Sonntag, 26. Juni 2016

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 21.06.2016



Das Sitzungsprotokoll der Ausschusssitzung des Ausschusses für Ortsgestaltung und Raumplanung vom 07.06.2016 habe ich am 20.06.2016 vom Gemeindeamtsleiter erhalten – Danke.

Punkt 1 Vereinbarung Sanierung Hoadlstraße - Beschlussfassung

Dieser Tagesordnungspunkt steht nun zum 3 mal innerhalb kürzester Zeit auf der Tagesordnung und jedes Mal werden die Forderungen der „Straßeninteressentschaft Hoadlstraße“ an die Gemeinden größer.

Bisher hat die Straßeninteressentschaft Hoadlstraße die gesamten Erhaltungskosten für die Straße allein getragen. Nach einer Gesetzesänderung sollen sich  nun die Gemeinden Axams und Birgitz an der „Straßenbaulast“ beteiligen.
(Die Straßenbaulast umfasst die Kosten für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb (zB. Reinigung) der Straße, die Kosten für Verwaltung der Straße, und die Kosten für den Winterdienst, also die Schneeräumung sowie die Maßnahmen zur Herabsetzung der durch Schnee- und Eisglätte bewirkten Gefahren.)

Ob dies rechtlich wirklich zutrifft könnte nur durch ein Gerichtsverfahren geklärt werden wovon das Land Tirol abrät.

Das Land Tirol beteiligt an den Kosten für die „Straßenbaulast“ mittels Bedarfszuweisungen an die Gemeinden. Schriftliche Zusagen vom Land Tirol gibt’s keine auch will das Land Tirol nicht als Vertragspartner in der abzuschließenden Vereinbarung aufscheinen.

Gemeinderatssitzung am 4.11.2015
Gemeinden sollen 30% der Straßenbaulast übernehmen
Keine Kostenaufrechnung für vergangene Jahre

Gemeinderatsitzung am 16.12.2015
Gemeinden sollen 30% der Straßenbaulast übernehmen, weiteres die Kosten für vergangene Jahre (seit 1989)  € 2,2 Millionen
Offene Sanierungskosten € 1,25 Millionen

Gemeinderatssitzung am 21.06.2016
Gemeinden sollen 80 % der Straßenbaulast übernehmen, weiteres die Kosten für vergangene Jahre (seit 1989)  € 2,2 Millionen
Offene Sanierungskosten € 1,25 Millionen

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, eine Kündigung dieser Vereinbarung ist nur „gemeinsam mit Axams“ möglich.
Die Gemeinde Birgitz kann aus dieser Vereinbarung allein nicht mehr aussteigen?

Wegen dieser und weiterer Ungereimtheiten in dieser Vereinbarung habe ich einem Vertragsabschluss nicht zugestimmt.

Abstimmung 10 Ja  3 Enthaltungen

Die Kostenaufteilung zwischen Axams und Birgitz werden mit 4/5 Axams und 1/5 Birgitz einstimmig beschlossen

Punkt 2 Mietvertragsverlängerung Büroeinheit Herrengasse 1 – Beschlussfassung

Die Mietverlängerung um 3 Jahre wird einstimmig beschlossen


Punkt 3  Feierlichkeiten der Gemeinde und Errichtung sowie Segnung der Brunnen- und Kapellenfiguren – Beschlussfassung

Am 2. Juli Maria Heimsuchung soll nach der Prozession am Dorfplatz ein kleines Fest stattfinden, das befürworte ich, aber einige Details dieses Festablaufes findet nicht meine Zustimmung, daher habe ich bei der Abstimmung mit Enthalten gestimmt.

Abstimmung 10 Ja   2 Nein  1 Enthaltung

Punkt 4 Änderung Stellplatzverordnung Gemeinde Birgitz – Beschlussfassung

Die Stellplatzverordnung der Gemeinde Birgitz ist den Vorgaben des Landes Tirol anzupassen.
Bisher waren „Besucherparkplätze“ vorgeschrieben was nicht mehr zulässig ist.
Auch die Stellplätze abhängig von der Wohnungsgröße wurden geändert.
Der Bürgermeister erklärte, die vorgelegte Stellplatzverordnung entspricht den höchstmöglichen Stellplätzen die vorgeschrieben werden dürfen.
Wenn das Gesetz geändert wird, kann die Gemeinde nichts dagegen machen, auch wenn es eine Verschlechterung der Parkplatzmisere auf öffentlichem Gut nach sich zieht, muss ich das akzeptieren.

