Sonntag, 31. Januar 2016

Gemeinderatswahl, Voranschlagsdetails



Hallo Leute

Es freut mich, euch heute mitteilen zu können,
die Heimatliste Birgitz wird auch bei den Gemeinderatswahlen 2016 wieder kandidieren.
Es ist uns gelungen einen zwar kleinen aber feinen Kandidatenkreis zusammenzustellen, die alle die gleichen Ziele verfolgen.
Unsere Kandidaten sind: Jordan Herbert, Bol Andrea, Jordan Josef, Nagl Christoph und Alfred Jordan.
Ich bedanke mich bei allen Kandidaten und Unterstützern die eine Kandidatur der Heimatliste  möglich machen.

Nähere Informationen zu unseren Kandidaten und Wahlzielen nächste Woche.

Nun, wie versprochen, einige Details vom Voranschlag 2016:

Einnahmen/ Ausgaben € 2.534.800,-

Voranschlag 2016 nach Gruppen
                                                                                 Einnahmen       Ausgaben
0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung    13.800,-        278.600,-
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit                       12.500,-          42.300,-
2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft  110.100,-        441.600,-
3 Kunst, Kultur und Kultus                                                    0,-           49.100,-
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung             3.400,-         332.500,-
5 Gesundheit                                                                 3.100,-         226.100,-
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr                        43.000,-         215.500,-
7 Wirtschaftsförderung                                                         0,-             6.500,-
8 Dienstleistungen                                                    698.400,-         770.800,-
9 Finanzwirtschaft                                                  1.583.800,-         110.000,-

Pflichtausgaben, Beiträge, Subventionen und Zuschüsse € 868.700,73
Die größten Posten davon:
Pflichtbeiträge an das Land € 496.100,-
Pflichtbeiträge an Gemeindeverbänden € 200.300,-
Sonstige Beiträge € 128.700,-

Darlehnsstand 01.01.2016  € 1.042.700,-
Tilgung 2016  € 117.000,-
Zinsen 2016     11.600,-
Gesamter Schuldendienst 2016 € 127.400,-

Zum Abschluss noch einige Beispiele wofür wir Geld ausgeben oder nicht:

Gemeinde Homepage € 2.000,-
Raumordnungskonzept € 15.000,- ( VA 2015, € 15.000,-, Rechnung 2014- € 15.109,84 und kein Raumordnungskonzept in Sicht)
Subvention Energiesparmaßnahmen € 2.500,-
Hoadlstraße (Winterdienst) Instandhaltung € 6.000,-
Jahresticket ÖBB Bus € 500,-
Regiobus Mittelgebirge – Verlust € 25.000,-
Ratenzahlung Straßenbeleuchtung € 19.200,-
Instandhaltung Friedhof € 0,00,
Einnahmen Benützungsgebühr und Grabstätten kauf € 6.600,-

Instandhaltung Schlepplift € 5.000,-

Barrierefreie Gestaltung Vorplatz  € 0,00
Soll der Vorplatz zwischen Schule und Gemeindeamt so bleiben??
Die Schüler hätten ja ihre Freude mit diesem Abenteuerspielplatz als Pausenhof.
Oder werden diese Kosten wieder ins Haushaltsjahr 2017 verschoben?

M.f.G.
Herbert

Sonntag, 24. Januar 2016

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 20.01.2016



Punkt 1 Dienstbarkeitsvertrag TIWAG – 30KV-Kabel und Trafostation auf Gst 863 - Beschlussfassung

Der bestehende Holz Mast beim Liftparkplatz wird durch eine Trafostation am nordöstlichen Rand des Grundstückes  ersetzt. . Die Tiwag benötigt dazu eine Fläche von 6 x 4 Meter.
Ich habe den Bürgermeister darauf aufmerksam gemacht, das meines Wissens in diesem Bereich früher die Zufahrt zu den südlich des Parkplatzes gelegenen Grundstücken verlief und fragte Ihn wie das jetzt geregelt ist.
Der Bürgermeister erklärte mir, auf dem Grundstück (Parkplatz Lift) sind keine Wegerechte eingetragen.
Eine andere Zufahrtsmöglichkeit gibt es aber nicht?
Wegen dieser Ungereimtheit habe ich dem Dienstbarkeitsvertrag nicht zugestimmt.

