Sonntag, 19. April 2015

sozialer Wohnbau???????????



Hallo Leute, ihr habt sicher auch die Information der Gemeinde Birgitz bezüglich sozialer Wohnbau Rohracker erhalten.
In diesem Schreiben werden noch vier Bewerber für die freien Wohneinheiten gesucht.
Allein die Tatsache, dass nun schon das dritte Informationsschreiben an die Bevölkerung von Birgitz notwendig ist, um Interessenten für den sozialen Wohnbau zu finden sagt alles über dieses soziale Projekt.  (Kosten)

Derzeit stehen noch folgende Wohneinheiten frei zur Vergabe. ( 4 von 9)

Haus A Top 2: WNFl. 88,18 m², Kaufpreis: 294,134,94 (ohne Nebenkosten)
Haus A Top 3: WNFl. 88,48 m² Kaufpreis: 291.590,75 (ohne Nebenkosten)
Haus B Top 2: WNFl. 140,99 m² Kaufpreis: 466.964,61 (ohne Nebenkosten)
Haus C Top 2: WNFl. 110,42 m² Kaufpreis: 351.482,32 (ohne Nebenkosten)

Die Bemerkung „ohne Nebenkosten“ ist immer kleiner geschrieben als der Ausschreibungstext. Was sind nun diese Nebenkosten

Nebenkosten bei Haus C Top 2
Kaufpreis                                                                   € 351.482,32
Erstellung Kaufvertrag ( 2% + 20% MwSt.)                    8.635,58
Eintragung Eigentumsrecht (1,1 % vom Kaufpreis         3.866,30
Grunderwerbssteuer (3,5  vom Kaufpreis)                    12.301,90
Kaufpreis inkl. Nebenkosten                                   € 376.286,10

Das Haus  C Top 2 kostet also nicht wie angegeben rund  350.000,- sondern rund 380.000,- Euro.

Immer wieder höre ich im Zusammenhang mit dem Projekt sozialer Wohnbau
 „ die bekommen ja die Wohnbauförderung “

Für diese Haus C Top 2 sind rund  96.800,- Euro als Wohnbauförderung zu lukrieren.

Der Wohnbauförderungskredit von € 96.800,- hat eine Laufzeit von maximal 39 Jahren und ist wie folgt zurückzuzahlen:



Die letzte Rate ist nach dieser Berechnung also im Jahre 2054 fällig ?????

M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 12. April 2015

Sanierung Friedhof Birgitz



Hallo Leute
Am 21.09.2014 habe ich folgenden selbständigen Antrag gestellt:
Birgitz am 21.09.2014

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Sanierung  Friedhof Birgitz“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
der Friedhof einer Gemeinde soll und ist in vielen Gemeinden unseres Landes ein Aushängeschild für die Gemeinde. Leider gehört der Friedhof von Birgitz derzeit nicht dazu. Die einzelnen Gräber werden von den Besitzern sehr schön gepflegt, aber die Wege zu und zwischen den einzelnen Gräbern sind einer Friedhofsanlage nicht würdig.
Es sind verschiedene Wege vorhanden: Natursteinplatten, Kopfsteinpflaster, Kies, Gras und ein Gemisch aus Kies und Gras.

Die Natursteinplatten sind so uneben, dass sie eine akute Stolpergefahr darstellen. Weiteres sind viele Steinplatten mit Gras überwachsen, so dass sie ihre Funktion als Weg nicht mehr erfüllen.

Die Kopfsteinpflaster sind von Unkrautbewuchs durchzogen.

Die Kieswege sind uneben und ebenfalls wegen des fehlenden Unterbaues mit Unkraut überwuchert, gleiches gilt für die Kies/Gras Wege.


Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Selbständige Antrag „Sanierung Friedhof Birgitz“ wird dem Bauausschuss zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes zugewiesen.

Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan

Was ist daraus geworden?
Bei der folgenden Gemeinderatssitzung hat der Bürgermeister, wie in der Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen, den selbständigen Antrag verlesen und zu meinem Erstaunen, nicht wie sonst üblich sechs Monate in die Schublade gelegt, sondern gleich dem Bauausschuss zur Vorberatung übergeben.

Zu dieser Bauausschusssitzung (nur für diesen Tagesordnungspunkt) wurde ich eingeladen. Der allgemeine Tenor war, dass Handlungsbedarf besteht. Der Bauausschuss soll Sanierungsvarianten ausarbeiten, und ins Budget 2015 sollen die erforderlichen Mittel aufgenommen werden.. Dann war für mich die Sitzung vorbei.

