Hallo Leute
Am 21.09.2014 habe ich folgenden selbständigen Antrag
gestellt:
Birgitz am 21.09.2014
Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Sanierung
Friedhof Birgitz“
Sehr geehrte Gemeinderäte,
der Friedhof einer Gemeinde soll
und ist in vielen Gemeinden unseres Landes ein Aushängeschild für die Gemeinde.
Leider gehört der Friedhof von Birgitz derzeit nicht dazu. Die einzelnen Gräber
werden von den Besitzern sehr schön gepflegt, aber die Wege zu und zwischen den
einzelnen Gräbern sind einer Friedhofsanlage nicht würdig.
Es sind verschiedene Wege
vorhanden: Natursteinplatten, Kopfsteinpflaster, Kies, Gras und ein Gemisch aus
Kies und Gras.
Die Natursteinplatten sind so
uneben, dass sie eine akute Stolpergefahr darstellen. Weiteres sind viele
Steinplatten mit Gras überwachsen, so dass sie ihre Funktion als Weg nicht mehr
erfüllen.
Die Kopfsteinpflaster sind von
Unkrautbewuchs durchzogen.
Die Kieswege sind uneben und
ebenfalls wegen des fehlenden Unterbaues mit Unkraut überwuchert, gleiches gilt
für die Kies/Gras Wege.
Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Selbständige Antrag
„Sanierung Friedhof Birgitz“ wird dem Bauausschuss zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes
zugewiesen.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
Was ist daraus geworden?
Bei der folgenden Gemeinderatssitzung hat der Bürgermeister, wie in der
Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen, den selbständigen Antrag verlesen und zu
meinem Erstaunen, nicht wie sonst üblich sechs Monate in die Schublade gelegt,
sondern gleich dem Bauausschuss zur Vorberatung übergeben.
Zu dieser Bauausschusssitzung (nur für diesen Tagesordnungspunkt) wurde ich
eingeladen. Der allgemeine Tenor war,
dass Handlungsbedarf besteht. Der Bauausschuss soll Sanierungsvarianten
ausarbeiten, und ins Budget 2015 sollen die erforderlichen Mittel aufgenommen
werden.. Dann war für mich die Sitzung vorbei.
Im Voranschlagsentwurf 2015 des Bürgermeisters waren für die Sanierung
genau € 100,- Budgetiert.
Auf mein Verlangen wurde die Position auf € 7000,- erhöht.
Vom Bauausschuss habe ich seither nichts mehr gehört. Zu den Sitzungen mit
Thema „Friedhofssanierung“ müsste ich ja auf Grund meines Antrages eingeladen
werden.
„Wo ist das Sanierungskonzept Herr Bauausschussobmann?“
Ausgeapert und aufgefroren ist es ja mittlerweile, Geld ist vorhanden,
worauf warten wir?
Der Friedhof gehört der Gemeinde Birgitz und diese verlangt entsprechende
Benützungsgebühren (Benützungsgebühr und Grabstätten kauf).
Einnahmen 2014 rund € 6.300,- Ausgaben 2014 rund € 500,-
Einnahmen 2013 rund € 4.300,- Ausgaben 2013 rund € 200,-
Wies wohl weitergeht? Ob da heuer was geschieht? Ich habe so meine Zweifel.
Mittlerweile sind nicht nur die Gehwege sanierungsbedürftig, sondern auch
die Holzabdeckung der Friedhofsmauer ist sehr desolat. Jetzt könnte man sie
noch sanieren, wenn nichts geschieht, ist wohl eine gänzliche Erneuerung unumgänglich.
M.f.G
Herbert
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