Abstimmung 12 Ja 1 Enthaltung


Punkt 2 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

Die AMA hat eine Kontrolle der Weideflächen durchgeführt. Ergebnis von den bisherigen 47 Hektar werden nur mehr 30,7 Hektar als Weidefläche anerkannt.
Der Substanzverwalter hat gegen diese Reduzierung Einspruch erhoben.

Punkt 3  Voranschlag 2016 (inkl. Subventionen, Lehrlingsförderung sowie Untervoranschlag Volksschule und Freiwillige Feuerwehr) - Beschlussfassung

Untervoranschlag Freiwillige Feuerwehr (€ 18.200,-)
Einstimmig
Untervoranschlag Volksschule (€ 4.700,-)
Einstimmig
Lehrlingsförderung (€ 3.000,-)
Einstimmig, die Förderung besteht darin, dass Lehrbetriebe für die Lehrlinge keine Kommunalsteuer entrichten müssen.

Voranschlag 2016

Den Voranschlagsentwurf habe ich am 8.1.2016 erhalten. Nach gründlicher Durchsicht habe ich meine Fragen und Änderungswünsche dem Bürgermeister rechtzeitig vor der Gemeinderatssitzung mitgeteilt.
Der Bürgermeister bemühte sich meine Fragen zu beantworten und auch einige Änderungswünsche wurden akzeptiert.


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Luis
Ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen zum Voranschlagsentwurf 2016 bei der Gemeinderatssitzung am 20.01.2016
·         1/032000-7280000 Aktualisierung Naturbestandskarte  €15.000,-
Was ist damit geplant?
Antwort Bgm.  Subventionsansuchen im Bereich Wasserversorgung und Kanal müssen mit digitalen Plänen versehen sein. Diese 15.000,- sind ein erster Schritt die vorhandenen Pläne zu digitalisieren.

·         1/612000-002000 Ausbau/Asphaltierung Gde. Straßen  € 90.000,-
Welche Straßen sollen saniert werden?
Antwort Bgm. :Der Wegeausschuss wird im Frühjahr die Dorfstraßen begutachten und eine Prioritätenliste erstellen Budgetposten ist eher zu niedrig angesetzt

·         1/680000-05000 Breitbandleitung € 40.000,-
Was oder wo soll damit ausgebaut werden?
Antwort Bgm.: Das von der Gemeinde errichtete Glasfaserkabelnetz im Bereich Rohracker soll in Absprache mit diversen Netzbetreibern (A1) ans Netz angeschlossen werden,

·         2/850000+298900 Haushaltsrücklage Zweckwidmung f. Ho € 100.000,-
Diese Haushaltsrücklage wurde im VA 2015 aufgelöst?
Antwort Bgm. : Es gibt zwei Sparbücher wovon nur eines Aufgelöst wurde???
„Herr Bürgermeister aus welcher Schublade haben sie dieses zweite Sparbuch gezaubert, hoffe sie haben noch viele solche Schubladen“
Tatsche ist, im Jahre 2014 wurde eine Haushaltsrücklage von € 100.000,- zweckgewidmet für die Quellsanierungen gebildet und im Voranschlag für 2015 eben für diesen Zweck verwendet. Wieviel im Jahr 2015 wirklich für die Quellsanierungen bezahlt wurde ist erst im Rechnungsabschluss 2015 ersichtlich.

·         Projekt Behinderten gerechter Zugang Lifteinbau
Für dieses Projekt wurden Aufträge in der Höhe von € 480.000,- vergeben. Budgetiert sind (2015 und 2016 zusammen)  € 557.000,- Warum diese Differenz von € 77.000,-
Antwort Bgm. : Es sind noch nicht alle Arbeiten vergeben?



Bei folgenden Positionen des VA 2016 beantrage ich Änderungen:
·         1/817000-618000 Instandhaltung Friedhof VA-0,00 erhöhen auf € 10.000,-
Antwort Bgm. :Er hat den Friedhof besichtigt und keine Mängel festgestellt, daher auch kein Budget für Sanierungsmassnahmen.

·         1/850000-004001 Quellsanierungen VA € 100.000,-
Dieser Betrag soll auf € 150.000,- plus der Restkosten des Auftrages von 2015 erhöht werden, damit die Quellsanierung 2016 abgeschlossen werden kann. (Kostenschätzung AEP € 290.000,-)
Antwort Bgm.: Das Budget wird auf € 140.000,- erhöht. Diese Erhöhung um 40.000erfolgt deshalb, weil von dem 2015 beauftragten Arbeiten noch Rechnungen von ca. 45.000,- ausständig sind und daher im Budget 2016 bezahlt werden müssen.