Im Voranschlagsentwurf 2015 des Bürgermeisters waren für die Sanierung genau € 100,- Budgetiert.
Auf mein Verlangen wurde die Position auf € 7000,- erhöht.

Vom Bauausschuss habe ich seither nichts mehr gehört. Zu den Sitzungen mit Thema „Friedhofssanierung“ müsste ich ja auf Grund meines Antrages eingeladen werden.

„Wo ist das Sanierungskonzept Herr Bauausschussobmann?“

Ausgeapert und aufgefroren ist es ja mittlerweile, Geld ist vorhanden, worauf warten wir?

Der Friedhof gehört der Gemeinde Birgitz und diese verlangt entsprechende Benützungsgebühren (Benützungsgebühr und Grabstätten kauf).

Einnahmen 2014  rund € 6.300,-  Ausgaben 2014 rund € 500,-
Einnahmen 2013  rund € 4.300,-  Ausgaben 2013 rund € 200,-

Wies wohl weitergeht? Ob da heuer was geschieht? Ich habe so meine Zweifel.

Mittlerweile sind nicht nur die Gehwege sanierungsbedürftig, sondern auch die Holzabdeckung der Friedhofsmauer ist sehr desolat. Jetzt könnte man sie noch sanieren, wenn nichts geschieht, ist wohl eine gänzliche Erneuerung unumgänglich.


M.f.G
Herbert



Sonntag, 5. April 2015

Rechnungsabschluss 2014 Fortsetzung



Hallo Leute
Noch einige Bemerkungen zum Rechnungsabschluss 2014
Für jedes Haushaltsjahr wir ein Voranschlag vom Bürgermeister erstellt und vom Gemeinderat beschlossen.

In den Voranschlag sind alle im kommenden Haushaltsjahr zu erwartenden fälligen Einnahmen und Ausgaben ungekürzt aufzunehmen. Stehen diese nicht fest oder kann die wahrscheinliche Höhe nicht errechnet werden, so sind sie durch gewissenhafte Schätzung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der letzten Jahre festzulegen“
Weiteres ist in der Tiroler Gemeindeordnung festgelegt:
Grundsatz der Budgetwahrheit: Ausgaben und Einnahmen sind, sofern dies möglich ist, zu berechnen (z.B. Personalaufwand), wenn dies nicht möglich ist, ist so genau als möglich zu schätzen, insbesondere der Schätzung der Einnahmen ist besonderer Augenmerk zuzuwenden“

Einige Einnahmepositionen wo die gewissenhafte Schätzung wohl etwas danebengegangen ist:

Zuschuss Land für Raumordnungskonzept im VA geplant  €11.000,- tatsächlich. € 0,00

BDZW Sanierung Gde. Straßen im VA geplant € 140.000,00 tatsächlich € 40.000,00

Kapitaltransferzahlungen von Ländern geplant €27.300,- tatsächlich € 0,00

Jagdpacht und Birgitzer Alm geplant € 10.000,00 tatsächlich € 0,00

Wasseranschlussgebühren geplant € 38.500,- tatsächlich € 12.655,95

Kanalanschlussgebühren geplant € 123.000,- tatsächlich € 33.712,32

Usw.

Was denken sie sich, wenn sie im Rechnungsabschluss die Einnahmeposition „Investitions- u. Tilgungszuschuss“ lesen?

Das wird wohl eine Subventionszahlung des Landes oder Bundes an die Gemeinde für geleistete Investitionen sein.

Weit gefehlt.

Denn die Position „Investitions- und Tilgungszuschuss“ finden wir auch auf der Ausgabenseite mit den Zusätzen Kanal, Wasser und Müll.

Ja, was ist das nun wirklich?

Zusammenhängen tut das mit den „Maastricht-relevanten“ Betrieben mit marktbestimmender Tätigkeit.

Einfach erklärt, diese Betriebe der Gemeinde (Wasserversorgung, Kanal und Müllentsorgung) müssen/sollen ausgeglichen bilanzieren.

Da dies nicht der Fall ist,(Ausgaben höher als die Einnahmen, Zuschussbetriebe) wird einfach umgebucht
. Unter VA-Stelle Beteiligungen (914) werden Ausgaben (Kanal € 64.842,64 und Wasser € 212.086,69) gebucht und unter den Haushaltsstellen Wasser und Kanal als Einnahmen wieder eingebucht.

Da kann ich nur sagen
 „Von der linken Hosentasche in die rechte Hosentasche“
Aber die Statistik muss stimmen


M.f.G
Herbert Jordan