Abstimmung 10 Ja 3 Nein

 Punkt 5 Tekturplanung Gst 803 – Timber & Stone Homes GmbH – Beschlussfassung

Was ist ein Tekturplan?

Tektur-Pläne werden benötigt, wenn bereits ein Bauantrag gestellt und dieser genehmigt wurde, d. h. die Baugenehmigung vorliegt. Dies trifft ebenfalls zu, wenn die Baugenehmigung noch nicht vorliegt, der Bauantrag sich jedoch bereits in Bearbeitung befindet. Werden nun im Nachhinein Änderungen an den Plänen erforderlich, wie etwa der Wegfall oder die zusätzliche Planung eines Fensters müssen die Änderungen als Tektur beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Dazu gehören auch alle weiteren Dokumente, welche von der Änderung betroffen sind, wie etwa die Baubeschreibung, die Flächenberechnungen, die Rohbaukosten, etc.[

Ein Tekturplan ist also eine Änderung des genehmigten Bauansuchens und fällt somit allein in die Kompetenz der Baubehörde (Bürgermeister)

Der Gemeinderat ist für die Genehmigung eines Tekturplans nicht zuständig, warum also dieser Tagesordnungspunkt.

Es geht nicht um den Tekturplan, sondern um eine Erhöhung der „Baumassendichte“ für das Bauprojekt.

Der „Bebauungsplan“ muss geändert werden, für dieses Grundstück innerhalb kürzester Zeit zum vierten Mal.

Bei diesem Projekt hat die Landesstraßenverwaltung Bedenken wegen der Einfahrt in die Landesstraße.
Der Projektbetreiber schlägt eine Verbreiterung des bestehenden Gehsteigs (dagegen kann man ja nicht sein) um einen halben Meter vor, dafür will er aber um ca. 20m² mehr Wohnfläche bauen.

Diese Abtretung von ca. 20 m² und die gleichzeitige Erhöhung der Wohnnutzfläche um ca. 20m² ergeben eine Erhöhung der Baumassendichte von 2,20 auf 2,34

Meine Frage an den Bürgermeister, warum Tekturplanung und nicht „Änderung des Bebauungsplans“ auf der Tagesordnung steht, beantwortete er: „Bei der Erstellung der Tagesordnung war noch nicht klar ob eine Baumassendichteerhöhung notwendig ist“

Dieser Argumentation konnte ich mich nicht anschließen, daher „Enthalten“

Abstimmung 10 Ja  1 Nein 1 Enthaltung (Heinz Haid hat bei der Abstimmung den Sitzungssaal verlassen)

Punkt 6 Wohnraumerweiterung Gst 648/1 – Dablander Martin - Beschlussfassung

Der Wohnungsbesitzer hat um die Einhausung des bestehenden Balkons angesucht, den er als Kinderzimmer nutzen will ca. 7 m²

Es muss abgeklärt werden ob diese Wohnraumerweiterung  den Bestimmungen des Bebauungsplanes entspricht.
Höchstzulässige Baumassendichte bei dieser Wohnanlage 1,5, müsste gegebenenfalls minimal erhöht werden.

Der Gemeinderat ist grundsätzlich damit einverstanden (einstimmig)

Punkt 7 Antrag GR Herbert Jordan – Ingenieurleistungen Sanierung Hochbehälter – Beschlussfassung

Birgitz am 23.03.2016


Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Ingenieurleistungen für Sanierung Hochbehälter“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
eine sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ist oberste Aufgabe der Gemeinde. Wenn in der AEP Studie über den Zustand des Hochbehälters von „teilweise nicht mehr betriebssicher“. die Rede ist, so besteht dringender Handlungsbedarf.

Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird angewiesen,
1.     Die Ingenieurleistungen für die Sanierung des Hochbehälters sofort zu vergeben und die Kostenvoranschläge dem Gemeinderat vorzulegen.
( Kostendeckung durch Umschichtung der Haushaltsstelle  1/851000-004002 Kanalisationserweiterung Sandbichl € 20.000,-)

2.     Die Abklärungen mit dem Land Tirol, bezüglich Subventionen durchzuführen.
3.     Die Sanierungskosten in den Voranschlag 2017 zur Gänze aufzunehmen.


Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan

Laut Wortmeldung eines Mandatars der ULB ist dieser Antrag unnötig und meine immer wiederkehrenden Bedenken bezüglich der Sicherheit unseres Trinkwassers entbehrlich. Die ULB kümmert sich schon seit Jahren um eine gesicherte Trinkwasserversorgung?

Abstimmung 4 Ja 8 Nein 1 Enthaltung



Punkt 8 Antrag GR Andrea Bol-Nagl – Erweiterung Standorte Hundestationen- Beschlussfassung

Der Antrag wurde dem Ausschuss für Wasser und Wege zugewiesen.
Abstimmung 13 Ja
Warum es dafür eine Abstimmung des Gemeinderates braucht ist mir unverständlich, der Bürgermeister sollte derartige Anträge, wenn notwendig, den zuständigen Ausschuss zur Vorbereitung zuweisen und dann im Gemeinderat über das Ergebnis abstimmen lassen. So ist der Ablauf jedenfalls in der Tiroler Gemeindeordnung festgelegt



Punkt 9 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung

Der Substanzverwalter berichtet:
Quellfassungen wurden eingezäunt, war längst überfällig.
Der Wegbenützungsvertrag mit der GGAG Götzens ist aufgetaucht, Wegbenützungsgebühr ist jährlich zu bezahlen.
Gebühr für 2015 wurde nachgefordert.

Punkt 10 und 11 geschlossene Sitzungspunkte

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

Punkt 12 Gemeindearbeiter – zusätzlich aufgenommen

Der Gemeindearbeiter hat mit 1. August 2016 gekündigt.
Arbeitszeit 60%

Der Bürgermeister berichtet über die vielfältigen Aufgaben eines Gemeindearbeiters (Recyclinghof, Rasenpflege, Wegbetreuung und  vermehrt Hausmeistertätigkeit und will den neuen Gemeindearbeiter zu 100 % (40 Stunden) anstellen.
Weiteres ersuchte er den Gemeinderat um Genehmigung des Ausschreibungstextes.
Mein Vorschlag, im Auschreibungstext auf die regelmäßige Samstagsarbeit hinzuweisen wurde vom Bgm. abgelehnt.

Der Ausschreibungstext wurde am Dienstag kurz vor Mitternacht beschlossen, Mittwochmittag habe ich im Bezirksblatt diese Ausschreibung gelesen???????

Einstimmig beschlossen

Punkt 13 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bgm. berichtet unter anderem von folgenden Themen:

Die Lizum wollte den Sommerbetrieb des „Birgitzköpfelliftes“ einstellen.
Dem hat der Bgm. nicht zugestimmt.

Vom Land Tirol wurde eine außerordentliche Bedarfszuweisung für den barrierefreien Zugang zum Gemeindezentrum zugesagt.

Thema Flüchtlinge:

Den TSD wurde in Birgitz ein Grundstück für eine sogenannte vorübergehende Containeranlage mit Holzverkleidung angeboten.
Das Grundstück ist laut TSD für diesen Zweck geeignet, für die Realisierung bedarf es die Zustimmung des Gemeinderates (vom Grundstücksbesitzer gefordert)

Über die Wortmeldungen einiger Mandatare der ULB möchte ich nicht berichten.

Der Grundbesitzer hat auf Grund dieser Wortmeldungen sein Angebot zurückgezogen.

M.f.G
Herbert

Sonntag, 19. Juni 2016

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 21.06.2016



Hallo Leute,

am 07.06.2016 fand die erste Sitzung des
 „Ausschusses für Ortsgestaltung und Raumplanung“ statt.