 2016 werden wieder nur die dringendsten Arbeiten durchgeführt.

Ich verlangte eine vollständige Sanierung aller Quellen im Jahr 2016,
 Unterstützung erhielt ich für dieses wichtige Vorhaben von keinem Gemeinderat.

·         1/850000-619000 Instandhaltung Hochbehälter VA 0,00
Dieser Betrag soll auf € 20.000,- erhöht werden, damit die Ausschreibung und Statik 2015 erledigt werden kann. Sanierung spätestens 2017.(Kostenschätzung AEP € 520.000,-)
Antwort Bgm. : Diese Vorgangsweise währe richtig und wichtig, aber es ist kein Geld dafür vorhanden?
 Mein Anliegen fand wiederum kein Gemeinderat für unterstützungswürdig?
Gewinnentnahmen bei Wasser und Kanal  € 23.000,- und € 38.900,-) sind für zweckgewidmet für die Quellsanierung zu verwenden.
Antwort Bgm. : Gewinnentnahme bei Wasser und Kanal wird auf 0,00 gestellt

Weiteres ist die Wasserleitungserweiterung und Kanalerweiterung Sandbichl 2016 nicht notwendig, weil das Baulandumlegungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Diese 40.000,- Euro sind ebenfalls für die Quellsanierung zu verwenden.
Antwort Bgm. : Das Baulandumlegungsverfahren kann schnell abgeschlossen sein und dann braucht der Bauwerber die Anschlüsse, und übe rings sind die Budgetansätze für dieses Projekt eh viel zu nieder. Geändert wird nichts.
Weiter Änderungen vorgebracht vom Bürgermeister auszugsweise:
Oberflächenentwässerung Rohracker € 50.000,-
Entgelte für Gerätewarte FFW Birgitz  Erhöhung von 1.000 auf 3.000,-€
Außerord. Subvention Dorfbühne € 3.500,-
Von den anderen Fraktionen im Gemeinderat gab es keine Änderungswünsche zum Voranschlagsentwurf`.

Mir ist eine gesichert Trinkwasserversorgung von Birgitz ein wichtiges Anliegen.
Im vorgelegten Voranschlag 2016 ist dafür viel zu wenig budgetiert, daher musste ich den Voranschlag ablehnen.
Abstimmung 11 Ja  1 Nein  1Enthaltung (weil kein Budget für Friedhofsanierung)

Voranschlag 2016 Einnahmen/Ausgaben      € 2.534.800,-


Weitere Details vom Voranschlag gibts nächste Woche.

Punkt 4 Anfragen, Anträge, Allfälliges



M.f.G
Herbert

Sonntag, 10. Januar 2016

Überprüfungsprotokoll Rechnungsabschluss 2014



Hallo, hättest du nach diesem Bericht dem Rechnungsabschluss 2014 zugestimmt?
Der Gemeinderat von Birgitz hat.


Überprüfungsprotokoll  Rechnungsabschluss 2014
der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz,
zweite Prüfung erstellt am 15.12.2015

