für die
Verschwendung von 140.000,00 Euro.
Tatort:
Straßenabwässer Rohracker
Der
Bürgermeister hat dem Gemeinderat immer wieder erklärt, dass bei einer neu
Errichtung einer Straße die Abwässer eigens gesammelt und gereinigt werden
müssen, und nicht direkt in den Oberflächenkanal eingeleitet werden dürfen.
Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 06.02.2013:
„Aufgrund der Richtlinien im Siedlungswasserbau ist bei neuen Straßenanlagen eine aktive Reinigung der Straßenwässer und sofern eine Versickerung direkt vor Ort nicht möglich ist, die Ableitung in einen Vorfluter erforderlich. Dazu sind im Straßenrandbereich sogenannte „Rasenmulden“ mit einem vorgeschriebenen Granulatgemisch samt Rasenbewuchs auszubilden. Die Fahrbahn verengt sich durch diese Maßnahme auf 4 Meter. Nach Rücksprache mit den zuständigen Behördenvertretern ist die Errichtung von Rasenmulden unumgänglich um die wasserrechtliche Genehmigung zu erhalten--------------Mehrere Gemeindemandatare beklagen, dass man seinerzeit darauf Wert gelegt hat die Straße mit einer Breite von 5 Metern festzulegen. Eine Reduktion auf 4 Meter nur um die Sickerfähigkeit zu gewährleisten wird entschieden abgelehnt. Seitens des Gemeinderates wird als weitere Lösung „Enregis“ ein künstlicher Ersatz für Rasenmulden mit einem Substrat, vorgeschlagen. Bei dieser Variante könnte die Straßenbreite von 5 Metern beibehalten werden.-----„
Auf Grund dieser Information des
Gemeinderates durch den Bürgermeister, wurde am 04.12.2013 die Errichtung des
Enregis-Projekts mit Kosten von € 140.080,00 beschlossen.
Wir haben jetzt im Bereich Rohracker drei Kanäle verlegt.
Schmutzwasserkanal,
Oberflächenkanal für die Abwässer der Objekte
und einen eigenen für die Straßenabwässer mit eigener Reinigungskammer bevor die Straßenabwässer in den Oberflächenwasserkanal eingeleitet werden.
Dies alles
wäre nicht notwendig gewesen, wie es ein Straßenbauprojekt in der Gemeinde
Axams zeigt.
Luftlinie keine 500 Meter vom Rohracker entfernt hat die Gemeinde Axams um die Bewilligung einer neuen Straße (Hintermetzental) angesucht.
Luftlinie keine 500 Meter vom Rohracker entfernt hat die Gemeinde Axams um die Bewilligung einer neuen Straße (Hintermetzental) angesucht.
Auszug aus
dem Ansuchen:
Beschreibung des eingereichten Projektes
Das vorliegende Projekt hat die
abwassertechnische Erschließung sowie die Versorgung mit Trink- und Nutzwasser
der geplanten Wohnanlage Hintermetzentaler bestehend aus 10 Häusern mit insgesamt 50 Wohnungen zum Inhalt. Zur
verkehrstechnischen Erschließung ist zudem die Errichtung einer neuen Zufahrtsstraße
geplant.
2. Regenwasserkanal:
Der Regenwasserkanal wird ausgehend von der L12
parallel zum Sammler Axams Ost verlegt. Der neue Regenwasserkanal wird beim
Schacht Sr1 an den Bestand angeschlossen. Über den
geplanten Regenwasserkanal sollen die Straßenwässer sowie die
Niederschlagswässer der Wohnanlage (gedrosselt) abgeleitet werden.
Das bestehende Trennkanalsystem an die die
ggstl. Wohnanlage angeschlossen werden soll, wurde mit Bescheid des LH vom
20.12.1993, Zl. IIIa1 – 3025/145 wasserrechtlich bewilligt.
Straßenanlagen
werden im Leitfaden der Tiroler Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft in
folgende Kategorien eingeteilt:
2.2 Straßen und Wege:
Geh- und Radwege
Straßen und Wege ohne bzw. ohne regelmäßigen Kfz-Verkehr
Straßen bis 500 Kfz / 24h (DTV)
Straßen von 500 bis 15.000 Kfz / 24h (DTV)
Straßen über 15.000 Kfz / 24h (DTV)
Die Straßenanlagen „Rohracker“ dürften
wohl in die Kategorie „ Straßen bis 500 Kfz / 24h“ fallen. Dafür sind in
diesem Leitfaden folgende Entsorgungsmöglichkeiten angegeben:
Straßen
bis 500 KFZ / 24 h (DTV):
Flächenhafte
Versickerung über eine aktive Bodenpassage.
Einleitung
in ein Fließgewässer nach Reinigung über ein Mulden-Rigolen-System.
Einleitung in ein Fließgewässer nach mechanischer Reinigung (z.B.:
zumindest Straßeneinlaufschacht mit langem Schlammeimer) ist in Ausnahmefällen
zulässig.
Versickerung
nach Reinigung über ein Mulden-Rigolen-System.
Wenn man
weiß, dass von ganz Birgitz die Straßenabwässer in den Oberflächenkanal (wo
Trennsystem vorhanden, sonst in den Schmutzwasserkanal) rinnen, würden wir wohl
mit etwas mehr Verhandlungsgeschick für die vergleichsweise geringe
Straßenerweiterung im Bereich Rohracker die angeführte Ausnahmegenehmigung („Einleitung
in ein Fließgewässer nach mechanischer Reinigung z.B. zumindest
Straßeneinlaufschacht mit langem Schlammeimer)“ erhalten haben.
Die „langen Schlammeimer“ hätten wohl
im Vergleich zum Projekt Enregis nur ein „Butterbrot“ gekostet.
Wies geht,
zeigt uns wieder einmal die Gemeinde Axams.
M.f.G
Herbert
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