Protokoll zu dieser Sitzung gibt’s keines????

Behandelt wurden unter anderem auch die Tagesordnungspunkte Änderung der Stellplatzverordnung, Bauvorhaben Timber & Stone Homes GmbH auf Gst 803 – Tekturplanung und Wohnraumerweiterung auf Gst 648/1 der Gemeinderatssitzung am 21.06.2016

Die Verhandlungsunterlagen sind zu diesen Tagesordnungspunkten und anderen sehr Mangelhaft, beziehungsweise ist gar nichts vorhanden.


Für die Erstellung der Tagesordnungspunkte und den Verhandlungsunterlagen ist einzig der Bürgermeister zuständig.

Im Vorfeld der konstituierenden Gemeinderatssitzung hat mir der Bürgermeister in einem persönlichen Gespräch zugesichert

er wird dafür sorgen, dass alle Ausschussprotokolle rechtzeitig vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung vorliegen“

Diese Zusicherung hat nicht lange gehalten.

Protokoll der Sitzung des Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 01.6.2016 ist vorhanden.

Mfg. Herbert





Sonntag, 12. Juni 2016

Rechnungsabschluss 2015 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz



Hallo Leute,


bei der Gemeinderatssitzung am 19.05.2016 wurde der Rechnungsabschluss 2015 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz vom Gemeinderat mit 10 Ja, 2 Nein und 1 Enthaltung angenommen und zur weiteren Überprüfung an die Agrarbehörde weitergeleitet.



Die Agrarbehörde veröffentlicht nach erfolgter Überprüfung diese Rechnungsabschlüsse im Internett.


Der Rechnungsabschluss 2015 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz ist bis heute 12.06.2016 von der Aufsichtsbehörde nicht veröffentlicht???


Hätten Sie diesem Rechnungsabschluss zugestimmt und damit den Substanzverwalter für das Geschäftsjahr 2015 entlastet??????


 





Überprüfungsprotokoll  Rechnungsabschluss 2015
der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz,


Allgemeines:

Übergabe der Unterlagen zur Prüfung am 10.05.2016
Die Rechnungsprüfung wurde vom 11.05 bis 16.05.2016 durchgeführt
Die Jahresrechnung wurde vom Steuerberater auf dem amtlichen Formular erstellt, nicht wie im Gesetz vorgesehen vom Substanzverwalter.
Kosten für 2014 € 984,00  Abrechnung für 2015 fehlt
Die Jahresrechnung teilt sich in drei Abschnitte: Vermögensübersicht, Erfolgsübersicht und Verprobung – Differenzberechnung
Erfolgsübersicht:
Hier sind alle Einnahmen und Ausgaben (teilweise Netto) nach Sachkonten geordnet ausgewiesen.
Auf den Belegen findet sich kein Hinweis ob dieser Brutto oder Netto gebucht wurde?
Eigene Aufzeichnungen über die Mehrwertsteuereinnahmen und die geltend gemachten Vorsteuern existieren nicht. Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt wurden nur teilweise in die Erfolgsübersicht aufgenommen.

Eine Kontrolle der ausgewiesenen Zahlen ist daher nicht möglich.
Nach längerer Rechnerei ohne brauchbares Ergebnis, habe ich daher selbst eine Erfolgsübersicht  (Rechnungsabschluss 2015)erstellt, wobei alle Belege Brutto gebucht wurden.
Meine errechneten Zahlen sind in Klammer angeführt:

Jahresrechnung  - Vermögensübersicht
Die Bilanzidentität zur Abrechnung 2014 wurde überprüft und ist gegeben
Anfangsbestand mit 1.1.2015  Aktiva:
Girokonto                                                               € 29.976,27
Forderungen                                                            2.305,50
Summe Aktiva                                                       € 32.281,77
Passiva:
Verbindlichkeiten bei Geldinstituten (Bankkredit)  € 11.803,42
Summe Passiva                                                     € 11.803,42