Allgemeines:
Am 09.04.2015 erhielt ich vom Substanzverwalter per Mail die Info, dass der Rechnungsabschluss 2014 und der Voranschlag 2015 zur Prüfung im Gemeindeamt aufliegen. Der mir vorgelegte Rechnungsabschluss 2014 war eine Sammlung von Rechnungen in einem Ordner ohne Nummerierung und Sachkontozuordnung. Das amtlich vorgeschriebene Formular war nicht vorhanden. Ich informierte daraufhin den Substanzverwalter, dass die vorgelegten Unterlagen unvollständig sind. Am 02.06.2015 erhielt ich die nächste Info, dass die Unterlagen nun vollständig seien.
Die vorgelegten Belege waren immer noch nicht Nummeriert und die entsprechenden Sachkonten nicht angeführt.
Bei der Gemeinderatssitzung am 03.06.2015 informierte ich den Substanzverwalter darüber mit dem Ergebnis, „er nummeriert die Rechnungen sicher nicht“. Daraufhin teilte ich ihm mit, dass ich die Angelegenheit der Agrarbehörde zur Kenntnis bringen werde, mit dem Ersuchen um Info, wie ich weiter vorgehen soll.
Bereits am nächsten Tag erhielt ich vom Gemeindeamt die Mitteilung, dass am 26.06.2015 ein treffen mit dem Steuerberater Dr. Schönherr stattfinden soll, wo alle Unklarheiten besprochen werden sollten.
Das Gespräch mit Dr. Schönherr (Ohne Substanzverwalter, der es anscheinend nicht für nötig gehalten hat an diesem Gespräch teilzunehmen) hat ergeben, dass die vorliegenden Unterlagen nur sehr schwer und Zeitaufwendig überprüfbar sind. Herr Dr. Schönherr erklärte sich bereit alle Rechnungen, nach Rücksprache mit dem Substanzverwalter, durchzunummerieren und den entsprechenden Sachkonten zuzuweisen. Eine Aufgabe die der Substanzverwalter eigentlich vor Zahlungsfreigabe zu erledigen hätte.
Am 03.07.2015 erhielt ich die Info, die Unterlagen seien jetzt vollständig.
Am 14.07.2015 wurden mir auf mein Anfragen hin, die Verträge und Versicherungspolicen vorgelegt.
Das erste Überprüfungsprotokoll des RA 2014 und VA 2015 habe ich am 24.Juli 2014 im Gemeindeamt abgegeben.
Der SV hat das Überprüfungsprotokoll nicht wie im TFLG vorgesehen dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt, sondern direkt der Agrarbehörde übermittelt.
Die Agrarbehörde hat, wegen der aufgezeigten Mängel einen Besprechungstermin angesetzt um die Unklarheiten zu beseitigten. (Termin 19.09.2015)
Zu dieser Besprechung sollte der SV, im Auftrag der Agrarbehörde den ersten Rechnungsprüfer und die beiden Substanzverwalterstellvertreter einladen. Einladung erfolgte keine. Ich habe durch Zufall von der Agrarbehörde von diesem Besprechungstermin erfahren.
Im Verlauf dieser Besprechung, wurde mir bekannt, dass der SV schon am 11.05.2015 einen von ihm unterschriebenen und mit Gemeindestempel versehenen RA und VA an die Agrarbehörde übermittelt hat. Dieser RA und VA ist nicht ident mit dem, der mir am 02.06.2015 zur Prüfung vorgelegt wurde.
Durch diese Vorgangsweise entsteht bei mir der Verdacht der Fälschung eines amtlichen Schreibens und des Täuschungsversuchs der Behörde. Diese Verdachtsmomente werde ich der Staatsanwaltschaft Innsbruck mitteilen.
Am 11.12.2015 erhielt ich den nach der Besprechung am 16.09.2015 korrigierten RA und VA zur neuerlichen Überprüfung, das Besprechungsprotokoll und der Aktenvermerk war nicht dabei.
Nach Rücksprache mit der Agrarbehörde habe ich mich entschlossen, trotz der kurzen Zeitspanne, die Überprüfung neuerlich durchzuführen und den Überprüfungsbericht bei der Gemeinderatssitzung am 16.12.2015 vorzulegen.
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Überleitung vom 31.12.2014 auf 01.01.2015
 Rechnungsabschluss 2013 (wurde vom Gemeinderat nicht genehmigt, bzw. wurde dem Gemeinderat nicht vorgelegt.)
Aktiva:
Girokonto mit 31.12.2013                                   € 22.013,77
Forderungen (Waldumlage 2013)                         3.913,22
Summe                                                               € 25.926,94
Passiva
Verbindlichkeiten (z.B. Kredite)                          € 19.186,90
Salden RK II (Summen 2010 – 2013)                   8.716,81
Summe                                                               € 27.903,81
Endstand Vermögensübersicht  mit 31.12.2013  € -1.976,72
Gesamtausgaben 2013    € 25.420,75
Gesamteinnahmen 2013  € 40.275,28
Gebildeter Saldo RK I      € 12.520.69
Gebildeter Saldo RK II        2.333,84
Gewinn 2013                    € 14.854,53
Der RK I und RK II wurden aufgelöst.
 Die angegebenen Verbindlichkeiten des Rechnungsabschlusses 2013 (€ 19.186,90) wurden in Verbindlichkeiten bei Geldinstituten (Bankkredite) € 12.930,02 und Sonstige Verbindlichkeiten (Schichten der Mitglieder geleistet 2013 wurden aber 2013 nicht ausbezahlt) € 6.256,88 aufgeteilt.
Jahresrechnung 2014: Anfangsbestand mit 1.1.2014 lt. Version vom 10.12.2015
Aktiva:
Girokonto                                                               € 22.013,77
Forderungen (Waldumlage 2013) an Mitgliedern     3.913,22
Passiva:
Verbindlichkeiten bei Geldinstituten (Bankkredit)  € 12.930,02
Sonstige Verbindlichkeiten (Schichten 2013)          6.256,88

