide) entfallenden Teiles des
Bewirtschaftungsbeitrages (§ 36h Abs. 3 lit. a des Tiroler
Flurverfassungslandesgesetzes 1996) wird einheitlich für alle Bezirke
Tirols entsprechend der Bewirtschaftungsart wie folgt festgesetzt:
a)
|
Milchkuhalm mit
Milchverarbeitung
|
Euro 167,- je gealpte Milchkuh
|
b)
|
Milchkuhalm ohne Milchverarbeitung
|
Euro 41,- je gealpte Milchkuh
|
c)
|
alle übrigen
Bewirtschaftungsarten
|
Euro 23,-- je Großvieheinheit
|
§ 2
Forstwirtschaftliche Nutzung
(1) Der Ausgangsbetrag für die Ermittlung des auf die
forstwirtschaftliche Nutzung (§ 36h Abs. 3 lit. b
TFLG 1996) von unverteiltem Wald entfallenden Teiles des
Bewirtschaftungsbeitrages wird in den in der Folge angeführten politischen
Bezirken je Festmeter bezogenen Rechtholzes wie folgt festgesetzt:
a)
|
Imst
|
Euro 3,40
|
|
b)
|
Innsbruck-Land
|
Euro 3,80
|
|
c)
|
Innsbruck-Stadt
|
Euro 5,40
|
|
d)
|
Kitzbühel
|
Euro 2,70
|
|
e)
|
Kufstein
|
Euro 3,40
|
|
f)
|
Landeck
|
Euro 3,10
|
|
g)
|
Lienz
|
Euro 4,40
|
|
h)
|
Reutte
|
Euro 3,50
|
|
i)
|
Schwaz
|
Euro 3,30
|
(2) Der Ausgangsbetrag für die Ermittlung des auf die
forstwirtschaftliche Nutzung (§ 36h Abs. 3 lit. b
TFLG 1996) von Teilwäldern entfallenden Teiles des
Bewirtschaftungsbeitrages wird in den in der Folge angeführten politischen Bezirken
je Festmeter bezogenen Rechtholzes wie folgt festgesetzt:
a)
|
Imst
|
Euro 2,50
|
|
b)
|
Innsbruck-Land
|
Euro 2,20
|
|
c)
|
Innsbruck-Stadt
|
Euro 2,70
|
|
d)
|
Kitzbühel
|
Euro 1,80
|
|
e)
|
Kufstein
|
Euro 2,40
|
|
f)
|
Landeck
|
Euro 2,20
|
|
g)
|
Lienz
|
Euro 2,50
|
|
h)
|
Reutte
|
Euro 2,60
|
|
i)
|
Schwaz
|
Euro 1,80
|
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in
Kraft.
Der Landeshauptmann:
Platter
Der Landesamtsdirektor:
Liener
M.f.G
Herbert
Noch
eine Bemerkung zum Protokoll
„Der
Bürgermeister hält abschließend klar fest, dass es eine gute Endscheidung war
eine fachkundige Person mit der Position des Substanzverwalters zu betrauen und
findet es weiter verwunderlich, dass GR
Herbert Jordan den aktuellen Substanzverwalter laufend für allfällige
Verfehlungen seines Vorgängers belangt und sich dieser laufend dazu äußern
muss.“
Darf man dem Substanzverwalter keine Fragen
stellen?
Der Substanzverwalter müsste doch im eigenen
Interesse daran interessiert sein die Unterlassungen der Vergangenheit so rasch
wie möglich zu klären, oder?
Wenn ich jemanden "belangen will" sieht das sicher anders aus als diese schriftliche Anfrage.
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