Vermögensstand mit 01.01.2015                           € 20.478,35

Endstand  mit 31.12.2015
Aktiva:
Girokonto                                                                € 18.572,02
Forderungen an Gem. Birgitz (Rechtskosten)          2.305,50
Summe Aktiva                                                        € 20.877,52

Passiva
Finanzamt                                                                    497,15
Verbindlichkeiten bei Geldinstituten (Bankkredit)  € 11.262,49
Summe  Passiva                                                   € 11.759,64   (11.262,49)

Vermögensstand mit 31.12.2015                € 9.117,88     ( 9615,03)
Die unter Sachkonto 24 (Forderungen) ausgewiesene Summe von € 2.305,50 ist eine Forderung der GGAG gegenüber der Gemeinde Birgitz. .Die Rechtsanwalt Kosten für Berufung gegen Agrargemeinschaft Birgitz am 19.12.2012, Auftraggeber Gemeinde Birgitz, Gegner Agrargemeinschaft Birgitz und andere (20 Beteiligte) wurde vom Substanzverwalter aus dem GGAG Konto bezahlt. Laut Agrarbehörde ist dies nicht zulässig.
Trotz Auftrag von der Agrarbehörde, dies 2015 zu berichtigen, hat Substanzverwalter Alois Oberdanner diesen Auftrag nicht durchgeführt.

Die unter SK 12 (Finanzamt Zahllast) ausgewiesene Summe von € 497,15 ist die Umsatzsteuer Zahllast für das 4. Quartal 2015. Zahlung erfolgt erst 2016
Diese Finanzamt Zahllast habe ich nicht mit einberechnet, weil 2015 keine Zahlung erfolgte und daher auch kein Beleg vorhanden ist.
Jahresrechnung – Erfolgsübersicht

Kreditraten sind hier nicht angeführt.
Ertrag:
SK 40 Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit       € 2.802,98   (3.363,58)
SK 41 Jagd, Fischerei                                                                      € 7.300,61   (8.760,73)
SK 42 Mieten, Pachten, Dienstbarkeiten                                        € 15.483,21   (18.579,85)
SK 43 Zinserträge                                                                           € 17,69         (17,69)
SK 45 Beihilfen, Förderungen                                                         € 2.251,50    (2.251,50

Aufwand:
SK 50 Ausgaben für land- u. forstw                                                  € 10.963,01   (10.971,01)
SK53 Bankzinsen, Bankspesen                                                       € 183,66        (183,66
SK 54 Gebäudeinstandhaltung                                                        € 2.079,02     (2.494,82)
SK 56 Bringungsanlagen (Wege, Materialseilbahnen)                   € 15.880,68    (19.056,82)
SK 57 Versicherungen                                                                    € 2.273,14     (2.273,14)
SK59 Steuern, Umlagen                                                                 € 6.133,75     (6.840,28)
SK 60 Personal und Verwaltungsaufwand                                     € 1.703,20     (2.016,94)
Summe Einnahmen                                                    € 27.855,99    (32.973,35)
Summe Ausgaben                                                      € 39.216,6     (43.836,67)
Verlust 2015                                                              € 11.360,47   (10.863,32)
Verprobung:
Anfangsbestand  € 20.478,35
zuzüglich Summe Einnahmen                                   € 27.855,99   (32.973,35)
abzüglich Summe Ausgaben                                     € 39.216,46   (43.836,67)
Endstand                                                                    € 9.117,88   (9.615,03)
Differenz bei beiden Berechnungen € 0,00