Vermögensstand mit 01.01.2014                           € 6.740,09

Endstand  mit 31.12.2014
Aktiva:
Girokonto                                                                € 29.976,27
Forderungen an G. Birgitz (Rechtskosten)               2.305,50
Summe                                                                   € 32.281,77

Passiva
Verbindlichkeiten bei Geldinstituten (Bankkredit)  € -11.803,42

Endstand Vermögensübersicht mit 31.12.2014     € 20.478,35
Erfolgsübersicht 2014
Gesamteinnahmen 2014  € 30.588,69
Gesamtausgaben 2014    € 16.850,43
Gewinn 2014                    € 13.738,26
Vermögensstand mit 31.12.2014                   € 20.478,35
Die Erfolgsübersicht 2014 hat wenig Aussagekraft über die Ausgaben und Einnahmen 2014 der GGAG, weil wesentliche Teile der Jahresrechnung hier nicht angeführt werden. (z.B. Tilgung des Sachkonto 31, sonstige Verbindlichkeiten, Kreditraten, usw.)
Die Einzahlungen und Auszahlungen auf dem Girokonto ergeben andere aussagekräftigere Zahlen.
Kontostand 01.01.2014                             € 22.013,77
Einzahlungen 2014                                   € 34.501,91
Auszahlungen 2014                                  € 26.539,41
Gewinn 2014                                            € 7.962,50
Kontostand 31.12.2014                             € 29.976,27
Die unter Sachkonto 23 Forderungen ausgewiesene Summe von € 2.305,50 ist eine Forderung der GGAG gegenüber der Gemeinde Birgitz. .Die Rechtsanwalt Kosten für Berufung gegen Agrargemeinschaft Birgitz am 19.12.2012, Auftraggeber Gemeinde Birgitz, Gegner Agrargemeinschaft Birgitz und andere (20 Beteiligte) wurde vom SV aus dem GGAG Konto bezahlt. Laut Agrarbehörde ist dies nicht zulässig.
Der Rechnungsbetrag ist falsch. Richtige Rückforderungssumme ist € 2.766,60.
Diese falsch ausgewiesene Forderung im Sachkonto 23, wirkt sich auf den gesamten Rechnungsabschluss 2014 aus. Die Jahresrechnung, Vermögensübersicht und Erfolgsübersicht weisen falsche Zahlen aus und müssen korrigiert werden.

Belegs Prüfung:

Beleg 9-17, 19-25, 26, usw. insgesamt 42 Belege
Für die Waldumlage 2013 sind keine Rechnungsvorschreibungen vorhanden. Insgesamt wurden von den 42 Teilwaldberechtigten € 3.913,24 eingezahlt. Beträge von € 41,35 bis € 216,86. Ob der Einzahlungsbetrag mit der Vorschreibung übereinstimmt kann nicht überprüft werden.
Die Gemeinde Birgitz hat für Ihren Teilwald  (61.341m²) 126,49 € gezahlt.
1 x Waldumlage (10,62 €/ha)   65,14 €
1x Wegerhaltung (10,00 €/ha)  61,34 €
Verbucht wurden diese Einnahmen auf dem Sachkonto 23 (Forderungen)
Beleg Nr.86  Schichtenabrechnung Maschinenring für 2013  € 6.116,93 Sachkonto 50
Schichten der Mitglieder, geleistet 2013 abgerechnet über den Maschinenring 2014
Hier wurden trotz „Saldierungsverbot“ 19 Einzelrechnungen zu einer Rechnung zusammengeführt.
Von einzelnen Mitgliedern wurden laut Schichtentagebuch diverse Arbeiten ( Weideräumung, Zaunerrichtung, Wegsanierung, Malerarbeiten, Fensterreparatur, usw.) durchgeführt.
 Gebucht wurde alles auf Sachkonto 50.
Die Unterschrift auf den Lieferscheinen ist unleserlich. Immer die gleiche auch bei den Schichten des Obmanns, Vieraugenprinzip nicht gegeben.
(Auszug Aktenvermerk Agrarbehörde: Dem Rechnungsprüfer wird mitgeteilt, das es sich bei der Summierung von reinen Aktivposten oder Passivposten um keinen Verstoß gegen das Saldierungsverbot handelt.)
Umbuchungshinweis fehlt. Umgebucht auf SK 31
Beleg Nr. 90  Gutschrift Maschinenring € 430,74 wurden auf das Sachkonto 50 gebucht. (Ausgabenkonto)
Hier wurden trotz "Saldierungsverbot" 10 Rechnungen und 10 Gutschriften zu einem Beleg zusammengeführt.

