Hallo Leute,
was tut sich in der Gemeindepolitik?
Am 13.04.2016 fand eine „Gemeinderatsbesprechung“ (nicht
öffentlich) zum Thema Flüchtlinge statt.
Wie aus den diversen Medien zu entnehmen ist, werden die
Gemeinden vom Land unter Druck gesetzt –
Flüchtlingsaufnahme gegen Förderungen aus
den Gemeindeausgleichsfonds
Über den Verlauf der Gemeinderatsbesprechung möchte ich
den Infoschreiben des Bürgermeisters nicht zu vorkommen und daher später meine
Sichtweise darlegen.
Einsichtnahme in Bauunterlagen.
Ich wurde in meiner Funktion als Gemeinderat von einem betroffenen
Gemeindebürger gebeten, für Ihn in den Bauakt der ausgeschriebenen
Bauverhandlung Einsicht zu nehmen.
Meine
Anfrage im Gemeindeamt, ob ich als Gemeinderat dazu berechtigt bin wurde so
beantwortet:
Nach Rücksprache mit dem
Bürgermeister und mit dem Gemeindeverband darf ich mitteilen, dass die
generelle Einsichtnahme in Bauakten der Gemeinde nicht vorgesehen ist, da diese
Agenden lediglich die Baubehörde (= Bürgermeister) betreffen.
Ich habe mich daraufhin bei der Gemeindeaufsicht erkundigt, ob diese
Auskunft richtig ist.
Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herrn Ich bin Gemeinderat in Birgitz und wurde von einem Gemeindebürger gebeten statt Ihm in den Bauakt (Bauverhandlung am 14.03.2016) Einsicht zu nehmen. Wegen erhalt der guten Nachbarschaftlichen Beziehungen will er selbst nicht Einsicht nehmen und auch der Bauverhandlung nicht beiwohnen. Vom Bgm. erhielt ich die Auskunft dass das nicht möglich ist. Ich ersuche um Info ob diese Auskunft richtig ist, oder es für Gemeinderäte doch die Möglichkeit gibt in die entsprechenden Bauakte Einsicht zu nehmen und damit den Gemeindebürgern Rede und Antwort über das geplante Bauprojekt geben zu können.
Von der Gemeindeaufsicht wurde bestätigt, dass eine Einsichtnahme nur mit einer
Vollmacht des Anrainers möglich ist.
M.f.G
Herbert Jordan
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