 Belegs Prüfung:
Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt Innsbruck wurden nur teilweise (andere Rechnungsbeträge) gebucht.
Beleg für die Zinszahlung beim Kredit ist keiner vorhanden.
Die Unterschriften auf den Lieferscheinen (Wegsanierung) sind unleserlich.
Beleg Nr. 36 Festsetzung Körperschaftssteuer 2013 (keine Zahlung)
22. Mai 2015 Die Körperschaftssteuer wird für 2013 festgesetzt mit € 778,00, bisher war vorgeschrieben € 0,00
Umsatzsteuerbescheid 2013, Die Umsatzsteuer wird für das Jahr 2013 festgesetzt mit € 3.911,02, Bisher war vorgeschrieben € 3.977,58, ergibt eine Abgabengutschrift von € 66,56
Die Körperschaftssteuer 2013 wurde bis zum Zahlungstermin 01. Juli 2015 nicht einbezahlt.
Auch die Zahlungsaufforderung von Steuerberater Schönherr vom 7. Juli 2015 bezüglich Umsatzsteuer 2. Quartal 2015 wurde ignoriert.
(Ihre Buchhaltung Zeitraum 2. Quartal 2015, Wir haben Ihre Unterlagen bearbeitet und die monatliche Steuer wie folgt errechnet: Umsatzsteuer € 1.952,23. Die Umsatzsteuer ist an das Finanzamt bis spätestens 17.08.2015 einzuzahlen. Wir bitten um Kenntnisnahme und termingerechte Erledigung)
Das Finanzamt Innsbruck reagierte auf die nicht bezahlten Steuern mit einer Zahlungsaufforderung und gleichzeitiger Androhung der Einleitung eines Einbringungsverfahrens.

Beleg Nr. 59 Zahlungsaufforderung Finanzamt Innsbruck vom 11. September 2015

„Sie haben offenbar übersehen, den auf Ihrem Abgabekonto aushaftenden vollstreckbaren Rückstand im Gesamtbetrag von € 2.588,23 zu entrichten.
Sie können die Einleitung eines Einbringungsverfahrens (beispielsweise die Pfändung von Arbeitseinkommen, Geldforderungen etc.) und die dadurch anfallenden Kosten vermeiden, wenn Sie die Abgabenschuldigkeiten unverzüglich zu obiger Steuernummer entrichten“
Bescheid vom Finanzamt Innsbruck am 13.10.2015
„Sie haben offenbar übersehen, folgende Abgabenerklärung fristgerecht einzureichen:
Körperschaftssteuererklärung 2014
Umsatzsteuererklärung 2015
Sie werden ersucht, dies bis 03. November 2015 nachzuholen.“

Körperschaftssteuererklärung 2014 liegt den Unterlagen nicht bei.
Die Vorauszahlung an Körperschaftssteuer für 2015 und Folgejahre werden festgesetzt mit € 848,00, laut Bescheid vom 22. Mai 2015


Beleg Nr. 3 – 10  Arbeiten 2014 von Mitgliedern der GGAG abgerechnet über den Maschinenring,
Rechnungsdatum 17.12.2014 ?
Insgesamt € 4.294,15 gebucht auf SK 50 (Ausgaben für land- und forstw- Tätigkeiten Schlägerung, Aufforstung) kein Vorsteuerabzug.
Genaue Tätigkeiten sind aus den Lieferscheinen nicht ersichtlich. Meist werden Mann, Traktor und Kipper Stunden verrechnet.
Wegsanierungen sind unter SK 56 zu buchen und dort ist auch ein Vorsteuerabzug möglich.
Beleg Nr. 12 und 29  Grundsteuer
Falsches Sachkonto (49 richtig ist 59)
Beleg Nr. 16 Kanalgebühr
Kanalgebühr Vorschreibung der Gemeinde € 221,30 wurde bezahlt aber der Almpächterin nicht weiterverrechnet.

Beleg Nr. 38 Darlehensrückzahlung
Landeskulturfonds Ursprüngliche Höhe € 20.900,-
Beleg 38 Rückzahlungsrate 01.06.2015 € 613,71
Zweite Rate für 2015 fehlt.
Tilgung 2015  € 540,93
Landeskulturfonds Stand mit 31.12.2015  -11.262,49 aktueller Kontoauszug fehlt
Es sind noch 20 Raten offen

Die Zinsen € 72,78 wurden unter Sachkonto 53 gebucht.Eigenen Beleg oder Anmerkung  am Ratenzahlungsbeleg gibt’s keinen.
 Der Tilgungsbetrag ist in der Erfolgsübersicht nicht angeführt. Ersichtlich nur bei der Vermögensübersicht durch Reduktion der Verbindlichkeiten.