Die gesamten Schichten 2013 (€ 6.256,88) wurden anschließend umgebucht auf Sachkonto 31(Sonstige Verbindlichkeiten) und sind somit nicht als Ausgaben am Sachkonto 50 ersichtlich. Umbuchungshinweis fehlt-
(Auszug Aktenvermerk Agrarbehörde: Die Agrarbehörde teilt mit, dass es sich bei der Verbuchung mittels Saldierung um einen Verstoß gegen das Saldierungsverbot handle.)
Beleg Nr. 79 und 152 Darlehensrückzahlung
Landeskulturfonds Ursprüngliche Höhe € 20.900,-
Beleg 79 Rückzahlungsrate 01.06.2014 € 614,92
Beleg 152 Rückzahlungsrate 01.12.2014 € 616,80
Es sind noch 21 Raten offen
Die Zinsen werden unter Sachkonto 54 angeführt. Der Tilgungsbetrag ist in der Erfolgsübersicht nicht angeführt. Ersichtlich nur bei der Vermögensübersicht durch Reduktion der Verbindlichkeiten.
Landeskulturfonds Stand mit 31.12.2014  -11.803,42
Tilgung jährlich  €1.126,60
Der Kreditvertrag wurde mir zur Prüfung nicht vorgelegt.
(Auszug Aktenvermerk Agrarbehörde: Die GGAG wird darauf hingewiesen, dass der Kreditvertrag dem Rechnungsprüfer vorzulegen ist.)
Beleg Nr. 83 GGAG- Götzner Wald Weg Pacht  € 675,-
Keine Rechnungsvorschreibung vorhanden, nur Bankauszug
Weg Pacht für die Jahre 2012,2013 und 2014 laut Bankauszug.
Betrag wurde dem Sachkonto 40 (Einnahmen aus land. und forstwirtschaftlicher Tätigkeit) zugeordnet. Richtiges Sachkonto währe 42 (Überfahrten)
(Auszug Aktenvermerk Agrarbehörde: Der Geschäftsfall ist unter der Sachkontonummer 42 besser dargestellt als unter der Kontonummer 40. Dies wird der GGAG mitgeteilt. Weiters wird mitgeteilt, die Grundlage dieser Verbuchung (somit den entsprechenden Vertrag) zu sichten.)
Umbuchung erfolgte keine, Hilfsbeleg wurde auch keiner erstellt.
Beleg Nr. 52 Nachforderung Ust. Bescheid 2012
€ 847,22 keine Sachkontozuordnung
Beleg Nr. 80 Umsatzsteuervoranmeldung 2014
Kalendervierteljahr 01-03 € 2.059,78 keine Sachkontozuordnung
(Auszug Aktenvermerk Agrarbehörde: Hr. Schönherr teilt mit, dass es sich hier um die Verbuchung der Vor- bzw. Mehrwertsteuer handle. Diese wurde nicht auf ein Sachkonto (60) in der Erfolgsübersicht sondern auf dem Finanzkonto in der Vermögensübersicht verbucht)
In der Vermögensübersicht finde ich keine Buchung?
Beleg Nr. 150 Honorarnote 96/14 an Gemeinde Birgitz von Orgler + Pfurtscheller
Rechtsanwaltskosten für Berufung gegen Agrargemeinschaft Birgitz am 19.12.2012
Bezeichnung Regulierungsverfahren
Gegner: Agrargemeinschaft Birgitz und andere (20 Beteiligte)
Rechnungsadresse: Gemeinde Birgitz
Honorar € 2.305,50 + MWst. sind € 2.766,60
Gebucht auf Sachkonto 61 Personal u. Verwaltungsausgaben
Zu diesen Beleg gibt es einen Aktenvermerk der Gemeindekassierin:
„erster Substanzverwalterstellvertreter hat trotz mehrmaliger Rücksprache die Rechnung nicht unterschrieben“
Freigegeben wurde sie dann vom zweiten Substanzverwalterstellvertreter
(Auszug Aktenvermerk Agrarbehörde: Dem SV mit mitgeteilt, dass hier die GGAG eine Rechnung der Gemeinde Birgitz beglichen habe. Der SV sah dies als eine Entnahme der Gemeinde aus der Substanz. Zur Richtigstellung dieses Geschäftsfalles wird die GGAG den Betrag in Höhe von € 2.766,60 als Forderung gegenüber der Gemeinde Birgitz einbuchen und diesen Betrag zurückfordern.)
Die Rückforderung wurde im Sachkonto 22 aufgenommen, allerdings mit dem falschen Betrag (€ 2305,50)
Auf dem Beleg Nr. 150 wurden keine Änderungen durchgeführt. Kein Hinweis dass diese Zahlung nicht mehr dem SK 61 zu gebucht ist, noch warum, noch wohin.
Im VA 2015 wurde von SV diese Forderung der GGAG an die Gemeinde ebenfalls nicht aufgenommen.
Versicherungen folgende Versicherungspolicen wurden vorgelegt:
Tiroler Gastgewerbeversicherung Nr. T551006213
Jahresprämie 1.493,75 € wird an Pächter weiterverrechnet
Tiroler Landwirtschaftsversicherung Nr. T572013125
Versichert sind Almgebäude samt Hogg, Kapelle samt Figur und die Jagdhütte
Jahresprämie 773,14 €
Verträge: folgende Verträge wurden vorgelegt:
Jagdpacht (478 ha für 10 Jahre) bis 31.03.2020
6.455,-+Mwst. Indexgesichert
Kaution liegt als Bankgarantie vor.
Pachtvertrag Jausen Station Birgitzer Alm
1.500,-€ monatlich inklusive Mwst.
Kaution liegt als Bankgarantie vor

