Sonntag, 26. April 2015
Sonntag, 19. April 2015
sozialer Wohnbau???????????
Hallo
Leute, ihr habt sicher auch die Information der Gemeinde Birgitz bezüglich
sozialer Wohnbau Rohracker erhalten.
In
diesem Schreiben werden noch vier Bewerber für die freien Wohneinheiten
gesucht.
Allein
die Tatsache, dass nun schon das dritte Informationsschreiben an die
Bevölkerung von Birgitz notwendig ist, um Interessenten für den sozialen
Wohnbau zu finden sagt alles über dieses soziale Projekt. (Kosten)
Derzeit
stehen noch folgende Wohneinheiten frei zur Vergabe. ( 4 von 9)
Haus A
Top 2: WNFl. 88,18 m², Kaufpreis: 294,134,94 (ohne Nebenkosten)
Haus A
Top 3: WNFl. 88,48 m² Kaufpreis: 291.590,75 (ohne Nebenkosten)
Haus B
Top 2: WNFl. 140,99 m² Kaufpreis: 466.964,61 (ohne Nebenkosten)
Haus C Top 2: WNFl. 110,42 m² Kaufpreis: 351.482,32 (ohne Nebenkosten)
Die Bemerkung „ohne Nebenkosten“ ist
immer kleiner geschrieben als der Ausschreibungstext. Was sind nun diese
Nebenkosten
Nebenkosten bei Haus C Top 2
Kaufpreis € 351.482,32
Erstellung Kaufvertrag ( 2% + 20% MwSt.) €
8.635,58
Eintragung Eigentumsrecht (1,1 % vom Kaufpreis € 3.866,30
Grunderwerbssteuer (3,5 vom
Kaufpreis) € 12.301,90
Kaufpreis inkl. Nebenkosten €
376.286,10
Das Haus C Top 2 kostet also nicht
wie angegeben rund 350.000,- sondern
rund 380.000,- Euro.
Immer wieder höre ich im Zusammenhang mit dem Projekt sozialer Wohnbau
„
die bekommen ja die Wohnbauförderung “
Für diese Haus C Top 2 sind rund 96.800,- Euro als Wohnbauförderung zu lukrieren.
Der Wohnbauförderungskredit von €
96.800,- hat eine Laufzeit von maximal 39 Jahren und ist wie folgt
zurückzuzahlen:
Die letzte Rate ist nach dieser
Berechnung also im Jahre 2054 fällig ?????
M.f.G
Herbert Jordan
Sonntag, 12. April 2015
Sanierung Friedhof Birgitz
Hallo Leute
Am 21.09.2014 habe ich folgenden selbständigen Antrag
gestellt:
Birgitz am 21.09.2014
Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Sanierung
Friedhof Birgitz“
Sehr geehrte Gemeinderäte,
der Friedhof einer Gemeinde soll
und ist in vielen Gemeinden unseres Landes ein Aushängeschild für die Gemeinde.
Leider gehört der Friedhof von Birgitz derzeit nicht dazu. Die einzelnen Gräber
werden von den Besitzern sehr schön gepflegt, aber die Wege zu und zwischen den
einzelnen Gräbern sind einer Friedhofsanlage nicht würdig.
Es sind verschiedene Wege
vorhanden: Natursteinplatten, Kopfsteinpflaster, Kies, Gras und ein Gemisch aus
Kies und Gras.
Die Natursteinplatten sind so
uneben, dass sie eine akute Stolpergefahr darstellen. Weiteres sind viele
Steinplatten mit Gras überwachsen, so dass sie ihre Funktion als Weg nicht mehr
erfüllen.
Die Kopfsteinpflaster sind von
Unkrautbewuchs durchzogen.
Die Kieswege sind uneben und
ebenfalls wegen des fehlenden Unterbaues mit Unkraut überwuchert, gleiches gilt
für die Kies/Gras Wege.
Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Selbständige Antrag
„Sanierung Friedhof Birgitz“ wird dem Bauausschuss zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes
zugewiesen.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
Was ist daraus geworden?
Bei der folgenden Gemeinderatssitzung hat der Bürgermeister, wie in der
Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen, den selbständigen Antrag verlesen und zu
meinem Erstaunen, nicht wie sonst üblich sechs Monate in die Schublade gelegt,
sondern gleich dem Bauausschuss zur Vorberatung übergeben.
Zu dieser Bauausschusssitzung (nur für diesen Tagesordnungspunkt) wurde ich
eingeladen. Der allgemeine Tenor war,
dass Handlungsbedarf besteht. Der Bauausschuss soll Sanierungsvarianten
ausarbeiten, und ins Budget 2015 sollen die erforderlichen Mittel aufgenommen
werden.. Dann war für mich die Sitzung vorbei.