Der Kreditvertrag wurde mir zur Prüfung nicht vorgelegt.
Schlussbemerkungen:
Bei den Zusatzbemerkungen ist die Frage nach Bestand eines Bewirtschaftungsübereinkommen falsch beantwortet. Es gibt kein Bewirtschaftungsübereinkommen.
Körperschaftssteuererklärung 2014 liegt den Unterlagen nicht bei.
Körperschaftssteuererklärung 2015 liegt den Unterlagen nicht bei.
Versicherungspolizzen und Verträge wurden keine neuen (Abweichend zu 2014)vorgelegt.
Der Vertrag mit der GGAG Götzens bezüglich Wegbenützung wurde mir nicht vorgelegt
Bereits im Bericht 2014 beanstandet.
Weg Pacht wurde 2015 keine überwiesen

Anlageverzeichnis wurde mir keines zur Prüfung vorgelegt (Lt. TFLG vorgeschrieben)?
Journal (monatliche Rechnungsaufzeichnungen) wurde mir keines vorgelegt?
Bewirtschaftungsbeitrag (§ 36h TFLG 1996)
Substanzverwalter Alois Oberdanner ist der Ihm von Gesetztes wegen aufgetragener Pflicht, der Einhebung des Bewirtschaftungsbeitrages für das Wirtschaftsjahr 2014, nicht nachgekommen.
Weder für die landwirtschaftliche Nutzung (Weide) noch für die forstwirtschaftliche Nutzung (Wald) wurde den Gemeindegutsagrargemeinschaftsmitgliedern der entsprechende Bewirtschaftungsbeitrag vorgeschrieben.

Durch diese Pflichtverletzung entstand der GGAG Birgitz ein finanzieller Schaden.
Die Vorgangsweise stellt für mich den Tatbestand des „Amtsmissbrauchs“ dar und daher fordere ich den neuen Substanzverwalter Haid Georg auf, den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Kenntnis zu bringen

Auszug aus dem TFLG 1996 § 36h
4) Der Substanzverwalter hat nach dem Ende jedes Wirtschaftsjahres unverzüglich den Bewirtschaftungsbeitrag nach Abs. 3 zu ermitteln und den zur Zahlung verpflichteten Nutzungsberechtigten den jeweils auf sie entfallenden Anteil am Bewirtschaftungsbeitrag vorzuschreiben. Die Nutzungsberechtigten haben den ihnen vorgeschriebenen Betrag binnen zwei Wochen auf das Substanzkonto einzuzahlen. Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen hat der Substanzverwalter nachweislich einzumahnen. Anhängige Verfahren nach § 37 Abs. 7 stehen der Leistungsverpflichtung der Nutzungsberechtigten nicht entgegen
Bis zur Abklärung über die weitere Vorgangsweise bezüglich Bewirtschaftungsbeitrags 2014 empfehle ich dem Gemeinderat den vorliegenden Rechnungsabschluss nicht zu genehmigen.
Jordan Herbert
Erster Rechnungsprüfer                                                                                       16.05.2016
Voranschlag 2016
(Auszug Aktenvermerk Agrargemeinschaft: Dem Rechnungsprüfer wird mitgeteilt, dass seine Tätigkeit mit der Prüfung der Jahresrechnung endet, da die Prüfung des Voranschlages im TFLG bzw. der BuchfGebarV nicht vorgesehen ist)
Bei einem Telefongespräch am 15.12.2015 mit der Agrarbehörde, wurde meine Einspruch, im TFLG steht sehr wohl, dass der erste Rechnungsprüfer dem Gemeinderat der substanzberechtigten Gemeinde über die Prüfung des Voranschlages zu berichten hat, mit folgender Begründung abgewiesen:
Der Gesetzestext wird demnächst geändert und hat damit keine Gültigkeit:
Über den VA kann ich als Gemeinderat berichten, aber nicht im Rahmen des Überprüfungsprotokolls.

Beilage:
Rechnungsabschluss 2015 erstellt von Jordan Herbert am 16.05.2016




M.f.G
Herbert Jordan