Voranschlag 2015
(Auszug Aktenvermerk Agrargemeinschaft: Dem Rechnungsprüfer wird mitgeteilt, dass seine Tätigkeit mit der Prüfung der Jahresrechnung endet, da die Prüfung des Voranschlages im TFLG bzw. der BuchfGebarV nicht vorgesehen ist)
Bei einem Telefongespräch am 15.12.2015 mit der Agrarbehörde, wurde meine Einspruch, im TFLG steht sehr wohl, dass der erste Rechnungsprüfer dem Gemeinderat der substanzberechtigten Gemeinde über die Prüfung des Voranschlages zu berichten hat, mit folgender Begründung abgewiesen:
Der Gesetzestext wird demnächst geändert und hat damit keine Gültigkeit:
Über den VA kann ich als Gemeinderat berichten, aber nicht im Rahmen des Überprüfungsprotokolls.
Schlussbemerkungen:
Wesentliche Bestimmungen der „Buchführungs- und Gebarungsverordnung für atypische Gemeindegutsagrargemeinschaften“ werden vom Substanzverwalter nicht eingehalten oder wurden mir zur Prüfung nicht vorgelegt.
Ein Journal wie unter § 4 Abs. 1,2 vorgeschrieben wird nicht geführt.

Ein Anlageverzeichnis über das Anlagevermögen § 4 Abs. 3 wurde nicht erstellt, bzw. nicht vorgelegt.
Sachkontozuordnung wird vom Steuerberater erledigt, Aufgabe des Substanzverwalters, eine laufende Überwachung der Einhaltung des Voranschlages § 2 Abs. e, ist so nicht möglich.

Verrechnungsunterlagen wurden nicht fortlaufend und lückenlos nummeriert sowie den von der Agrarbehörde vorgegebenen Sachkonten anhand der Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung zugeordnet. Erst auf mein Betreiben hin, wurden diese Vermerke vom Steuerberater (nicht vom Substanzverwalter) angebracht.
Die Jahresrechnung, Vermögensübersicht und Erfolgsübersicht müssen auf den richtigen Forderungsbetrag im Sachkonto 23 angepasst werden.

Ich kann dem Gemeinderat nur empfehlen, den RA 2014 in der vorgelegten Version vom 10.12.2015 nicht zuzustimmen.
Jordan Herbert
erster Rechnungsprüfer                                                                             15.12..2015