Im Voranschlagsentwurf 2015 des Bürgermeisters waren für die Sanierung
genau € 100,- Budgetiert.
Auf mein Verlangen wurde die Position auf € 7000,- erhöht.
Vom Bauausschuss habe ich seither nichts mehr gehört. Zu den Sitzungen mit
Thema „Friedhofssanierung“ müsste ich ja auf Grund meines Antrages eingeladen
werden.
„Wo ist das Sanierungskonzept Herr Bauausschussobmann?“
Ausgeapert und aufgefroren ist es ja mittlerweile, Geld ist vorhanden,
worauf warten wir?
Der Friedhof gehört der Gemeinde Birgitz und diese verlangt entsprechende
Benützungsgebühren (Benützungsgebühr und Grabstätten kauf).
Einnahmen 2014 rund € 6.300,- Ausgaben 2014 rund € 500,-
Einnahmen 2013 rund € 4.300,- Ausgaben 2013 rund € 200,-
Wies wohl weitergeht? Ob da heuer was geschieht? Ich habe so meine Zweifel.
Mittlerweile sind nicht nur die Gehwege sanierungsbedürftig, sondern auch
die Holzabdeckung der Friedhofsmauer ist sehr desolat. Jetzt könnte man sie
noch sanieren, wenn nichts geschieht, ist wohl eine gänzliche Erneuerung unumgänglich.
M.f.G
Herbert
Sonntag, 5. April 2015
Rechnungsabschluss 2014 Fortsetzung
Hallo Leute
Noch einige Bemerkungen zum Rechnungsabschluss 2014
Für jedes Haushaltsjahr wir ein Voranschlag vom Bürgermeister erstellt und vom Gemeinderat beschlossen.
Für jedes Haushaltsjahr wir ein Voranschlag vom Bürgermeister erstellt und vom Gemeinderat beschlossen.
„In den Voranschlag sind alle im
kommenden Haushaltsjahr zu erwartenden fälligen Einnahmen und Ausgaben
ungekürzt aufzunehmen. Stehen diese nicht fest oder kann die wahrscheinliche
Höhe nicht errechnet werden, so sind sie durch
gewissenhafte Schätzung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der letzten
Jahre festzulegen“
Weiteres ist in der Tiroler Gemeindeordnung festgelegt:
„Grundsatz der Budgetwahrheit: Ausgaben und Einnahmen sind, sofern
dies möglich ist, zu berechnen (z.B. Personalaufwand), wenn dies nicht möglich
ist, ist so genau als möglich zu schätzen, insbesondere der Schätzung der Einnahmen ist besonderer Augenmerk zuzuwenden“
Einige Einnahmepositionen wo die
gewissenhafte Schätzung wohl etwas danebengegangen ist:
Zuschuss Land für Raumordnungskonzept im VA geplant €11.000,- tatsächlich. € 0,00
BDZW Sanierung Gde. Straßen im VA geplant € 140.000,00 tatsächlich € 40.000,00
Kapitaltransferzahlungen von Ländern geplant €27.300,- tatsächlich € 0,00
Jagdpacht und Birgitzer Alm geplant € 10.000,00 tatsächlich € 0,00
Wasseranschlussgebühren geplant € 38.500,- tatsächlich € 12.655,95
Kanalanschlussgebühren geplant € 123.000,- tatsächlich € 33.712,32
Usw.
Was denken sie sich, wenn sie im Rechnungsabschluss die Einnahmeposition „Investitions- u. Tilgungszuschuss“ lesen?
Das wird wohl eine Subventionszahlung des Landes oder Bundes an die
Gemeinde für geleistete Investitionen sein.
Weit gefehlt.
Denn die Position „Investitions- und
Tilgungszuschuss“ finden wir auch auf der Ausgabenseite mit den Zusätzen Kanal, Wasser und Müll.
Ja, was ist das nun wirklich?
Zusammenhängen tut das mit den „Maastricht-relevanten“
Betrieben mit marktbestimmender Tätigkeit.
Einfach erklärt, diese Betriebe der Gemeinde (Wasserversorgung, Kanal und
Müllentsorgung) müssen/sollen ausgeglichen bilanzieren.
Da dies nicht der Fall ist,(Ausgaben höher als die Einnahmen, Zuschussbetriebe) wird einfach umgebucht
. Unter VA-Stelle Beteiligungen (914) werden Ausgaben (Kanal € 64.842,64
und Wasser € 212.086,69) gebucht und unter den Haushaltsstellen Wasser und
Kanal als Einnahmen wieder eingebucht.
Da kann ich nur sagen
„Von
der linken Hosentasche in die rechte Hosentasche“
Aber die Statistik muss stimmen
M.f.G
Herbert Jordan
Abonnieren
Posts (Atom)